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Fahrräder gehören zum beliebtesten Diebesgut in Deutschland. Im Jahr 2017 wurden laut polizeilicher Kriminalstatistik gut 300.000 Räder gestohlen. Für etwa die Hälfte bestand Versicherungsschutz. Im Schnitt zahlten die Versicherer für jedes gestohlene Rad 570 Euro.
Hochburgen der Fahrraddiebe blieben die drei Stadtstaaten Berlin, Bremen und Hamburg: Auf 100.000 Einwohner kamen hier nach Polizeiangaben mehr als 800 geklaute Räder. Am unteren Ende der Diebstahlstatistik standen dagegen wie im Vorjahr das Saarland, Rheinland-Pfalz und Thüringen, wie die nebenstehende Statistik zeigt.
Wie werden Fahrräder versichert?
Fahrräder gehören ohne besondere Nennung zum Hausrat von Privatpersonen. Firmenräder sind automatisch Bestandteil der Betriebsinhaltsversicherung. Allerdings besteht zunächst nur Versicherungsschutz gegen die klassischen Sachgefahren wie z.B. Einbruchdiebstahl. Das Problem dabei: Die Voraussetzung für einen versicherten Schaden ist, dass der Dieb in ein Gebäude einbricht. Dies ist zwar regelmäßig der Fall, wenn ein Fahrrad aus verschlossenen Abstellräumen, Kellern oder Wohnungen gestohlen wird, nicht aber beim klassischen Fahrraddiebstahl. Dieser erfolgt in der Regel außerhalb von Gebäuden oder aus nicht abgeschlossenen Gemeinschaftskellern.
In diesen Fällen handelt es sich um den sogenannten „einfachen Diebstahl“. Dieser ist im Rahmen der Hausratpolice nur versichert, wenn diese eine Zusatzklausel enthalten. In der Regel besteht für diese eine fest vereinbarte Höchstgrenze. Diese kann in absoluten Werten (z.B. 1.000€) oder in Abhängigkeit der Versicherungssumme (z.B. 1‰ der Hausratsumme) angegeben werden. Analoge Regelungen gelten für Firmenräder im Rahmen der Betriebsinhaltsversicherung.
Als Alternative zur Hausratversicherung können Räder auch über eine Fahrradkasko abgesichert werden. Ähnlich wie beim Auto gelten hierbei neben dem Diebstahl auch Schäden durch Unfälle oder Vandalismus versichert. Da solche Versicherungen aber nicht ganz billig sind, lohnen sie sich eher für hochwertige Fahrräder.
Was ersetzt die Hausratversicherung mit Fahrradklausel?
Der Versicherer kommt für den Schaden auf, wenn das angeschlossene Fahrrad gestohlen wird. Ersetzt wird der Wiederbeschaffungswert, also der Betrag, um ein neues gleichwertiges Rad zu kaufen. Übrigens sind in der Regel auch E-Bikes versichert, solange sie kein Versicherungskennzeichen („Mopedkennzeichen“) tragen.
Was ist die Nachtzeitklausel?
Lange Zeit war es üblich, dass der Diebstahl von Fahrrädern nur tagsüber versichert war. Nachts, d.h. zwischen 22 und 6 Uhr schlossen die meisten Versicherer den Schutz aus. Auf dem ersten Blick scheint diese Einschränkung eher unproblematisch, da Fahrräder nachts meist im Keller untergebracht werden. Das große Problem liegt jedoch darin, dass das Opfer den Zeitpunkt des Diebstahls nachweisen muss. Kann nicht ausgeschlossen werden, dass das Fahrrad nachts entwendet wurde, gibt es kein Geld. So fällt so mancher tagsüber begangener Diebstahl unter die Nachtzeitklausel und ist nicht versichert.
Leistungsstarke und moderne Tarife verzichten heute auf die Nachzeitklausel. Aus diesem Grund sollte der Versicherungsschutz regelmäßig überprüft werden.
Wie sollten Fahrräder gesichert werden?
Das Fahrrad sollte mit einem, besser sogar mit zwei eigenständigen Schlössern gesichert sein. Ein einfaches Rahmenschloss allein ist kein Diebstahlschutz. Diebe schrecken dann von einer Tat zurück, wenn das Schloss nur mit viel Aufwand geknackt werden kann.
Versicherer verlangen als vertragliche Obliegenheit in der Regel eine „geeignete Sicherung“. Dieser Begriff ist sehr vage. Als Faustregel gilt: Je teurer das Rad, desto teurer sollte auch das Schloss sein. Zudem sollte das Rad an einem festen Gegenstand wie einem Fahrradständer oder einer Laterne angeschlossen werden.
Wer sein Rad von der Polizei oder Vereinen wie dem ADFC codieren lässt, hat noch eine zusätzliche sichtbare Abschreckung für Diebe. Hinweise hierzu gibt auch die Webseite der Polizei.
Ein polizeilicher Fahrradpass hilft, gestohlene Räder zweifelsfrei zu identifizieren, den Täter zu überführen und den rechtmäßigen Eigentümer ausfindig zu machen. Im Pass sind neben Rahmennummer und Codierung auch Name und Anschrift des Radbesitzers notiert. Darüber hinaus gehört ein Foto des Fahrrads dazu. Die App steht zum kostenlosen Download in den App-Stores zur Verfügung.
Was tun, wenn das Fahrrad gestohlen wurde?
Der Fahrraddiebstahl muss bei der Polizei angezeigt und dann dem Versicherer gemeldet werden. Um Leistung zu erhalten, wird zudem meist eine Bescheinigung des Fundbüros verlangt, dass das Fahrrad nach einer bestimmten Zeit nicht wiedergefunden wurde. Die Dauer ist dabei tarifabhängig.
Sinnvoll ist es, die Kaufbelege aufzubewahren sowie Rahmennummer und Hersteller zu kennen. Das kursierende Gerücht, dass Sie ohne Rechnung keinen Anspruch auf Leistung haben, ist so nicht korrekt. Je günstiger und älter ein Fahrrad ist, desto eher wird von den Versicherern akzeptiert, dass keine Kaufbelege mehr vorhanden sind. In Zeiten der Digitalisierung schadet es aber nicht, den Besitz des Rades mit Fotos zu dokumentieren und den Kaufbeleg als PDF vorzuhalten.
Sie möchten mehr über Fahrraddiebstahl wissen oder Ihre Hausratversicherung überprüfen lassen? Sprechen Sie hierzu gerne an.
©Bild: eyetronic/ Fotolia
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