Der Brexit ist seit wenigen Tagen beschlossene Sache und schon kommt es zu ersten unseriösen Aussagen verschiedener Anbieter zum Umgang mit Versicherungen aus und in Großbritannien. Man solle Versicherungen britischer Anbieter sofort kündigen oder spezielle Deckungen für Aufenthalte in England, Wales & co. abschließen.
Wir möchten Sie über die wichtigsten Konsequenzen informieren, die für Sie relevant sein können:
Privathaftpflicht: Gute Tarife ermöglichen vollen Versicherungsschutz für 1-5 Jahre weltweit, in der EU meist ohne zeitliche Begrenzung. Verfügen Sie über einen modernen Schutz, werden im Regelfall keine Anpassungen nötig. Bei veralteten Verträgen sollte unabhängig vom Brexit ohnehin gehandelt werden.
Hausratversicherung: Neben dem eigenen Zuhause bietet die Hausratversicherung auch einen Teilschutz im Ausland, z.B. beim Diebstahl aus dem Hotelzimmer oder Kfz. Dieser Schutz ist teils aber auf Staaten der EU-beschränkt. Dies kann es nach dem formellen Austritt zu Handlungsbedarf, z.B. dem Abschluss einer Reisegepäckversicherung führen. Auch der Wechsel zu einem Top-Hausratversicherer kann helfen.
Rechtsschutzversicherung: Der Geltungsbereich umfasst neben Deutschland und EU-Staaten auch alle anderen Länder des geografischen Europas wie Schweiz oder Norwegen. Daher ergeben sich keine Änderungen.
Unfallversicherung: Annähernd alle Unfallversicherungen gelten weltweit, unabhängig von der Dauer des Aufenthalts im Ausland. Ob EU oder nicht, spielt dabei keine Rolle. Planen Sie nach Großbritannien auszuwandern, besteht so oder so Anpassungsbedarf.
Berufsunfähigkeitsversicherung: In aller Regel gilt eine BU weltweit, auch bei länger andauernden oder dauerhaften Aufenthalten. Vereinzelt verlangen Anbieter aber im Leistungsfall ein ärztliches Gutachten aus Deutschland oder der EU. An dieser Stelle könnte sich künftig ein Nachteil ergeben. Ein Grund für einen Anbieterwechsel ist dies aber im Zweifel nicht.
Auslandsreise-Krankenversicherung: Mit der sog. European Health Insurance Card (EHIC) haben Sie nicht nur in Deutschland, sondern auch in restlichen EU-Staaten Krankenversicherungsschutz. Dieser wird nach Abschluss der Austrittsverhandlungen für Reisen nach Großbritannien entfallen. Da diese aber voraussichtlich 2 Jahre andauern werden, besteht aktuell kein Handlungsbedarf. Sie werden von uns und Ihrer Krankenversicherung rechtzeitig informiert, wenn Sie für Reisen auf die britischen Inseln zusätzlichen Versicherungsschutz benötigen.
Betriebliche Versicherungen: Unternehmen, welche in oder mit Großbritannien Geschäfte machen, werden nach Abschluss der Austrittsverhandlungen Anpassungsbedarf haben. So müssen unter Umständen Betriebshaftpficht und Transportversicherung angepasst oder ein Krankenversicherungsprogramm für entsendete Mitarbeiter eingeführt werden. Hierzu bedarf es einer individuellen Beratung zu gegebener Zeit.
Britische Anbieter: Viele vertrauen Ihr Geld zur Altersvorsorge britischen Anbietern wie Standard Life oder Canada Life an. Auch so manche Sachversicherung wurde bei Hiscox, Lloyd´s und anderen englischen Versicherungen abgeschlossen. Über die Zukunft der Verträge wurde bislang nicht entschieden. Es ist davon auszugehen, dass die größten Anbieter Niederlassungen in Deutschland gründen werden, sofern dies nicht ohnehin schon geschehen ist. Klar ist: Diese Versicherer werden frühzeitig über die weitere Vorgehensweise informieren. Für Schnellschüsse besteht keine Notwendigkeit.
Klar ist: Solange die Austrittsverhandlungen nicht abgeschlossen sind, gehört Großbritannien noch zur EU, sodass keine abrupten Änderungen erfolgen. Gerne halten wir Sie über die weitere Entwicklung an gleicher Stelle auf dem Laufenden.
©Bild: bluedesign / Fotolia
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