Arbeitgeber informieren
Setzen Sie sowohl den Arbeitgeber des Verstorbenen als auch Ihren Arbeitgeber in Kenntnis. Stirbt ein Angehöriger aus nächster Verwandtschaft, steht Ihnen Sonderurlaub zu.
Mietwohnung kündigen
Das Sonderkündigungsrecht räumt Angehörigen verstorbener Mieter eine Kündigungsfrist von einem Monat ein, nachdem es zum Todesfall kam. Ist die Kündigung der Wohnung vorgesehen, sollte die Frist unbedingt eingehalten werden. Im anderen Fall können für Angehörige finanzielle Belastungen in Form zusätzlicher Mieten entstehen, die bei Fristeinhaltung nicht hätten gezahlt werden müssen.
Grundsätzlich besteht für Angehörige verstorbener Mieter aber auch die Möglichkeit, in den Mietvertrag einzutreten. Ist die Übernahme der Wohnung gewünscht, wird der Mietvertrag umgeschrieben und der Eintrittsberechtigte dort aufgenommen.
Verträge rund um die Wohnung
Mit der Kündigung der Wohnung ist es leider noch nicht getan. Verschiedenste Verträge rund um die Wohnung müssen entweder gekündigt oder auf die im Haushalt lebenden Angehörigen umgemeldet werden. Energieversorger und Beitragsservice (ehemals GEZ) müssen ebenso informiert werden wie Kabelfernseh-, Telefon- und Internetanbieter.
Pflegeheim
Der Mietvertrag mit einem Pflegeheim endet grundsätzlich mit dem Sterbetag. Natürlich müssen Sie nicht sofort das Zimmer des Verstorbenen räumen. Besprechen Sie die Angelegenheit am besten mit der Heimleitung. Diese ist hier in den meisten Fällen sehr nachsichtig.
Bestattung
Für die Beisetzung gibt es von Bundesland zu Bundesland verschiedene Fristen, die einzuhalten sind. Die Bestattungsfrist variiert zwischen vier und zehn Tagen. Zur Bestattungsorganisation gehört auch die Entscheidung, ob der Verstorbene im Rahmen einer Erd- oder Feuerbestattung beigesetzt werden soll. Eine Einäscherung in einem Krematorium ist Voraussetzung für eine Feuerbestattung sowie für zwei weitere in Deutschland zulässige Bestattungsarten: die See- und die Baumbestattung. Nehmen Sie sich für diese Entscheidung Zeit. Womöglich haben Sie auch bereits mit dem Verstorbenen über seine persönlichen Wünsche diesbezüglich gesprochen.
Bei der Organisation der Bestattung sollten Sie unter anderem noch folgende Punkte beachten:
- Trauerfeier (Trauerredner, Musik, Trauerhalle)
- Kleidung des Verstorbenen
- Vorherige Traueranzeige/Bekanntgabe der Beerdigung
- Verpflegung der Trauergesellschaft
Wichtige Organisationspunkte einer Erdbestattung:
- Friedhofs- und Grabstättenwahl
- Grabnutzungsrechte erwerben
- Sargauswahl
- Blumenschmuck