Vermögenswirksame Leistungen

Fast jeder hat ein Anrecht auf sie, dennoch werden diese nur selten genutzt. Kaum eine staatlich geförderte Anlage wird so oft ungenutzt gelassen wie die vermögenswirksamen Leistungen (vL). Dabei lassen sich mit ihnen attraktive Effekte erzielen.

Was sind vermögenswirksame Leistungen?

Bei vermögenswirksamen Leistungen handelt es sich um Geldleistungen, die der Arbeitgeber für den Arbeitnehmer abführt. Sie sollen dem mittel- und langfristigen Vermögensaufbau dienen. Geregelt ist das im Fünften Vermögensbildungsgesetz. Vermögenswirksame Leistungen werden oft mit vL oder VWL abgekürzt. Sie stehen dabei nicht nur klassischen Arbeitnehmern zur Verfügung, sondern auch Azubis und Beamten.

Vermögenswirksame Leistungen können vom Arbeitnehmer und/oder vom Arbeitgeber bezahlt werden. Innerhalb bestimmter Einkommensgrenzen werden sie zudem durch staatliche Zuschüsse gefördert.

Erster Vorteil: Zuschuss vom Arbeitgeber

In vielen Unternehmen ist es üblich, dass Mitarbeiter Anspruch auf einen Zuschuss zu den vermögenswirksamen Leistungen haben. Das ist historisch gewachsen oder hängt mit Tarifverträgen zusammen. Am häufigsten begegnen uns folgende Zuschüsse:

  • 6,65€: Diesen Zuschuss erhalten meist Beamte und Angestellte im Öffentlichen Dienst
  • 26,59€: Dieser Betrag wird häufig bei tarifgebundenen Unternehmen vom Arbeitgeber bezahlt.
  • 40,00€: Setzt der Arbeitgeber auf eine gute finanzielle Ausstattung seiner Mitarbeiter, werden häufig 40€ Zuschuss gewährt.

Wichtig dabei: Anders als in der betrieblichen Altersversorgung sind Arbeitgeberzuschüsse bei vermögenswirksamen Leistungen üblicherweise nicht an eine Eigenleistung des Arbeitnehmers geknüpft, d.h. sie können ohne eigenen Aufwand genutzt werden.

Die genannten Sätze gelten dabei jeweils bei einer Vollzeitbeschäftigung. Azubis und Teilzeitbeschäftigte erhalten meist prozentual weniger, wobei dies nicht zwingend ist.

In einzelnen Tarifverträgen ist geregelt, dass die vermögenswirksamen Leistungen nur in Produkte eingezahlt werden dürfen, die der Arbeitgeber vorgibt. Diese sog. Altersvorsorgewirksamen Leistungen (AVWL) sind ein Sonderfall und sollen an dieser Stelle nicht näher betrachtet werden.

Zweiter Vorteil: Staatliche Förderung

Innerhalb bestimmter Einkommensgrenzen beteiligt sich der Staat mit der Arbeitnehmersparzulage am Sparvorgang von Arbeitnehmern und Beamten. Diese Einkommensgrenzen waren lange Zeit unattraktiv niedrig, wurden aber mit der letzten Reform des Vermögensbildungsgesetzes deutlich angepasst. Das hat zur Folge, dass nun deutlich mehr Sparer Anspruch auf die staatliche Förderung haben. Die Grenze liegt nun bei 40.000€ zu versteuerndem Einkommen bei Singles und 80.000€ bei Verheiraten. Da das zu versteuernde Einkommen deutlich unterhalb des eigentlichen Bruttos liegen kann, ist die Arbeitnehmersparzulage auch bei höheren Einkommen möglich, beispielsweise für kinderreiche Familien.

Gefördert werden dabei Bausparverträge und Immobiliendarlehen mit jeweils 9% und Fondssparpläne sogar mit 20%, wie die nachfolgende Übersicht zeigt:

Bei Bausparverträgen besteht zudem noch die Möglichkeit, 10% Wohnungsbauprämie zusätzlich zur Arbeitnehmersparzulage zu erhalten, wobei hier niedrigere Einkommensgrenzen gelten.

Die Arbeitnehmersparzulage wird unabhängig von der Anlageform am Ende der Vertragslaufzeit von 7 Jahren gutgeschrieben. Dies ist auch die Mindestlaufzeit, um vermögenswirksame Leistungen nutzen zu dürfen. Anders als die Wohnungsbauprämie ist die Arbeitnehmersparzulage dabei nicht zweckgebunden, d.h. es kann frei über das Kapital verfügt werden.

Ein vL-Depot eröffnen

Aufgrund der hohen Förderung von 20% und den besseren Renditechancen sind vL-Depots oftmals die beste Lösung, um vermögenswirksame Leistungen zu nutzen. Hierbei handelt es sich um ein klassisches Fondsdepot, bei dem in Investmentfonds und vereinzelt sogar in ETF investiert werden kann

Bei der Eröffnung eines vL-Depots sollte auf möglichst niedrige Kosten geachtet werden, d.h. geringe Depotgebühren und möglichst keine Ausgabeaufschläge. Aufgrund der vergleichsweise niedrigen Einzahlungen wird ansonsten ein sehr großer Teil der Rendite  durch die Kosten  „aufgefressen“.

Liegt Ihr Einkommen oberhalb der genannten Einkommensgrenzen, bietet sich das vL-Depot von Oskar an. Da in dem Fall keine staatliche Förderung fließt, wird auf die sonst übliche Bindesfrist von 6/7 Jahren verzichtet. Über den nachfolgenden Button können Sie Ihr persönliches vL-Depot beim Anbieter Oskar eröffnen:

vL-Depot eröffnen

Das Besondere dabei: Oskar vL ermöglicht die Anlage vermögenswirksamer Leistungen (VL) des Arbeitgebers in kostengünstige ETFs – ohne zusätzliche Gebühren für die VL-Verwaltung und ohne Sperrfrist. Die Einrichtung dauert nur 15 Minuten, inklusive Arbeitgeberbescheinigung zum Ausdrucken. Es gelten die regulären Oskar-Bedingungen: rein aktienbasierte ETF-Vermögensverwaltung ohne Grundgebühren ab 25 € monatlicher Einzahlung.

Die Kosten von Oskar vL liegen bis zu einem Portfoliowert von 10.000 Euro bei 1,00% des Portfoliowerts pro Jahr zzgl. 0,15% durchschnittlicher ETF-Kosten. Diese sinken auf 0,8% ab 10.000 bis unter 50.000 Euro Portfoliowert und auf 0,7% ab 50.000 Euro (jeweils zzgl. 0,15% durchschnittliche ETF-Kosten). Eröffnen Sie ein vL-Depot über den obigen Link, erhalten wir eine einmalige Tippgeber-Provision in Höhe von 25,00 Euro.

Bitte beachten Sie:

Wir beraten nicht mehr zum Thema Geldanlage im Wertpapierdepot, hierzu gehören auch vL-Depots. Durch die in den letzten Jahren stark erhöhten Regulierungsmaßnahmen seitens der Gesetzgebung ist es uns leider nicht mehr möglich, die Betreuung zu einem fairen Preis darzustellen. Da wir unseren Kunden keine zu teure Dienstleistung anbieten möchten, die die Rendite der Geldanlage zu stark mindert, möchten wir unsere Kunden dazu animieren, sich mit Thema zu beschäftigen und eigenes Wissen aufzubauen.