Im Rahmen der Auswahl von Versicherungsgesellschaften und Versicherungsprodukten berücksichtigen wir die von den Versicherern zum Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken zur Verfügung gestellten Informationen. Versicherer, die erkennbar keine Strategie zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken in ihre Investitionsentscheidungen einbeziehen, bieten wir ggf. nicht an.
Im Rahmen der im Kundeninteresse erfolgenden individuellen Beratung stellen wir gesondert dar, wenn die Berücksichtigung der Nachhaltigkeitsrisiken bei der Investmententscheidung einen für uns erkennbaren Vor- bzw. Nachteile für den individuellen Kunden bedeuten. Über die jeweilige Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken des jeweiligen Versicherers informiert dieser mit dessen vorvertraglichen Informationen. Bei Fragen dazu können unsere Kunden uns gerne im Vorfeld eines möglichen Abschlusses ansprechen.
Im Rahmen der Beratung werden die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren der Finanzmarkteilnehmer (Versicherer) berücksichtigt. Die Berücksichtigung erfolgt auf Basis der von den Versicherungsunternehmen zu ihrer Nachhaltigkeit zur Verfügung gestellten Informationen. Für deren Richtigkeit ist der Vermittler nicht verantwortlich.
Zur Zeit kann eine Berücksichtigung auf Grund sich aufbauender, aber aktuell noch ggf. rudimentärer Informationen durch die Versicherer zu Ihren Unternehmen lediglich auf Basis dieser Informationen und damit ggf. noch nicht umfassend erfolgen.
Die Vergütung für die Vermittlung von Versicherungen orientiert sich nicht an den Nachhaltigkeitsrisiken, die mit den Anlagen dieser einhergehen. Dies bedeutet insbesondere, dass die Vergütungshöhe des Produktes nicht von den Nachhaltigkeitsrisiken der Anlage positiv oder negativ beeinflusst wird.
Bei der Beratung zu Versicherungsanlageprodukten beziehen wir Nachhaltigkeitsrisiken ein, indem wir die Angebote am Markt beobachten. Bei unserer Empfehlung prüfen wir, ob das Versicherungsunternehmen, dass wir empfehlen, Nachhaltigkeitsrisiken in aus unserer Sicht angemessener Art und Weise berücksichtigt.
Berücksichtigt das Versicherungsunternehmen Nachhaltigkeitsrisiken nicht in nach unserer Einschätzung angemessener Art und Weise, bieten wir es nicht an. Darauf weisen wir unsere Kunden hin, wenn es dadurch zu einer Einschränkung der Versichererauswahl kommen wird.
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