Wussten Sie eigentlich …?!
… dass in der Haftpflichtversicherung fast immer nur der Zeitwert erstattet werden muss?! Grund dafür ist das deutsche Zivilrecht, das vom Schadenverursacher verlangt, den Schaden gleichwertig zu ersetzen. Zerstören Sie also z.B. ein altes Elektrogerät, müssen Sie und Ihre Haftpflicht also deutlich weniger zahlen, als das Gerät neu gekostet hatte. Das sollten Sie wissen, bevor Sie dem Geschädigten irgendwelche Zusagen machen.
… dass Eltern nicht immer für ihre Kinder haften?! Geben Sie Ihre Kinder bei anderen Menschen in Obhut (z.B. Kindergarten, Nachbarn), geht die Aufsichtspflicht auf diese Personen über. Somit muss oftmals deren Haftpflicht für Schäden einspringen, die Ihre Kinder verursachen.
… dass Versicherer meist mehr als nur den Schaden ersetzen?! Vor allem die Sachversicherungen (z.B. Hausrat- und Gebäudeversicherung) übernehmen auch viele Kosten, die rund um den Schaden anfallen. Dazu gehört z.B. die Unterbringung im Hotel nach einem Brand, Kosten für den Abbruch Ihrer Urlaubsreise nach einem Schaden oder die Sachverständigenkosten. Dokumentieren Sie deshalb nach Möglichkeit alle Ausgaben, die Ihnen durch einem Schaden entstehen.
… dass der Verlust eines Schlüssels nicht immer zum Austausch der Schließanlage führen muss?! Vermieter nutzen den Schlüsselverlust eines Mieters gerne, um die alte Schließanlage komplett austauschen zu lassen. Gerade in solchen Fällen sollten Sie sich aber auf die Erfahrung der Versicherer verlassen. Diese erkennen in der Regel, ob der Austausch und die damit verbundenen Kosten wirklich nötig sind, oder ob sich Ihr Vermieter an Ihnen bereichern will.
… dass die Benzinklausel existiert?! Diese besagt, dass Schäden durch den Gebrauch eines Kraftfahrzeugs nicht von Ihrer Privathaftpflicht gedeckt werden. Was unter Gebrauch zu verstehen ist, ist regelmäßig Gegenstand von Gerichtsverfahren. Obwohl die Bedingungswerke immer weiter gefasst werden, möchten wir aber klar betonen, dass nicht jeder denkbare Schaden von Ihrer Versicherung gedeckt sein kann.
… dass es klug sein kann, kleinere Schäden selbst zu übernehmen?! Dem Versicherer entstehen neben der eigentlichen Entschädigung nach einem Schaden erhebliche Verwaltungskosten. So schlägt ein 50€-Schaden je nach Sparte kalkulatorisch schnell mit 150€ zu Buche. Aus diesem Grund honorieren es viele Versicherer durch attraktive Rabatte, wenn Sie bereits sind, Bagatellschäden selbst zu übernehmen.
… dass Ihr Anwalt Rechtsschutzschäden für Sie abwickelt?! Anders als in anderen Sparten stellt in der Rechtsschutzversicherung Ihr Anwalt eine sog. Deckungsanfrage an den Versicherer. Sie müssen sich üblicherweise um nichts kümmern.