Betriebliche Krankenversicherung im Detail

Die betriebliche Krankenversicherung (bKV) gewinnt eine immer höhere Bedeutung für Arbeitgeber, die eigene Attraktivität für Fachkräfte zu steigern. Richtig eingesetzt, kann sie ein attraktiver Bestandteil der Gesundheitsversorgung der Arbeitnehmer werden. Allerdings ist das Thema deutlich komplexer als auf den ersten Blick vermutet. Daher möchten wir mit diesem Blogartikel die wichtigsten Informationen zur betrieblichen Krankenversicherung zusammenfassen.

Lesedauer: 6 Minuten

Idee und Vorteile der bKV

Wir haben in unserem Ratgeber zur Krankenzusatzversicherung beschrieben, welche Lücken das gesetzliche Krankenversicherungssystem hat und wie diese geschlossen werden können. Das Mittel der Wahl sind üblicherweise private Krankenzusatzversicherungen. Allerdings besteht auch die Möglichkeit, dies durch eine betriebliche Lösung zu tun. In diesem Fall übernimmt entweder der Arbeitgeber die Beitragszahlung oder die Versicherungsbeiträge werden steuerlich begünstigt vom Arbeitnehmer entrichtet.

Vertragspartner des Versicherers ist dabei der Arbeitgeber. Dieser schließt entweder in Listenform oder über ein Onlineportal die Versicherungsverträge für seine Angestellten ab. Hierdurch entstehen einige Vorteile für Arbeitnehmer, vor allem:

  • Keine Gesundheitsprüfung: Wie in der betrieblichen Berufsunfähigkeitsversicherung besteht auch in der betrieblichen Krankenversicherung die Möglichkeit einer Kollektivbildung. Das ermöglicht den Versicherungsgesellschaften, die Tarife ohne Gesundheitsprüfung anbieten zu können. Dadurch sind auch Personen versicherbar, die aufgrund von Vorerkrankungen ansonsten keinen Versicherungsschutz erhalten würden.
  • Niedrigere Beiträge: Da die Versicherungsgesellschaft mit verringertem Verwaltungsaufwand viele Kunden gewinnt, kann sie die dadurch entstehenden Kostenvorteile in Form niedrigerer Versicherungsbeiträge an ihre Kunden weitergeben.
  • Verzicht auf Wartezeiten: Der Versicherungsschutz beginnt üblicherweise unmittelbar mit dem Vertragsbeginn. Die sonst üblichen Wartezeiten von 3 bis 8 Monaten entfallen. Auch sind bereits vor Vertragsabschluss vorhandene Erkrankungen meist mitversichert.

Die betriebliche Krankenversicherung und ihre steuerliche Behandlung

Üblicherweise werden die Beiträge in der betrieblichen Krankenversicherung vom Arbeitgeber übernommen. Sie stellen dabei eine voll steuerlich absetzbare Betriebsausgabe dar. Je nachdem, welche Lohnbestandteile die Angestellten des Unternehmens bisher erhalten, besteht die Möglichkeit, dass die bKV für den Arbeitnehmer steuer- und sozialversicherungsfrei ist.

Steuervorteile der betrieblichen Krankenversicherung

Quelle: Hallesche Krankenversicherung a.G.

Solange die Freigrenze für Sachbezüge in Höhe von 50€ monatlich je Mitarbeiter nicht bereits durch Tank- oder Warengutscheine aufgebraucht ist, bleibt die bKV also komplett steuer- und sozialversicherungsfrei. Aber selbst wenn nicht, ist die betriebliche Krankenversicherung durch die Pauschalversteuerung steuerlich attraktiv.

Betriebliche Krankenversicherung und ihre Formen

Inhaltlich orientiert sich die bKV weitgehend an den bereits vorhandenen Zusatzversicherungen, welche auch privat abgeschlossen werden können, d.h.:

  • Ambulant: Zuzahlungen für Medikamente, Heil- und Hilfsmittel, Heilpraktiker, Sehhilfen
  • Stationär: Unterbringung im 1-/2-Bettzimmer, privatärztliche Behandlung
  • Zahn: Professionelle Zahnreinigung, Zahnersatz
  • Pflege: Tagegeld bei Pflegebedürftigkeit
  • Krankentagegeld: Ausgleich der Kürzungen im Krankengeldbezug ab der 7. Krankheitswoche

Dabei können auch mehrere Bausteine miteinander kombiniert werden. Je nach Größe des Kollektivs muss der Arbeitgeber sich auf einen oder wenige Bausteine festlegen, die von den Mitarbeitern ausgewählt werden können.

Nachteile der klassischen bKV

Auch wenn die betriebliche Krankenversicherung einige Vorteile bietet, sollten auch die Nachteile in die Entscheidungsfindung einbezogen werden:

  • Eingeschränkte Individualität: Anders als in der Beratung von Privatkunden, wo auf deren individuellen Wünsche eingegangen werden kann, werden die Tarife in der bKV weitgehend vom Arbeitgeber festgelegt. Vereinzelt bestehen zwar gewisse Wahlmöglichkeiten des Arbeitnehmers, allerdings innerhalb eines engen Rahmen.
  • Arbeitgeberwechsel: Die betriebliche Krankenversicherung wird in Form eines Gruppenvertrags des Arbeitgebers abgeschlossen. Dieser gilt nach einem Arbeitgeberwechsel in aller Regel nicht weiter. Daher kann es beim Ausscheiden zu einem Wegfall des Vertrages kommen. Einige Tarife können aber auch beibehalten werden, jedoch oft zu höheren Beiträgen und mit Einschränkungen. Des Weiteren gelten kurze Fristen für den Wechsel, was häufig zu Problemen führt.
  • Privatversicherte: Viele bKV-Tarife können von privat krankenversicherten Arbeitnehmern nicht genutzt werden. Das erschwert die Kollektivbildung und macht die betriebliche Krankenversicherung in einigen Wirtschaftssektoren unattraktiv.
  • Keine Altersrückstellungen: Der Fokus von bKV-Verträgen liegt auf der Absicherung von Arbeitnehmern. Die Bezahlbarkeit im Alter spielt dabei oft nur eine untergeordnete Rolle. Daher sind nahezu alle bKV-Tarife ohne Altersrückstellungen kalkuliert, sodass die Beiträge im Alter stark steigen können.
  • Umgang mit vorhandenen Verträgen: Der größte Nachteil der klassischen bKV-Tarife ist nur wenigen bekannt und liegt ziemlich versteckt in den Tiefen der Bedingungswerke. Besitzt ein Arbeitnehmer bereits eine private Krankenzusatzversicherung im gewählten Tarifbereich (z.B. Zahn), muss der betriebliche Vertrag dem Versicherer angezeigt werden. Die Folge ist in der Regel, dass der private Vertrag vom Versicherer gekündigt wird.

Budgettarife als neutrale Lösung

Die genannten Nachteile sehen wir sehr kritisch. Sie können den Betriebsfrieden stören und zu einer Verschlechterung des Krankenversicherungsschutzes einzelner Mitarbeiter führen. Für uns war dies lange Zeit ein Hemmnis, um unseren Unternehmerkunden die betriebliche Krankenversicherung anzubieten.

Seit einiger Zeit werden im Rahmen der bKV neben den klassischen Formen auch Budgettarife angeboten. Bei diesen erhält jeder Mitarbeiter ein festes Budget pro Jahr, welches recht frei für Gesundheitskosten eingesetzt werden kann, z.B.:

  • Zuzahlungen zu Medikamenten
  • Brillen und Kontaktlinsen
  • Heilpraktiker und Krankengymnastik
  • Professionelle Zahnreinigungen
  • Zahnersatz

Durch diese Konstruktion ist es unerheblich, ob Arbeitnehmer privat versichert sind oder eigene Zusatzversicherungen haben. Das Budget steht allen zur Verfügung und gefährdet nicht den bereits vorhandenen Versicherungsschutz. Zudem wird die Leistung des Arbeitgebers greifbarer, da sie wie ein Gutschein einsetzbar ist und bei sehr vielen Mitarbeitern zu konkreten Leistungen führen wird.

Wir halten die Budgettarife daher für die sinnvollste Form der betrieblichen Krankenversicherung.

Für welche Unternehmen eignet sich die bKV?

In der heutigen Produktlandschaft steht die betriebliche Krankenversicherung erfreulicherweise fast allen Unternehmen offen. Je nachdem, welche Tarifformen gewünscht werden, genügen bereits 3 Beschäftigte zur Einrichtung einer bKV. Ab 10 Personen steht Unternehmen ein besonders breites Spektrum mit den attraktivsten Lösungen zur Verfügung.

Um eine betriebliche Krankenversicherung effektiv einrichten und verwalten zu können, sollten die Fluktuation der Mitarbeiter sowie der Anteil der nur vorübergehend Beschäftigten nicht zu groß sein. Grundsätzlich ist es möglich, Mitarbeiter kurzfristig an- und abzumelden. Ob eine bKV bei Saison- und Hilfskräften aber den gewünschten Effekt erzielt, ist zu bezweifeln.

Versicherbar sind in der bKV nicht nur sozialversicherungspflichtige Angestellte, sondern auch geringfügig Beschäftigte und die Geschäftsführung. Je nach Versteuerungsform und Tarif sind dabei aber Besonderheiten zu beachten, weshalb hierbei auch der Steuerberater des Unternehmens eingebunden werden sollte.

Anbieter der betrieblichen Krankenversicherung

War die bKV zu Beginn noch ein Nischenprodukt, wird sie mittlerweile von nahezu allen relevanten Krankenversicherern in Deutschland angeboten. Eine sehr große Verbreitung haben die Tarife der Allianz, Hallesche und R+V. Aber auch kleinere Versicherer wie SDK, Signal Iduna oder ARAG haben mittlerweile ein breites Produktportfolio. Das ist grundsätzlich eine erfreuliche Entwicklung, da der Wettbewerb zwischen den Versicherern zu besseren Konditionen führt und die Optionen für Arbeitgeber erweitert werden. Allerdings erschwert eine größere Produktvielfalt auch die Suche nach dem passenden Produkt, sodass eine Beratung immer wichtiger wird.

Beratung und Erinnerungsservice durch TBO

Wir unterstützen unsere Kunden nicht nur bei der Auswahl des passenden bKV-Tarifs, sondern auch bei der rechtssicheren Einrichtung. Wie bei jeder Arbeitgeberleistung unterliegt diese einigen rechtlichen Rahmenbedingungen und sollte daher durch eine geprüfte Versorgungsordnung flankiert werden.

Wird eine betriebliche Krankenversicherung im Unternehmen eingerichtet, hat dies nicht nur für die Arbeitnehmer positive Auswirkungen. Der Arbeitgeber verbessert seine Reputation und die Zufriedenheit seiner Arbeitnehmer. Damit dieser Effekt aber nicht nur einmalig bei Vertragsabschluss entsteht, sondern dauerhaft anhält, bieten wir unseren Kunden einen Erinnerungsservice an. Durch diesen werden die Arbeitnehmer auf Wunsch direkt oder über den Arbeitgeber jährlich an den Versicherungsschutz der betrieblichen Krankenversicherung erinnert. Dadurch wird sichergestellt, dass die vereinbarte Leistung auch in Anspruch genommen wird und die Arbeitnehmer regelmäßig davon profitieren.

Sprechen Sie uns gerne an, wenn Sie in Ihrem Unternehmen eine betriebliche Krankenversicherung einrichten und hierzu eine Beratung möchten. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme!

©Bild: Marek Studzinski / Unsplash




Pflegeversicherung – Reform 2023

Die stetig steigenden Pflegekosten bleiben weiterhin ein Diskussionsthema in Politik und Gesellschaft. Das wachsende Durchschnittsalter der Menschen, die höhere Lebenserwartung sowie Kostensteigerung im Gesundheitswesen durch Inflation und Lohnanpassungen lassen die Versicherungslücke im Pflegefall weiter steigen. Mit unserem heutigen Blogartikel möchten wir Sie zum Thema Pflegeversicherung auf den aktuellen Stand bringen.

Lesedauer: 4 Minuten

 

Pflegereform PSG II

Im Jahr 2017 hat der Gesetzgeber die Pflege grundlegend reformiert. Aus 3 Pflegestufen wurden 5 Pflegegrade. Dabei wurden die Zuzahlungen in der stationären Pflege vereinheitlicht, zudem wurde die Leistung der sozialen Pflegeversicherung angehoben, insbesondere in Fällen der eingeschränkten Alltagskompetenz (u.a. Demenz). Ausführlicher haben wir dieses Thema in einem früheren Blogartikel beschrieben.

 

Reform der Pflegeversicherung 2023

Knapp 6 Jahre nach der großen Reform 2017 hat der Gesetzgeber nun erneut auf die sich zuspitzende Situation in der Pflege reagiert und das Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) verabschiedet. Hierbei wurden u.a. kleinere Themen wie eine telefonische Pflegebegutachtung, verbesserte Auskunftsrechte sowie eine höhere Leistung für pflegende Angehörige beschlossen. Kern der Reform sind jedoch Veränderungen bei der Finanzierung der Pflege sowie die Erhöhung der staatlichen Leistung.

 

Anpassung der Versicherungsbeiträge in der Pflegepflicht

Da die Pflege der (meist) Alten überwiegend von den Beiträgen der Jüngeren finanziert wird, belohnt der Gesetzgeber künftig kinderreiche Familien und bestraft kinderlose. Ausgehend vom seit dem 01.07.2023 auf 3,4% angepassten Beitragssatz werden Zu- und Abschläge abhängig von der Kinderzahl berechnet, sodass folgende Beitragssätze entstehen:

  • Kein Kind (gilt nicht für Personen unter 23 Jahre): Pflegebeitrag von 4,0%, Arbeitnehmer-Anteil von 2,3%
  • 1 Kind: Pflegebeitrag von 3,4%, Arbeitnehmer-Anteil von 1,7%
  • 2 Kinder: Pflegebeitrag von 3,15%, Arbeitnehmer-Anteil von 1,45%
  • 3 Kinder: Pflegebeitrag von 2,9%, Arbeitnehmer-Anteil von 1,2%
  • 4 Kinder: Pflegebeitrag von 2,65%, Arbeitnehmer-Anteil von 0,95%
  • 5 oder mehr Kinder: Pflegebeitrag von 2,4%, Arbeitnehmer-Anteil von 0,7%

Maßgeblich für die Berechnung ist das sozialversicherungspflichtige Bruttoeinkommen, welches auf die Beitragsbemessungsgrenze von 59.850€ gedeckelt wird. Damit ergibt sich ein Pflegebeitrag von max. 114,71€ für Arbeitnehmer und 199,50€ für Selbstständige.

Die Besonderheit dabei: Das zweite und jedes weitere Kind wird nur während der Kindererziehungszeit (25. Lebensjahr) berücksichtigt, sodass der Beitrag auch bei kinderreichen Familien später wieder auf 3,4% ansteigen kann.

In der privaten Krankenversicherung hängt der Versicherungsbeitrag hingegen nicht vom Einkommen und der Kinderzahl ab, sondern ausschließlich vom Eintrittsalter und dem gewählten Versicherer. Eine 30-jährige Person muss hier derzeit mit ca. 60€ Monatsbeitrag rechnen.

 

Erhöhung der Leistungen in der Pflegeversicherung

Die Erhöhung der Beiträge führt ab 01.01.2024 zu höheren Versicherungsleistungen.  Zunächst wird das Pflegegeld um 5% angehoben:

Erhöhung des Pflegegeldes zum 01.01.2024

Hinzu kommt die Erhöhung der Pflegesachleistung um ebenfalls 5%:

Erhöhung der Pflegesachleistung zum 01.01.2024

Zudem wird der sog. Leistungszuschlag erhöht, der bei stationärer Pflege in Abhängigkeit von der Dauer des Aufenthalts gezahlt wird:

Erhöhung des Leistungszuschlags in der Pflege zum 01.01.2024

 

Ausblick: Pflegelücke und Entwicklung privater Zusatztarife

Wie sich Ihre persönliche Pflegelücke nach der Reform verändern wird, steht noch nicht abschließend fest, da sich neben den Leistungen der Pflegeversicherung auch die Kosten der Pflegeheime und -dienste durch Lohnerhöhung und Inflation verändern werden.

Im Pflegeheimnavigator der AOK können Sie für die Pflegeeinrichtungen in Ihrer Nähe die tatsächlichen Zuzahlungen einsehen und weitere Informationen abrufen:

https://www.aok.de/pk/pflegenavigator/

Klar ist aber, dass sich die Zuzahlungen seit der Reform 2017 erhöht haben. Fanden sich damals in Kaarst noch Pflegeheime mit 1.500€ Eigenanteil bei stationärer Pflege, liegt das günstige Pflegeheim aktuell bei knapp 1.800€ im Monat. Zu vermuten ist, dass durch die Erhöhung des Leistungszuschlags die Kosten bei Langzeitpflege etwas sinken werden.

Die vorhandene Pflegelücke kann aus eigenem Einkommen (z.B. Renten) oder aus Vermögen (ggf. auch der Angehörigen) beglichen werden. Alternativ ist aber auch eine private Pflegezusatzversicherung eine Option. Zur Wahrheit gehört aber dazu, dass auch deren Kosten in den letzten Jahren deutlich angestiegen sind. Insbesondere in der Altersgruppe der 55-70-Jährigen mussten Kunden deutliche Preissteigerungen von bis zu 70% in Kauf nehmen. Auch wenn dabei manche Anbieter mit niedrigeren Anpassungssätzen ausgekommen sind, geht der demographische Wandel nicht spurlos an den Versicherern vorbei. Wir erwarten daher auch in Zukunft nicht unerhebliche Beitragssteigerungen sowohl in der Pflegezusatz- wie auch in der Pflegepflichtversicherung.

Pflegezusatzversicherungen sind meist nur bei einem frühzeitigen Abschluss auf Dauer finanzierbar. Hier befinden wir uns allerdings in einer Zwickmühle. Da der Versicherungsschutz über gut und gerne 50-60 Jahre abgeschlossen wird und die künftige Beitragsentwicklung unklar ist, kauft man ein wenig „die Katze im Sack“. Kündigen Sie später die Pflegezusatzversicherung, da die Beitragsentwicklung zu ungünstig wird, sind die bis dahin bezahlten Beiträge weg.

 

Beratung zur Pflegeversicherung

Das soll ausdrücklich nicht bedeuten, dass sich eine Pflegezusatzversicherung nicht lohnen kann. Die Finanzierung der Pflege ist eine gesamtgesellschaftliche Mammutaufgabe, zu der auch Pflegezusatzversicherungen einen wichtigen Beitrag leisten. Es bedarf aber einer Analyse der gesamten Versicherungssituation, um die verschiedenen Absicherungsthemen wie Krankentagegeld, Berufsunfähigkeitsversicherung, Todesfallrisiko und Pflege gegeneinander abzuwägen.

Sehr gerne unterstützen wir Sie dabei. Kommen Sie gerne auf uns zu.

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Pflege – Die Reform 2017

Immer mehr Menschen werden pflegebedürftig, diese Tatsache ist mittlerweile jedem bekannt. Die Finanzierung einer angemessenen und würdevollen Pflege ist nicht nur eine gesellschaftliche Mammutaufgabe, auch jeder einzelne ist in der Pflicht, für den eigenen Pflegefall vorzusorgen. Hierzu haben wir im Sommer 2016 an gleicher Stelle informiert.

Das Pflegestärkungsgesetz (PSG II)

Auch der Gesetzgeber hat dies erkannt und mit dem PSG II die gesetzlichen Leistungen für  Pflegebedürftige angehoben. Gleichzeitig wurden die bisherigen 3 Pflegestufen in 5 Pflegegrade umgewandelt, um die Leistung noch individueller zu bemessen:

Pflegegrade

Durch das PSG II haben sich die Leistungen der sozialen Pflegeversicherung erhöht

Klar ist aber auch: Die Leistung der sozialen Pflegepflichtversicherung reicht auf keinen Fall aus, um die Kosten einer würdigen Pflege zu decken. Ein Beispiel hierzu:

In einem durchschnittlichen Pflegeheim im Kreis Neuss fallen täglich folgende Kosten im Pflegegrad 5 (vollstationär) an:

  • Pflegekosten: 76,04 €
  • Unterkunft: 15,25 €
  • Verpflegung: 11,75 €
  • Investitionskosten: 22,59 €
  • Gesamt: 125,63 € täglich bzw. 3.821,66€ monatlich

Nach Abzug der gesetzlichen Leistung von 2.005€ monatlich verbleibt eine Lücke von 1.821,66€ monatlich bzw. etwa 60€ täglich. Diese Lücke muss aus Eigenmitteln wie

  • Renteneinkünfte
  • Mieteinnahmen
  • Angespartes Vermögen

geschlossen werden. Ist dies nicht möglich, werden im ersten Schritt enge Verwandte herangezogen. Nur wenn auch dies nicht ausreicht, springt das Sozialamt ein.

Pflegelücke schließen

Um das eigene Vermögen und auch das der engen Verwandtschaft zu schützen, ist der Abschluss einer privaten Pflegezusatzversicherung dringend zu empfehlen. Diese hat mittlerweile einen Stellenwert, der mit dem einer Berufsunfähigkeitsversicherung verglichen werden kann.

Dabei gilt: Je früher die Absicherung erfolgt, desto günstiger. Bleiben wir bei unserem Beispiel und gehen wir davon aus, dass 450€ laufende Einnahmen vorhanden sind, die auch im Pflegefall bestehen bleiben. Somit besteht eine Lücke von 45€ pro Tag. Diese zu schließen, kostet bei einem Top-Anbieter:

  • Für eine(n) 30-Jährige(n): 22,55€ monatlich
  • Für eine(n) 35-Jährige(n): 27,90€ monatlich
  • Für eine(n) 40-Jährige(n): 34,56€ monatlich

Teures Warten

Warten war selten so teuer, wie in der Pflegeversicherung: Eine Lebenserwartung von 85 Jahren vorausgesetzt, bezahlt ein 35-Jähriger 1.857€ mehr für seine Pflegezusatzversicherung, als ein 30-Jähriger. Den 40-Jährigen kostet sein warten sogar knapp 3.780€. Beim 60-Jährigen sind es sogar knapp 10.500€ mehr! Warten ist also keine Option. In finanziell angespannten Situationen sollte eher darüber nachgedacht werden, mit einer niedrigeren Absicherung zu arbeiten.

Sie möchten wissen, wie viel Sie für eine Pflegezusatzversicherung bezahlen müssten? Dies können Sie hier tun.

Faire Gesundheitsfragen

Anders als in der Berufsunfähigkeitsversicherung haben auch Menschen mit Vorerkrankungen sehr gute Chancen, eine Pflegezusatzversicherung zu erhalten. Viele Anbieter arbeiten mit sehr fairen Gesundheitsfragen, bei denen oftmals nur sehr schwere Erkrankungen abgefragt werden. Haben Sie also keine Scheu, uns anzusprechen.

Im Regelfall abzuraten ist vom sog. Pflege-Bahr. Diese gesetzlich geförderte Möglichkeit arbeitet zwar komplett ohne Gesundheitsfragen, ist aber hinsichtlich der Absicherungshöhe stark begrenzt und wird Fachleuten zufolge sehr wahrscheinlich starken Beitragserhöhungen in der Zukunft unterliegen.

Sollten Sie an einer zusätzlichen Absicherung im Pflegefall interessiert sind, beraten wir Sie gerne unverbindlich. Wir können aus einer großen Auswahl an Anbietern ein passendes Angebot erstellen.

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