Am heutigen Tag hat die große Koalition ihr Versprechen wahr gemacht und das Baukindergeld eingeführt. Wie fassen die wichtigsten Informationen für Sie zusammen und zeigen, für wen die Förderung geeignet ist.
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Worum geht es beim Baukindergeld?
Die Bundesregierung möchte den privaten Wohnungsbau fördern und insbesondere Familien animieren, in ein Eigenheim zu investieren. Daher hat sie das sog. Baukindergeld im Koalitionsvertrag verankert und am 18.09.2018 eingeführt. Familien mit Kindern erhalten beim Bau oder Kauf einer Immobilie einen finanzielle Förderung in Abhängigkeit der Kinderzahl.
Wie hoch ist die Förderung?
Familien mit Kindern erhalten von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) eine Förderung in Höhe von 12.000€ pro Kind. Diese Summe wird verteilt über 10 Jahre direkt an die neuen Eigenheimbesitzer ausgezahlt. Es erfolgt also keine Verrechnung über den Immobilienkredit.
Das Baukindergeld ist somit für kinderreiche Familien besonders interessant. Selbstverständlich sind auch Alleinerziehende förderberechtigt.
Welche Voraussetzungen gelten?
Gefördert werden sowohl Neubauprojekte, als auch der Kauf einer Immobilie. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um eine Eigentumswohnung oder ein Einfamilienhaus handelt. Wichtig ist dabei nur, dass das Objekt mindestens zu 50% Ihnen oder Ihrem Partner gehört.
Das Baukindergeld gilt für alle Bauvorhaben zwischen dem 01.01.2018 und dem 31.12.2020. Es wird also auch rückwirkend gezahlt, solange der notarielle Kaufvertrag nach dem 01.01.2018 geschlossen wurde. Es wird jedes Kind gefördert, für das Sie Kindergeld erhalten und das im Moment des Einzugs das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.
Um die Förderung den Familien zukommen zu lassen, die sie wirklich benötigen, gilt eine Einkommensgrenze. Diese liegt bei 90.000€ für eine Familie mit einem Kind und erhöht sich um 15.000€ für jedes weitere Kind. Entscheidend ist der Durchschnitt des zu versteuernden Einkommens der Jahre 2015 und 2016 (im Jahr 2018) gemäß Einkommensteuerbescheid.
Worauf ist besonders zu achten?
Da die Regierung das Ziel verfolgt, eigengenutzte Immobilien zu fördern, wird kein Baukindergeld für Personen ausgezahlt, die bereits eine eigene Immobilie nutzen. Eine Ausnahme gilt für Ferienimmobilien. Besonders wichtig ist dies dann, wenn Sie Ihre bestehende Immobilie verkaufen und in ein neues Haus ziehen. In diesem Fall muss der Verkauf mindestens einen Tag vor dem Kauf erfolgen, da ansonsten die Förderung entfällt.
Wo erhalte ich mehr Informationen zum Baukindergeld?
Die KfW stellt auf Ihrer Website sehr umfangreiche Informationen zum Baukindergeld zur Verfügung. Dort finden Sie auch merkblätter, Checklisten und FAQs. Die Produktseite finden Sie hier.
Wo beantrage ich das Baukindergeld?
Die Beantragung des Baukindergeldes erfolgt über ein eigens eingerichtetes Zuschussportal der KfW. Dieses finden Sie hier. Die Beantragung erfolgt nach Einzug, die Auszahlung erhalten Sie mit einigen Monaten Abstand. Dies sollten Sie unbedingt in Ihrer Liquiditätsplanung berücksichtigen.
Wie sieht TBO das Baukindergeld?
Ob das Baukindergeld seinen eigentlichen Zweck erfüllt, ist eher fraglich. Nur in wenigen Fällen wird eine Familie ein Haus bauen oder kaufen, nur weil es diese neue Förderung gibt. Dennoch ist es für viele eine gute Sache, da es die meist sehr angespannte Finanzsituation der Familie während einer Baufinanzierung deutlich entlastet. So wird Freiraum geschaffen, um Sondertilgungen zu leisten oder sich andere Wünsche zu finanzieren, die sonst wegen der hohen Kreditrate oft zu kurz kommen. Auch kann überlegt werden, das Baukindergeld als Instandhaltungsrücklage anzusparen oder in einem Bausparvertrag zweckmäßig anzulegen. Dies kann individuell entschieden werden.
Sie haben Fragen zum Baukindergeld oder möchten eine Immobilie finanzieren? Sprechen Sie hierzu gerne an.
©Bild: V.Poth/ Fotolia
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