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+++ Sonderaktion für Beamte vom 01.10.2020 bis 31.03.2021 +++
+++ Keine Gesundheitsprüfung beim Wechsel in die PKV +++
+++ Gilt für freiwillig gesetzlich Versicherte +++
Krankenversicherung für Beamte
Beamte haben im Rahmen der Krankenversicherung einen Sonderstatus in Deutschland. Sie erhalten von Ihrem Beihilfeträger eine 50%ige Kostenübernahme für anfallende Krankheitskosten. Diese sogenannte Beihilfe führt dazu, dass Beamte spezielle Krankenversicherungstarife benötigen, welche nur die verbleibenden 50% absichern.
Das Besondere: Bis auf wenige Ausnahmen (vor allem Bundesland Hamburg) haben nur privat Krankenversicherte Anspruch auf Beihilfe. Gesetzlich Krankenversicherte hingegen müssen 100% der Krankheitskosten versichern, was in vielen Fällen zu Monatsbeiträgen von mehr als 700€ führt. Aus diesem Grund stellt die gesetzliche Krankenversicherung für die meisten Beamten keine sinnvolle Alternative dar.
Dennoch haben sich in der Vergangenheit einige Beamte für die gesetzliche Krankenversicherung entschieden und eine freiwillige Mitgliedschaft beantragt.
Wechsel in die PKV
Nicht wenige gesetzlich versicherte Beamte sind mit den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung oder der Beitragsentwicklung unzufrieden. Sie haben grundsätzlich die Möglichkeit, auch nach ihrer Verbeamtung noch in die PKV zu wechseln. Das Problem dabei: Beim Wechsel in die PKV muss eine Gesundheitsprüfung in Form von Antragsfragen absolviert werden. Je nachdem, welche Vorerkrankungen vorhanden sind, kann es zu Leistungsausschlüssen, Risikozuschlägen oder sogar zu einer Ablehnung durch die Versicherung kommen. Da die Beamtenöffnungsaktion nur bei Erstverbeamtung gilt, ist kranken Kunden der Weg in die PKV in der Regel versperrt.
Sonderaktion als Lösung
Der Verband der privaten Krankenversicherung hat entschieden, befristet vom 01.10.2020 bis 31.03.2021 unabhängig von einer Erstverbeamtung seine Beamtenöffnungsaktion auf alle Beamte zu erweitern, die bisher freiwillig gesetzlich versichert sind. Sollte es im Zuge der Antragstellung bei der privaten Krankenversicherung also zu einer Ablehnung kommen, müssen alle teilnehmenden Anbieter trotzdem Versicherungsschutz gewähren mit den für die Beamtenöffnungsaktion üblichen Einschränkungen:
- Keine Mitversicherung von Beihilfeergänzungstarifen
- Risikozuschlag von bis zu 30%
- Keine Mitversicherung von Tagegeldern für Krankenhaus oder Kur
Einzelne Versicherer weichen von diesen Regelungen zugunsten der Versicherten leicht ab und ermöglichen z.B. den Abschluss eines Krankenhaustagegeldes, sofern der Beihilfeträger hierfür eine Selbstbeteiligung vorsieht.
Beratung notwendig
Auch wenn die Beamtenöffnungsaktion sehr klare Regeln hat, unterscheiden sich die Tarife, Versicherer und Beiträge sehr stark. Zudem ist in vielen Fällen der Weg über den Kontrahierungszwang gar nicht notwendig, da jeder Versicherer anders mit Vorerkrankungen umgeht. Unabhängige Versicherungsmakler haben die Möglichkeit, im Rahmen einer sogenannten Risikovoranfrage im Vorfeld zu prüfen, ob auch eine Annahme in den gängigen Tarifn der Versicherer möglich ist. In jedem Fall ist eine persönliche Beratung ratsam.
©Bild: Andrea Piacquadio/pexels
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