Krankenzusatzversicherung Zahn
(ca. 13,00€ monatlich)
Die gesetzlichen Krankenkassen bezahlen bei Kindern –anders als bei Erwachsenen- annähernd alle Kosten, welche beim Zahnarzt anfallen. Auch leisten sie bei kieferorthopädischen Maßnahmen. Hier sind allerdings zwei Lücken entstanden, die es sich zu schließen lohnt.
Die Fehlstellung im Kiefer des Kindes wird vom Arzt in eine sog. kieferorthopädische Indikationsgruppe (KIG) eingestuft. Sie liegt zwischen 1 und 5, wobei 5 die schwerste Fehlstellung darstellt.
Die erste Lücke der GKV liegt darin, dass nur in KIG 3-5 geleistet wird. Wollen Sie eine Fehlstellung in KIG 1 oder 2 beheben lassen, müssen Sie hierfür komplett selbst aufkommen.
In KIG 3-5 werden i.d.R. zunächst 80% der Kosten übernommen, die restlichen 20% dann, wenn die Behandlung erfolgreich beendet wurde. Die Art der möglichen Maßnahmen bestimmt das Sozialgesetzbuch (SGB). Viele Kieferorthopäden raten aber dazu, bessere Behandlungsmethoden zu nutzen, die für das Kind angenehmer und optisch ansprechender sind. Für die Mehrkosten müssen Sie als Eltern aufkommen.
Private Zahnzusatzversicherungen mit Schwerpunkt auf kieferorthopädische Leistungen begrenzen die Erstattung meist in den ersten Jahren, um Zweckabschlüsse zu vermeiden. Bereits angeratene Behandlungen sind üblicherweise vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
Daher ist ein Abschluss bereits im Vorschulalter ratsam, um in der klassischen Leistungsphase (meist um das 10. Lebensjahr) vollen Leistungsanspruch zu haben. Nachdem der Kiefer sich zufriedenstellend entwickelt hat, kann über eine Kündigung des Vertrages nachgedacht werden, um Kosten zu sparen. Auch eine Weiterführung kann je nach individueller Situation sinnvoll sein. Dies hängt stark davon ab, wie sich der Krankenversicherungsmarkt in den kommenden Jahren entwickelt.
In Zusammenarbeit mit Kieferorthopäden bieten wir unseren Kunden kostenfrei an, mithilfe eines Fotos des Gebisses vor einem Termin beim Zahnarzt abzuschätzen, ob in Zukunft eine kieferorthopädische Maßnahme notwendig werden kann. Sprechen Sie uns darauf gerne an.
Bitte beachten Sie, dass es nur eine sehr kleine Anzahl passender Tarife gibt. Die meisten Zahnzusatzversicherungen schließen Kieferorthopädie entweder ganz aus, begrenzen die Leistung sehr stark oder bezahlen nur dann, wenn auch die GKV leistet. Die Auswahl des passenden Tarifs ist daher extrem wichtig.
Glasversicherung
(ca. 2,00 – 5,00€ monatlich)
Die Glasversicherung im Rahmen Ihres Hausrat- oder Wohngebäudetarifs deckt Schäden an Glasscheiben ab wie
- Fenster
- Türen oder Türeinsätze
- Wintergärten
- Vitrinen
- Glastischen
Dabei sind auch selbstverschuldete Schäden, z.B. durch Unachtsamkeit versichert. Ob man eine solche Deckung unbedingt benötigt, hängt vor allem vom Glasanteil in der Wohnung ab. Da die maximale Schadenhöhe meist in einem verkraftbaren Rahmen liegt, halten wir die Glasversicherung i.d.R. für entbehrlich.
Objektiv gesehen steigt das Risiko eines Glasschadens aber rapide an, wenn aktive und bewegliche Kinder das Haus bevölkern. Die Schadenerfahrungen in unserem Kundenkreis bestätigen diese These eindrucksvoll.
Daher kann es sinnvoll sein, bei Kindern ab dem Vorschulalter den Einschluss einer Glasversicherung in Erwägung zu ziehen.