Haftungsrisiken
Haftungsrisiken: Ausreichende Absicherung über TBO Haftungsrisiken: Ausreichende Absicherung woanders; keine Beratung gewünscht Haftungsrisiken: Ausdrücklich keine Absicherung gewünscht Haftungsrisiken: Beratung gewünscht
Als Privatperson haften Sie nach dem BGB unbegrenzt für Schäden, die Sie an Dritten schuldhaft verursachen. Hierunter fallen auch Schäden, die durch Ihren Besitz oder Dinge entstehen, die sich in Ihrer Obhut befinden wie z.B. Tiere, Gebäude oder Boote.
Um sich gegen eventuelle Ansprüche zu schützen, existieren verschiedene Haftpflichtversicherungen. Hierzu gehören u.a. folgende Versicherungssparten:
Privathaftpflichtversicherung
Tierhalterhaftpflichtversicherung
Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung
Bauherrenhaftpflichtversicherung
Sonstige Haftpflichtversicherungen
Wohnen
Wohnen: Ausreichende Absicherung über TBO Wohnen: Ausreichende Absicherung woanders; keine Beratung gewünscht Wohnen: Ausdrücklich keine Absicherung gewünscht Wohnen: Beratung gewünscht
Durch den Besitz von Wohneigentum, den Neubau von Immobilien und selbst durch das Anmieten einer Wohnung oder eines WG-Zimmers entstehen Risiken. Naturgefahren wie Stürme oder Elementarschäden, Straftaten Dritter oder Brände können Ihr Eigentum zerstören und existenzbedrohende Schäden verursachen. Gegen deren wirtschaftliche Schäden können Sie sich u.a. durch folgende Versicherungssparten schützen:
Hausratversicherung
Glasversicherung
Wohngebäudeversicherung
Photovoltaikversicherung
Bauleistungsversicherung
Rechtliche Auseinandersetzungen
Rechtliche Auseinandersetzungen: Ausreichende Absicherung über TBO Rechtliche Auseinandersetzungen: Ausreichende Absicherung woanders; keine Beratung gewünscht Rechtliche Auseinandersetzungen: Ausdrücklich keine Absicherung gewünscht Rechtliche Auseinandersetzungen: Beratung gewünscht
Das Kostenrisiko durch rechtliche Auseinandersetzungen steigt immer weiter an. Zum einen werden die Gebühren für Rechtsanwälte und Gerichte regelmäßig erhöht, zum anderen führt die zunehmende Streitbereitschaft zu immer mehr Prozessen. Fehlender Kostenschutz führt in der Praxis leider oft dazu, dass Personen Ihr Recht nicht durchsetzen können. Dagegen können Versicherungslösungen helfen, u.a.:
Unfallrisiken
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Die finanziellen Konsequenzen durch einen schweren Unfall sind zum Teil durch andere Versicherungssparten wie Haftpflicht-, Berufsunfähigkeits- und Krankenversicherung abgedeckt. Dennoch entstehen diverse Lücken; auch aber nicht nur, wenn die vorgenannten Versicherungen nicht oder nur unzureichend bestehen.
Zu diesem Themengebiet gehören u.a. folgende Versicherungssparten:
Autoversicherung
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Für die meisten Kraftfahrzeuge ist eine Kfz-Haftpflichtversicherung Pflicht. Hierdurch sind jedoch nur Schäden an Dritten versichert, nicht aber am eigenen Fahrzeug. Daher sind Erweiterungen durch eine Teil- und Vollkaskoversicherung, Schutzbriefe und diverse Zusatzbausteine möglich und oft sinnvoll.
Wir überprüfen übrigens jedes Jahr Ihre Autoversicherung und kommen automatisch auf Sie zu, wenn wir Ihnen eine sinnvolle Umstellung empfehlen können. Sie müssen nichts tun.
Krankheitsrisiken
Krankheitsrisiken: Ausreichende Absicherung über TBO Krankheitsrisiken: Ausreichende Absicherung woanders; keine Beratung gewünscht Krankheitsrisiken: Ausdrücklich keine Absicherung gewünscht Krankheitsrisiken: Beratung gewünscht
Sollten Sie gesetzlich krankenversichert sein, gibt es zahlreiche Möglichkeiten, über die Leistung der GKV hinaus die Absicherung zu verbessern. Unter Umständen ist auch ein Wechsel in die private Krankenversicherung möglich, bzw. der Wechsel der privaten Krankenversicherung oder ein Tarifwechsel sinnvoll.
Zur Absicherung von Krankheitsrisiken dienen u.a. folgende Versicherungssparten:
Private Krankenvollversicherung
Auslandsreisekrankenversicherung
Reiserücktrittversicherung
Private Krankenzusatzversicherung
Absicherung der Arbeitskraft
Absicherung der Arbeitskraft: Ausreichende Absicherung über TBO Absicherung der Arbeitskraft: Ausreichende Absicherung woanders; keine Beratung gewünscht Absicherung der Arbeitskraft: Ausdrücklich keine Absicherung gewünscht Absicherung der Arbeitskraft: Beratung gewünscht
Unsere Arbeitskraft stellt einen großen Teil Ihres Vermögens dar und wir empfehlen dringend, diese durch geeignete Versicherungslösungen abzusichern. Der Staat bietet leider keine tragfähige Absicherung und im Falle einer Berufsunfähigkeit ist in den allermeisten Fällen die Existenz bedroht. Die Absicherung der Arbeitskraft kann u.a. durch folgende Versicherungssparten erfolgen:
Berufsunfähigkeitsversicherung
Erwerbsunfähigkeitsversicherung
Invaliditätsrentenversicherung
Dread Disease
Grundfähigkeitsversicherung
Krankentagegeldversicherung
Todesfallabsicherung
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Der Tod eines geliebten Menschen ist emotional nicht oder nur sehr schwer zu verarbeiten. Kommen danach auch noch finanzielle Sorgen dazu, wird der Verarbeitungsprozess oft deutlich erschwert. Eine Risikolebensversicherung kann selbstverständlich nichts am Schmerz der Hinterbliebenen ändern. Allerdings kann sie dafür sorgen, dass Sie sich auf die Trauer konzentrieren können und sich nicht um Geldprobleme kümmern müssen.
Pflegefallabsicherung
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Die Leistungen der Pflegepflichtversicherung reichen leider bei weitem nicht aus, um die Kosten einer Versorgung im Pflegefall abzudecken. Die Versorgungsträger verlangen dann den Verzehr des eigenen Vermögens, den Verkauf der eigenen Immobilien und nehmen vermehrt auch die Angehörigen in Regress. Hier kann eine private Pflegezusatzversicherung eine gute Lösung darstellen. Wir empfehlen dringend eine Absicherung in diesem Bereich.