Ratgeber für den Todesfall

Unser aufrichtiges Beileid!

Der Verlust eines geliebten Menschen ist immer schmerzhaft, doch die Liebe zum Verstobenen bleibt. Wir bedauern diesen Verlust zutiefst und sprechen Ihnen unser aufrichtiges Mitgefühl aus. Es ist schwer, bei einem solchen Anlass tröstende Worte zu finden, aber in dieser Zeit möchten wir Sie nicht alleine lassen, sondern Ihnen zur Seite stehen, um Ihnen so viel Arbeit wie möglich abzunehmen.

 

Was tun, wenn jemand verstorben ist?

Es ist schwierig, bei einem Sterbefall einen kühlen Kopf zu bewahren. Die wenigsten möchten sich während eines solchen Gefühlschaos mit Finanzfragen und Versicherungen beschäftigen. Dennoch gibt es wichtige Dinge, um die sich Angehörige nach einem Todesfall kümmern müssen. Nachfolgend haben wir Ihnen die wichtigsten Schritte aufgelistet.

 

Bei alldem gilt: Unser Ratgeber soll Ihnen eine Richtschnur geben, um die wichtigsten Schritte geordnet zu gehen. Selbstverständlich können Sie sich aber jederzeit auch an uns wenden.

Kontakt aufnehmen

Totenschein

Zuallererst müssen Sie einen Arzt – in den meisten Fällen ist das der Hausarzt – verständigen. Ist der Hausarzt nicht erreichbar, dann rufen Sie den Notarzt. Bei einem Sterbefall in der Klinik übernimmt er diese Formalität für Sie. Der Arzt stellt den Totenschein aus, mit dem Sie später die Sterbeurkunde beantragen können.

 

Bestattungsunternehmen beauftragen

Innerhalb von 24 bis 36 Stunden muss in Deutschland der Verstorbene in die Leichenhalle des Bestatters oder ein Krematorium überführt werden.

 

Angehörige

Benachrichtigen Sie nahestehende Angehörige. Familie und Freunde können die emotionale Belastung etwas mildern, Sie im Alltag unterstützen und Ihnen bei der Planung der Bestattung helfen.

Kontakt aufnehmen

Testament

Falls Sie ein Testament finden, müssen Sie es dem Nachlassgericht beim zuständigen Amtsgericht am Wohnort des Verstorbenen zukommen lassen.

 

Versicherer informieren

In der Regel muss der Versicherer innerhalb von 24 bis 72 Stunden nach Eintritt des Todes benachrichtigt werden, wenn der Verstorbene eine Lebensversicherung abgeschlossen hat. Steht Ihnen eine Todesfallleistung einer Unfallversicherung zu, so muss der Todesfall innerhalb von 48 Stunden dem jeweiligen Versicherer gemeldet werden, wenn dieser unfallbedingt erfolgte. Auch im Falle des Abschlusses einer Sterbegeldversicherung muss die Versicherung unverzüglich in Kenntnis gesetzt werden. Die Versicherer prüfen anschließend die Todesursache. Melden Sie den Todesfall zu spät, können eventuell Probleme bei der Auszahlung der Versicherungssumme auftreten. Ein Telefonat mit uns genügt als erste Auskunft. Benötigte Dokumente können Sie nachreichen.

 

Sterbeurkunde

Nach dem Eintritt des Todes haben Sie drei Werktage Zeit, um die Sterbeurkunde zu beantragen. Dafür benötigen Sie:

  • Totenschein
  • Personalausweis
  • Geburtsurkunde
  • Heiratsurkunde, Scheidungsurteil oder Sterbeurkunde des bereits verstorbenen Ehepartners (individuell nach Familienstand des Verstorbenen)

Das Standesamt am Sterbeort ist zuständig für das Ausstellen der Sterbeurkunde. Tipp: Lassen Sie sich das Dokument gleich in mehrfacher Ausfertigung aushändigen, denn Sie benötigen es bei vielen Ämtern und Unternehmen.

 

Erbschein

In allen erbrechtlichen Angelegenheiten müssen Sie sich auch als rechtmäßiger Erbe ausweisen können. Dafür benötigen Sie in der Regel einen Erbschein. Diesen bekommen Sie beim zuständigen Amtsgericht. Das Prozedere kann mehrere Wochen dauern und Kosten verursachen. Deshalb sollten sich davor Gedanken zu machen, ob Sie das Erbe antreten oder vielleicht doch ausschlagen wollen.

Grundsätzlich ist keine Frist festgeschrieben, zu der ein Erbschein beantragt werden muss. Als erbberechtigte Person können Sie also zu jeder Zeit einen entsprechenden Antrag stellen. Es ist jedoch sinnvoll, den Erbschein möglichst zeitnah nach dem Tod eines Angehörigen zu beantragen, um organisatorische Belange klären zu können. Darüber hinaus sollte unbedingt die sechswöchige Frist für eine Ausschlagung der Erbschaft berücksichtigt werden.

Diese Dokumente benötigt das Amtsgericht:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Sterbeurkunde des Verstorbenen
  • Testament oder Erbvertrag im Original
  • Geburts- und Sterbeurkunden aller Erben oder vorverstorbenen Erben (falls vorhanden)
  • Anschriften aller Erben
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Arbeitgeber informieren

Setzen Sie sowohl den Arbeitgeber des Verstorbenen als auch Ihren Arbeitgeber in Kenntnis. Stirbt ein Angehöriger aus nächster Verwandtschaft, steht Ihnen Sonderurlaub zu.

 

Mietwohnung kündigen

Das Sonderkündigungsrecht räumt Angehörigen verstorbener Mieter eine Kündigungsfrist von einem Monat ein, nachdem es zum Todesfall kam. Ist die Kündigung der Wohnung vorgesehen, sollte die Frist unbedingt eingehalten werden. Im anderen Fall können für Angehörige finanzielle Belastungen in Form zusätzlicher Mieten entstehen, die bei Fristeinhaltung nicht hätten gezahlt werden müssen.

Grundsätzlich besteht für Angehörige verstorbener Mieter aber auch die Möglichkeit, in den Mietvertrag einzutreten. Ist die Übernahme der Wohnung gewünscht, wird der Mietvertrag umgeschrieben und der Eintrittsberechtigte dort aufgenommen.

 

Verträge rund um die Wohnung

Mit der Kündigung der Wohnung ist es leider noch nicht getan. Verschiedenste Verträge rund um die Wohnung müssen entweder gekündigt oder auf die im Haushalt lebenden Angehörigen umgemeldet werden. Energieversorger und Beitragsservice (ehemals GEZ) müssen ebenso informiert werden wie Kabelfernseh-, Telefon- und Internetanbieter.

 

Pflegeheim

Der Mietvertrag mit einem Pflegeheim endet grundsätzlich mit dem Sterbetag. Natürlich müssen Sie nicht sofort das Zimmer des Verstorbenen räumen. Besprechen Sie die Angelegenheit am besten mit der Heimleitung. Diese ist hier in den meisten Fällen sehr nachsichtig.

 

Bestattung

Für die Beisetzung gibt es von Bundesland zu Bundesland verschiedene Fristen, die einzuhalten sind. Die Bestattungsfrist variiert zwischen vier und zehn Tagen. Zur Bestattungsorganisation gehört auch die Entscheidung, ob der Verstorbene im Rahmen einer Erd- oder Feuerbestattung beigesetzt werden soll. Eine Einäscherung in einem Krematorium ist Voraussetzung für eine Feuerbestattung sowie für zwei weitere in Deutschland zulässige Bestattungsarten: die See- und die Baumbestattung. Nehmen Sie sich für diese Entscheidung Zeit. Womöglich haben Sie auch bereits mit dem Verstorbenen über seine persönlichen Wünsche diesbezüglich gesprochen.

Bei der Organisation der Bestattung sollten Sie unter anderem noch folgende Punkte beachten:

  • Trauerfeier (Trauerredner, Musik, Trauerhalle)
  • Kleidung des Verstorbenen
  • Vorherige Traueranzeige/Bekanntgabe der Beerdigung
  • Verpflegung der Trauergesellschaft

Wichtige Organisationspunkte einer Erdbestattung:

  • Friedhofs- und Grabstättenwahl
  • Grabnutzungsrechte erwerben
  • Sargauswahl
  • Blumenschmuck
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Die meisten Versicherungen erlöschen mit dem Eintritt des Todes der versicherten Person, wie z. B. die Haftpflichtversicherung. Viele Versicherer erstatten die Beiträge ab dem Zeitpunkt, zu welchem sie vom Todesfall in Kenntnis gesetzt worden sind. Daher gilt es, den Versicherer zeitnah zu informieren.

Eine Hausratversicherung erlischt zwei Monate nach dem Tod des Versicherungsnehmers – es sei denn, ein rechtmäßiger Erbe übernimmt die Wohnung inklusive der Einrichtung. Dann geht die Versicherung auf ihn über. Ist das nicht gewünscht, muss hier gekündigt werden.

Die Kfz- oder die Wohngebäudeversicherung überträgt sich ebenfalls automatisch auf den Erben des Autos oder des Hauses. Erst wenn das Auto umgemeldet wird, kann auch die Versicherung gewechselt werden. Wollen Sie die Schadenfreiheitsklasse auf sich oder jemand anderen übertragen, sollten Sie auch hier zeitnah handeln. Bei den meisten Anbietern haben Sie hierfür nur zwölf Monate ab dem Tod des Angehörigen Zeit, mitunter gar nur sechs.

Auch die Krankenkasse müssen Sie vom Todesfall in Kenntnis setzen. Hierzulande ist die Krankenversicherung eine Pflichtversicherung. Melden Sie den Verstorbenen also bei der Kranken- und Pflegeversicherung ab und geben Sie die Krankenversicherungskarte an den Versicherer zurück. Besonders zu beachten gilt es, dass mit dem Tod des Hauptversicherten auch die Familienversicherung seiner Angehörigen endet. Diese haben jedoch den Vorteil, dass sie aufgrund der Krankenversicherungspflicht weiterhin einen Versicherungsschutz genießen. Indes sollten sich Familienversicherte bei ihrer Krankenkasse informieren, wie sie zukünftig versichert sind.

 Auch nach der Bestattung und der ersten Bewältigung der Trauer gibt es einige Dinge, die Sie noch erledigen sollten:

  • Ihren Anspruch auf Witwen- oder Witwerrente prüfen
  • Anspruch auf Waisenrente/Halbwaisenrente prüfen (bei Kindern)
  • Mitgliedschaften und Abonnements kündigen
  • Die Post informieren
  • Profile in sozialen Medien löschen
  • Bei Erbschaft das Finanzamt innerhalb von drei Monaten informieren
Kontakt aufnehmen

Wer ein mühsames Nachforschen aller Konten umgehen will, stellt schon zu Lebzeiten eine Kontovollmacht aller Konten über den Tod hinaus aus. Gibt es diese Vollmacht nicht, sollte zumindest über alle vorhandenen Konten mit den engsten Angehörigen gesprochen werden. Andernfalls kann es vorkommen, dass die Erben sich keinen genauen Überblick über alle Konten verschaffen können. Da es  in Deutschland kein zentrales Kontenregister gibt, an das man sich wenden kann, erschwert dies natürlich die Kontensuche. Die Erben haben keine andere Wahl, als alle Bankenverbände anzuschreiben.

Kontakt aufnehmen

Wir wissen, dass für Sie als Hinterbliebene jetzt eine schwere Zeit beginnt, wollen Sie jedoch so gut es geht in Ihrer momentanen Lage unterstützen. Bei Fragen aller Art können Sie gerne auf uns zukommen.

Ein Trauerfall öffnet oftmals die Augen dafür, den Hinterbliebenen den eigenen Todesfall angenehmer zu gestalten. Denken Sie daher an den Abschluss wichtiger Versicherungen, die im Todesfall Gold wert sein können.

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Wurden die Wünsche des Verstorbenen vor dem Todesfall rechtssicher festgehalten, vereinfacht dies die Abwicklung der Formalitäten deutlich. Dies kann durch einen Anwalt oder andere Dienstleister erfolgen. Wir kooperieren hierzu mit der Firma JURA Direkt, welche sich auf das Thema Vollmachten spezialisiert hat.

Weitere Informationen

Vollmacht Konto

Leider sind Banken oft das größte Nadelöhr, wenn es darum geht, nach dem Todesfall die notwendigen Formalitäten abzuwickeln. Daher ist es ausgesprochen hilfreich, wenn eine vertraute Person, beispielsweise der Ehepartner, zu Lebzeiten eine Kontovollmacht im Todesfall erhält. Diese kann bei vielen Banken direkt online erteilt werden. Bei anderen handelt es sich um ein einfaches Formular, in das die Daten des Bevollmächtigen eingetragen werden müssen.

Risikolebensversicherung

Geld kann den Schmerz eines Verlustes nicht mindern. Es kann aber dabei helfen, sich auf die Trauerarbeit konzentrieren zu können und nicht zusätzlich finanzielle Sorgen zu haben. In unserem Blogartikel zu diesem Thema haben wir sehr ausführlich beschrieben, welche Möglichkeiten es gibt, um finanzielle Vorsorge im Todesfall treffen zu können. Im Rahmen unseren regelmäßigen Datenupdates informieren wir Sie zudem über den aktuellen Stand Ihrer Vorsorge im Todesfall.

Bezugsrechte aktualisieren

Verändert sich Ihre persönliche Situation beispielsweise durch eine neue Parrnerschaft, eine Scheidung oder die Geburt eines Kindes, sollte auch das Bezugsrecht Ihrer Verträge mit Leistungen im Todesfall überprüft werden. Damit wird sichergestellt, dass auch die Personen die Leistung erhalten, die sie auch bekommen sollen.

Unterstützung durch TBO

Wir verfügen über zahlreiche Informationen zu Ihren Versicherungsverträgen, Finanzierungen, Depots usw. Wir können Hinterbliebenen dadurch strukturiert Auskunft geben und sie bei der Abwicklung der Formalitäten erheblich unterstützen.

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