Besondere Formen der Rechtsschutzversicherung

Mit einer privaten oder gewerblichen Rechtsschutzversicherung können vielfältige Risiken abgesichert werden. In modernen Pakettarifen sind umfangreiche Deckungen enthalten, durch die in vielen Lebensbereichen Versicherungsschutz besteht. Dennoch gibt es auch Themen, die von einer klassischen Rechtsschutzversicherung nicht umfasst sind. Auf die wichtigsten Formen möchten wir in diesem Blogartikel eingehen.Lesedauer: 5 Minuten
Grenzen der klassischen Rechtsschutzversicherung
Moderne Rechtsschutzversicherungen bieten einen sehr umfangreichen Versicherungsschutz für Risiken des Privatlebens, von Unternehmen oder Vereinen. Der konkrete Umfang hängt natürlich vom gewählten Tarif ab. Besonders leistungsstarke Tarife lassen deutlich weniger Lücken offen als Basistarife. Dennoch gibt es Risiken, die nicht oder nur sehr selten vom Versicherungsschutz umfasst sind. In einem früheren Blogartikel hatten wir dies bereits thematisiert.
Nicht alle, aber recht viele der genannten Einschränkungen lassen sich durch Spezialtarife ausgleichen. Die wichtigsten haben wir nachfolgend beschrieben.
Top-Manager-RS
Organe juristischer Personen, hierzu gehören z.B. Geschäftsführer unabhängig von der Unternehmensbeteiligung, genießen in aller Regel keinen Versicherungsschutz durch eine private Rechtsschutzversicherung. Dies gilt sowohl für arbeitsrechtliche Streitigkeiten als auch für strafrechtliche Ermittlungen. Grund hierfür sind die meist deutlich höheren Streitwerte aufgrund der typischerweise höheren Gehälter sowie eine höhere Schadeneintrittswahrscheinlichkeit.
Schließen lässt sich diese Lücke durch einen sog. Top-Manager-RS. Dieser besteht wahlweise aus drei Komponenten:
- Anstellungsvertrags-RS: Arbeitsrechtliche Streitigkeiten aus dem Anstellungsvertrag, vergleichbar mit dem Arbeitsrechtsschutz „normaler“ Angestellter.
- Manager-Strafrechtsschutz: Schutz bei strafrechtlichen Ermittlungen gegen das Organ.
- Vermögensschaden-RS: Verteidigung bei vermögensrechtlichen Streitigkeiten mit dem Unternehmen oder Dritten (z.B. Banken, Zulieferer).
Dabei ist zu beachten, dass der Manager-Strafrechtsschutz sowie der Vermögensschaden-RS bereits über die Strafrechtsschutzversicherung und die D&O des Unternehmens abgesichert sein kann. Ob sich die zusätzliche Deckung im Rahmen des Top-Manager-RS lohnt, hängt von den konkreten Umständen des Einzelfalls (Unternehmensgröße, Kapitalbeteiligung des Organs, Unternehmensstruktur) ab.
Rechtsschutzversicherung für Vermieter
Auch mit dem Einschluss des Wohnungs- und Grundstücks-RS im Rahmen einer privaten Rechtsschutzversicherung gilt der Versicherungsschutz nur für selbstgenutzte Objekte. Werden Immobilien hingegen vermietet, ist das Risiko von Streitigkeiten ungleich höher, sodass kein Versicherungsschutz gewährt wird.
Lösen lässt sich das Problem durch eine separate Vermieter-Rechtsschutzversicherung. Diese umfasst Verfahren mit Mietern und Nachbarn, z.B. wegen Mieterhöhungen, Nebenkostenabrechnungen oder Eigenbedarfskündigungen. Wenige Top-Tarife sichern darüber hinaus auch Streitigkeiten mit Handwerkern, Versorgern, Hausmeistern und Versicherern ab. Diese ist aber regelmäßig mit erheblichem Mehrbeitrag verbunden.
Entscheidet man sich für einen Vermieter-RS, müssen grundsätzlich alle Einheiten im selben Objekt versichert werden, die dem Versicherungsnehmer gehören. Die Kosten können dabei nicht auf den Mieter umgelegt werden.
Weitere Informationen zum Versicherungsschutz für Vermieter haben wir in diesem früheren Blogartikel bereitgestellt.
Firmenvertrags-RS
Der häufigste Irrtum in Bezug auf nicht versicherte Leistungsfälle betrifft den Firmenvertrags-RS. Hierbei geht es um vertragliche Streitigkeiten von Unternehmen, die direkt mit der unternehmerischen Tätigkeit zusammenhängen. Da sind Rechtsstreite mit Kunden und Lieferanten sowie die Bestellung von Material und Waren, die unmittelbar der gewerblichen Tätigkeit dienen.
Automatisch mitversichert sind solche Streitigkeiten meist nur in Top-Tarifen bestimmter Branchen wie Mediziner, Steuerberater oder Landwirte. In einigen Fällen kann auch ein Teilversicherungsschutz durch die Berufshaftpflichtversicherung erlangt werden, z.B. bei Architekten und Ingenieuren.
Bei allen anderen Branchen kann der Einschluss durch einen Zusatzbaustein geprüft werden. Dabei ist zu beachten, dass der Versicherungsschutz im Regelfall erst vor Gerichten besteht. Außergerichtliche Verfahren sind üblicherweise nicht versichert. Auch gelten erhöhte Selbstbeteiligungen, sodass sich der Einschluss für Unternehmen mit kleinteiligen Umsätzen nur selten lohnt. Attraktiv kann der Baustein hingegen dann sein, wenn einzelne Aufträge von Kunden einen hohen Anteil am Jahresumsatz ausmachen.
Marken- und Patentrechtsschutz
Neben vertraglichen Streitigkeiten gelten auch solche aus dem Bereich Marken- und Patentrecht für Firmen als nicht versichert. Verfahren sind hier besonders langwierig und komplex, weshalb die Versicherer einen generellen Ausschluss vorsehen.
Wenige Toptarife für Firmen sehen sporadische Wiedereinschlüsse vor, wobei die Deckungssummen oft nur für kleinere Verfahren ausreichen, etwa der Klärung einer vermeintlichen Ähnlichkeit von Firmenlogos. Geht es hingegen um ernsthafte Patentverletzungen, kann nur ein eigenständiger Marken- und Patenrechtsschutz helfen. Bei diesem kann entschieden werden, ob nur die Abwehr oder auch die Geltendmachung versichert werden soll. Selbst die Industrie- und Handelskammer rät hierzu.
Mit einem leistungsstarken Marken- und Patenrechtsschutz können kleinere Firmen Waffengleichheit mit großen Unternehmen herstellen und ihr geistiges Eigentum schützen.
Verkehrs-RS für bestimmte Fahrzeuge
Rechtsschutzversicherungen für Firmen sichern in vielen Fällen auch den Fuhrpark des Unternehmens ab, meist ohne konkrete Nennung der Kennzeichen. Nicht davon umfasst sind aber in aller Regel folgende Fahrzeugtypen, vor allem:
- Fahrzeuge mit mehr als 3,5t zulässigem Gesamtgewicht oder
- Fahrzeuge mit mehr als 4t Nutzlast
- Fahrzeuge im gewerblichen Güterverkehr
- Taxen und Mietwagen
Diese Fahrzeugtypen sind grundsätzlich versicherbar, erfordern aber meist eine konkrete Anmeldung und zusätzlichen Versicherungsbeitrag.
Ein typischer Fuhrpark aus Transportern.Rechtsschutzversicherung für Bauherren
Praktisch jeder Rechtsschutzvertrag sieht einen Leistungsausschluss für Streitigkeiten rund um den Bau einer Immobilie vor. Dies betrifft sowohl Streitigkeiten mit den Planern, ausführenden Handwerkern, Behörden und Nachbarn. Dies ist nicht nur bei Neubauten der Fall, sondern beispielsweise auch bei genehmigungspflichtigen Umbauten. Grund dafür sind das überproportional hohe Streitpotenzial und erhebliche Verfahrenskosten insbesondere durch lange Gutachterverfahren.
Am Markt gibt es hierfür nur wenige Lösungen. Ein vollumfänglicher Schutz ist derzeit nur für Objekte abschließbar, die über eine Sparkasse finanziert wurden. Andere Tarife können unabhängig von der finanzierenden Bank genutzt werden. Deren Deckung ist jedoch begrenzt, sodass die versicherten Kosten nicht in jedem Fall ausreichen werden. Auch bestehen oft lange Wartezeiten bis zu einem Jahr, sodass ein frühzeitiger Abschluss (z.B. beim Erwerb des Baugrundstücks) sinnvoll ist.
Beratung zur Rechtsschutzversicherung
Die Rechtsschutzversicherung gehört zu den kompliziertesten Versicherungsprodukten überhaupt. Kein Wunder, dass viele Vergleichsportale einen Bogen darum machen.
Gerne unterstützen wir Sie bei diesem Thema durch eine fachlich fundierte Beratung.
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