Zum Jahresende beginnt auch wieder die Kfz-Vergleichssaison. In vielen Werbespots werden wir darauf hingewiesen, wie viel Geld wir durch den Wechsel unserer Kfz-Versicherung sparen können. Dabei wird suggeriert, dass nur der Preis zählt und dass das Thema problemlos durch einen Kfz-Vergleichsrechner „beraten“ werden kann.
Die Kfz-Versicherung ist aber deutlich komplexer als auf den ersten Blick ersichtlich. Mit dem heutigen Blogartikel möchten wir Ihnen einen detaillierten Einblick in die Thematik geben.
Lesedauer: 6 Minuten
Kfz-Haftpflicht
Die Grundlage jeder Kfz-Versicherung ist die Kfz-Haftpflicht. Sie sichert den Fahrzeughalter gegen Schäden an Dritten ab, d.h. an anderen Fahrzeugen, Personen oder Gegenständen (z.B. Leitplanke). Sie ist für jedes zulassungspflichtige Fahrzeug in Deutschland vorgeschrieben und meist mit einer üppigen Versicherungssumme von 100 Mio.€ ausgestattet. Die gesetzlichen Mindestsummen liegen hingegen bei 7,5 Mio.€ für Personenschäden und 1,22 Mio.€. Sie kommen aber meist nur bei Kunden zur Anwendung, die der Versicherer eigentlich ablehnen würde, aufgrund des Versicherungspflichtgesetzes aber annehmen muss.
Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)
Möchten Sie Ihr Fahrzeug beim Straßenverkehrsamt anmelden, benötigen Sie eine sog. eVB-Nummer. Über diese bestätigt der Versicherer den Behörden, dass das Fahrzeug auch ohne Antrag bereits versichert ist. Bitte beachten Sie, dass diese eVB oft nur eine Haftpflichtdeckung enthält, jedoch keine Kaskodeckung. Daher sollte der Antrag für Ihre Kfz-Versicherung möglichst kurzfristig nach der Zulassung gestellt werden.
Mit der eVB-Nummer legen Sie sich bereits auf den Versicherer für Ihr Fahrzeug fest. Um eine eVB-Nummer erstellen zu können, sollte daher im Vorfeld eine Berechnung Ihrer Kfz-Versicherung erfolgen, um den passenden Versicherer herauszufiltern. Bei einem Fahrzeugwechsel sollten Sie nicht einfach eine eVB-Nummer beim bestehenden Versicherer anfordern, da Sie nicht wissen, ob dieser auch für das neue Fahrzeug passend ist. Planen Sie daher bei der Abmeldung eines Fahrzeugs etwas Vorlaufzeit ein.
Kaskoversicherung
Möchten Sie auch Schäden an Ihrem Fahrzeug versichern, benötigen Sie eine Kaskoversicherung. Hierbei wird zwischen der Teilkasko und der Vollkasko unterschieden. Entscheiden Sie sich für eine Vollkasko, beinhaltet diese automatisch auch die Leistungen der Teilkasko.
Die Teilkasko deckt Schäden am Fahrzeug ab, die sich vom Grundsatz nicht selbst beeinflussen lassen. Aus diesem Grund kennt sie auch keinen Schadenfreiheitsrabatt sowie keine Rückstufung und wird üblicherweise mit einer niedrigeren Selbstbeteiligung angeboten. Zu den versicherten Schäden gehören:
- Glasbruch
- Diebstahl des Fahrzeugs und seiner Teile
- Schäden durch Tiere (Zusammenstoß, Tierbiss an Kabeln und Schläuchen)
- Naturgefahren wie Sturm, Hagel oder Überschwemmungen
- Feuer und Explosionen
Üblicherweise wird die Teilkasko mit einer Selbstbeteiligung von 150€ abgeschlossen. Allerdings können sich auch Varianten mit 0€ oder 500€ in Abhängigkeit vom Beitrag lohnen.
Über die Leistungen der Teilkasko hinaus bietet die Vollkasko Versicherungsschutz für weitere Schäden, die von außen auf das Fahrzeug einwirken. Das sind insbesondere selbst verursachte Unfälle sowie mutwillige Beschädigungen durch Dritte (z.B. Lackkratzer, Fahrerflucht).
Die wirtschaftlich vernünftigste Selbstbeteiligung in der Vollkasko bewegt sich meist zwischen 300€ und 500€. In Einzelfällen kann aber auch eine höhere oder niedrigere Selbstbeteiligung sinnvoll sein. Ob eine Voll- oder Teilkasko für Ihr Fahrzeug noch sinnvoll ist, hängt vor allem vom Fahrzeugwert ab. Haben Sie nicht die finanziellen Mittel, um bei einem Totalschaden nach einem selbstverschuldeten Unfall ein Ersatzfahrzeug zu beschaffen, dann sollten Sie sich tendenziell für eine Vollkasko entscheiden.
Um die Kosten der Kaskoversicherung zu reduzieren, kann eine Werkstattbindung vereinbart werden. Sie erklären sich damit dazu bereit, das Fahrzeug bei Karosserieschäden (nicht bei Inspektionen) in einer vom Versicherer ausgewählten Werkstatt reparieren zu lassen. Damit einher gehen weitere Vorteile wie Hol- und Bringservice, kostenloser Leihwagen und verlängerte Garantie. Die Wahl einer Werkstattbindung ist eine sehr individuelle Entscheidung und hängt insbesondere davon ab, ob Sie eine Werkstatt Ihres Vertrauens haben.
Allrisk-Deckung
Auch mit einer Vollkasko ist nicht jeder denkbare Schaden an Ihrem Fahrzeug versichert. Entscheidend ist dabei der Zusatz „von außen“ bei der Definition des Leistungsfalls. Durch diesen können Schäden am Fahrzeug entstehen, die nicht von einer Kaskoversicherung umfasst sind. Denkbar sind beispielsweise folgende Schäden:
- Ein Fahrrad oder eine Dachbox wurden nicht ordnungsgemäß auf dem Dachgepäckträger befestigt. Bei einer Vollbremsung löst sich das Fahrrad bzw. die Dachbox und beschädigt die Motorhaube.
- Während der Fahrt schlägt die nicht richtig geschlossene Motorhaube auf und verursacht einen größeren Karosserieschaden.
- Nach starkem Regenfall hat sich in einer Senke Wasser gesammelt. Der Fahrende schätzt dies falsch ein, fährt in die Wasseransammlung und das Fahrzeug erleidet einen Motorschaden (Weder eine Überschwemmung noch ein Unfall liegen vor).
- Während der Fahrt löst sich eine Schneekette, schlägt gegen den Wagen und beschädigt ihn.
- Bei einer Vollbremsung fliegt die nicht richtig gesicherte Ladung durch das Fahrzeug und beschädigt dieses.
- Der Wohnwagen gerät ins Schlingern und verursacht einen Verwindungsschaden am Zugfahrzeug (Verwindungsschäden sind ansonsten ausgeschlossen.)
- Bedienfehler, die zu einem Schaden am Antriebs-Akku eines Elektro- oder Hybrid-Fahrzeuges führen
Eine Allrisk-Deckung deckt solche Schäden ab. Sie wird allerdings nicht von allen Versicherern angeboten. Bei Elektrofahrzeugen sind zudem einige Allrisk-Einschlüsse in Kaskoversicherungen mittlerweile obligatorisch.
Eine besondere Relevanz hat die Allrisk-Deckung bei Oldtimern, wie wir in einem früheren Blogartikel beschrieben haben.
Der Schutzbrief
Die Kaskoversicherung sichert Ihnen die Kosten für die Reparatur Ihres Fahrzeugs nach einem Unfall ab. Nicht davon umfasst sind allerdings Pannenhilfe, Bergungskosten oder die Stellung eines Mietwagens für die Dauer der Reparatur. Hier kann der Schutzbrief der Kfz-Versicherung helfen.
Er übernimmt die Kosten der Pannenhilfe sowie der Bergung nach einem Unfall und -meist ab 50km Luftlinie Entfernung von zu Hause- die Kosten eines Mietwagens oder den Rücktransport. Er ist in seinen Leistungen damit in etwa vergleichbar mit den Automobilclubs wie ADAC oder AVD.
Je nach Anbieter kostet ein Schutzbrief ca. 10-20€ pro Jahr und Fahrzeug. Entscheiden Sie sich für den Schutzbrief Ihrer Kfz-Versicherung, beachten Sie bitte, dass der Versicherer auch die Organisation sämtlicher Leistungen übernimmt. Bitte wenden Sie sich bei einer Panne oder Unfall daher direkt an die Ihnen mitgeteilte Rufnummer. In der Regel erhalten Sie dafür eine spezielle Servicekarte. Beauftragen Sie stattdessen eigene Dienstleister, werden die Kosten in der Regel nicht übernommen.
Wichtige Zusatzbausteine der Kfz-Versicherung
Je nach konkreter Kundensituation können weitere Zusatzbausteine sinnvoll sein. Auf die wichtigsten möchten wir nachfolgend eingehen:
- GAP-Deckung: Ist Ihr Fahrzeug durch einen Kredit oder einen Leasingvertrag fremd finanziert, kann bei einem Totalschaden die Situation entstehen, dass die Leistung des Versicherers deutlich unter der noch offenen Restforderung liegt. Das zeigt das nachfolgende Schaubild.
Diese Differenz („GAP“) kann durch die GAP-Deckung geschlossen werden. Sie wird häufig auch von Banken und Leasinggebern angeboten, ist über den Versicherer aber in den meisten Fällen deutlich günstiger. - Rabattschutz: Seit einigen Jahren gibt es den sog. Rabattretter nicht mehr, der ab einer bestimmten Schadenfreiheitsklasse (meist SF 25) nach einem Schaden keine Rückstufung mehr vorgesehen hat. Stattdessen kann die Rückstufung durch den beitragspflichtigen Rabattschutz vermieden werden. Mit ca. 20-25% des Beitrags ist dieser aber recht teuer. Da die Rückstufungen im Schadenfall seit der Einführung der verlängerten Rabattstaffeln deutlich kundenfreundlicher ausfallen als früher, halten wir den Baustein durchaus für verzichtbar.
- Auslandsschadenschutz: Grundsätzlich sind Sie mit Ihrem Fahrzeug auch bei Fahrten im europäischen Ausland geschützt. Es gilt dann aber das Recht des jeweiligen Landes. Dieses kann in Hinblick auf die Versicherungssummen sowie die Erstattung von Nebenkosten (z.B. Anwalt, Mietwagen) im Vergleich zum deutschen Recht nachteilig sein, sofern Ihnen ein Schaden entsteht, den ein anderer Verkehrsteilnehmer verursacht hat. Mit dem Zusatzbaustein Auslandsschadenschutz stellt Sie Ihr Versicherer rechtlich so, als sei der Schaden in Deutschland geschehen. Besonders wichtig ist dieser Baustein bei Fahrten nach (Süd-)Osteuropa, aber auch in westlichen Ländern kann er vereinzelt von Vorteil sein.
- Fahrerschutzversicherung: Alle Personen, die in einem Unfall verwickelt werden, erhalten eine Erstattung von Schadenersatz und Schmerzensgeld von der Kfz-Haftpflichtversicherung. Einzig der verursachende Fahrer ist hiervon nicht umfasst (Eigenschaden). Durch den Zusatzbaustein Fahrerschutzversicherung kann der Fahrer aber wie ein normaler Insasse gestellt werden, sodass auch er Erstattungen von der Kfz-Haftpflichtversicherung erhält.
Wichtige Tarifmerkmale in der Kfz-Versicherung
Der Beitrag einer Kfz-Versicherung hängt von einigen festen Gegebenheiten ab (Fahrzeugdaten, Postleitzahl, Schadenfreiheitsklasse), aber auch von einigen individuellen Tarifmerkmalen, die Sie selbst festlegen können. Die wichtigsten sind:
- Jährliche Fahrleistung: Je mehr Kilometer Sie pro Jahr fahren, desto höher ist der Versicherungsbeitrag. Viele Versicherer kalkulieren in 3.000km-Schritten, andere in 5.000km-Schritten. Vor allem bei hohen Fahrleistungen oberhalb von 20.000km fallen die Zuschläge recht hoch aus. Weicht Ihre tatsächliche Fahrleistung im Nachhinein von Ihrer Angabe ab, reagieren die Versicherer sehr unterschiedlich. Einige berechnen den Beitrag rückwirkend neu, andere wiederum verlangen eine Anpassung für die Zukunft. Die Zahl der Versicherer, die den aktuellen Kilometerstand regelmäßig abfragt, nimmt seit einigen Jahren übrigens zu.
- Nutzerkreis: Hierbei spielt nicht nur das Alter des jüngsten Fahrers eine Rolle, sondern auch des ältesten. Zudem ist die Anzahl der Fahrer und deren Verhältnis zum Versicherungsnehmer relevant. Der Fahrerkreis hat einen sehr großen Einfluss auf den Beitrag. Er sollte daher nicht leichtfertig zu weit gefasst werden. Für den Fall, dass ein nicht angegebener Fahrer einmalig das Fahrzeug nutzen soll, bieten die meisten Versicherer kurzfristige Einschlüsse an, die entweder kostenfrei oder sehr günstig sind. Dies ist meist besser als das ganze Jahr für Fahrer zu bezahlen, die in der Praxis dann doch nicht fahren.
- Abstellplatz: Wird das Fahrzeug nachts in einer Garage, einem Carport oder auf einem gesicherten Gelände abgestellt, reduziert sich das Risiko für Hagel und Vandalismusschäden. Allerdings gehen immer mehr Versicherer dazu über, dieses Merkmal nicht mehr zu berücksichtigen, da die Überprüfbarkeit kaum mehr gegeben ist.
Darüber hinaus berücksichtigen einige Versicherer noch weitere Informationen, wobei dies sehr stark vom jeweiligen Tarif abhängt. Dazu gehören:
- Beruf
- Führerscheindatum
- Sind Punkte in Flensburg vorhanden?
- Familiäre und Wohnsituation
- Automobilclub-Mitgliedschaften
Vereinzelt werden sogar Bahncards, die Versicherungsdauer beim Vorversicherer und die Hausbank bei der Beitragsbestimmung berücksichtigt.
Typ- und Regionalklassen
Neben den individuellen Tarifierungsmerkmalen nutzen die Versicherer statistische Kenngrößen für die Berechnung des Versicherungsbeitrags Ihrer Kfz-Versicherung. Diese werden jährlich aufgrund der Schadensituation der vergangenen 12 Monate neu festgelegt und vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) veröffentlicht. Die Typklassen zeigen dabei, wie häufig Ihr konkreter Fahrzeugtyp in Unfälle verwickelt war und wie teuer diese waren. Als Faustregel gilt: Je teurer und leistungsstärker ein Fahrzeug ist, desto höher sind die Typklassen und damit der Beitrag. Vor allem bei neuen Modellen gibt es oft große Veränderungen, da die statistische Datenbasis nach Markteinführung noch sehr dünn ist. Die Typklasse Ihres Fahrzeugs können Sie hier abfragen.
Die Regionalklasse spiegelt das Unfallgeschehen am Zulassungsort des Fahrzeugs wider. Meist ist die Regionalklasse im ländlichen Raum niedriger, in Ballungszentren fallen sie aufgrund der höheren Diebstahlquoten und dem dichteren Verkehr oft höher aus. Wie Ihr Landkreis bewertet wird, können Sie hier sehen. Die unterschiedlichen Regionalklassen führen auch dazu, dass sich der Beitrag Ihrer Kfz-Versicherung nach einem Umzug oft verändert.
SF-Klasse und Schadenfreiheitsrabatt
Neben den genannten Merkmalen spielt die Schadenfreiheitsklasse (auch „SF-Klasse“) genannt, eine wichtige Rolle. Vereinfacht zeigt sie an, seit wie vielen Jahren der Versicherungsnehmer schadenfrei gefahren ist. SF-Klassen sind aktuell zwischen 0 und 50 möglich, wobei je nach Versicherer und Fahrzeugart auch kürzere Staffel möglich sind. Haben Sie beispielsweise SF25, bedeutet das aber nicht, dass Sie 25 Jahre keinen Unfall hatten. Möglich ist auch, dass Sie zunächst mehr als 25 Jahre schadenfrei Gefahren sind und dann einen Unfall verursacht hatten, der zu einer Rückstufung geführt hat. Wie hoch diese Rückstufung ausfällt, hängt von Ihrem Tarif ab. Besonders Direktversicherer und Basistarife haben oft eine härtere Rückstufungstabelle als Serviceversicherer in ihren Top-Tarifen.
Wichtig zu verstehen ist, dass die SF-Klasse nicht das gleiche ist wie der Schadenfreiheitsrabatt (sog. „SFR“). Der SFR bildet die tatsächlich schadenfreie Zeit ab und wird nur im Hintergrund geführt. Er kann aber von der Schadenfreiheitsklasse abweichen, etwa durch Sondereinstufungen oder Schäden mit Rabattschutz. Bei einem Wechsel des Versicherers wird in der Regel nicht die SF-Klasse an den neuen Anbieter weitergegeben, sondern der Schadenfreiheitsrabatt. Dazu meldet der alte Versicherer das sog. Rabattgrundjahr (=Aktuelles Jahr minus SFR) an denen neuen Anbieter. Es besteht daher die Gefahr, einige SF-Klassen bei einem Versichererwechsel zu verlieren, wenn bisher eine Sondereinstufung vorlag. Daher sollte der bestehende Vertrag bei einem Wechsel auf Sondereinstufungen überprüft werden. Vereinzelt können diese dann zum neuen Versicherer mitgenommen werden. Das hängt aber vom konkreten Anbieter ab und ist eher die Ausnahme als die Regel.
Versichern Sie erstmals ein Fahrzeug, werden Sie eigentlich Schadenfreiheitsklasse 0 eingestuft. Da dies aber meist in jungen Jahren geschieht, in denen die Kfz-Versicherung ohnehin schon sehr teuer ist, bieten einige Versicherer vergünstigte Ersteinstufungen an. Diese hängen von der Führerscheindauer und der Kundenverbindung zu Ihrer Familie ab, aber auch von anderen Merkmalen wie z.B. einer vorhandenen Mopedversicherung. Mit einer guten Planung können hier erstaunliche Effekte für junge Fahrer erzielt werden, die teils zu einer Halbierung des Versicherungsbeitrags führen.
Für die Kfz-Haftpflicht und die Vollkasko gibt es übrigens jeweils eigene SF-Klassen. Die Teilkasko kennt hingegen keine SF-Klassen und damit auch keine Rückstufung im Schadenfall.
Übertragung der Schadenfreiheitsklasse einer Kfz-Versicherung
Grundsätzlich ist die SF-Klasse ein persönliches Tarifierungsmerkmal eines jeden Einzelnen. Allerdings gibt es die Möglichkeit, die Schadenfreiheitsklasse auf andere Personen zu übertragen. Häufig geschieht das zwischen Ehepartnern oder von Eltern oder Großeltern auf ihre Kinder und Enkel. Der Empfänger der SF-Klasse profitiert dabei von der Schadenfreiheit der abgebenden Person und damit von einem niedrigeren Beitrag für seine Kfz-Versicherung.
Die SF-Übertragung ist aber komplizierter als sie zunächst aussieht, was in der Praxis leider häufig zu Ärger führen kann. Daher sollten einige Grundprinzipien beachtet werden:
- Übertragen wird nicht die SF-Klasse, sondern die schadenfreie Zeit. Eine vorhandene Sondereinstufung fällt mit der SF-Übertragung damit weg.
- Entsprechend können auch nur so viele schadenfreie Jahre übertragen werden, wie der Empfänger tatsächlich hat erfahren können. Ist der Führerschein also nur seit wenigen Jahren vorhanden oder wurde er zwischenzeitlich abgenommen, wird nur eine geringe SF-Klasse übertragen. Die Übertragung einer SF50 auf den 18-jährigen Enkel ist daher nicht möglich. Schlimmer noch: Der Versicherer führt die Übertragung durch, bestätigt in diesem Fall nur SF0 und die günstige SF50 geht verloren.
- Die Übertragung ist bei vielen Versicherer nur zwischen Eheleuten und engen Familienmitgliedern möglich. Die Übertragung auf entfernte Verwandte, Freunde oder gar Fremde lassen nur wenige Versicherer zu.
- Auch die Übertragung der SF-Klasse von Verstorbenen ist möglich. Da die SF-Klasse für eine Übertragung aber (meist in den letzten 12 Monaten) aktiv genutzt worden sein musste, sollte damit nicht zu lange gewartet werden.
Beratung zur Kfz-Versicherung
Sie möchten mehr zum Thema Kfz-Versicherung erfahren oder benötigen ein Angebot für Ihr Fahrzeug? Dann kommen Sie gerne auf uns zu!
©Bild: Jakub Jirsak / Fotolia
Comments are closed.