Was leistet ein Firmenrechtsschutz?

Häufig werden wir vor allem von Existenzgründern und Jungunternehmen auf das Thema Firmenrechtsschutz angesprochen. Offenbar wird bei Existenzgründungsberatungen häufig die Meinung vertreten, dass eine Rechtsschutzversicherung die wichtigste Absicherung für Firmen ist. Deshalb wollen wir im heutigen Blogartikel erläutern, was eine Rechtsschutzversicherung für Firmen tatsächlich leistet.

Lesedauer: 6 Minuten

Erwartungen an den Firmenrechtsschutz

Uns ist sehr wichtig, dass Versicherungsverträge mit einer realistischen Erwartungshaltung abgeschlossen werden. Spricht uns ein Firmenkunde auf das Thema Rechtsschutzversicherung an, fragen wir daher zunächst, für welche denkbaren Schadenszenarien diese gewünscht wird. In aller Regel folgen dann Sätze wie

„Wenn ich mich mal mit einem Kunden streite.“

oder

„Wenn ich bei der Arbeit einen Fehler mache.“

An dieser Stelle müssen wir dann häufig bremsen, da genau die Rechtsschutzversicherung genau bei diesen Themen in aller Regel nicht leistet.

Verursachen Sie im Rahmen Ihrer betrieblichen Tätigkeit einen Schaden und sehen sich anschließend Schadenersatzforderungen ausgesetzt, ist dies ein Thema für die Betriebshaftpflichtversicherung. Deren passive Rechtsschutzfunktion verteidigt Sie gegen unberechtigte Forderungen, notfalls auch vor Gericht. Liegt Ihr Fokus also auf diesem Risiko, brauchen Sie eine Haftpflicht-, aber keine Rechtsschutzversicherung.

Firmenrechtsschutz

Der eigentliche Firmenrechtsschutz ist nur ein Grundbaustein mit eher überschaubarem Deckungsumfang. Seine Aufgabe ist vor allem die Übernahme von Rechtskosten bei Streitigkeiten mit Behörden, z.B.:

  • Finanzamt wegen Gewerbe- und Körperschaftssteuern
  • IHK und Gemeinde wegen Gewerbeerlaubnis
  • Sozialversicherungsträger wegen SV-Beiträgen

Selbstverständlich können je nach Ausgestaltung der Tätigkeit solche Risiken eintreten und es ist gut, hierfür Kostenschutz zu haben. Allerdings werden die Mehrzahl der Risiken erst durch Zusatzbausteine abgedeckt, soweit diese im konkreten Fall angeboten werden können.

Firmen-Vertrags-Rechtsschutz

Und genau hier kommt der Firmen-Vertrags-Rechtsschutz ins Spiel. Dieser ist relevant für alle vertraglichen Streitigkeiten, die direkt mit der unternehmerischen Tätigkeit zu tun haben. Hierzu gehören vereinfacht gesagt alle Unstimmigkeiten mit Kunden und Lieferanten.

Das Problem dabei: Seit vielen Jahren ist der Firmen-Vertrags-Rechtsschutz nicht mehr Bestandteil von gewerblichen Rechtsschutzversicherungen. Ohne Weiteres ist dieser nur für bestimmte Berufsgruppen mitversicherbar, insbesondere:

  • Ärzte und andere Heilberufe
  • Steuerberater
  • Architekten/Ingenieure
  • Landwirte
  • Handwerksbetriebe (mit Meisterpflicht)

Bei allen anderen Branchen muss der Vertragsrechtsschutz üblicherweise individuell angefragt werden. Versicherungsschutz wird dabei meist nur vor Gerichten und mit stark erhöhtem Selbstbehalt angeboten. Die Beiträge liegen dabei meist in Größenordnungen, die für viele Unternehmer uninteressant sind. Insbesondere dann, wenn Unternehmen über viele kleine Kunden verfügen, rechnet sich der individuell kalkulierte Versicherungsschutz oft nicht.

Vertragsrechtsschutz für Hilfsgeschäfte

Deutlich leichter lassen sich vertragliche Streitigkeiten rund um Hilf-, Investitionsgeschäfte sowie Versicherungsverträge versichern, d.h. alle Verträge, die nicht unmittelbar in Verbindung mit der unternehmerischen Tätigkeit stehen. Das können Mobilfunkverträge der Außendienstmitarbeiter sein, der Erwerb einer Mitarbeiterküche oder eine Klage gegen den Kfz-Versicherer, der einen Schaden nicht regulieren möchte.

Bei qualitativ guten Tarifen ist der Vertragsrechtsschutz für Hilfsgeschäfte automatischer Bestandteil des Firmenrechtsschutz. Vor allem bei sehr alten Tarifen fehlt er aber gelegentlich.

Besonders interessant ist dieser Baustein,  da hier meist  der Versicherungsvertrags-Rechtsschutz enthalten ist. Bei betrieblichen Versicherungen besteht erfahrungsgemäß ein erhebliches Schadenpotenzial mit hohen Streitwerten ( z.B. weil der Gebäudeversicherer nach dem Abbrand der Fabrikhalle mit Verweis auf Obliegenheitsverletzungen nicht zahlen möchte).

Arbeitsrecht

Beschäftigen Sie Mitarbeiter, kann der Baustein Arbeitsrecht sinnvoll sein. Dieser schützt Sie als Unternehmer vor Streitigkeiten mit Ihren Angestellten, etwa aufgrund einer Abmahnung oder Kündigung. Nicht mitversichert sind aber Streitigkeiten mit freien Mitarbeitern.

Die Zahl der Angestellten ist zudem das wichtigste Tarifierungsmerkmal in der Rechtsschutzversicherung. Hierbei werden häufig Fehler gemacht, denn nicht jeder Angestellte wird hierbei voll berechnet:

  • Geschäftsführer werden nicht gewertet
  • Inhaber werden nicht gewertet
  • Mitarbeitende Familienangehörige werden nicht gewertet
  • Vollzeitmitarbeiter werden mit Faktor 1 gewertet
  • Teilzeitmitarbeiter werden meist mit Faktor 0,5 gewertet (Abweichungen möglich)
  • Azubis werden meist mit Faktor 0,5 gewertet (Abweichungen möglich)
  • Geringfügig Beschäftigte werden mit Faktor 0,25 gewertet

Da der Beitrag bei bestimmten Personengrenzen einen Sprung macht, kann der richtige Ansatz der Mitarbeiter zu einer erheblichen Beitragsreduzierung führen. Das erleben wir in unserem Beratungsalltag recht häufig.

Verkehrsrecht

Sind Firmenfahrzeuge vorhanden, ist der Einschluss des Verkehrsrechtsschutz-Bausteins oft sinnvoll. Dieser schützt bei Streitigkeiten rund um Verkehrsunfälle, den Autokauf bzw. Leasing, Werkstattbesuche und bei verkehrsrechtlichen Vergehen. Über diesen sind alle üblicherweise alle Mitarbeiter des Unternehmens beim Führen von PKW und Transportern mitversichert.

Ausnahmen bilden große LKW (Grenze meist bei 4t Nutzlast), LKW im Güterverkehr, Personenmietwagen und Sonder-Kfz. Sind diese vorhanden, müssen meist individuelle Lösungen gestaltet werden, da diese weitaus häufiger in Schadenfälle verwickelt sind und daher einer höheren Versicherungsprämie bedürfen.

Immobilienrecht

Auch bei Unternehmen können Streitigkeiten aus Miet- und Pachtverträgen entstehen, etwa wegen Mieterhöhungen, Nebenkostenabrechnungen oder Unstimmigkeiten beim Auszug. Der Baustein Immobilienrecht schafft hierbei Abhilfe.

Zu beachten ist dabei, dass je nach Tarif eine maximale Jahrespacht pauschal abgesichert ist. Werden also große Einheiten in teuren Lagen angemietet, reicht der pauschal enthaltene Mietrechtsschutz ggf. nicht aus und muss individuell angepasst werden.

Strafrechtsschutz

Für einen ausgesprochen wichtigen Bestandteil des Firmenrechtsschutz halten wir die Strafrechtsschutzkomponente, die teils automatisch mitversichert ist, vereinzelt aber auch separat vereinbart werden muss. Versicherungsschutz besteht dabei zunächst nur bei Straftaten, die nicht nur vorsätzlich begangen werden können („Strafrechtsschutz“). Hier empfehlen wir, den Versicherungsschutz durch weitere Bausteine auch auf nur vorsätzlich begehbare Straftaten der Geschäftsführung („erweiterter Strafrechtsschutz“) oder aller Firmenangehörigen (Spezial-Straf-RS“) zu erweitern. Nur dann besteht Versicherungsschutz bei besonders problematischen Themen wie Steuerhinterziehung oder Betrug. Bitte beachten Sie, dass dabei allein der Vorwurf eines solchen Vergehens ausreicht, etwa durch eine anonyme Strafanzeige eines Konkurrenten oder ehemaligen Mitarbeiters.

Vergünstigter Privatrechtsschutz im Firmenrechtsschutz

Viele Tarife bieten eine Privatrechtsschutzversicherung für den oder die Firmeninhaber und Geschäftsführer zu einer deutlich reduzierten Prämie oder gar kostenfrei an. Bei Kleinstunternehmen ohne Angestellte kostet ein vollständiger Firmenrechtsschutz inkl. privater Komponente nicht viel mehr als übliche Privattarife. So kann der Vertragsabschluss aufgrund der Absetzbarkeit der Beiträge auch dann lohnen, wenn man die Firma eigentlich nicht absichern wollte.

Abgesichert ist üblicherweise die gesamte Familie des Inhabers in den Bereichen Privat, Beruf, Verkehr, Wohnen und Strafrecht. Die Selbstbeteiligung orientiert sich dabei am Firmenvertrag, kann aber bei einigen Anbietern auch individuell angepasst werden.

Marken- und Patentrechtsschutz

Eine besondere Form des Firmenrechtsschutz ist die Marken- und Patentrechtsschutzversicherung. Hierbei handelt es sich um eine separate Versicherungspolice, welche individuell nach dem Bedarf des Kunden kalkuliert wird. Versicherungsschutz wird dabei wahlweise für die Abwehr und/oder die Geltendmachung von Ansprüchen bei Markenrechts- oder Patentverletzungen geboten. Rechtsstreitigkeiten in diesen Bereichen sind erfahrungsgemäß sehr teuer, da sie mit Hilfe von hochspezialisierten Anwälten und häufig gegen mächtige Konzerne geführt werden. Entsprechend sind die wenigen am Markt erhältlichen Tarife eher hochpreisig angesiedelt. Ist Ihr Unternehmenserfolg aber von Ihrer Marke oder Patenten in besonderem Maße abhängig, kann sich die Investition in eine solche Versicherung lohnen.

Firmenrechtsschutz und seine Dienstleistungen

Über die klassischen Rechtsschutzkomponenten hinaus bieten einige Rechtsschutzversicherer zusätzliche Dienstleistungen an, die den Versicherungsschutz ergänzen. Für kleine Unternehmen ist dabei vor allem der Inkassorechtsschutz relevant. Durch diesen Baustein können Inkassodienstleister zu deutlich vergünstigten Konditionen mit dem Eintreiben von Rechnungen beauftragt werden.

Hinzu kommen je nach Tarif, ein Überprüfungsservice des Website-Impressums, Zugang zu juristischen Formularen und eine telefonische Rechtsberatung.

Das Dienstleistungsangebot richtet sich dabei insbesondere an kleine Unternehmen, die keine eigene Rechts- oder Inkassoabteilung haben. Für größere Unternehmen ist der Leistungsumfang meist zu rudimentär.

Selbstbeteiligung im Firmenrechtsschutz

In allen Rechtsschutzversicherungen ist es üblich, eine Selbstbeteiligung je Schadenfall zu vereinbaren. Tarife ohne Selbstbehalt werden kaum noch angeboten und sind meist sehr teuer.

Üblich sind Selbstbehaltsstufen von 150€, 250€ oder 500€, wobei auch andere Lösungen am Markt verbreitet sind. Auch existieren fallende Varianten, bei denen die Selbstbeteiligung nach einigen schadenfreien Jahren geringer ausfällt oder ganz entfällt.

Der Beitragsvorteil aufgrund einer höheren Selbstbeteiligung wird prozentual auf die Ursprungsprämie berechnet. Das führt dazu, dass z.B. eine um 100€ höhere Selbstbeteiligung zu einer Ersparnis von 300€ oder 500€ führen kann. Insbesondere bei einem hohen Grundbeitrag sollte daher besonderes Augenmerk auf die Selbstbeteiligung gelegt werden.

Rechtsschutz in anderen Versicherungspolicen

In einigen Branchen sind Rechtsschutzkomponenten bereits über andere Versicherungspolicen abgedeckt oder können über diese zugekauft werden. Klassische Beispiele sind:

  • Straf-, Vergütungs- und Patentrechtsschutz in Vermögensschadenhaftpflichtversicherungen von freien Berufen (z.B. IT-Branche)
  • Aktive Werklohnklage in Betriebshaftpflichtversicherungen von Handwerkern
  • Vertragsrechtsschutz in Warenkreditversicherungen
  • Honorarrechtsschutz in Berufshaftpflichtversicherungen von Architekten und Ingenieuren
  • Strafrechtsschutzversicherung in D&O-Policen
  • Cyberrechtsschutz in Cyberversicherungen

Wie Sie sehen, ist der Firmenrechtsschutz ausgesprochen komplex und kann sehr individuell auf den Bedarf des Unternehmens angepasst werden. Benötigen Sie nähere Informationen oder eine Beratung zum Thema, kommen Sie gerne auf uns zu.

©Bild: Tingey Injury Law Firm/Unsplash




Versicherungen in der Steuererklärung

Die Einkommensteuererklärung gehört zu den jährlichen Pflichtaufgaben in Deutschland. Um das Ziel einer möglichst hohen Steuerrückerstattung zu erreichen, sollten Sie wissen, welche Ausgaben Sie steuermindernd geltend machen können. An dieser Stelle kommen Ihre Versicherungsverträge ins Spiel.

Lesedauer: Ca. 4 Minuten

Mit freundlicher Unterstützung der Steuerberatung Cremer & Schmitz aus Kaarst möchten wir Ihnen nachfolgend einen Überblick über die steuerlich relevanten Versicherungen für Privatpersonen geben:

Krankenversicherung

Für die meisten Personen sind die Beiträge zur Krankenversicherung die größte Position zur Steuerminderung. Bei gesetzlich Krankenversicherten werden die Beiträge automatisch in der Lohnsteuerbescheinigung aufgeführt.

Hans-Josef Schmitz, Steuerberater bei der Cremer & Schmitz GbR in Kaarst

Privat Krankenversicherte wiederum geben den Beitrag in der Anlage Vorsorgeaufwand an. Das gilt auch für private Krankenzusatzversicherungen. Unterschieden wird hierbei zwischen der sog. Basisabsicherung (d.h. der Beitragsanteil für Leistungen vergleichbar mit der gesetzlichen Krankenversicherung) und den darüberhinausgehenden Beiträgen. Im Frühjahr des jeweiligen Folgejahres erhalten Sie von Ihrer privaten Krankenversicherung eine genaue Aufstellung der Beiträge inklusive der Zeilen, in die Sie diese einzutragen haben.

Bitte beachten Sie, dass Beitragsrückerstattungen von privaten Krankenversicherungen steuererhöhend mit angegeben werden müssen. Bonuszahlungen, z.B. für die Teilnahme an Präventionskursen, müssen nach aktueller Rechtsmeinung wohl nicht angegeben werden. Allerdings ist dieser Punkt aktuell noch strittig.

Steuerlich geförderte Rentenversicherungen

Der Staat möchte die Altersvorsorge seiner Bürger fördern. Deswegen sind die Beiträge hierfür in vielen Fällen steuerlich ansetzbar:

  • Gesetzliche Rentenversicherung oder berufsständische Versorgungswerke: Beiträge zur gesetzlichen oder berufsständigen Altersvorsorge werden automatisch bei der Lohnberechnung steuermindernd angesetzt. In der Steuererklärung sind sie in der Lohnsteuerbescheinigung anzugeben.
  • Betriebliche Altersversorgung: Beiträge zur betrieblichen Altersversorgung senken direkt bei der Lohnzahlung das zu versteuernde Einkommen, wodurch ein erheblicher Steuerspareffekt entsteht. Da die Beiträge bereits in der Lohnabrechnung berücksichtigt werden, sind diese nicht in der Steuererklärung aufzuführen.
  • Basisrente (auch Rüruprente): Die Basisrente gehört zu den effektivsten Steuersparinstrumenten von Gutverdienern. Bis zu 24.305€ jährlich (Stand: 2019), bei Verheirateten sogar doppelt so viel, können in der Anlage Vorsorgeaufwand angesetzt werden. Davon werden 88% (Stand: 2019) steuermindernd angesetzt. Dieser Anteil steigt in den kommenden Jahren bis auf 100%.
  • Riesterrente: In die Riesterrente können Sie einen Beitrag von max. 2.100€ pro Jahr (Stand: 2019) einzahlen, sofern Sie förderfähig sind. Dieser kann steuerlich in der Anlage AV angesetzt werden. Dabei prüft das Finanzamt, ob der Steuervorteil oder die staatliche Zulage überwiegt (sog. Günstigerprüfung). Vor allem bei Gutverdienern mit wenigen Kindern kann ein nicht unerheblicher Steuervorteil entstehen.

Bitte beachten Sie, dass die Renten aus staatlich geförderten Altersvorsorgeprodukten im Alter versteuert werden müssen.

Unfallversicherung

Die Beiträge zu Ihrer privaten Unfallversicherung können Sie eigentlich nur als „weitere sonstige Vorsorgeaufwendung“ geltend machen. Da praktisch alle Unfallversicherungen auch bei Unfällen während der Arbeitszeit schützen, kann der entsprechende Beitragsanteil auch als Werbungskosten in der Anlage N angesetzt werden. Da dieser Anteil von den Versicherern üblicherweise nicht ausgewiesen wird, werden üblicherweise 50% des Beitrags aller Erwerbstätigen von den Finanzämtern akzeptiert.

Rechtsschutzversicherung

Beinhaltet Ihre Rechtsschutzversicherung den Baustein „Beruf“, so kann der darauf entfallende Beitragsanteil als Werbungskosten in der Anlage N angesetzt werden. Viele Versicherer weisen den Beitrag hierfür in der jährlichen Rechnung aus. Ist dies nicht der Fall, kann der Wert beim Versicherer erfragt werden. Zur Vereinfachung wird oftmals aber auch 1/3 des Beitrags angesetzt und von den Finanzämtern akzeptiert.

Beinhaltet Ihre Steuererklärung auch Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung, können Sie darüber hinaus auch die Kosten Ihrer Vermieterrechtsschutz-Versicherung voll steuermindernd ansetzen.

Weitere sonstige Vorsorgeaufwendungen

Die nachfolgenden Versicherungsbeiträge können im Rahmen der Anlage Vorsorgeaufwand (Zeile 50) angegeben werden. Jedoch wirken sich diese Ausgaben nur in wenigen Fällen steuermindernd aus, da die Höchstbeträge meist schon durch die Krankenversicherung ausgeschöpft sind:

  • Kfz-Haftpflichtversicherung (nicht Kasko)
  • Private Haftpflichtversicherungen (z.B. Privathaftpflicht, Tierhalterhaftpflicht)
  • Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsversicherungen (Ausnahme: Berufsunfähigkeitszusatzversicherungen im Rahmen von Basisrenten werden wie die Basisrente selbst abgesetzt)
  • Risikolebensversicherungen
  • Sonstige private Renten- und Lebensversicherungen

Belege für die Steuererklärung

Um den Verwaltungsaufwand zu verringern, verzichten die Finanzämter seit 2018 auf das Einreichen von Belegen. Aus diesem Grund müssen Sie Ihrer Steuererklärung im Regelfall keine Beitragsrechnungen beifügen, solange Sie vom Finanzamt nicht dazu aufgefordert werden. Allerdings sollten Sie beim Vertragsabschluss von Lebens- und Krankenversicherungen der Datenübermittlung an das Finanzamt zustimmen, da Krankenversicherungsbeiträge beispielsweise nur anerkannt werden, wenn sie elektronisch gemeldet werden. Dies kann bei bestehenden Verträgen nachgeholt werden.

Sollten Sie doch einmal eine Beitragsrechnung als Beleg für Ihre Steuererklärung benötigen, können Sie diese jederzeit in Ihrem persönlichen Zugang zu unserem Kundenportal abrufen. Sie haben noch keinen Zugang? Dann sprechen Sie uns gerne an.

Haftungsausschluss

Bitte beachten Sie, dass die dargestellte Übersicht allgemeiner Natur ist und in keiner Weise eine steuerliche Beratung ersetzt. Wir empfehlen dringend, einen Steuerberater zu Rate zu ziehen.

Zur Website der Steuerberatung Cremer & Schmitz gelangen Sie hier.

 

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©Porträtfoto: Cremer & Schmitz GbR




Mietausfall und Mietnomaden

Betongold. Trotz steigender Kaufpreise gelten Immobilien in Deutschland als eine sichere Wertanlage. Dank einer erhöhten Nachfrage nach Wohnraum und einer nicht flächendeckend funktionierenden Mietpreisbremse nutzen immer mehr Anleger vermietete Gebäude als Geldanlage. Generell eine gute Idee, zumindest solange die Mieter ihren Mietzahlungen nachkommen. Doch was passiert bei Mietausfall oder wenn sich die scheinbar zuverlässigen Bewohner als Mietnomaden herausstellen? Es kann viele Gründe geben, warum Sie als Vermieter keine Miete für die von Ihnen zur Verfügung gestellt haben. Alle haben jedoch eines gemeinsam: Sie sind wirtschaftlich bedrohlich. Deshalb möchten wir heute beleuchten, welche Absicherungsmöglichkeiten die Versicherungswirtschaft anbietet.

Unattraktive Wohnung oder Wohnlage

Zu den häufigsten Gründen für eine ausbleibende Mietzahlung gehört der Leerstand aufgrund einer unattraktiven Wohnung oder Wohnlage. Vor allem in ländlichen Gebieten kommt es häufiger vor, das Vermieter keinen passenden Mieter finden. Der daraus entstehende Mietausfall ist praktisch nicht versicherbar. Speziallösungen lassen sich allenfalls für hochpreisige Objekte gestalten, sofern die fehlende Attraktivität durch ein plötzliches Ereignis (z.B. Naturkatastrophe) verursacht wird.

Leerstand nach einem Sachschaden

Ist das versicherte Objekt von einem unerwarteten Sachschaden, z.B. einem Brand oder einem größeren Leitungswasserschaden betroffen, hat der Mieter regelmäßig die Möglichkeit, seine Miete ganz oder teilweise zu kürzen. Bei einem vollständigen Abbrand kann dies schnell 6-12 Monate anhalten, zum Teil noch länger. Da häufig nicht nur eine Wohneinheit betroffen ist, sondern oft das ganze Haus, kann der entstehende Mietausfall den finanziellen Ruin des Vermieters bedeuten.

Aus diesem Grund beinhalten die meisten Gebäudeversicherungen eine Mietausfalldeckung. Hierfür wird oftmals kein zusätzlicher Beitrag verlangt. Vermieter sollten aber ganz genau in der Versicherungspolice oder in den Bedingungen nachschauen, ob der Versicherungsschutz ausreichend ist. Je nach Tarif kann es vorkommen, dass der versicherte Zeitraum zu kurz ist (z.B. 6 Monate) oder der Mietausfall für gewerbliche Einheiten nicht mitversichert ist.

Finanzielle Probleme des Mieters

Nicht jeder säumige Mieter gehört zu den Mietnomaden. Häufig ist ein Mietrückstand erklärbar durch Arbeitslosigkeit, Arbeitsunfähigkeit, Krankheit oder einen Todesfall. Hiergegen kann sich natürlich jeder einzelne Mieter privat versichern. Aber auch Vermieter haben die Möglichkeit, dieses Risiko durch eine Mietausfallversicherung zu decken. Dabei handelt es sich in der Regel nicht um Versicherungsprodukte „von der Stange“, sondern um individuell kalkulierte Policen. Aus diesem Grund werden diese häufig von gewerblichen Vermietern, Wohnungsbaugesellschaften usw. abgeschlossen.

In vielen Fällen sind solche Policen wirtschaftlich nicht sinnvoll, da die genannten Risiken von den Versicherern recht genau kalkuliert werden können, wodurch der Preis meist zu hoch ist. Vielmehr dient die Mietausfallversicherung eher der Planbarkeit des Vermieters, was vor allem bei einer Kreditfinanzierung sinnvoll sein kann.

Mietausfall durch Mietnomaden

Zu den unverschuldeten Mietschuldnern gesellen sich leider immer häufiger die sogenannten Mietnomaden. Hierbei handelt es sich um Menschen, die entweder bewusst keine Miete mehr bezahlen oder dies unverschuldet über einen längeren Zeitraum tun, ohne die Wohnung zu verlassen. Da das Recht auf ein Dach über dem Kopf in Deutschland oftmals eine übergeordnete Stellung genießt, kann es mitunter sehr lange dauern, einen nichtzahlenden Mieter aus der Wohnung zu bekommen. Der entstehende Mietausfallschaden durch Mietnomaden kann dadurch sehr hoch werden.

Einige Versicherungsgesellschaften bieten deshalb spezielle Mietnomadenversicherungen an, welche den entstehenden Mietausfall ersetzen. Die Leistung ist oftmals auf 6 oder 12 Monatsmieten begrenzt, wobei in der Regel die Kaution als Selbstbeteiligung dient. Die Absicherung gegen gewerbliche Mietnomaden ist in den gängigen Konzepten nicht möglich, sie sind auf private Mietnomaden ausgerichtet.

Sachschäden durch Mietnomaden

Der entstandene Mietausfall durch Mietnomaden ist ärgerlich genug und kann wirtschaftlich bedrohlich sein. Oft noch schlimmer ist aber der Zustand der Wohnung nach dem Verlassen durch den Mietnomaden. Eine Sanierung der Wohneinheit, die Entsorgung des Hausrats oder die Befreiung der Wohnung von Ungeziefer kann sehr schnell 10.000€ übersteigen. Nicht alle Mietnomadenversicherungen decken dieses Risiko ab, zudem gelten oft Summengrenzen pro Wohneinheit. Daher sollte man mögliche Angebote sehr genau prüfen.

Vermieterrechtsschutz nicht vergessen

Besteht bei einem Schadenfall durch einen Mietnomaden Deckung für den Mietausfall und die Sanierung der Wohnung, ist dies natürlich gut für den Vermieter. Nicht jeder Fall ist aber eindeutig. Oftmals begründen die Mieter ihre Nichtzahlung mit vermeintlichen Mängeln an der Wohnung. Daher gilt es oft, zunächst die Sachlage zu klären, was regelmäßig nur durch Anwälte und Gutachter möglich ist. Dies ist zum Teil mit sehr hohen Kosten verbunden, welche von einer Vermieterrechtsschutz abgedeckt werden können. Im Idealfall ergänzt diese die Versicherung gegen Mietnomaden, sodass ein Rundumschutz besteht. Anders als die Mietnomadenversicherung kann die Vermieterrechtsschutz auch für gewerbliche Einheiten abgeschlossen werden.

Kosten der Versicherung gegen Mietnomaden

Mietnomadenversicherungen finden nicht gerade reißenden Absatz bei Vermietern. Zum einen mag dies darin begründet liegen, dass viele diese Versicherungsmöglichkeiten nicht kennen. Zum anderen ist dies aber auch ein Resultat des Preises. Realistisch muss für eine Mietnomadenversicherung einer „normalen“ Wohnung mit ca. 100-150€ Jahresprämie gerechnet werden. Diese darf nicht auf den Mieter umgelegt werden. Für die Vermieterrechtsschutz kommen weitere 100-150€ hinzu, sodass sich der monatliche Mietertrag rechnerisch um ca. 20-25€ reduziert. Die genannten Beiträge stellen jedoch nur eine sehr grobe Richtschnur dar. Je nach Kostellation können diese auch höher oder niedriger ausfallen.

Vorsicht bei den Begriffen

Im Internet kursieren zahlreiche Websites, welche von „Mietausfall“, „Mietnomaden“ und sonstigen Versicherungen sprechen. Oft wird auch der Eindruck erweckt, dass gewerbliche Einheiten problemlos gegen Schäden durch Mietnomaden versichert werden können. Da die genannten Begrifflichkeiten nicht geschützt sind und insbesondere das Wort „Mietausfallversicherung“ unterschiedlich interpretiert werden kann, sollten Sie bei Angeboten nicht auf die Überschriften, sondern auf die Inhalte achten.

Lösungen für gewerbliche Vermieter

Die Möglichkeiten, sich gegen Schäden durch Mieter zu schützen, sind bei gewerblichen Vermietern, Wohnungsbaugesellschaften und Hausverwaltern besonders umfangreich. Einige Hausverwalterkonzepte zur Wohngebäudeversicherung arbeiten mit zusätzlichen Einschlüssen gegen Mietausfall, Mietverlust und Mietnomaden. Diese können oftmals individuell verhandelt werden.

Sie sind Vermieter und möchten wissen, wie Sie Ihre Mieterträge schützen können? Sprechen Sie hierzu gerne an.

©Bild: portishead5/ Fotolia




Ratgeber Schadenfall

Die Qualität Ihrer Versicherung besteht nicht darin, eine Police zu drucken und jährlich die Beiträge abzubuchen. Sie zeigt sich dann, wenn Sie einen Schadenfall erleiden und die (finanzielle) Unterstützung des Versicherers brauchen.

Sehr viele Kunden haben wir dadurch gewonnen, weil sie bei Ihrem bisherigen Versicherer unangenehme Erfahrungen im Schadenfall gemacht haben. Gleichzeitig erhalten wir viele Empfehlungen von Kunden, die mit unserer Unterstützung und der Schadenabwicklung der von uns empfohlenen Versicherer zufrieden sind.

Ob der Versicherer im Schadenfall leisten muss, hängt maßgeblich von der Qualität der Versicherungsbedingungen ab. Dies zu wirtschaftlichen Konditionen sicherzustellen, ist unsere Hauptaufgabe.

Neben den Versicherungsbedingungen kann aber auch Ihr Verhalten im Schadenfall darüber entscheiden, ob und welche Leistung Sie vom Versicherer erhalten. Grund genug, dass wir diesem Thema diesen Ratgeber widmen.

Wir können selbstverständlich nicht jeden denkbaren Schadenfall pauschal darstellen. Allerdings möchten wir Ihnen wertvolle Tipps geben, an denen Sie sich während des Schadens orientieren können.

Zum Ratgeber „Verhalten im Schadenfall“

Um Missbrauch zu vermeiden, erhalten Sie den Ratgeber per Mail. Bitte geben Sie Ihren Namen und Ihre Mailadresse in das nachfolgende Formular ein. Bitte prüfen Sie anschließend auch Ihren Spam-Filter.

    ©Bild: euthymia / Fotolia




    Was Rechtsschutz kann

    Vor kurzem haben wir an gleicher Stelle dargestellt, welche Lücken in heutigen Rechtsschutzversicherungen vorherrschen. Diese sollten jedem vor einem Abschluss bewusst sein, um den Vertrag nicht mit falschen Erwartungen zu beginnen.

    Dass Rechtsschutzversicherungen aber viele wichtige Risiken absichern können, soll heute gezeigt werden:

    Wir leben alle in einer Welt, in der wir mit anderen Menschen wechselwirken. Ob im Supermarkt an der Kasse, am Arbeitsplatz mit Chef und Kollegen oder mit dem Nachbarn am Gartenzaun: Jeden Tag kommt es zu dutzendenfach zu menschlichen Interaktionen, die immer auch Konfliktpotenzial bergen. Auch wenn wir uns vermeintlich stets korrekt verhalten, können uns andere Menschen durch ihr Tun in Konflikte zwingen. Die nachstehende Grafik zeigt, dass die Streitbereitschaft in Deutschland immer weiter steigt.

    Anzahl der Rechtsschutzfälle in Deutschland

    Anzahl der Rechtsschutzfälle in Deutschland

    Dabei sind 4 Mio. gemeldete Fälle nur die Spitze des Eisbergs. Hinzu kommen mehr als 10 Mio. Fälle, die den Rechtsschutzversicherern nicht gemeldet wurden, da z.B. kein Versicherungsschutz bestand.

    Dennoch verfügen 3 von 4 Deutschen über keine oder eine nicht ausreichende Rechtsschutzversicherung. Den Hauptgrund zeigt eine aktuelle Statistik der Bafin: 94% aller deutschen schätzen die Kosten eines Rechtsstreits völlig falsch ein oder wissen gar nicht, dass überhaupt Kosten anfallen! Kein Wunder, verdeutlicht man sich die Dimensionen:

    Die Kosten für eine gerichtliche und außergerichtliche Auseinandersetzung betragen in der 1. Instanz mit Berufung:

    • 2.750,13€ bei einem Streitwert von 2.000€
    • 9.276,24€ bei einem Streitwert von 10.000€

    (Stand: 15.12.2016, Quelle: Roland Prozesskostenrechner, Durchschnittswerte, können je nach Fallkonstellation auch deutlich abweichen)

    Wenig verwunderlich, dass bei diesen Werten 2 von 3 Deutschen darauf verzichten würden, ihr Recht durchzusetzen, um das Kostenrisiko zu vermeiden.

    Die Rechtsschutzversicherung übernimmt dabei nicht nur die eigenen Anwaltskosten und geht damit in Vorleistung, sie deckt u.a. auch folgende Punkte ab:

    • Gegnerische Anwaltskosten
    • Gerichtsgebühren
    • Auslagen von Zeugen
    • Gutachterkosten
    • Reisekosten u.v.m.

    Die meisten Schadenfälle betreffen die Bereiche „Privat“ und „Verkehr“, siehe nachstehende Grafik:

    In welchen Rechtsgebieten treten Schäden ein

    In welchen Rechtsgebieten treten Schäden ein

    Schadenfälle können aber alle Lebensbereiche erfassen:

    Privat

    • Kaufverträge (z.B. Fernseher bim Elektronikmarkt) und Reisebuchungen
    • Verwaltungsangelegenheiten (z.B. Klage auf Kita-Platz)
    • Steuerangelegenheiten (z.B. nicht anerkanntes Arbeitszimmer)
    • Sozialrechtliche Streitigkeiten (Fehlerhafter Rentenbescheid)

    Beruf

    • Kündigungsschutzklage
    • Zu schlechtes Arbeitszeugnis
    • Abmahnung
    • Ausstehende Gehälter

    Verkehr

    • Verkehrsunfälle
    • Drohender Führerscheinentzug und Fahrverbote
    • Mängel beim Autokauf
    • Schlecht ausgeführte Autoreparaturen

    Wohnen

    • Fehlerhafte Nebenkostenabrechnung
    • Ungerechtfertigte Mieterhöhungen
    • Eigenbedarfskündigung durch den Vermieter
    • Zu hoher Grundsteuerbescheid
    • Lärmbelästigung durch die Nachbarn

    Strafrecht

    • Fahrlässige Körperverletzung
    • Angebliche Beleidigung
    • Vorwurf der Steuerhinterziehung oder des Betrugs

     

    Eine tolle Übersicht über reale Rechtsschutzfälle und ihre Tücken hat der Spezialanbieter KS Auxilia zusammengefasst. Diese können unter diesem Link werden.

    Sie möchten mehr wissen? Dann freuen wir uns auf Ihre Kontaktaufnahme.

    ©Bild: Gina Sanders / Fotolia




    Was Rechtsschutz nicht kann

    Der Rechtsschutzmarkt ist sehr stark im Wandel. Die Streitbereitschaft der Menschen nimmt genauso zu wie die Vergütung der Rechtsanwälte. Praktisch alle Rechtsschutzversicherer müssen daher regelmäßig ihre Beiträge anpassen. Da dies aber nicht beliebig möglich ist, kommen immer mehr ausgeschlossene Rechtsgebiete hinzu, für die kein Versicherungsschutz mehr geboten wird. Wir möchten einen Überblick über die wichtigsten Ausschlüsse in der Rechtsschutzversicherung geben:

    Grundsätzlich

    Der grundlegenste Ausschluss findet sich in allen Rechtsschutzverträgen; ganz egal, wann diese abgeschlossen wurden. Er besagt, dass die Abwehr von Schadenersatzansprüchen nicht gedeckt ist. Diese sind Aufgabe der jeweiligen Haftpflichtversicherung. Sollten Sie also beispielsweise einen Autounfall verursacht haben, wird die Schadenabwehr nicht von Ihrer Rechtsschutz-, sondern von der Haftpflichtversicherung betrieben.

    Privat

    • Studienplatzklagen
    • Hartz IV
    • Asylrecht
    • Widerruf von Lebensversicherungen: Dieser Ausschluss ist für Verträge ab ca. 2015 praktisch obligatorisch, vorher abgeschlossene Verträge decken das Risiko in aller Regel.
    • Kapitalanlagerecht für spekulative Geldanlagen: Klagen gegen Anlageberater oder Banken decken nur sehr leistungsstarke oder besonders alte Verträge.
    • Krieg
    • Patent- und Urheberrecht: Hierunter fallen auch illegale Downloads z.B. von Videos.
    • Gewinnspiele und Wetten
    • Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht: Insbesondere Ehe- und Unterhaltsstreitigkeiten sind so gut wie nie versichert.
    • Insolvenzverfahren

     

    Beruf

    • Kollektives Arbeitsrecht: z.B. Streik und Aussperrung, betriebliche Mitbestimmung
    • Arbeitsrecht aus Organfunktionen: Als Organ einer juristischen Person (z.B. angestellter Geschäftsführer) haben Sie keinen Versicherungsschutz in arbeitsrechtlichen Angelegenheiten. Hierfür gibt es spezielle Tarife.

     

    Verkehr

    • Ordnungswidrigkeiten ohne Punkteandrohung: Seit ca. 2015 wird bei Ordnungswidrigkeiten meist nur noch geleistet, wenn die Behörden Ihnen Punkte in Flensburg androhen.
    • Halte- und Parkverstöße: Um einen Strafzettel von 10€ zu verhindern, werden oft Anwaltskosten für mehrere Hundert Euro produziert. Daher sind solche Verstöße fast immer ausgeschlossen.

     

    Wohnen

    • Bergbau: Gegen Schäden am eigenen Gebäude durch Bergbau können Sie sich zwar wehren, allerdings ohne Unterstützung Ihrer Rechsschutzversicherung.
    • Baurecht: Egal ob Neu- oder Anbau, jede genehmigungspflichtige Baumaßnahme ist vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Im Bedarfsfall können wir Ihnen aber mit Spezialtarifen weiterhelfen. Kommen Sie bitte frühzeitig auf uns zu.
    • Einmalige Anliegerabgaben: z.B. einmalige Straßenausbaubeiträge, nur wenige Tarife bieten hier Versicherungsschutz
    • Planfeststellung und Flurbereinigung
    • Vermietung: Sind Sie Vermieter, benötigen Sie einen separaten Vermieter-Rechtsschutz.

     

    Strafrecht

    • Verbrechen: d.h. alle Delikte mit einer Freiheitsstrafe von mindestens 1 Jahr (z.B. Mord, Vergewaltigung)

     

    Für viele der genannten Ausschlüsse bieten moderne Rechtsschutzverträge Hilfslösungen, z.B. die außergerichtliche Interessenwahrnehmung, Beratungs-Rechtsschutz durch Partneranwälte oder kostenlose Anwalts-Hotlines. Bitte gehen Sie aber grundsätzlich davon aus, für die genannten Punkte keinen oder keinen ausreichenden Versicherungsschutz zu genießen.

    Sie möchten mehr wissen? Dann freuen wir uns auf Ihre Kontaktaufnahme.

    Übrigens: Trotz der vielen Ausschlüsse decken Rechtsschutzversicherungen viele wichtige Risiken ab. Welche das konkret sind, erfahren Sie kommende Woche in unserem Blog.

    ©Bild: Gina Sanders / Fotolia