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Mai 08

Einschränkungen der PKV

  • 8. Mai 2020
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Möglicherweise denken Sie darüber nach, in das System der privaten Krankenversicherung (PKV) zu wechseln. Hierfür gibt es gute Gründe. Allerdings ist ein Wechsel nicht ausschließlich mit Vorteilen gegenüber der gesetzlichen Krankenversicherung verbunden. Durch die Konstruktion der PKV ergeben sich auch einige Einschränkungen, welche Sie vor dem Abschluss einer privaten Krankenversicherung kennen sollten.

Lesedauer: 4 Minuten

 

Keine Familienversicherung

Angehörige von gesetzlich Krankenversicherten, welche kein eigenes Einkommen erwirtschaften (z.B. nichtberufstätige Ehepartner, Kinder), können in vielen Fällen kostenlos mitversichert werden. Die private Krankenversicherung kennt dies nicht. Hier wird für jede Person ein eigener Beitrag erhoben. Vor allem bei Familien mit vielen Kindern fällt der Beitrag in der PKV in der Regel deutlich höher aus als in der GKV. So kostet jedes Kind ca. 150-200€ monatlich. Aus diesem Grund empfehlen wir, bei einem Beitragsvergleich auch die Prämie Ihrer (zukünftigen) Kinder zu berücksichtigen.

 

Selbstbehalt und Vorleistung

Das Abrechnungssystem der PKV unterscheidet sich grundlegend von dem der GKV. Als Privatpatient bezahlen Sie Ihre Behandlungs- und Medikamentenrechnungen zunächst selbst. Anschließend reichen Sie diese bei Ihrem Versicherer zur Erstattung ein. Da aber fast alle PKV-Tarife eine Selbstbeteiligung und eine Beitragsrückerstattung bei Leistungsfreiheit vorsehen, werden die Rechnungen meist erst am Anfang des Folgejahres eingereicht, sofern sich die Einreichung lohnt. Sie gehen also teils für ein Jahr in Vorleistung. Mit dem Abschluss einer privaten Krankenversicherung sollte daher stets auch eine Liquiditätsvorsorge aufgebaut werden, welche mindestens der vereinbarten Selbstbeteiligung entspricht.

 

Kein Kinderkrankengeld in der PKV

Angestellte Eltern, die wie ihre Kinder gesetzlich krankenversichert sind, haben in aller Regel Anspruch auf das sogenannte Kinderkrankengeld, d.h. auch bei Krankheit des Kindes wird Ihr Gehalt weitergezahlt. Je Kind kann jedes Elternteil maximal 10 Tage pro Jahr zu Hause bleiben (max. 25 Tage für alle Kinder zusammen), bei Alleinerziehenden sind es 20 Tage pro Kind (max. 50 Tage für alle Kinder zusammen).

Privat Krankenversicherte haben üblicherweise keinen Anspruch auf Kinderkrankengeld. Es besteht lediglich die Möglichkeit, sich mit Gehaltsverzicht für einen begrenzten Zeitraum (meist bis zu 5 Tage) von der Arbeit freistellen zu lassen.

 

Krankenversicherung der Rentner

Langjährig gesetzlich Krankenversicherte können im Rentenalter die Krankenversicherung der Rentner (KVdR) nutzen. In dieser werden nur gesetzliche Renten, Versorgungsbezüge und Erwerbseinkommen zur Beitragsberechnung herangezogen. Der Beitragssatz ist stark vergünstigt und entspricht in etwa dem eines Angestellten mit Arbeitgeberzuschuss.

Privat Krankenversicherte zahlen in der Rente ihren bisherigen Beitrag weitestgehend weiter. Bei Angestellten fällt jedoch der Arbeitgeberzuschuss weg, weshalb sich bei ihnen der Beitrag zunächst praktisch verdoppelt. Allerdings fallen der gesetzliche Zuschlag (10% der Haupttarife) sowie das Krankentagegeld weg. Zudem können Sie mit Ihrer gesetzlichen Rente einen Zuschuss zu Ihrer PKV beantragen, welcher dem Zuschuss eines gesetzlich Versicherten Rentners entspricht. Da sich der Zuschuss aber an Ihrer Rentenhöhe orientiert, kann er unter Umständen recht gering ausfallen. Gehen Sie daher davon aus, als privat krankenversicherter Rentner einen höheren Beitrag zu zahlen, als ein gesetzlich Krankenversicherter.

Um den Beitrag im Alter zu senken, ist der Abschluss eines Beitragsentlastungstarifs oftmals empfehlenswert. Für diesen zahlen Sie einen zusätzlichen Beitrag, im Alter verringert sich dadurch aber Ihre finanzielle Last.

 

Mutterschafts- und Erziehungszeiten in der PKV

In der Elternzeit sind gesetzlich Krankenversicherte in der Regel beitragsfrei versichert. Bei Privatversicherten ist der Beitrag jedoch weiterzuzahlen. Darüber hinaus fällt in dieser Zeit der Arbeitgeberzuschuss weg, wodurch sich der Beitrag meist verdoppelt. Zwar bieten manche PKV-Tarife finanzielle Erleichterungen während der Elternzeit an, in der PKV tragen Sie aber definitiv eine erhebliche Mehrbelastung.

 

Eltern-Kind-Kuren

Die meist dreiwöchigen Eltern-Kind-Kuren (in aller Regel nehmen diese Mütter in Anspruch) sind derzeit eine Pflichtleistung der gesetzlichen Krankenversicherung, sodass diese Kosten übernommen werden. In der PKV handelt es sich jedoch um eine freiwillige Leistung. Nur wenn Ihr Tarif ausdrücklich eine Leistung dafür vorsieht, besteht für Eltern-Kind-Kuren Versicherungsschutz.

Bitte bedenken Sie, dass ein Wechsel zurück in die gesetzliche Krankenversicherung im Regelfall nicht möglich ist. Die Entscheidung für die PKV ist also eine fürs Leben. Bitte wägen Sie daher gut ab, ob die Vorteile der PKV die aufgeführten Einschränkungen für Sie persönlich überwiegen.

 

Wirtschaftliche Motivation des Beraters

In der Vergangenheit haben viele Vermittler und Vertriebe sehr aktiv Kunden von der GKV in die PKV gedrängt. Grund hierfür war die z.T. absurd hohe Provision in Höhe von bis zu 20 Monatsbeiträgen (d.h. bei 500€ Monatsbeitrag gab es bis zu 10.000€). Das Provisionssystem wurde zwar im Sinne der Kunden geändert, dennoch ist die PKV mit durchschnittlich 7,5 Monatsbeiträgen immer noch dramatisch viel attraktiver als die GKV, bei der üblicherweise eine Aufwantsentschädigung in Höhe von ca. 70€ gezahlt wird. Wir können unseren Kunden versichern, dass die Provisionshöhe in unserer Beratung keine Rolle spielt. So haben wir vielen Kunden in der Vergangenheit von Produkten abgeraten haben, an denen wir zwar viel verdient hätten, die aber aus unserer Sicht dauerhaft zu Nachteilen für unsere Kunden geführt hätten. Dennoch ist es uns wichtig, dass Ihnen bei der Entscheidung für oder gegen das private Krankenversicherungssystem auch die wirtschaftlichen Unterschiede bekannt sind. Beachten Sie hierzu bitte auch unseren Blogartikel zum Thema Vergütung.

 

Sie interessieren sich für einen Wechsel in die PKV?  Dann freuen wir uns auf Ihre Kontaktaufnahme!

© Bild: mpulsq / Unsplash

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