Gute Nachricht für alle Beamtenanwärter und Beamte auf Widerruf! Der PKV-Verband hat sich jüngst dazu entschieden, die Beamtenöffnungsaktion nun auch auf diese Personengruppen zu erweitern.
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Krankenversicherung für Beamte
Beamte haben im Rahmen der Krankenversicherung einen Sonderstatus in Deutschland. Sie erhalten von Ihrem Beihilfeträger eine 50%ige Kostenübernahme für anfallende Krankheitskosten. Diese sogenannte Beihilfe führt dazu, dass Beamte spezielle Krankenversicherungstarife benötigen, welche nur die verbleibenden 50% absichern.
Das Besondere: Bis auf wenige Ausnahmen (vor allem Bundesland Hamburg) haben nur privat Krankenversicherte Anspruch auf Beihilfe. Gesetzlich Krankenversicherte hingegen müssen 100% der Krankheitskosten versichern, was in vielen Fällen zu Monatsbeiträgen von mehr als 700€ führt. Aus diesem Grund stellt die gesetzliche Krankenversicherung für die meisten Beamten keine sinnvolle Alternative dar.
Lücken der Beihilfe
Je nach Bundesland bietet die Beihilfe Versicherungsschutz auf oder über dem Niveau der gesetzlichen Krankenversicherung. Allerdings haben alle Beihilfeverordnungen bestimmte Lücken, welche mehr oder weniger problematisch für Beamte sind. Diese können z.B. sein:
- Zuzahlungen bei Krankenhausaufenthalten
- Keine Übernahme privatärztlicher Behandlungen im Krankenhaus
- Einschränkungen bei Hilfsmitteln wie z.B. Rollstühlen
- Kein Versicherungsschutz im Ausland
Hinzu kommt, dass Beamte nicht rentenversichert sind und somit oftmals keinen Anspruch auf die Übernahme von Kurkosten haben.
Beihilfeergänzungstarife als Lösung
Um diese Lücken zu schließen, bieten die privaten Krankenversicherer sogenannte Beihilfeergänzungstarife an. Diese übernehmen 100% der Kosten für viele Behandlungen, bei denen die Beihilfe keine Leistung vorsieht. Hinzu kommt die Möglichkeit, Zuzahlungen für Krankenhaus- oder Kuraufenthalte durch Tagegeldtarife abzusichern.
Das Problem mit der Gesundheitsprüfung
Wie andere Personen auch müssen Beamte eine Gesundheitsprüfung beim Abschluss einer privaten Krankenversicherung ablegen. Dies erfolgt in der Regel durch Beantwortung von Gesundheitsfragen. Auf Basis der gemachten Angaben kann der Versicherer unterschiedlich reagieren. Denkbar sind etwa
- Normale Annahme
- Risikozuschläge
- Ausschluss bestimmter Behandlungen
- Ablehnung einzelner Tarife
- Vollständige Ablehnung des Kunden
Da Beamte aber auf die private Krankenversicherung angewiesen sind, wurde speziell für diese Berufsgruppe eine Sonderregelung geschaffen.
Die Beamtenöffnungsaktion
Der PKV-Verband und ein Großteil seiner Mitgliedsunternehmen (private Krankenversicherungen) haben sich bereiterklärt, Beamte innerhalb von 6 Monaten ab Erstverbeamtung auch dann anzunehmen, wenn die Gesundheitsprüfung eigentlich zu einer Ablehnung oder anderen Einschränkungen geführt hätte. Man spricht hier vom sog. Kontrahierungszwang. Mehr dazu finden Sie auch unter https://www.pkv.de/service/broschueren/verbraucher/oeffnungsaktion-der-pkv-fuer-beamte-und-angehoerige/. Hierbei handelt es sich ausdrücklich nicht um einen gesetztlichen Anspruch, sondern um ein freiwilliges Entgegenkommen der PKV.
Das Neue dabei: Bislang galt diese Aktion nur für Beamte auf Probe. Beamte auf Widerruf bzw. Beamtenanwärter mussten sich zunächst gesetzlich krankenversichern und auf ihre Ernennung zum Beamten auf Probe oder Lebenszeit warten.
Warum bieten die Versicherer die Beamtenöffnungsaktion an?
Private Krankenversicherer sind sehr soziale Unternehmen und möchten Beamten gerne günstigen und leistungsstarken Versicherungsschutz bieten, auch wenn Vorerkrankungen bestehen. Nein, natürlich tun sie dies im eigenen Interesse. Die private Versicherungswirtschaft profitiert sehr stark von den Besonderheiten des Beihilferechts, da nahezu alle der 1,7 Millionen Beamten und deren Angehörige praktisch automatisch ihre Kunden werden. Um dieses Privileg nicht zu verlieren (so wie es in Hamburg bereits der Fall ist), müssen die Versicherer der Politik entgegenkommen. Das haben sie durch die Beamtenöffnungsaktion getan.
Welche Einschränkungen gelten?
Beamte, welche sich im Rahmen der Öffnungsaktion versichern, erhalten nicht den gleichen Versicherungsschutz wie andere Kunden. Um die Tarife einigermaßen kalkulierbar zu machen, wurden einige Einschränkungen vereinbart:
- Keine Mitversicherung von Beihilfeergänzungstarifen
- Risikozuschlag von bis zu 30%
- Keine Mitversicherung von Tagegeldern für Krankenhaus oder Kur
Einzelne Versicherer weichen von diesen Regelungen zugunsten der Versicherten leicht ab und ermöglichen z.B. den Abschluss eines Krankenhaustagegeldes, sofern der Beihilfeträger hierfür eine Selbstbeteiligung vorsieht.
Beratung notwendig
Auch wenn die Beamtenöffnungsaktion sehr klare Regeln hat, unterscheiden sich die Tarife, Versicherer und Beiträge sehr stark. Zudem ist in vielen Fällen der Weg über den Kontrahierungszwang gar nicht notwendig, da jeder Versicherer anders mit Vorerkrankungen umgeht. Unabhängige Versicherungsmakler haben die Möglichkeit, im Rahmen einer sogenannten Risikovoranfrage im Vorfeld zu prüfen, ob auch eine Annahme in den gängigen Tarifn der Versicherer möglich ist. In jedem Fall ist eine persönliche Beratung ratsam.
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