Maßnahmen während der Inflation

In unserem letzten Blogartikel haben wir darüber informiert, mit welchen Entwicklungen wir im Zusammenhang mit der aktuellen Inflation in Bezug auf Versicherungsbeiträge rechnen. Zwangsläufig schließt sich daran die Frage an, wie wir Sie dabei unterstützen können, Kosten zu reduzieren und finanzielle Engpässe zu überwinden, ohne dabei Ihren Absicherungsgrad übermäßig zu senken.

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Wie wir unter https://tbo-versicherungsmakler.de/blog/2022/07/25/inflation/ beschrieben haben, gehen wir mittelfristig von deutlich steigenden Versicherungskosten für praktisch alle Kunden aus. Gleichzeitig steigen auch andere Kosten, etwa für Heizung, Strom, Benzin, Nahrungsmittel oder Baumaterialien. Es ist davon auszugehen, dass die Lohnentwicklung mit diesen Steigerungen nicht Schritt halten wird, sodass am Ende des Tages weniger Geld im Portemonnaie verbleibt und die Einnahmen eventuell nicht ausreichen, um alle Kosten zu decken. Wir möchten daher einige Möglichkeiten vorstellen, dem entgegenzutreten:

Sparen durch optimierte Zahlweisen

Viele Versicherer erheben für monatliche oder vierteljährliche Zahlweisen Ratenzuschläge. Dies stammt aus Zeiten, in denen es noch einen relevanten Zins gab. Diese Ratenzuschläge liegen üblicherweise bei 3% bis 5%, können aber im Extremfall auch bei mehr als 15% liegen. Bei monatlicher Zahlweise kann es daher vorkommen, dass Sie mit den ersten beiden Monatsbeiträgen praktisch nur den Ratenzuschlag bezahlen.

Wenn Ihre Liquidität es zulässt, kann sich eine Umstellung auf jährliche Zahlweise daher für Sie lohnen. Dies gilt übrigens nicht nur für Sachversicherungen. Auch viele Kranken- und Lebensversicherer erheben Zuschläge für unterjährige Zahlweise oder gewähren Skonto, wenn Sie jährlich zahlen.

Immer mehr moderne Versicherer verzichten mittlerweile auf die Erhebung von Ratenzuschlägen. Hier kann es sich lohnen, auf eine monatliche Zahlweise umzustellen und damit die Liquidität zu schonen. Vor allem am Anfang des Jahres kann damit das Konto entlastet werden, da dann die meisten Versicherungsbeiträge abgebucht werden.

Selbstbeteiligungen nutzen

In der Autoversicherung sind Selbstbeteiligungen an der Tagesordnung, bei anderen Versicherungen werden diese hingegen eher selten genutzt. Dabei kann durch die Vereinbarung einer Selbstbeteiligung erheblich an Beitrag eingespart werden.

Vor allem Wohngebäudeversicherungen eignen sich hierfür sehr gut, da Kleinschäden von 100€ bis 500€ in Hinblick auf die angespannte Marktsituation besser ohnehin nicht gemeldet werden sollten. Bei einem Jahresbeitrag von 1.000€ können durch die Vereinbarung einer moderaten Selbstbeteiligung schnell 150€ bis 250€ an Beitrag eingespart werden.

Auch bei Rechtsschutzversicherungen rechnet sich ein Selbstbehalt fast immer. Bei Hausrat- und Haftpflichtversicherungen hängt die Sinnhaftigkeit vom Tarif und der Beitragshöhe ab. Auch hier kann sich eine Selbstbeteiligung in Einzelfällen durchaus lohnen.

Lebensversicherungen auf den Prüfstand

Viele früher abgeschlossene Lebens- und Rentenversicherungen haben leider nicht die seinerzeit prognostizierten Renditen erwirtschaftet. Oftmals dümpeln die Verträge vor sich hin, obwohl sie kaum einen finanziellen Vorteil bringen.

In einer Situation, wie wir sie aktuell erleben, sollten die verschiedenen Handlungsoptionen in Bezug auf solche Verträge geprüft werden. Es bestehen folgende Möglichkeiten:
• Beitragsfreistellung, um zumindest nicht weitere Beiträge in einen schlechten Vertrag einzuzahlen
• Kündigung, um das bisher gebildete Kapital sinnvoller zu nutzen, z.B. für eine energieeffiziente Heizung
• Teilentnahme von Kapital ohne Kündigung
• Beleihung des Vertrages, d.h. die Versicherung gibt Ihnen aus dem vorhandenen Kapital einen Kredit

Welche Lösung sinnvoll ist, hängt maßgeblich von der Vertragskonstellation und den persönlichen Rahmenbedingungen ab. Diese sollten im Vorfeld genau betrachtet werden, um nicht unnötig Geld zu verlieren.

Unnötige Versicherungen ausmisten

Die meisten Versicherungsverträge sind sehr sinnvoll oder gar verpflichtend. Dennoch stoßen wir immer wieder auf Versicherungs- und Bausparverträge, deren Nutzen eher zweifelhaft ist. Das können beispielsweise sein:
• Versicherungen für Handys oder andere Einzelgegenstände
• Private Elektronikversicherungen
• Ambulante Krankenzusatzversicherungen, vor allem wenn die versicherten Leistungen nie in Anspruch genommen werden
• Restschuldversicherungen, die oft Bestandteil von Privatkrediten oder Autofinanzierungen sind
• Bausparverträge mit minimalem Zins und hohen Kontoführungsgebühren, ohne dass Förderungen von Staat oder Arbeitgeber in Anspruch genommen werden
• Sparverträge, Lebens- oder Rentenversicherungen mit niedrigerem Monatsbeitrag und hohen Kosten

Gerne prüfen wir für Sie, ob sich solche Verträge in Ihrem Bestand befinden und ob diese eine Daseinsberechtigung haben.

Tilgungssätze ändern

Für viele Hausbesitzer ist die Kreditrate die größte Ausgabe im Monat. Diese ist zwar grundsätzlich fix, allerdings sehen einige Kreditverträge das Recht auf einen Tilgungssatzwechsel vor. Dadurch kann die Tilgung in einer vereinbarten Spanne (oft 1-5%) angepasst werden. Bei einem Kredit von 300.000€ kann die Rate damit beispielsweise um 250€ reduziert werden, wenn die Tilgung von 2% auf 1% gesenkt werden. Je höher der Kredit und die aktuelle Tilgung, desto größer ist der Effekt.

Eine geringere Tilgung führt allerdings dazu, dass der Kredit später abgezahlt ist. Dieses Mittel sollte daher mit Augenmaß genutzt werden.

Privatkredite zur Überbrückung und Kosten beim Dispo sparen

Haben alle Maßnahmen nicht ausgereicht und besteht akuter Kapitalbedarf, nutzen viele ihren Dispokredit bei ihrer Hausbank. Je nach Anbieter kann dieser durchaus 10-14% Zinsen kosten. Noch teurer ist der Überziehungskredit bei vielen Kreditkarten.

Ist dies der Fall, wäre ein Bankwechsel sinnvoll, da es auch Banken gibt, die für den Dispokredit nur moderate 5-7% verlangen. Meist bieten diese Banken auch noch eine günstigere Kontoführung als die Hausbank.

Günstiger als ein Dispokredit ist in der Regel ein klassischer Privatkredit. Trotz Zinserhöhungen sind diese schon ab 2-3% Zins erhältlich.

 

Neben den Kostensenkungen bei Versicherungs- und Finanzverträgen können Einsparungen natürlich auch in anderen Lebensbereichen erfolgen. Hierzu gibt beispielsweise die Bundesregierung entsprechende Tipps.

 

Welche der Maßnahmen für Sie geeignet sind, hängt von Ihrer persönlichen und finanziellen Situation ab. Gerne unterstützen wir Sie bei allen genannten Maßnahmen in der aktuellen Lage. Kommen Sie dazu gerne auf uns zu.

©Bild: Roman Wimmers/Unsplash




Auswirkungen von Corona

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+++ TBO hält Beratung auch weiterhin aufrecht +++

+++ Corona wirkt sich auf viele Versicherungen aus +++

+++ Versicherungsschutz gegen Corona besteht nicht in jedem Fall +++

Das Corona-Virus ist in aller Munde. Es beeinflusst das Leben von uns allen. Viele sind verunsichert, wie sich die kurz-, mittel- und langfristige Zukunft gestaltet. Auch die Versicherungs- und Finanzbranche bleibt davon nicht verschont. Nachfolgend möchten wir Ihnen einen Überblick über die Auswirkungen auf Ihre Versicherungs- und Finanzierungsverträge geben.

Allgemein ist damit zu rechnen, dass sich die Bearbeitungsdauer für Vorgänge bei Versicherungsgesellschaften verlängern können, wenn es zu krankheits- oder quarantänebedingtem Personalausfall kommt. Dies kann auch Schadenfälle betreffen. Bislang läuft der Versicherungsbetrieb aber noch absolut geordnet.

Beratung durch TBO

Unsere Beratung in den Bereichen Versicherungen, Baufinanzierung und Konsumentenkredite wird sich nicht ändern. Wir stehen jederzeit für Gespräche bereit, auch wird sich unsere Verfügbarkeit nicht verändern. Wer Angst vor möglichen Ansteckungen hat, kann selbstverständlich auch unsere Beratung via Telefon, Mail, Whatsapp oder Skype nutzen.

Reiserücktrittsversicherungen

Viele bereits geplante Reise fallen durch die Maßnahmen der öffentlichen Hand aus. Darüber hinaus verzichten auch viele Reisende auf den geplanten Urlaub aus Angst vor Ansteckung oder möglicher Einschränkungen am Urlaubsort. Die dadurch entstehenden Stornokosten werden jedoch in aller Regel nicht von der Reiserücktrittsversicherung übernommen. Hierfür gibt es zahlreiche Gründe, die einen Versicherungsschutz verhindern.

Erster Ansprechpartner sollte hier der Reiseveranstalter sein. Dem Vernehmen nach reagieren viele Unternehmen in der aktuellen Situation kulant oder sagen von sich aus die Reisen ab, wodurch meist ein Erstattungsanspruch gegeben ist.

Auslandsreisekrankenversicherungen

Hier bestehen in aller Regel keine Einschränkungen. Erkranken Versicherte an Corona, fällt dies unter den Versicherungsschutz.

Betriebsschließungsversicherungen

Die Betriebsschließungsversicherung schützt Unternehmen vor Ausfällen, die durch eine behördliche Schließung aufgrund einer meldepflichtigen Erkrankung entstehen. Corona ist eine meldepflichtige Erkrankung. Jedoch ist diese in den allermeisten Versicherungsbedingungen noch nicht aufgeführt und damit nicht versichert.

Vereinzelt gibt es wohl noch die Möglichkeit, neuen Versicherungsschutz mit Einschluss von Corona zu erwerben. Dies beschränkt sich nach unserem Kenntnisstand auf Unternehmen, die aus der Lebensmittelbranche kommen. Ob auch Versicherungsschutz für andere Unternehmen erworben werden kann, ist sehr fraglich.

Fondsgebundene Lebens-/Rentenversicherungen

Die Aktienmärkte sind in heller Aufregung. Sie unterliegen derzeit starken Schwankungen. Hierdurch verändert sich auch der Vertragswert von fondsgebundenen Lebens- und Rentenversicherungen. Dass dies für viele beunruhigend ist, können wir gut verstehen. Wir möchten aber zu bedenken geben, dass die meisten Verträge für Laufzeiten von 20, 30 oder gar 40 Jahre ausgelegt sind.

Biometrische Versicherungen

Hierzu gehören z.B. Risikolebens-, Berufsunfähigkeits-, Pflege- oder Invaliditätsversicherungen. Der Bedingungswerke dieser Versicherungen sehen i.d.R. keine besonderen Einschränkungen vor. Dementsprechend besteht auch bei Leistungsfällen aufgrund von Corona Versicherungsschutz. Gleiches gilt auch für private Krankenversicherungen.

(Bau-)Finanzierungen

Uns erreichten bereits erste Informationen von Regionalbanken, welche ihren Geschäftsbetrieb für einige Zeit aufgrund von Quarantänemaßnahmen unterbrechen müssen. Bislang handelt es sich zwar um Einzelfälle, mit weiteren Filialschließungen muss allerdings gerechnet werden. Da wir mit weit mehr als 100 Banken sehr breit aufgestellt sind, sind die Auswirkungen derzeit nur marginal. Dennoch muss auch bei Finanzierungen mit verlängerten Bearbeitungszeiten gerechnet werden. Welche Auswirkungen die aktuelle Situation auf die Zinshöhe haben wird, ist bislang noch unklar. Wir beobachten die Zinsentwicklung aber sehr aufmerksam und halten unsere Kunden auf dem Laufenden.

Alle Angaben gelten für übliche Tarife. Ausnahmen im Einzelfall sind möglich. Gerne stehen wir Ihnen bei spezifischen Fragen zu Ihren Verträgen zur Verfügung.

 

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Versicherungen in der Steuererklärung

Die Einkommensteuererklärung gehört zu den jährlichen Pflichtaufgaben in Deutschland. Um das Ziel einer möglichst hohen Steuerrückerstattung zu erreichen, sollten Sie wissen, welche Ausgaben Sie steuermindernd geltend machen können. An dieser Stelle kommen Ihre Versicherungsverträge ins Spiel.

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Mit freundlicher Unterstützung der Steuerberatung Cremer & Schmitz aus Kaarst möchten wir Ihnen nachfolgend einen Überblick über die steuerlich relevanten Versicherungen für Privatpersonen geben:

Krankenversicherung

Für die meisten Personen sind die Beiträge zur Krankenversicherung die größte Position zur Steuerminderung. Bei gesetzlich Krankenversicherten werden die Beiträge automatisch in der Lohnsteuerbescheinigung aufgeführt.

Hans-Josef Schmitz, Steuerberater bei der Cremer & Schmitz GbR in Kaarst

Privat Krankenversicherte wiederum geben den Beitrag in der Anlage Vorsorgeaufwand an. Das gilt auch für private Krankenzusatzversicherungen. Unterschieden wird hierbei zwischen der sog. Basisabsicherung (d.h. der Beitragsanteil für Leistungen vergleichbar mit der gesetzlichen Krankenversicherung) und den darüberhinausgehenden Beiträgen. Im Frühjahr des jeweiligen Folgejahres erhalten Sie von Ihrer privaten Krankenversicherung eine genaue Aufstellung der Beiträge inklusive der Zeilen, in die Sie diese einzutragen haben.

Bitte beachten Sie, dass Beitragsrückerstattungen von privaten Krankenversicherungen steuererhöhend mit angegeben werden müssen. Bonuszahlungen, z.B. für die Teilnahme an Präventionskursen, müssen nach aktueller Rechtsmeinung wohl nicht angegeben werden. Allerdings ist dieser Punkt aktuell noch strittig.

Steuerlich geförderte Rentenversicherungen

Der Staat möchte die Altersvorsorge seiner Bürger fördern. Deswegen sind die Beiträge hierfür in vielen Fällen steuerlich ansetzbar:

  • Gesetzliche Rentenversicherung oder berufsständische Versorgungswerke: Beiträge zur gesetzlichen oder berufsständigen Altersvorsorge werden automatisch bei der Lohnberechnung steuermindernd angesetzt. In der Steuererklärung sind sie in der Lohnsteuerbescheinigung anzugeben.
  • Betriebliche Altersversorgung: Beiträge zur betrieblichen Altersversorgung senken direkt bei der Lohnzahlung das zu versteuernde Einkommen, wodurch ein erheblicher Steuerspareffekt entsteht. Da die Beiträge bereits in der Lohnabrechnung berücksichtigt werden, sind diese nicht in der Steuererklärung aufzuführen.
  • Basisrente (auch Rüruprente): Die Basisrente gehört zu den effektivsten Steuersparinstrumenten von Gutverdienern. Bis zu 24.305€ jährlich (Stand: 2019), bei Verheirateten sogar doppelt so viel, können in der Anlage Vorsorgeaufwand angesetzt werden. Davon werden 88% (Stand: 2019) steuermindernd angesetzt. Dieser Anteil steigt in den kommenden Jahren bis auf 100%.
  • Riesterrente: In die Riesterrente können Sie einen Beitrag von max. 2.100€ pro Jahr (Stand: 2019) einzahlen, sofern Sie förderfähig sind. Dieser kann steuerlich in der Anlage AV angesetzt werden. Dabei prüft das Finanzamt, ob der Steuervorteil oder die staatliche Zulage überwiegt (sog. Günstigerprüfung). Vor allem bei Gutverdienern mit wenigen Kindern kann ein nicht unerheblicher Steuervorteil entstehen.

Bitte beachten Sie, dass die Renten aus staatlich geförderten Altersvorsorgeprodukten im Alter versteuert werden müssen.

Unfallversicherung

Die Beiträge zu Ihrer privaten Unfallversicherung können Sie eigentlich nur als „weitere sonstige Vorsorgeaufwendung“ geltend machen. Da praktisch alle Unfallversicherungen auch bei Unfällen während der Arbeitszeit schützen, kann der entsprechende Beitragsanteil auch als Werbungskosten in der Anlage N angesetzt werden. Da dieser Anteil von den Versicherern üblicherweise nicht ausgewiesen wird, werden üblicherweise 50% des Beitrags aller Erwerbstätigen von den Finanzämtern akzeptiert.

Rechtsschutzversicherung

Beinhaltet Ihre Rechtsschutzversicherung den Baustein „Beruf“, so kann der darauf entfallende Beitragsanteil als Werbungskosten in der Anlage N angesetzt werden. Viele Versicherer weisen den Beitrag hierfür in der jährlichen Rechnung aus. Ist dies nicht der Fall, kann der Wert beim Versicherer erfragt werden. Zur Vereinfachung wird oftmals aber auch 1/3 des Beitrags angesetzt und von den Finanzämtern akzeptiert.

Beinhaltet Ihre Steuererklärung auch Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung, können Sie darüber hinaus auch die Kosten Ihrer Vermieterrechtsschutz-Versicherung voll steuermindernd ansetzen.

Weitere sonstige Vorsorgeaufwendungen

Die nachfolgenden Versicherungsbeiträge können im Rahmen der Anlage Vorsorgeaufwand (Zeile 50) angegeben werden. Jedoch wirken sich diese Ausgaben nur in wenigen Fällen steuermindernd aus, da die Höchstbeträge meist schon durch die Krankenversicherung ausgeschöpft sind:

  • Kfz-Haftpflichtversicherung (nicht Kasko)
  • Private Haftpflichtversicherungen (z.B. Privathaftpflicht, Tierhalterhaftpflicht)
  • Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsversicherungen (Ausnahme: Berufsunfähigkeitszusatzversicherungen im Rahmen von Basisrenten werden wie die Basisrente selbst abgesetzt)
  • Risikolebensversicherungen
  • Sonstige private Renten- und Lebensversicherungen

Belege für die Steuererklärung

Um den Verwaltungsaufwand zu verringern, verzichten die Finanzämter seit 2018 auf das Einreichen von Belegen. Aus diesem Grund müssen Sie Ihrer Steuererklärung im Regelfall keine Beitragsrechnungen beifügen, solange Sie vom Finanzamt nicht dazu aufgefordert werden. Allerdings sollten Sie beim Vertragsabschluss von Lebens- und Krankenversicherungen der Datenübermittlung an das Finanzamt zustimmen, da Krankenversicherungsbeiträge beispielsweise nur anerkannt werden, wenn sie elektronisch gemeldet werden. Dies kann bei bestehenden Verträgen nachgeholt werden.

Sollten Sie doch einmal eine Beitragsrechnung als Beleg für Ihre Steuererklärung benötigen, können Sie diese jederzeit in Ihrem persönlichen Zugang zu unserem Kundenportal abrufen. Sie haben noch keinen Zugang? Dann sprechen Sie uns gerne an.

Haftungsausschluss

Bitte beachten Sie, dass die dargestellte Übersicht allgemeiner Natur ist und in keiner Weise eine steuerliche Beratung ersetzt. Wir empfehlen dringend, einen Steuerberater zu Rate zu ziehen.

Zur Website der Steuerberatung Cremer & Schmitz gelangen Sie hier.

 

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©Porträtfoto: Cremer & Schmitz GbR




Ratgeber Schadenfall

Die Qualität Ihrer Versicherung besteht nicht darin, eine Police zu drucken und jährlich die Beiträge abzubuchen. Sie zeigt sich dann, wenn Sie einen Schadenfall erleiden und die (finanzielle) Unterstützung des Versicherers brauchen.

Sehr viele Kunden haben wir dadurch gewonnen, weil sie bei Ihrem bisherigen Versicherer unangenehme Erfahrungen im Schadenfall gemacht haben. Gleichzeitig erhalten wir viele Empfehlungen von Kunden, die mit unserer Unterstützung und der Schadenabwicklung der von uns empfohlenen Versicherer zufrieden sind.

Ob der Versicherer im Schadenfall leisten muss, hängt maßgeblich von der Qualität der Versicherungsbedingungen ab. Dies zu wirtschaftlichen Konditionen sicherzustellen, ist unsere Hauptaufgabe.

Neben den Versicherungsbedingungen kann aber auch Ihr Verhalten im Schadenfall darüber entscheiden, ob und welche Leistung Sie vom Versicherer erhalten. Grund genug, dass wir diesem Thema diesen Ratgeber widmen.

Wir können selbstverständlich nicht jeden denkbaren Schadenfall pauschal darstellen. Allerdings möchten wir Ihnen wertvolle Tipps geben, an denen Sie sich während des Schadens orientieren können.

Zum Ratgeber „Verhalten im Schadenfall“

Um Missbrauch zu vermeiden, erhalten Sie den Ratgeber per Mail. Bitte geben Sie Ihren Namen und Ihre Mailadresse in das nachfolgende Formular ein. Bitte prüfen Sie anschließend auch Ihren Spam-Filter.

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    Ratgeber Krankenzusatz

    Das deutsche Sozialsystem gehört zu den leistungsstärksten der Welt. Dennoch muss auch die gesetzliche Krankenversicherung dem demografischen Wandel und steigenden Medizinkosten Tribut zahlen.

    Um das System der gesetzlichen Krankenversicherung stabil zu halten, wurden verschiedene Schritte eingeleitet, die neue Lücken in Ihrem Versicherungsschutz verursacht haben. Die Einschränkung der Leistungen müssen Sie aber nicht tatenlos hinnehmen. Durch  private Krankenzusatzversicherungen haben Sie die Möglichkeit, zumindest einen Teil der Lücken zu schließen und sich so dem Leistungsniveau der privaten Krankenvollversicherung zu nähern.

    Unser Ratgeber zeigt Ihnen die konkreten Lücken der gesetzlichen Krankenversicherung und gibt Ihnen eine Orientierung im Dschungel der privaten Krankenzusatzversicherung.

    Zum Ratgeber

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      Ratgeber für Eltern

      Geht es um Kinder, sind oftmals tiefe Emotionen im Spiel. Sie als Eltern wollen stets das Beste für Ihren Nachwuchs und das ist auch gut so! Das wissen allerdings auch Produktanbieter, egal ob von Kinderspielzeug oder Babynahrung. Viele Produkte werden nicht über deren Nutzen, sondern über Emotion verkauft. Leider führt das oft zu spontanen Käufen von Produkten, welche entweder völlig ungeeignet oder viel zu teuer sind.

      Bei Versicherungen ist dies nicht anders. Deshalb ist es bei der Absicherung Ihrer Kinder besonders wichtig, den konkreten Bedarf zu analysieren, um so rationale Entscheidungen treffen zu können.

      In unserem Ratgeber möchten wir Ihnen den Sinn und Unsinn von Versicherungen für Kinder aufzeigen. Auch beschäftigen wir uns mit dem richtigen Moment für einen Abschluss, da sich der Bedarf der Kleinen mit ihrer Entwicklung erheblich verändert.

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      Unseren Ratgeber können Sie hier als digitale Version abrufen.

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      Brexit und Versicherungen – Kein Grund zur Panik

      Der Brexit ist seit wenigen Tagen beschlossene Sache und schon kommt es zu ersten unseriösen Aussagen verschiedener Anbieter zum Umgang mit Versicherungen aus und in Großbritannien. Man solle Versicherungen britischer Anbieter sofort kündigen oder spezielle Deckungen für Aufenthalte in England, Wales & co. abschließen.

      Wir möchten Sie über die wichtigsten Konsequenzen informieren, die für Sie relevant sein können:

      Privathaftpflicht: Gute Tarife ermöglichen vollen Versicherungsschutz für 1-5 Jahre weltweit, in der EU meist ohne zeitliche Begrenzung. Verfügen Sie über einen modernen Schutz, werden im Regelfall keine Anpassungen nötig. Bei veralteten Verträgen sollte unabhängig vom Brexit ohnehin gehandelt werden.

      Hausratversicherung: Neben dem eigenen Zuhause bietet die Hausratversicherung auch einen Teilschutz im Ausland, z.B. beim Diebstahl aus dem Hotelzimmer oder Kfz. Dieser Schutz ist teils aber auf Staaten der EU-beschränkt. Dies kann es nach dem formellen Austritt zu Handlungsbedarf, z.B. dem Abschluss einer Reisegepäckversicherung führen. Auch der Wechsel zu einem Top-Hausratversicherer kann helfen.

      Rechtsschutzversicherung: Der Geltungsbereich umfasst neben Deutschland und EU-Staaten auch alle anderen Länder des geografischen Europas wie Schweiz oder Norwegen. Daher ergeben sich keine Änderungen.

      Unfallversicherung: Annähernd alle Unfallversicherungen gelten weltweit, unabhängig von der Dauer des Aufenthalts im Ausland. Ob EU oder nicht, spielt dabei keine Rolle. Planen Sie nach Großbritannien auszuwandern, besteht so oder so Anpassungsbedarf.

      Berufsunfähigkeitsversicherung: In aller Regel gilt eine BU weltweit, auch bei länger andauernden oder dauerhaften Aufenthalten. Vereinzelt verlangen Anbieter aber im Leistungsfall ein ärztliches Gutachten aus Deutschland oder der EU. An dieser Stelle könnte sich künftig ein Nachteil ergeben. Ein Grund für einen Anbieterwechsel ist dies aber im Zweifel nicht.

      Auslandsreise-Krankenversicherung: Mit der sog. European Health Insurance Card (EHIC) haben Sie nicht nur in Deutschland, sondern auch in restlichen EU-Staaten Krankenversicherungsschutz. Dieser wird nach Abschluss der Austrittsverhandlungen für Reisen nach Großbritannien entfallen. Da diese aber voraussichtlich 2 Jahre andauern werden, besteht aktuell kein Handlungsbedarf. Sie werden von uns und Ihrer Krankenversicherung rechtzeitig informiert, wenn Sie für Reisen auf die britischen Inseln zusätzlichen Versicherungsschutz benötigen.

      Betriebliche Versicherungen: Unternehmen, welche in oder mit Großbritannien Geschäfte machen, werden nach Abschluss der Austrittsverhandlungen Anpassungsbedarf haben. So müssen unter Umständen Betriebshaftpficht und Transportversicherung angepasst oder ein Krankenversicherungsprogramm für entsendete Mitarbeiter eingeführt werden. Hierzu bedarf es einer individuellen Beratung zu gegebener Zeit.

      Britische Anbieter: Viele vertrauen Ihr Geld zur Altersvorsorge britischen Anbietern wie Standard Life oder Canada Life an. Auch so manche Sachversicherung wurde bei Hiscox, Lloyd´s und anderen englischen Versicherungen abgeschlossen. Über die Zukunft der Verträge wurde bislang nicht entschieden. Es ist davon auszugehen, dass die größten Anbieter Niederlassungen in Deutschland gründen werden, sofern dies nicht ohnehin schon geschehen ist. Klar ist: Diese Versicherer werden frühzeitig über die weitere Vorgehensweise informieren. Für Schnellschüsse besteht keine Notwendigkeit.

      Klar ist: Solange die Austrittsverhandlungen nicht abgeschlossen sind, gehört Großbritannien noch zur EU, sodass keine abrupten Änderungen erfolgen. Gerne halten wir Sie über die weitere Entwicklung an gleicher Stelle auf dem Laufenden.

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