Fahrerkreis, Jahres-Kilometer oder Abstellort müssen korrekt angegeben werden, sonst drohen Konsequenzen
Wir haben diese einmal beispielhaft für einige Versicherer zusammengefasst:
Großer französischer Versicherer:
- 500€ höherer Selbstbehalt bei Unfällen durch unberechtigte Fahrer
- 500€ höherer SB, wenn das Fahrzeug nachts nicht in der angegebenen Garage stand
- Sofortige Nachmeldepflicht, wenn die jährliche Fahrleistung überschritten wurde. Erhöhung des Beitrags rückwirkend für das laufende Jahr.
- Bis zu 5.000€ Regress bei Haftpflichtschäden durch unberechtigte Fahrer
Medienpräsenter Direktversicherer:
- 2.500€ höherer SB bei Unfällen durch unberechtigte Fahrer unter 24 Jahre
- Sofortige Nachmeldepflicht, wenn die jährliche Fahrleistung überschritten wurde. Erhöhung des Beitrags rückwirkend für das laufende Jahr.
Regelmäßig empfohlener Versicherer von Finanztest:
- 100% Strafbeitrag + rückwirkende Beitragserhöhung bei angegebener, aber nicht vorhandener Garage
- Sofortige Nachmeldepflicht, wenn die jährliche Fahrleistung überschritten wurde. 100% Strafbeitrag + Erhöhung des Beitrags für das laufende Jahr.
- 100% Strafbeitrag + rückwirkende Beitragserhöhung bei Fahrzeugnutzung durch einen unberechtigten Fahrer
Großer Beamtenversicherer aus Nordbayern:
- Bis zu 5.000€ Regress bei Haftpflichtschäden durch unberechtigte Fahrer
- Kein Versicherungsschutz bei Kaskoschäden durch unberechtigte Fahrer
- Sofortige Nachmeldepflicht, wenn die jährliche Fahrleistung überschritten wurde. Erhöhung des Beitrags rückwirkend für das laufende Jahr.
Wenn in der Vergangenheit diese Angaben nicht richtig getätigt wurden, haben wir eine gute Lösung für Sie: www.kfz-umdecker.de
©Bild: Jakub Jirsák / Fotolia
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