Ratgeber für Eltern

Geht es um Kinder, sind oftmals tiefe Emotionen im Spiel. Sie als Eltern wollen stets das Beste für Ihren Nachwuchs und das ist auch gut so! Das wissen allerdings auch Produktanbieter, egal ob von Kinderspielzeug oder Babynahrung. Viele Produkte werden nicht über deren Nutzen, sondern über Emotion verkauft. Leider führt das oft zu spontanen Käufen von Produkten, welche entweder völlig ungeeignet oder viel zu teuer sind.

Bei Versicherungen ist dies nicht anders. Deshalb ist es bei der Absicherung Ihrer Kinder besonders wichtig, den konkreten Bedarf zu analysieren, um so rationale Entscheidungen treffen zu können.

In diesem Ratgeber möchten wir Ihnen den Sinn und Unsinn von Versicherungen für Kinder aufzeigen. Auch beschäftigen wir uns mit dem richtigen Moment für einen Abschluss, da sich der Bedarf der Kleinen mit ihrer Entwicklung erheblich verändert.

Die nachfolgenden Ausführungen sollen Ihnen einen Überblick über dringend notwendige, sinnvolle und weniger wichtige Absicherungen Ihres Kindes geben. Obwohl der Bedarf vieler Kinder sehr ähnlich ist, können individuelle Merkmale wie der Gesundheitszustand, Ihre finanzielle Situation oder Ihre Lebensplanung dazu führen, dass andere Versicherungen notwendig werden oder dass diese zu anderen Zeitpunkten abgeschlossen werden sollten. Insoweit ist dieser Ratgeber als Orientierung zu sehen, die um eine individuelle Beratung ergänzt werden sollte

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Die ersten wichtigen Schritte zur optimalen Absicherung Ihres Kindes können und sollten Sie schon vor der Geburt gehen. Mit der Geburt eines Kindes erhöht sich die Verantwortung der Eltern enorm. Dementsprechend verändert sich auch Ihr Absicherungsbedarf. Denn auch im Fall von Schicksalsschlägen wie Berufsunfähigkeit oder Tod möchte ihr Kind versorgt werden.

Absicherung der Eltern

  • Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist neben der Privathaftpflicht die wichtigste Versicherung eines Erwerbstätigen. Da annähernd keine gesetzliche Absicherung existiert, bedeutet der Verlust Ihrer Arbeitskraft ein enormes wirtschaftliches Risiko. Haben Sie bislang noch keine Versicherung abgeschlossen, dann ggf. mit dem Gedanken, dass Sie Ihren Lebensstandard im Fall der Berufsunfähigkeit problemlos senken könnten. Wir halten dies zwar für falsch. Klar ist aber auch, dass diese Verringerung des Lebensstandards mit einem Kind nicht mehr möglich ist. Erhebliche Ausgaben kommen künftig zwangsläufig auf Sie zu, egal was passiert. Junge Eltern sind übrigens besonders gefährdet, berufsunfähig zu werden. Schlafmangel, psychischer Stress durch die neue Lebenssituation und auch die erhöhte körperliche Belastung erhöhen Ihr persönliches BU-Risiko signifikant. Daher sollte die eigene BU-Vorsorge noch vor der Geburt besprochen werden.
  • „Kinder haften für Ihre Eltern“, lautet das Credo der Pflegekassen. Im Fall einer Pflegebedürftigkeit kann neben Ihrem Einkommen und Vermögen auch das Ihrer Kinder herangezogen werden, sofern gewisse Freibeträge überschritten sind. Dies kann dazu führen, dass das mühsam für Ihr Kind angesparte Kapital schlagartig aufgebraucht wird. Da die Leistung der gesetzlichen oder privaten Pflegepflichtversicherung nicht annähernd ausreicht, alle Kosten bei Pflegebedürftigkeit zu decken, sollte Ihre Absicherung im Pflegefall möglichst vor der Geburt überprüft werden.
  • Todesfallabsicherung: Gerade vor der Geburt Ihres ersten Kindes sollten Sie sich Gedanken über eine Risikolebensversicherung machen. Kann Ihr Partner im Falle Ihres Ablebens die monatlichen Ausgaben weiterhin stemmen, die sich durch die Geburt Ihres Kindes zwangsläufig erhöhen?
  • Privathaftpflichtversicherung: Sollten Sie bislang einen Single- oder Paartarif besitzen, wird es nötig, auf eine Familiendeckung inkl. Kinder umzustellen. Dies ist in aller Regel formlos und für wenige Euro Jahresbeitrag möglich.
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Unfallversicherung der Eltern                                         

Ob und in welchem Umfang Erwachsene eine Unfallversicherung benötigen, hängt von vielen Parametern wie Einkommen, Beruf, Hobbies und sonstigen Absicherungen ab.

Ist ein Kind unterwegs, kann aber der Abschluss einer Unfallversicherung durch ein Elternteil taktisch clever sein. Denn in besonders leistungsstarken Tarifen ist das Kind bereits im Mutterleib automatisch und beitragsfrei gegen Unfälle (der Mutter) versichert. Zudem besteht der beitragsfreie Schutz des Kindes oftmals bis zum 1. Geburtstag weiter, wenn dem Versicherer die Geburt formlos gemeldet wird.

Auf viele Bausteine kann in der Unfallversicherung übrigens verzichtet werden. Unfallrente, Todesfallleistung, Krankenhaustagegeld und Knochenbruchgeld sind i.d.R. nicht nötig, wenn die restliche Absicherung sinnvoll gestaltet wird.

Krankenversicherung der Eltern

Als Privatversicherte haben Sie im Regelfall das Recht, Ihr Kind beim gleichen Anbieter und im gleichen Tarif zu versichern, in dem auch Sie sich befinden. Dies gilt oftmals auch für Zusatzversicherungen. In aller Regel entfällt die obligatorische Gesundheitsprüfung.

Da Kinder nur selten völlig gesund sind, sollte diese Möglichkeit genutzt werden. Daher kann es taktisch sinnvoll sein, Ihren Versicherungsschutz vor der Geburt Ihres Kindes aufzuwerten, um so Ihrem Kind den Weg zum optimalen Schutz zu eröffnen.

Da dieses Thema sehr komplex und folgenreich ist, sollten Entscheidungen erst nach einer ausführlichen Beratung angegangen werden.

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Kurz nach der Geburt sind in der Wahrnehmung der Eltern zunächst erstmal alle Themen wichtiger als Versicherungen. Dafür haben wir jedes Verständnis. Daher empfehlen wir, die nachfolgenden Themen möglichst schon vor der Geburt zu besprechen, um anschließend nur noch die letzten Formalitäten zu vollziehen.

Krankenversicherung

(0,00 bis ca. 200,00 € monatlich)

Aufgrund der gesetzlichen Versicherungspflicht muss jedes Kind eine Krankenversicherung abschließen. Im Regelfall wird der Tarif der Eltern abgeschlossen. Sind Sie gesetzlich pflichtversichert, kann Ihr Kind meistens kostenfrei in die Familienversicherung eingeschlossen werden. Privat und in einigen Fällen auch freiwillig gesetzlich Versicherte müssen für Ihr Kind einen eigenen Beitrag in Höhe ca. 200€ monatlich einplanen. Haben Sie den Arbeitgeberzuschuss durch Ihren Beitrag noch nicht aufgebraucht, ist Ihr Kind ebenfalls zuschussfähig, d.h. Ihr Arbeitgeber zahlt bis zu 50% der Beiträge.

Komplizierter wird es, wenn die Elternteile in unterschiedlichen Systemen (privat, freiwillig gesetzlich, gesetzlich pflichtversichert)  sind. Dann kann oder muss Ihr Kind in Abhängigkeit vom Einkommen und dem Versicherungsstatus beim einen oder anderen Elternteil versichert werden. Dies bedarf in allen Fällen einer individuellen Beratung, da eine einmal getroffene Entscheidung meist nicht mehr rückgängig gemacht werden kann.

Die Versicherung Ihres Kindes erfolgt üblicherweise ohne Gesundheitsprüfung, wenn Sie sich zeitnah nach der Geburt für ein System entscheiden.

Krankenzusatzversicherung Krankenhaus

(ca. 5,00€ monatlich)

Sofern Ihr Kind im gesetzlichen System versichert wird, muss es einige Leistungsnachteile gegenüber dem privaten System in Kauf nehmen. Diese können zum Teil durch private Krankenzusatzversicherungen ausgeglichen werden.

Die gravierendste Lücke besteht tendenziell im Krankenhaus. Die gesetzliche Krankenkasse bezahlt die Unterbringung im Mehrbettzimmer sowie die Behandlung durch einen Belegarzt nach den Behandlungsmethoden des Sozialgesetzbuchs. Der Wunsch vieler Eltern, dass ihr Kind in einem ruhigen Einbettzimmer untergebracht und durch den Chefarzt mit den bestmöglichen Methoden behandelt wird, ist durchaus nachvollziehbar. Dies kann durch eine stationäre Zusatzversicherung gewährleistet werden.

Einige Tarife bezahlen auch das Beistellbett einer erwachsenen Begleitperson (sog. Rooming-In). Zumindest bei kleinen Kindern wird dies aber im Regelfall auch von der gesetzlichen Krankenkasse gezahlt, weshalb diese Leistung nicht der vordergründige Abschlussgrund sein sollte.

Wird Ihr Kind privat krankenversichert, ist keine stationäre Krankenzusatzversicherung nötig.

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Krankenzusatzversicherung ambulant

(ca. 7,50€ monatlich)

Die regelmäßigen Leistungskürzungen der gesetzlichen Krankenkasse betreffen aus politischen Gründen meist nur Erwachsene. Kinder haben ambulant nur vergleichsweise wenige Lücken. Ihnen werden beispielsweise Brillen bezahlt, anders als bei Erwachsenen.

Ambulante Zusatzversicherungen decken die verbliebenen Lücken ab. Hierzu zählen z.B.

  • Naturheilverfahren
  • Heilpraktiker
  • Mehrkosten für optisch ansprechendere Brillen

Solche Tarife haben sicherlich ihre Berechtigung, in den meisten Fällen erhält Ihr Kind aber auch ohne diese eine gute Behandlung. Zudem haben immer mehr gesetzliche Krankenkassen ihre Leistungskataloge im Bereich der alternativen Medizin erweitert und schließen daher einen Teil der genannten Lücken. Aus diesem Grund halten wir ambulante Krankenzusatzversicherungen i.d.R. für entbehrlich.

Wird Ihr Kind privat krankenversichert, ist keine ambulante Krankenzusatzversicherung nötig.

Kindererziehungszeiten beantragen

(kostenfrei)

Eltern erhalten in der gesetzlichen Rentenversicherung pro Kind insgesamt 3 Jahre als Kindererziehungszeiten angerechnet. Dies ist gleichbedeutend mit 3 Rentenpunkten, d.h. der Rentenanwartschaft, die ein Durchschnittsverdiener in drei Jahren erarbeitet. Im Jahr 2024 entspricht dies 117,96€ zusätzliche Altersrente pro Monat.

Die zusätzlichen Rentenpunkte stehen den beiden Elternteilen insgesamt zur Verfügung und können untereinander verteilt werden. Voraussetzung für die Anrechnung der Kindererziehungszeiten ist der Antrag V0800. Diesen können Sie hier online jederzeit bis zum Renteneintritt stellen. Es ist empfehlenswert, dies zeitnah nach der Geburt zu tun, um dies später nicht zu vergessen.

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Sparplan

(ab 25,00€ monatlich)

Frühes Sparen lohnt sich – dem Zinseszinseffekt sei Dank. Viele Eltern, Großeltern, Paten oder andere Verwandte möchten einmalig oder regelmäßig Geld ansparen, um das Kind finanziell zu unterstützen. Ziel ist meist die Volljährigkeit, um etwa das erste eigene Auto, die erste Wohnungseinrichtung oder das Studium zu finanzieren.

Je eher mit dem Sparen begonnen wird, desto effektiver ist es. Dies zeigt auch die nachfolgende Berechnung. Berechnet wurde jeweils ein Sparplan mit 100€ monatlicher Einzahlung und 5% jährlicher Wertentwicklung:

Die Suche nach einem passenden Produkt zum Ansparen gestaltet sich für junge Eltern meist schwierig. Klassische Produkte wie das Sparbuch, Banksparpläne etc. bieten heute oftmals nur einen Minizins und sind damit recht unattraktiv.

Viele greifen daher zu Rentenversicherungen. Diese haben meist kindliche Namen wie „Biene Maja“, „Känguru“ oder „Tip-Top Tabaluga“. Im Regelfall werden solche Produkte bis zum 67. Geburtstag abgeschlossen mit der Option, auch vorher an das Geld zu kommen. Beim genaueren Hinsehen entpuppen sich diese Produkte aber als Kostenfalle:

Neben teils völlig überteuerten und oftmals leistungsschwachen Zusatzbausteinen (z.B. Todesfallschutz der Eltern, Unfall- oder Krankenversicherung) führen die langfristig kalkulierten Vertriebskosten dazu, dass zum gewünschten Zeitpunkt meist deutlich weniger Kapital zur Verfügung steht, als Sie eingezahlt haben. Ein Beispiel:

Sie schließen das bekannteste Kinderprodukt Deutschland mit einem monatlichen Sparbeitrag von 100,00€ und den üblichen Zusatzbausteinen (Tod des Versorgers, Krankenzusatz und Unfallzusatz für das Kind) ab. Hierdurch fallen bis zum 18. Geburtstag Vertriebskosten in Höhe von 2.698€ und Risikokosten von 4.799€ an. Trotz 5%iger Wertentwicklung erhält das Kind zum 18. Geburtstag mit 21.536€ weniger ausgezahlt, als Sie bis dahin eingezahlt haben.

Ihr Kind hat Besseres verdient!

Kinderrentenversicherungen dienen in erster Linie dem Geldbeutel des Beraters (Vertriebskosten) und des Versicherers (Risikokosten). Dabei gilt: Je kindlicher der Name des Produktes ist, desto schlechter ist es im Regelfall für Ihr Kind. Aus unserer Sicht sind Rentenversicherungen in den allermeisten Fällen ungeeignet für den Ansparprozess bis zur Volljährigkeit.

Eine sinnvolle Alternative bieten Fondsdepots, wie sie von einigen Depotbanken angeboten werden. Vor allem bei kleineren Sparbeiträgen (z.B. 50,00€ monatlich) ist dabei die Kostenseite besonders wichtig für die Rendite. Daher sollten Sie darauf achten, dass keine Depotgebühren (meist um die 40€ pro Jahr) und keine Ausgabeaufschläge (i.d.R. 5% jeder Einzahlung) anfallen.

Fondsdepots sind sowohl für Sparpläne, als auch für einmalige Einzahlungen geeignet, um etwa Geburtstagsgeld anzulegen. Da meist das Kind selbst der Vertragspartner ist, müssen für Zuwendungen durch Verwandte keine zusätzlichen Verträge abgeschlossen werden. Kinderdepots sind dadurch sehr flexibel. Alternativ kann auch eine vernünftige Fondspolice auf Honorarbasis zielführend sein.

Über unseren Webshop haben Sie die Möglichkeit, ein Depot für Minderjährige und Depotgebühr und Ausgabeaufschlag zu eröffnen. Nutzen Sie dabei gerne auch unsere Modellportfolios für die Anlage.

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Unfallversicherung

(ca. 3,00€ monatlich)

Der beitragsfreie Versicherungsschutz für das erste Lebensjahr läuft nun aus. Daher ist es notwendig, dass Ihr Kind nun einen eigenen Versicherungsschutz erhält. Oftmals schreibt der Unfallversicherer Sie rechtzeitig vor dem Geburtstag an, um den Vertrag kostenpflichtig zu verlängern.

Invaliditätsrente

(ca. 20,00€ monatlich)

Die Unfallversicherung ist dafür gedacht, einmalige Kosten aufgrund einer unfallbedingten Invalidität abzusichern. Allerdings haben viele dauerhafte Schädigungen nicht Unfälle, sondern Krankheiten als Auslöser und sind somit nicht von der Unfallversicherung umfasst. Aus diesem Grund ist aus unserer Sicht eine Unfallrente in den meisten Fällen nicht empfehlenswert.

Im Fall einer dauerhaften Invalidität eines Kindes wird es häufig dazu kommen, dass ein geordneter Besuch des Kindergartens und später der Schule nicht möglich sein wird. Auch hat das geschädigte Kind oftmals einen erhöhten Bedarf an Pflege und Aufmerksamkeit. In der Praxis wird die meist durch externe Pflegekräfte oder eine berufliche Einschränkung der Eltern kompensiert. In beiden Fällen besteht ein finanzieller Bedarf, entweder durch die Kosten der Pflegekraft oder durch Einkommenseinbußen.

Hierfür existieren Invaliditätsrenten. Sie leisten, wenn das Kind unfall- oder krankheitsbedingt behindert ist, bestimmte Verrichtungen (z.B. Gehen, Sehen, Heben) nicht mehr vornehmen kann oder pflegebedürftig wird. Vereinbart wird üblicherweise eine monatliche Rente, welche nicht unter 1.000€ liegen sollte. Diese wird dann meist lebenslang gezahlt, solange die Schädigung andauert.

Viele der infrage kommenden Tarife sind unmittelbar nach der Geburt noch nicht abschließbar, da die Versicherer verhindern wollen, aufgrund von frühzeitig eintretenden Erbkrankheiten lange leisten zu müssen. Eine angemessene Tarifauswahl steht ab dem 1. Geburtstag zur Verfügung.

Theoretisch kann die Invaliditätsrente auch als Erwachsener weitergeführt werden. Wir empfehlen jedoch, diese zu gegebener Zeit durch eine Berufsunfähigkeitsversicherung zu ersetzen.

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Krankenzusatzversicherung Zahn

(ca. 13,00€ monatlich)

Die gesetzlichen Krankenkassen bezahlen bei Kindern –anders als bei Erwachsenen- annähernd alle Kosten, welche beim Zahnarzt anfallen. Auch leisten sie bei kieferorthopädischen Maßnahmen. Hier sind allerdings zwei Lücken entstanden, die es sich zu schließen lohnt.

Die Fehlstellung im Kiefer des Kindes wird vom Arzt in eine sog. kieferorthopädische Indikationsgruppe (KIG) eingestuft. Sie liegt zwischen 1 und 5, wobei 5 die schwerste Fehlstellung darstellt.

Die erste Lücke der GKV liegt darin, dass nur in KIG 3-5 geleistet wird. Wollen Sie eine Fehlstellung in KIG 1 oder 2 beheben lassen, müssen Sie hierfür komplett selbst aufkommen.

In KIG 3-5 werden i.d.R. zunächst 80% der Kosten übernommen, die restlichen 20% dann, wenn die Behandlung erfolgreich beendet wurde. Die Art der möglichen Maßnahmen bestimmt das Sozialgesetzbuch (SGB). Viele Kieferorthopäden raten aber dazu, bessere Behandlungsmethoden zu nutzen, die für das Kind angenehmer und optisch ansprechender sind. Für die Mehrkosten müssen Sie als Eltern aufkommen.

Private Zahnzusatzversicherungen mit Schwerpunkt auf kieferorthopädische Leistungen begrenzen die Erstattung meist in den ersten Jahren, um Zweckabschlüsse zu vermeiden. Bereits angeratene Behandlungen sind üblicherweise vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.

Daher ist ein Abschluss bereits im Vorschulalter ratsam, um in der klassischen Leistungsphase (meist um das 10. Lebensjahr) vollen Leistungsanspruch zu haben. Nachdem der Kiefer sich zufriedenstellend entwickelt hat, kann über eine Kündigung des Vertrages nachgedacht werden, um Kosten zu sparen. Auch eine Weiterführung kann je nach individueller Situation sinnvoll sein. Dies hängt stark davon ab, wie sich der Krankenversicherungsmarkt in den kommenden Jahren entwickelt.

In Zusammenarbeit mit Kieferorthopäden bieten wir unseren Kunden kostenfrei an, mithilfe eines Fotos des Gebisses vor einem Termin beim Zahnarzt abzuschätzen, ob in Zukunft eine kieferorthopädische Maßnahme notwendig werden kann. Sprechen Sie uns darauf gerne an.

Bitte beachten Sie, dass es nur eine sehr kleine Anzahl passender Tarife gibt. Die meisten Zahnzusatzversicherungen schließen Kieferorthopädie entweder ganz aus, begrenzen die Leistung sehr stark oder bezahlen nur dann, wenn auch die GKV leistet. Die Auswahl des passenden Tarifs ist daher extrem wichtig.

Glasversicherung

(ca. 2,00 – 5,00€ monatlich)

Die Glasversicherung im Rahmen Ihres Hausrat- oder Wohngebäudetarifs deckt Schäden an Glasscheiben ab wie

  • Fenster
  • Türen oder Türeinsätze
  • Wintergärten
  • Vitrinen
  • Glastischen

Dabei sind auch selbstverschuldete Schäden, z.B. durch Unachtsamkeit versichert. Ob man eine solche Deckung unbedingt benötigt, hängt vor allem vom Glasanteil in der Wohnung ab. Da die maximale Schadenhöhe meist in einem verkraftbaren Rahmen liegt, halten wir die Glasversicherung i.d.R. für entbehrlich.

Objektiv gesehen steigt das Risiko eines Glasschadens aber rapide an, wenn aktive und bewegliche Kinder das Haus bevölkern. Die Schadenerfahrungen in unserem Kundenkreis bestätigen diese These eindrucksvoll.

Daher kann es sinnvoll sein, bei Kindern ab dem Vorschulalter den Einschluss einer Glasversicherung in Erwägung zu ziehen.

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Berufsunfähigkeitsversicherung

(ab 12,00€ monatlich)

Der 10. Geburtstag Ihres Kindes ist unserer Meinung nach der perfekte Moment, um eine Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen. „Unser Kind geht aber doch noch keinem Beruf nach und hat kein Einkommen“, werden Sie jetzt sicher einwenden. Das stimmt natürlich.

Der Fokus liegt dabei auch weniger auf der unmittelbaren Absicherung während der Schulzeit, sondern vielmehr im Sichern des Gesundheitszustandes, da der Großteil der heutigen BU-Anträge Erwachsener aufgrund von Vorerkrankungen nicht oder nur zu erschwerten Bedingungen zustande kommt.

Am Markt existieren Konzepte speziell für Schüler, die mit einem vergleichsweise geringen Beitrag das langfristige Risiko der Berufsunfähigkeit absichern. Die Idee dabei: Sie schließen für Ihr Kind eine Berufs- und Schulunfähigkeitsversicherung zum Risikobeitrag ab. Solche Verträge haben eine Laufzeit von meist maximal 15 Jahren. Nach dieser Zeit kann Ihr Kind ohne erneute Gesundheitsprüfung in ein durchgängig kalkuliertes Produkt wechseln. Durch diese Konstruktion ist mit sehr niedrigem finanziellen Aufwand eine vollwertige BU-Absicherung möglich. Alternativ können auch Startertarife abgeschlossen werden, welche automatische Beitragssprünge nach einigen Jahren vorsehen.

Sollte ihr Kind nach der Schulzeit einen nur schwer versicherbaren Beruf (z.B. Dachdecker, Altenpfleger) nachgehen, bleibt bei einigen Konzepten die recht gute Berufsgruppe des Schülers bestehen, sodass der Beitrag dauerhaft bezahlbar bleibt. Verbessert sich die Berufsgruppe des Kindes, weil es studiert oder einer kaufmännischen Tätigkeit nachgeht, wird diese Verbesserung wiederum beim Versicherungsbeitrag berücksichtigt.

Mit dieser Absicherung können Sie Ihrem Kind erhebliche Probleme beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung als Erwachsener ersparen und ihm unter Umständen die finanzielle Existenz sichern. Sie ist aus unserer Sicht absolut empfehlenswert.

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Kfz-Versicherung der Eltern

(ab 0,00 € monatlich)

Junge Fahrer sind die risikoreichste Personengruppe im Straßenverkehr. Mangelnde Fahr- und Lebenserfahrung führt zu einer deutlich erhöhten Zahl an Unfällen. Aus diesem Grund erheben fast alle Versicherer ganz erhebliche Zuschläge von bis zu 200%, wenn ein Fahranfänger das elterliche Auto nutzt.

Soll dann der erste eigene Wagen versichert werden, wird es meist noch teurer, da oftmals keine eigene Schadenfreiheitsklasse vorhanden ist, diese muss erst mühsam erfahren werden.

Es ist nicht leicht, aber mit guter Planung können Zuschläge für junge Fahrer in der Kfz-Versicherung der Eltern komplett umgangen werden. Auch können frühzeitig eigene SF-Klassen für Ihr Kind aufgebaut werden, sodass der erste eigene Wagen deutlich günstiger versichert werden kann.

Eine solche Planung kann Ihnen mehrere Tausend Euro sparen. Da sie etwas Vorlaufzeit benötigt, sollte sie möglichst schon mit 16 Jahren beginnen.

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Berufsunfähigkeitsversicherung

(ab 15,00€ monatlich)

Bevor Ihr Kind seine Schule beendet und seine Berufswahl trifft, sollte das Thema Berufsunfähigkeitsversicherung nochmals zur Sprache kommen. Je nach Berufswunsch des Kindes sind Anpassungen der monatlichen Rente oder der Berufsgruppe nötig. Hat ihr Kind mit 10 Jahren noch keinen Vertrag abgeschlossen, wird es nun allerhöchste Zeit.

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Wir stellen Ihnen diese Broschüre kostenfrei zur Verfügung. Auch die Beratung von Ihnen und Ihrem Kind wird nicht gesondert vergütet. Als Versicherungsmakler erhalten wir von den Versicherungsunternehmen Provisionen für den Abschluss und die Betreuung der Versicherungsverträge.

Wir stehen für absolute Transparenz, auch in Hinblick auf unserer Vergütung. Leider ist häufig nicht der Absicherungsgedanke für den Rat von Versicherungsvermittlern ausschlaggebend, sondern eine möglichst hohe Provision. Bei uns ist das anders. Daher möchten wir Sie nachfolgend darüber informieren, welchen Verdienst wir in einem idealtypischen Beratungsverlauf eines Kindes erhalten:

Diesen Einnahmen gegenüber steht unser Aufwand für die Beratung, Risikoprüfung, Beantragung und Betreuung der Verträge, auch im Schadenfall. Hinzu kommt bei Kindern eine deutlich erhöhte Beraterhaftung, da sich mögliche Fehlentscheidungen besonders lange auswirken und dadurch besonders teuer sind.

Wie Sie sehen, werden wir daran nicht reich. Warum wir uns trotzdem die Mühe machen? Ganz einfach: Wir möchten auch Sie als Kunden gewinnen, sofern Sie es noch nicht sind. Durch eine langfristige, vertrauensvolle Kundenbeziehung profitieren sowohl Sie als auch wir.

Wir freuen uns drauf!

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