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Dez. 02
Rechtsschutz

Was Rechtsschutz nicht kann

  • 2. Dezember 2016
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Der Rechtsschutzmarkt ist sehr stark im Wandel. Die Streitbereitschaft der Menschen nimmt genauso zu wie die Vergütung der Rechtsanwälte. Praktisch alle Rechtsschutzversicherer müssen daher regelmäßig ihre Beiträge anpassen. Da dies aber nicht beliebig möglich ist, kommen immer mehr ausgeschlossene Rechtsgebiete hinzu, für die kein Versicherungsschutz mehr geboten wird. Wir möchten einen Überblick über die wichtigsten Ausschlüsse in der Rechtsschutz geben:

Grundsätzlich

Der grundlegenste Ausschluss findet sich in allen Rechtsschutzverträgen; ganz egal, wann diese abgeschlossen wurden. Er besagt, dass die Abwehr von Schadenersatzansprüchen nicht gedeckt ist. Diese sind Aufgabe der jeweiligen Haftpflichtversicherung. Sollten Sie also beispielsweise einen Autounfall verursacht haben, wird die Schadenabwehr nicht von Ihrer Rechtsschutz-, sondern von der Haftpflichtversicherung betrieben.

Privat

  • Studienplatzklagen
  • Hartz IV
  • Asylrecht
  • Widerruf von Lebensversicherungen: Dieser Ausschluss ist für Verträge ab ca. 2015 praktisch obligatorisch, vorher abgeschlossene Verträge decken das Risiko in aller Regel.
  • Kapitalanlagerecht für spekulative Geldanlagen: Klagen gegen Anlageberater oder Banken decken nur sehr leistungsstarke oder besonders alte Verträge.
  • Krieg
  • Patent- und Urheberrecht: Hierunter fallen auch illegale Downloads z.B. von Videos.
  • Gewinnspiele und Wetten
  • Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht: Insbesondere Ehe- und Unterhaltsstreitigkeiten sind so gut wie nie versichert.
  • Insolvenzverfahren

 

Beruf

  • Kollektives Arbeitsrecht: z.B. Streik und Aussperrung, betriebliche Mitbestimmung
  • Arbeitsrecht aus Organfunktionen: Als Organ einer juristischen Person (z.B. angestellter Geschäftsführer) haben Sie keinen Versicherungsschutz in arbeitsrechtlichen Angelegenheiten. Hierfür gibt es spezielle Tarife.

 

Verkehr

  • Ordnungswidrigkeiten ohne Punkteandrohung: Seit ca. 2015 wird bei Ordnungswidrigkeiten meist nur noch geleistet, wenn die Behörden Ihnen Punkte in Flensburg androhen.
  • Halte- und Parkverstöße: Um einen Strafzettel von 10€ zu verhindern, werden oft Anwaltskosten für mehrere Hundert Euro produziert. Daher sind solche Verstöße fast immer ausgeschlossen.

 

Wohnen

  • Bergbau: Gegen Schäden am eigenen Gebäude durch Bergbau können Sie sich zwar wehren, allerdings ohne Unterstützung Ihrer Rechsschutzversicherung.
  • Baurecht: Egal ob Neu- oder Anbau, jede genehmigungspflichtige Baumaßnahme ist vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Im Bedarfsfall können wir Ihnen aber mit Spezialtarifen weiterhelfen. Kommen Sie bitte frühzeitig auf uns zu.
  • Einmalige Anliegerabgaben: z.B. einmalige Straßenausbaubeiträge, nur wenige Tarife bieten hier Versicherungsschutz
  • Planfeststellung und Flurbereinigung
  • Vermietung: Sind Sie Vermieter, benötigen Sie einen separaten Vermieter-Rechtsschutz.

 

Strafrecht

  • Verbrechen: d.h. alle Delikte mit einer Freiheitsstrafe von mindestens 1 Jahr (z.B. Mord, Vergewaltigung)

 

Für viele der genannten Ausschlüsse bieten moderne Rechtsschutzverträge Hilfslösungen, z.B. die außergerichtliche Interessenwahrnehmung, Beratungs-Rechtsschutz durch Partneranwälte oder kostenlose Anwalts-Hotlines. Bitte gehen Sie aber grundsätzlich davon aus, für die genannten Punkte keinen oder keinen ausreichenden Versicherungsschutz zu genießen.

Sie möchten mehr wissen? Dann freuen wir uns auf Ihre Kontaktaufnahme.

Übrigens: Trotz der vielen Ausschlüsse decken Rechtsschutzversicherungen viele wichtige Risiken ab. Welche das konkret sind, erfahren Sie kommende Woche in unserem Blog.

 

©Bild: Gina Sanders / Fotolia

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Phone: +49 2131 4051600 Fax: +49 2131 4051609 E-Mail: kontakt@tbovm.de

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