Sie gehört zu den beliebtesten Versicherungen in Deutschland. Auch wir halten sie für sinnvoll, die Hausratversicherung. Dabei gibt es aber viel zu beachten. Die 5 häufigsten Fehler haben wir nachfolgend zusammengefasst:
Unterversicherung
Die meisten Hausratverträge sehen eine Versicherungssumme vor, die Sie als Kunde festlegen. Diese zu bemessen, fällt jedoch sehr schwer, da man schnell den Überblick über die Werte verlieren kann. Gerne wird vergessen, dass nicht der Zeit-, sondern der Neuwert angesetzt werden muss, da dieser auch im Schadenfall erstattet wird. Haben Sie also eine 20 Jahre alte Schrankwand, muss auch für diese der Preis angesetzt werden, den Sie heute für eine neue Schrankwank bezahlen müssten.
Setzen Sie eine zu niedrige Versicherungssumme an, kann der Versicherer seine Leistung im Schadenfall kürzen. Ein Beispiel: Sie haben eine Versicherungssumme von 30.000€ angesetzt. Bei einem Einbruch werden Ihnen Gegenstände im Wert von 10.000€ entwendet. Der beauftragte Gutachter stellt fest, dass der Gesamtwert des Hausrates eigentlich 60.000€ beträgt. Sie waren also unterversichert. Der Versicherer darf seine Leistung im Verhältnis 30.000€/60.000€ kürzen, d.h. Sie erhalten nur 50%, also 5.000€ erstattet. Diesen „Joker“ nutzen Versicherer regelmäßig nicht bei Kleinschäden, bei größeren Schäden ist die Prüfung auf Unterversicherung aber Standard – genau dann tun die Kürzungen aber besonders weh.
Vermeiden lässt sich dieses Problem durch 3 Maßnahmen:
- Sie ermitteln den exakten Wert Ihres Hausrates anhand eines Summenermittlungsbogens. Allerdings ist diese Methode sehr aufwändig und muss regelmäßig überprüft werden.
- Sie setzen einen statistischen Mittelwert (i.d.R. 650€ je m² Wohnfläche) als Versicherungssumme an, welche der Versicherer vorgibt. Dann verzichtet der Versicherer auf die Prüfung einer Unterversicherung, er darf also den Joker nicht nutzen.
- Sie wählen einen Wohnflächentarif. Dieser bildet gar keine Versicherungssumme, sondern setzt lediglich eine Erstattungsobergrenze von z.B. 500.000€ an.
Wohnfläche
Um die korrekte Versicherungssumme ansetzen zu können, benötigt man zwangsläufig auch die richtige Wohnfläche. Praktisch jeder Versicherer hat eine eigene Wohnflächendefinition. Wie werden Balkons und Terrassen angesetzt? Was ist mit Dachschrägen oder Treppen? Bei Unsicherheit ist es gängig, entweder eine Wohnfläche nach der Wohnflächenverordnung (meist beim Hausbau bekannt) oder den Wert aus dem Mietvertrag anzusetzen, üblicherweise werden diese Werte von den Versicherern akzeptiert.
In vielen Kundengesprächen stellen wir aber fest, dass dennoch falsche Flächen angesetzt werden:
- Nach einem Umzug wurde vergessen, die neue Wohnfläche nachzumelden.
- Nach dem Ausbau bisher ungenutzter Räume (z.B. Speicher, Keller) zu Wohnzwecken wurde die zusätzliche Wohnfläche nicht gemeldet.
- Beruflich genutzte Räume (z.B. Home-Office) oder Partykeller wurden bei der Flächenermittlung nicht berücksichtigt.
- Räume, die nicht zu Wohnzwecken genutzt werden (z.B. Waschkeller, Hauswirtschaftsraum) wurden unnötigerweise mitberechnet.
Bitte achten Sie vor allem nach Umzügen möglichst genau auf die korrekte Wohnfläche. Idealerweise melden Sie Ihren Umzug direkt über unser Online-Formular.
Elementar
Wir erleben immer wieder, dass Kunden die Notwendigkeit einer Elementardeckung erkannt haben, diese aber nicht in ihre Hausrat- sondern nur in die Gebäudeversicherung einschließen. Das reicht aber nicht aus. Die Elementardeckung sichert jeweils nur die im Hauptvertrag versicherten Sachen gegen Überschwemmungen, Erdbeben & Co. ab. Im Gebäudevertrag sind somit nur Wände, Türen, Fenster und Böden versichert, nicht aber bewegliche Gegenstände, Teppiche und das Mobiliar.
Auch werden gerne die Kellerräume vergessen. Liegt ihre Mietwohnung im 3. OG, ist das Überschwemmungsrisiko zugegebenermaßen sehr überschaubar. Aber haben Sie auch an Ihren Keller gedacht? Der Neuwert von Waschmaschine, Trockner, Fahrrädern und im Keller gelagerten Hausratgegenständen geht schnell in den 4- oder 5-stelligen Bereich. Sehr ärgerlich, wenn man sich dann die paar Euro Jahresbeitrag für eine Elementarschadendeckung gespart hat.
Außenversicherung
Diese in jeder Hausratversicherung enthaltene Deckungserweiterung wird sehr häufig gleichzeitig über- und unterschätzt. Oftmals wird sie genutzt, um die Wohnungen von Kindern (z.B. während des Studiums) im elterlichen Vertrag mitzuversichern. Dabei wird aber gern vergessen, dass nur vorübergehend außerhalb der Hauptwohnung gelagerter Hausrat versichert ist. Bei einem Laptop oder Kleidung lässt sich dies in einer Studentenwohnung durchaus noch argumentieren. Bei Bett, Schränken oder dem Fernseher wird die Luft in der Argumentation aber deutlich dünner.
Gleichzeitig unterschätzen viele aber den Wert der Außenversicherung und schließen unnötige Zusatzversicherungen ab. Leistungsstarke Hausrattarife schließen beispielsweise Gegenstände in Wohnwagen, Pferdesattel im Reitverein oder sogar Gepäck auf Reisen mit ein. Damit lassen sich meist die Kosten für separate Camping-, Sportgeräte- oder Reisegepäckversicherungen vermeiden.
Wertsachen
Zu Wertsachen gehören vor allem:
- Bargeld, Urkunden, Sparbücher und Wertpapiere
- Schmuck, Edelsteine, Perlen und alle Gegenstände aus Gold, Platin oder Silber
- Briefmarken, Münzen, Telefonkarten und Medaillen
- Pelze, handgeknüpfte Teppiche und Gobelins
- Kunstgegenstände wie Gemälde, Zeichnungen, Grafiken, Plastiken und Collagen
- Antiquitäten außer Möbelstücke
Da sie für Diebe besonders interessant sind, gelten bei vielen Versicherern besondere Grenzen, meist zwischen 20 und 40% der Versicherungssumme. Allerdings beobachten wir eine Tendenz, dass immer mehr Versicherer die Grenzen aufheben, sodass theoretisch keine Einschränkungen mehr gelten.
Aber eben nur theoretisch. Denn für jede einzelne Wertsache finden Sie in den Tiefen der Bedingungswerke weitere Grenzen, z.B. 1.500€ für Bargeld oder 25.000€ für Schmuck. Oftmals sind diese auch nur dann versichert, wenn sie sich in einem (hochwertigen) Safe befinden. Bei besonders hochwertigem Hausrat empfehlen wir daher dringend ein Beratungsgespräch.
Und: Sie müssen im Schadenfall nachweisen, dass Sie die Wertsachen tatsächlich besessen haben. Das kann z.B. durch Wertgutachten, Kaufbelege oder Fotos erfolgen. Bedenken Sie bitte dabei, dass bei einem Brand auch alle Nachweise, die in der Wohnung gelagert werden, verloren gehen können. Wir bieten Ihnen daher die Möglichkeit, diese digital in unserem Kundenportal abzulegen.
Sie haben Fragen zum Thema Hausrat oder wünschen einen unverbindlichen Check Ihres Vertrages? Sprechen Sie uns gerne an.
©Bild: arsdigital / Fotolia
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