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Mai 24

5 Missverständnisse rund um die Elementarversicherung

  • 24. Mai 2016
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„Eine Elementarversicherung?! Brauch ich nicht! Der nächste Fluss ist Kilometer weit entfernt“. Ein fataler Irrtum, der mehrere 100.000€ kosten kann. Egal ob Klimawandel oder natürliches Phänomen: Die Unwetterereignisse in Deutschland häufen sich; und mit jedem Unwetter erkennen mehr Menschen den Bedarf an einer Elementarversicherung. Dennoch existieren zahlreiche Missverständnisse, mit denen wir aufräumen wollen:

 

1. Irrtum: Meine Wohnung ist nicht gefährdet.

Das nur Objekte in Gewässernähe von Hochwasser bedroht sind, gehört der Vergangenheit an. Bei der Flut 2013 entstanden 85 Prozent der versicherten Schäden abseits der großen Flüsse, berichtet der Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV).

Wie hoch die Gefahr für das eigene Haus tatsächlich ist, können Immobilienbesitzer mit dem Hochwasserpass ermitteln. Verschiedene Faktoren wie der Standort des Gebäudes, die bauliche Vorsorge, aber auch die Prüfung vor Ort durch einen Experten gehen dabei mit ein. Eine erste Selbstauskunft zu ihrem Überschwemmungsrisiko erhalten Hausbesitzer auf der Seite https://www.hochwasser-pass.info/

 

2. Irrtum: Die Elementardeckung im Gebäudevertrag reicht aus.

Leider falsch und einer der häufigsten Fehler in der Praxis. Im Leistungsfall zählt nicht nur die versicherte Gefahr, sondern auch die versicherte Sache. Konkret bedeutet dies, dass nur eine Kombination aus Gebäude-Elementar (Schäden an der Bausubstanz, Trocknungsarbeiten, Garten) und Hausrat-Elementar (Waschmaschine, Trockner, sonstiger Hausrat) optimalen Schutz bietet.

 

3. Irrtum: Für mein Haus ist kein Versicherungsschutz möglich.

Falsch! Ca. 99% aller Gebäude in Deutschland können problemlos gegen Elementargefahren versichert werden, informiert der GDV. Auch das restliche Prozent kann durch individuelle Risikoanalyse, bauliche Prävention und Teilausschlüsse geschützt werden.

 

4. Irrtum: Elementar = Hochwasser

Richtig ist, dass die medienwirksamsten Elementarschäden durch Hochwasser entstehen. Allerdings umfasst eine Elementarversicherung auch die Gefahren Rückstau, Vulkanausbruch, Erdbeben, Schneedruck, Erdsenkung, Erdrutsch und Erdfall. Letzterer ereignete sich beispielsweise im November 2010 im thüringischen Schmalkalden, als sich ein 1.400m² großer Krater auftat, der Teile der Straße, Vorgärten und Autos verschluckte. Ein solcher Erdfall kann zu einem Totalschaden führen, den Sie ohne Elementarversicherung allein tragen müssen.

 

5. Irrtum: Notfalls bekomme ich Staatshilfe.

Stimmt! Vorausgesetzt, Sie wohnen nicht in Bayern, Brandenburg, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt oder Thüringen. Diese Bundesländer stärken die Eigenverantwortung Ihrer Bürger und leisten nur noch, wenn der Abschluss einer Elementarversicherung nachweislich nicht möglich war.

In allen anderen Bundesländern könnten Sie Leistungen erhalten, allerdings ohne Rechtsanspruch. Im Schadenfall sollte möglichst eine Wahl vor der Tür stehen und die Kasse des jeweiligen Bundeslandes prall gefüllt sein. Wie hoch die Wahrscheinlichkeit dafür ist, entscheiden Sie besser selbst.

 

Sie haben Fragen zu Elementarschäden und dem Schutz davor? Sprechen Sie uns gerne an.

©Bild: Jürgen Fälchle / Fotolia

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