Die Arbeit eines Versicherungsmaklers ist nicht einfach. Unsere Kunden wünschen sich hochwertigen Versicherungsschutz zu einem möglich günstigen Preis. In der Beratung gehen wir auf viele verschiedene Absicherungsthemen ein und versuchen, den optimal geeigneten Tarif für den jeweiligen Kunden zu finden.
Wie kompliziert das sein kann, möchten wir am Beispiel der Wohngebäudeversicherung zeigen. Ein normales Bedingungswerk hat in der Regel zwischen 50 und 100 Seiten. Darin ist beschrieben, welchen Versicherungsschutz der Kunde erhält. Zum Teil werden auch nicht versicherte Risiken benannt, viele ergeben sich jedoch eher aus der täglichen Praxis und aus der Rechtsprechung.
Wir machen uns tatsächlich die Mühe und lesen die Versicherungsbedingungen aller relevanten Versicherer. Diese Analyse ist sehr zeitaufwendig, gehört aus unserer Sicht aber zu einer qualitativ hochwertigen Beratung dazu. Anschließend filtern wir die am besten für unseren Kunden geeigneten Tarife und stellen diese in einem Leistungsvergleich gegenüber. Grundlage hierfür sind etwa 100-150 Leistungskriterien, von denen wir in der Beratung meist auf die 10 wichtigsten eingehen. Hat der Kunde besondere Wünsche oder Risikoverhältnisse, berücksichtigen wir dies in unserer Analyse gesondert und bewerten die Versicherungsbedingungen individuell unterschiedlich. Damit finden wir letztlich den aus unserer Sicht am besten geeigneten Tarif für unseren Kunden.
Bei 150 Leistungskriterien ist aber auch eines klar: Kein noch so guter Tarif erfüllt jedes einzelne Kriterium optimal. So kann es passieren, dass ein Versicherer bei 149 Kriterien super aufgestellt ist, bei Kriterium Nr. 150 aber eine Lücke hat. Dank Murphys Gesetz hat unser Kunde aber genau den Schadenfall, der das fehlende Kriterium betrifft.
Dieses Problem vollständig zu lösen, war bislang schlichtweg nicht möglich. So gerne wir detailliert beraten, würde uns kein Kunde gestatten, 150 Leistungskriterien pro Versicherungssparte mit ihm durchzusprechen. Doch selbst wenn wir dies täten, müssten wir dies jährlich wiederholen, da sich die Gegebenheiten und Wünsche des Kunden regelmäßig ändern können. War zum Beispiel der einfache Diebstahl von Kinderwagen aus dem Hausflur für den 25-jährigen Single noch völlig irrelevant, denkt der 26-jährige Familienvater schon anders über dieses Thema.
Die bisher einzige Möglichkeit, dieser Problematik zu begegnen, ist die Auswahl von Versicherungstarifen, welche in der Gesamtbetrachtung den besten Leistungsumfang und die wenigsten Lücken bieten. Diese Methode hat sich in der Vergangenheit bewährt und ist in vielen Versicherungssparte auch künftig das Mittel der Wahl. Eine zweite Möglichkeit möchten wir Ihnen in diesem Artikel vorstellen: Die Best-Leistungs-Garantie
Was ist eine Best-Leistungs-Garantie?
Die Best-Leistungs-Garantie besagt einfach ausgedrückt: „Gibt es im Schadenfall irgendeinen Versicherer in Deutschland, der diesen bezahlt hätte, so muss auch Ihr Versicherer leisten.“
Was das bedeutet, möchten wir an einem Beispiel verdeutlichen: Ihre Privathaftpflichtversicherung sieht keine Mitversicherung beim Verlust privater Schlüssel vor. Nachdem Sie den Schlüssel zu Ihrer Mietwohnung verloren haben, verlangt ihr Vermieter 2.500€ für den Ersatz des Schlüssels und den Austausch der Schließanlage. Diesen Schaden müssten Sie eigentlich selbst tragen. Da Ihr Tarif aber eine Best-Leistungs-Garantie besitzt, muss nun nur ein Versicherer in Deutschland gefunden werden, welcher privater Schlüssel mitversichert. Das erledigen wir für Sie. Nun muss auch Ihr Versicherer den Schaden übernehmen.
Für welche Verträge können Sie eine Best-Leistungs-Garantie abschließen?
Die Best-Leistungs-Garantie taucht am Markt in unterschiedlichen Formen auf. Erfinder war die damalige Haftpflichtkasse Darmstadt (heute: Die Haftpflichtkasse). Sie nennt den Baustein „Erweiterte Vorsorge“. Andere Versicherer tauften das Kind „Marktgarantie“ oder „Erweiterte Leistungsgarantie“. Inhaltlich unterscheiden sich diese oft nur in Nuancen.
Abgeschlossen werden kann die Best-Leistungs-Garantie noch nicht bei allen Versicherern. Aktuell ist von etwa 10 Anbietern auszugehen, weitere werden aber sicherlich in absehbarer Zeit nachziehen. Die meisten Tarife gibt es derzeit in der Privathaftpflichtversicherung, hinzu kommen noch die Tierhalterhaftpflicht-, die Hausrat- und vereinzelt die Wohngebäudeversicherung. Da die Best-Leistungs-Garantie noch sehr jung ist, warten viele Versicherer ab und beobachten die Schadenerfahrungen der Konkurrenz.
Grenzen der Best-Leistungs-Garantie
Selbst eine gut konstruierte Best-Leistungs-Garantie führt nicht dazu, dass jeder Schaden versichert ist. Je nach Tarif gibt es Einschränkungen, von denen wir auf die wichtigsten eingehen wollen:
- Deckungseinschlüsse ausländischer Versicherer: Geleistet wird in der Regel nur, wenn ein deutscher Versicherer eine besondere Leistung anbietet. Deckungsinhalte ausländischer Versicherer sind ausgeschlossen. Dieser Ausschluss zielt vor allem auf amerikanische Tarife, da diese ein völlig anderes Rechtsverständnis haben.
- Spezielle Wordings von Großmaklern: Zuweilen erfinden Großmakler Deckungseinschlüsse, welche mit eigentlichen Versicherungsleistungen nichts mehr zu tun haben. Aus diesem Grund greift die Best-Leistungs-Garantie nur bei allgemein zugänglichen Tarifen von Versicherern.
- Berufliche oder gewerbliche Risiken: Die Best-Leistungs-Garantie ist bislang nur im privaten Versicherungsbereich verbreitet. Gewerbliche Risiken sind davon nicht umfasst. Das gilt auch für berufliche Einschlüsse in Privattarifen.
- Gegen Mehrbeitrag versicherbare Bausteine: Kann ein Risiko bei Ihrem Versicherer eingeschlossen werden, können Sie dieses nicht einfach über die Best-Leistungs-Garantie kostenlos erhalten.
- All-Risk-Deckung: Die meisten Best-Leistungs-Garantien betreffen die klassischen Gefahren, z.B. Feuer, Einbruchdiebstahl. Leistungen aus Allgefahren-Tarifen werden in der Regel nicht übernommen.
Da die Versicherer bislang kaum Schadenerfahrungen mit der Best-Leistungs-Garantie haben, behalten sich die meisten vor, diesen Baustein separat zu kündigen. Damit will man letztlich auch verhindern, dass irgendein Anbieter „verrückte“ Leistungseinschlüsse bietet, um seine Konkurrenten über die Best-Leistungs-Garantie zu schädigen.
Best-Leistungs-Garantie in der Beratung bei TBO
Auch unter Berücksichtigung der Einschränkungen halten wir die Best-Leistungs-Garantie für ein sinnvolles Instrument, welches Ihnen im Schadenfall ein hohes Maß an Rechtssicherheit beschert. Aus diesem Grund haben wir viele Verträge unserer Kunden bereits mit der Best-Leistungs-Garantie ausgestattet, insbesondere Privathaftpflichtversicherungen. Nicht immer war dies bislang aber wirtschaftlich sinnvoll oder zeitlich (Stichwort: Kündigungsfristen) möglich. Gerne können Sie uns aber aktiv auf den Einschluss in Ihre Verträge ansprechen. Wir prüfen dann, ob die Mitversicherung der Best-Leistungs-Garantie für Sie sinnvoll ist. Sprechen Sie uns bei Fragen gerne an.
©Bild: Chaiyawat/ Fotolia
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