In einer Zeit, in der jeder Konsument gläsern ist, verwundert es nicht, dass auch Finanzinstitute wie Banken und Versicherungen möglichst viel über die Bonität ihrer derzeitigen und vor allem künftigen Kunden wissen möchten. In der Regel bedient man sich hierbei sog. Scorewerte spezialisierter Dienstleister:
- Bei Privatpersonen z.B. bei der SCHUFA. Der Scorewert wird meist in Prozent angegeben, wobei 100% eine optimale Bonität bedeutet.
- Bei Unternehmern z.B. bei Creditreform. Der Scorewert liegt meist zwischen 100 und 600, wobei 100 optimal ist und 600 die Zahlungsunfähigkeit bedeutet.
Das Problem dabei: Die Dienstleister sammeln Ihre Daten bei anderen Unternehmen und erfassen dabei, welche finanziellen Verpflichtungen Sie in der Vergangenheit eingegangen sind und ob Sie diesen stets nachgekommen sind. Nicht immer sind diese Daten jedoch korrekt oder auf dem aktuellen Stand. So kann es beispielsweise passieren, dass ein Mobilfunkdienstleister zwar eine nicht bezahlte Handyrechnung an die SCHUFA meldet, nicht aber deren Begleichung. Die Konsequenzen daraus können verheerend sein.
Wussten Sie z.B., dass…
… die Höhe Ihres Kreditzinses von Ihrer Bonität abhängen kann?
Stellen Sie sich vor, Ihr Darlehenszins für Ihr Eigenheim (300.000€ Finanzierungssumme mit 2% Tilgung) erhöht sich aufgrund fehlerhafter SCHUFA-Daten von 2% auf 2,2%. Dies führt zu einer Mehrbelastung von sage und schreibe mehr als 13.000€ über die gesamte Laufzeit!
… einige Versicherer Altersvorsorgeprodukte nur noch für Kunden mit sauberer Bonität anbieten?
… viele Autos keine Kaskoversicherung mehr bekommen, weil die Bonität des Versicherungsnehmers nicht passt?
… der Beitrag mancher Rechtsschutzversicherung auch von der Bonität abhängt?
Um Problemen wegen unvollständiger oder gar falscher Daten aus dem Weg zu gehen, empfehlen wir Ihnen, die kostenlose Auskunftsmöglichkeit der SCHUFA zu nutzen, auf die Sie einmal jährlich Anspruch haben.
Wie funktioniert das?
Richten Sie einfach einen Brief an die
Schufa Holding AG
Postfach 10 21 66
44721 Bochum
mit dem Betreff „Eigenauskunft“ und folgendem, sinngemäßen Inhalt:
Sehr geehrte Damen und Herren,
auf der Grundlage von §34 Bundesdatenschutzgesetz bitte ich um eine kostenlose Auskunft über die Daten, die Sie über mich gespeichert haben, meine tagesaktuellen Scorewerte sowie um nachvollziehbare, verständliche Information über die für dieses Scoring genutzten Datenarten, das Zustandekommen der Zahlenwerte und ihre Bedeutung.
Ich bitte auch um Mitteilung über die in den letzten zwölf Monaten an Dritte übermittelten Scorewerte sowie Namen und letzte bekannte Anschrift der Empfänger.
Mit freundlichen Grüßen
Vergessen Sie dabei bitte nicht, eine Kopie Ihres Personalausweises beizulegen.
Nach Erhalt der Eigenauskunft haben Sie die Möglichkeit, diese inhaltlich zu prüfen und eventuell unrichtige Daten bei der SCHUFA zu reklamieren. Insbesondere bei anstehenden Finanzierungen sollte dieser Schritt obligatorisch sein.
©Bild: XtravaganT / Fotolia
Comments are closed.