Betriebliche Krankenversicherung im Detail

Die betriebliche Krankenversicherung (bKV) gewinnt eine immer höhere Bedeutung für Arbeitgeber, die eigene Attraktivität für Fachkräfte zu steigern. Richtig eingesetzt, kann sie ein attraktiver Bestandteil der Gesundheitsversorgung der Arbeitnehmer werden. Allerdings ist das Thema deutlich komplexer als auf den ersten Blick vermutet. Daher möchten wir mit diesem Blogartikel die wichtigsten Informationen zur betrieblichen Krankenversicherung zusammenfassen.

Lesedauer: 6 Minuten

Idee und Vorteile der bKV

Wir haben in unserem Ratgeber zur Krankenzusatzversicherung beschrieben, welche Lücken das gesetzliche Krankenversicherungssystem hat und wie diese geschlossen werden können. Das Mittel der Wahl sind üblicherweise private Krankenzusatzversicherungen. Allerdings besteht auch die Möglichkeit, dies durch eine betriebliche Lösung zu tun. In diesem Fall übernimmt entweder der Arbeitgeber die Beitragszahlung oder die Versicherungsbeiträge werden steuerlich begünstigt vom Arbeitnehmer entrichtet.

Vertragspartner des Versicherers ist dabei der Arbeitgeber. Dieser schließt entweder in Listenform oder über ein Onlineportal die Versicherungsverträge für seine Angestellten ab. Hierdurch entstehen einige Vorteile für Arbeitnehmer, vor allem:

  • Keine Gesundheitsprüfung: Wie in der betrieblichen Berufsunfähigkeitsversicherung besteht auch in der betrieblichen Krankenversicherung die Möglichkeit einer Kollektivbildung. Das ermöglicht den Versicherungsgesellschaften, die Tarife ohne Gesundheitsprüfung anbieten zu können. Dadurch sind auch Personen versicherbar, die aufgrund von Vorerkrankungen ansonsten keinen Versicherungsschutz erhalten würden.
  • Niedrigere Beiträge: Da die Versicherungsgesellschaft mit verringertem Verwaltungsaufwand viele Kunden gewinnt, kann sie die dadurch entstehenden Kostenvorteile in Form niedrigerer Versicherungsbeiträge an ihre Kunden weitergeben.
  • Verzicht auf Wartezeiten: Der Versicherungsschutz beginnt üblicherweise unmittelbar mit dem Vertragsbeginn. Die sonst üblichen Wartezeiten von 3 bis 8 Monaten entfallen. Auch sind bereits vor Vertragsabschluss vorhandene Erkrankungen meist mitversichert.

Die betriebliche Krankenversicherung und ihre steuerliche Behandlung

Üblicherweise werden die Beiträge in der betrieblichen Krankenversicherung vom Arbeitgeber übernommen. Sie stellen dabei eine voll steuerlich absetzbare Betriebsausgabe dar. Je nachdem, welche Lohnbestandteile die Angestellten des Unternehmens bisher erhalten, besteht die Möglichkeit, dass die bKV für den Arbeitnehmer steuer- und sozialversicherungsfrei ist.

Steuervorteile der betrieblichen Krankenversicherung

Quelle: Hallesche Krankenversicherung a.G.

Solange die Freigrenze für Sachbezüge in Höhe von 50€ monatlich je Mitarbeiter nicht bereits durch Tank- oder Warengutscheine aufgebraucht ist, bleibt die bKV also komplett steuer- und sozialversicherungsfrei. Aber selbst wenn nicht, ist die betriebliche Krankenversicherung durch die Pauschalversteuerung steuerlich attraktiv.

Betriebliche Krankenversicherung und ihre Formen

Inhaltlich orientiert sich die bKV weitgehend an den bereits vorhandenen Zusatzversicherungen, welche auch privat abgeschlossen werden können, d.h.:

  • Ambulant: Zuzahlungen für Medikamente, Heil- und Hilfsmittel, Heilpraktiker, Sehhilfen
  • Stationär: Unterbringung im 1-/2-Bettzimmer, privatärztliche Behandlung
  • Zahn: Professionelle Zahnreinigung, Zahnersatz
  • Pflege: Tagegeld bei Pflegebedürftigkeit
  • Krankentagegeld: Ausgleich der Kürzungen im Krankengeldbezug ab der 7. Krankheitswoche

Dabei können auch mehrere Bausteine miteinander kombiniert werden. Je nach Größe des Kollektivs muss der Arbeitgeber sich auf einen oder wenige Bausteine festlegen, die von den Mitarbeitern ausgewählt werden können.

Nachteile der klassischen bKV

Auch wenn die betriebliche Krankenversicherung einige Vorteile bietet, sollten auch die Nachteile in die Entscheidungsfindung einbezogen werden:

  • Eingeschränkte Individualität: Anders als in der Beratung von Privatkunden, wo auf deren individuellen Wünsche eingegangen werden kann, werden die Tarife in der bKV weitgehend vom Arbeitgeber festgelegt. Vereinzelt bestehen zwar gewisse Wahlmöglichkeiten des Arbeitnehmers, allerdings innerhalb eines engen Rahmen.
  • Arbeitgeberwechsel: Die betriebliche Krankenversicherung wird in Form eines Gruppenvertrags des Arbeitgebers abgeschlossen. Dieser gilt nach einem Arbeitgeberwechsel in aller Regel nicht weiter. Daher kann es beim Ausscheiden zu einem Wegfall des Vertrages kommen. Einige Tarife können aber auch beibehalten werden, jedoch oft zu höheren Beiträgen und mit Einschränkungen. Des Weiteren gelten kurze Fristen für den Wechsel, was häufig zu Problemen führt.
  • Privatversicherte: Viele bKV-Tarife können von privat krankenversicherten Arbeitnehmern nicht genutzt werden. Das erschwert die Kollektivbildung und macht die betriebliche Krankenversicherung in einigen Wirtschaftssektoren unattraktiv.
  • Keine Altersrückstellungen: Der Fokus von bKV-Verträgen liegt auf der Absicherung von Arbeitnehmern. Die Bezahlbarkeit im Alter spielt dabei oft nur eine untergeordnete Rolle. Daher sind nahezu alle bKV-Tarife ohne Altersrückstellungen kalkuliert, sodass die Beiträge im Alter stark steigen können.
  • Umgang mit vorhandenen Verträgen: Der größte Nachteil der klassischen bKV-Tarife ist nur wenigen bekannt und liegt ziemlich versteckt in den Tiefen der Bedingungswerke. Besitzt ein Arbeitnehmer bereits eine private Krankenzusatzversicherung im gewählten Tarifbereich (z.B. Zahn), muss der betriebliche Vertrag dem Versicherer angezeigt werden. Die Folge ist in der Regel, dass der private Vertrag vom Versicherer gekündigt wird.

Budgettarife als neutrale Lösung

Die genannten Nachteile sehen wir sehr kritisch. Sie können den Betriebsfrieden stören und zu einer Verschlechterung des Krankenversicherungsschutzes einzelner Mitarbeiter führen. Für uns war dies lange Zeit ein Hemmnis, um unseren Unternehmerkunden die betriebliche Krankenversicherung anzubieten.

Seit einiger Zeit werden im Rahmen der bKV neben den klassischen Formen auch Budgettarife angeboten. Bei diesen erhält jeder Mitarbeiter ein festes Budget pro Jahr, welches recht frei für Gesundheitskosten eingesetzt werden kann, z.B.:

  • Zuzahlungen zu Medikamenten
  • Brillen und Kontaktlinsen
  • Heilpraktiker und Krankengymnastik
  • Professionelle Zahnreinigungen
  • Zahnersatz

Durch diese Konstruktion ist es unerheblich, ob Arbeitnehmer privat versichert sind oder eigene Zusatzversicherungen haben. Das Budget steht allen zur Verfügung und gefährdet nicht den bereits vorhandenen Versicherungsschutz. Zudem wird die Leistung des Arbeitgebers greifbarer, da sie wie ein Gutschein einsetzbar ist und bei sehr vielen Mitarbeitern zu konkreten Leistungen führen wird.

Wir halten die Budgettarife daher für die sinnvollste Form der betrieblichen Krankenversicherung.

Für welche Unternehmen eignet sich die bKV?

In der heutigen Produktlandschaft steht die betriebliche Krankenversicherung erfreulicherweise fast allen Unternehmen offen. Je nachdem, welche Tarifformen gewünscht werden, genügen bereits 3 Beschäftigte zur Einrichtung einer bKV. Ab 10 Personen steht Unternehmen ein besonders breites Spektrum mit den attraktivsten Lösungen zur Verfügung.

Um eine betriebliche Krankenversicherung effektiv einrichten und verwalten zu können, sollten die Fluktuation der Mitarbeiter sowie der Anteil der nur vorübergehend Beschäftigten nicht zu groß sein. Grundsätzlich ist es möglich, Mitarbeiter kurzfristig an- und abzumelden. Ob eine bKV bei Saison- und Hilfskräften aber den gewünschten Effekt erzielt, ist zu bezweifeln.

Versicherbar sind in der bKV nicht nur sozialversicherungspflichtige Angestellte, sondern auch geringfügig Beschäftigte und die Geschäftsführung. Je nach Versteuerungsform und Tarif sind dabei aber Besonderheiten zu beachten, weshalb hierbei auch der Steuerberater des Unternehmens eingebunden werden sollte.

Anbieter der betrieblichen Krankenversicherung

War die bKV zu Beginn noch ein Nischenprodukt, wird sie mittlerweile von nahezu allen relevanten Krankenversicherern in Deutschland angeboten. Eine sehr große Verbreitung haben die Tarife der Allianz, Hallesche und R+V. Aber auch kleinere Versicherer wie SDK, Signal Iduna oder ARAG haben mittlerweile ein breites Produktportfolio. Das ist grundsätzlich eine erfreuliche Entwicklung, da der Wettbewerb zwischen den Versicherern zu besseren Konditionen führt und die Optionen für Arbeitgeber erweitert werden. Allerdings erschwert eine größere Produktvielfalt auch die Suche nach dem passenden Produkt, sodass eine Beratung immer wichtiger wird.

Beratung und Erinnerungsservice durch TBO

Wir unterstützen unsere Kunden nicht nur bei der Auswahl des passenden bKV-Tarifs, sondern auch bei der rechtssicheren Einrichtung. Wie bei jeder Arbeitgeberleistung unterliegt diese einigen rechtlichen Rahmenbedingungen und sollte daher durch eine geprüfte Versorgungsordnung flankiert werden.

Wird eine betriebliche Krankenversicherung im Unternehmen eingerichtet, hat dies nicht nur für die Arbeitnehmer positive Auswirkungen. Der Arbeitgeber verbessert seine Reputation und die Zufriedenheit seiner Arbeitnehmer. Damit dieser Effekt aber nicht nur einmalig bei Vertragsabschluss entsteht, sondern dauerhaft anhält, bieten wir unseren Kunden einen Erinnerungsservice an. Durch diesen werden die Arbeitnehmer auf Wunsch direkt oder über den Arbeitgeber jährlich an den Versicherungsschutz der betrieblichen Krankenversicherung erinnert. Dadurch wird sichergestellt, dass die vereinbarte Leistung auch in Anspruch genommen wird und die Arbeitnehmer regelmäßig davon profitieren.

Sprechen Sie uns gerne an, wenn Sie in Ihrem Unternehmen eine betriebliche Krankenversicherung einrichten und hierzu eine Beratung möchten. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme!

©Bild: Marek Studzinski / Unsplash




Pflegeversicherung – Reform 2023

Die stetig steigenden Pflegekosten bleiben weiterhin ein Diskussionsthema in Politik und Gesellschaft. Das wachsende Durchschnittsalter der Menschen, die höhere Lebenserwartung sowie Kostensteigerung im Gesundheitswesen durch Inflation und Lohnanpassungen lassen die Versicherungslücke im Pflegefall weiter steigen. Mit unserem heutigen Blogartikel möchten wir Sie zum Thema Pflegeversicherung auf den aktuellen Stand bringen.

Lesedauer: 4 Minuten

 

Pflegereform PSG II

Im Jahr 2017 hat der Gesetzgeber die Pflege grundlegend reformiert. Aus 3 Pflegestufen wurden 5 Pflegegrade. Dabei wurden die Zuzahlungen in der stationären Pflege vereinheitlicht, zudem wurde die Leistung der sozialen Pflegeversicherung angehoben, insbesondere in Fällen der eingeschränkten Alltagskompetenz (u.a. Demenz). Ausführlicher haben wir dieses Thema in einem früheren Blogartikel beschrieben.

 

Reform der Pflegeversicherung 2023

Knapp 6 Jahre nach der großen Reform 2017 hat der Gesetzgeber nun erneut auf die sich zuspitzende Situation in der Pflege reagiert und das Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) verabschiedet. Hierbei wurden u.a. kleinere Themen wie eine telefonische Pflegebegutachtung, verbesserte Auskunftsrechte sowie eine höhere Leistung für pflegende Angehörige beschlossen. Kern der Reform sind jedoch Veränderungen bei der Finanzierung der Pflege sowie die Erhöhung der staatlichen Leistung.

 

Anpassung der Versicherungsbeiträge in der Pflegepflicht

Da die Pflege der (meist) Alten überwiegend von den Beiträgen der Jüngeren finanziert wird, belohnt der Gesetzgeber künftig kinderreiche Familien und bestraft kinderlose. Ausgehend vom seit dem 01.07.2023 auf 3,4% angepassten Beitragssatz werden Zu- und Abschläge abhängig von der Kinderzahl berechnet, sodass folgende Beitragssätze entstehen:

  • Kein Kind (gilt nicht für Personen unter 23 Jahre): Pflegebeitrag von 4,0%, Arbeitnehmer-Anteil von 2,3%
  • 1 Kind: Pflegebeitrag von 3,4%, Arbeitnehmer-Anteil von 1,7%
  • 2 Kinder: Pflegebeitrag von 3,15%, Arbeitnehmer-Anteil von 1,45%
  • 3 Kinder: Pflegebeitrag von 2,9%, Arbeitnehmer-Anteil von 1,2%
  • 4 Kinder: Pflegebeitrag von 2,65%, Arbeitnehmer-Anteil von 0,95%
  • 5 oder mehr Kinder: Pflegebeitrag von 2,4%, Arbeitnehmer-Anteil von 0,7%

Maßgeblich für die Berechnung ist das sozialversicherungspflichtige Bruttoeinkommen, welches auf die Beitragsbemessungsgrenze von 59.850€ gedeckelt wird. Damit ergibt sich ein Pflegebeitrag von max. 114,71€ für Arbeitnehmer und 199,50€ für Selbstständige.

Die Besonderheit dabei: Das zweite und jedes weitere Kind wird nur während der Kindererziehungszeit (25. Lebensjahr) berücksichtigt, sodass der Beitrag auch bei kinderreichen Familien später wieder auf 3,4% ansteigen kann.

In der privaten Krankenversicherung hängt der Versicherungsbeitrag hingegen nicht vom Einkommen und der Kinderzahl ab, sondern ausschließlich vom Eintrittsalter und dem gewählten Versicherer. Eine 30-jährige Person muss hier derzeit mit ca. 60€ Monatsbeitrag rechnen.

 

Erhöhung der Leistungen in der Pflegeversicherung

Die Erhöhung der Beiträge führt ab 01.01.2024 zu höheren Versicherungsleistungen.  Zunächst wird das Pflegegeld um 5% angehoben:

Erhöhung des Pflegegeldes zum 01.01.2024

Hinzu kommt die Erhöhung der Pflegesachleistung um ebenfalls 5%:

Erhöhung der Pflegesachleistung zum 01.01.2024

Zudem wird der sog. Leistungszuschlag erhöht, der bei stationärer Pflege in Abhängigkeit von der Dauer des Aufenthalts gezahlt wird:

Erhöhung des Leistungszuschlags in der Pflege zum 01.01.2024

 

Ausblick: Pflegelücke und Entwicklung privater Zusatztarife

Wie sich Ihre persönliche Pflegelücke nach der Reform verändern wird, steht noch nicht abschließend fest, da sich neben den Leistungen der Pflegeversicherung auch die Kosten der Pflegeheime und -dienste durch Lohnerhöhung und Inflation verändern werden.

Im Pflegeheimnavigator der AOK können Sie für die Pflegeeinrichtungen in Ihrer Nähe die tatsächlichen Zuzahlungen einsehen und weitere Informationen abrufen:

https://www.aok.de/pk/pflegenavigator/

Klar ist aber, dass sich die Zuzahlungen seit der Reform 2017 erhöht haben. Fanden sich damals in Kaarst noch Pflegeheime mit 1.500€ Eigenanteil bei stationärer Pflege, liegt das günstige Pflegeheim aktuell bei knapp 1.800€ im Monat. Zu vermuten ist, dass durch die Erhöhung des Leistungszuschlags die Kosten bei Langzeitpflege etwas sinken werden.

Die vorhandene Pflegelücke kann aus eigenem Einkommen (z.B. Renten) oder aus Vermögen (ggf. auch der Angehörigen) beglichen werden. Alternativ ist aber auch eine private Pflegezusatzversicherung eine Option. Zur Wahrheit gehört aber dazu, dass auch deren Kosten in den letzten Jahren deutlich angestiegen sind. Insbesondere in der Altersgruppe der 55-70-Jährigen mussten Kunden deutliche Preissteigerungen von bis zu 70% in Kauf nehmen. Auch wenn dabei manche Anbieter mit niedrigeren Anpassungssätzen ausgekommen sind, geht der demographische Wandel nicht spurlos an den Versicherern vorbei. Wir erwarten daher auch in Zukunft nicht unerhebliche Beitragssteigerungen sowohl in der Pflegezusatz- wie auch in der Pflegepflichtversicherung.

Pflegezusatzversicherungen sind meist nur bei einem frühzeitigen Abschluss auf Dauer finanzierbar. Hier befinden wir uns allerdings in einer Zwickmühle. Da der Versicherungsschutz über gut und gerne 50-60 Jahre abgeschlossen wird und die künftige Beitragsentwicklung unklar ist, kauft man ein wenig „die Katze im Sack“. Kündigen Sie später die Pflegezusatzversicherung, da die Beitragsentwicklung zu ungünstig wird, sind die bis dahin bezahlten Beiträge weg.

 

Beratung zur Pflegeversicherung

Das soll ausdrücklich nicht bedeuten, dass sich eine Pflegezusatzversicherung nicht lohnen kann. Die Finanzierung der Pflege ist eine gesamtgesellschaftliche Mammutaufgabe, zu der auch Pflegezusatzversicherungen einen wichtigen Beitrag leisten. Es bedarf aber einer Analyse der gesamten Versicherungssituation, um die verschiedenen Absicherungsthemen wie Krankentagegeld, Berufsunfähigkeitsversicherung, Todesfallrisiko und Pflege gegeneinander abzuwägen.

Sehr gerne unterstützen wir Sie dabei. Kommen Sie gerne auf uns zu.

©Bild: Photographee.eu / Fotolia




Berufsunfähigkeit und die Alternativen

Die Absicherung des Risikos einer Berufsunfähigkeit unserer Kunden gehört zu den wichtigsten Aufgaben von uns Versicherungsmaklern. Je nach Statistik wird jeder 3. oder 4. Erwerbstätige in seinem Leben einmal berufsunfähig. Die durchschnittliche Leistungsdauer liegt bei ca. 7 Jahren.

Geschätzte Lesezeit: 6 Minuten

Eine Absicherung vom Staat gibt es für alle nach 1961 geborene nicht mehr. Nur, wenn auch eine Erwerbsunfähigkeit festgestellt, zahlt der Staat im Durchschnitt 34% des letzten Bruttos als monatliche Rente. Um diese zu bekommen, reicht es aber nicht aus, dem zuletzt ausgeübten Beruf nicht mehr ausüben zu können. Vielmehr muss man aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in der Lage sein, IRGENDEINEN Beruf auszuüben. Dabei ist völlig egal, ob dieser der bisherigen Lebensstellung entspricht oder ob es am Arbeitsmarkt überhaupt passende Stellen gibt.

Kaufmännische Berufe auch betroffen

Selbst unter Versicherungsmaklern hält sich das Gerücht, dass kaufmännische und akademische Berufe kein wirkliches Berufsunfähigkeitsrisiko hätten. Zum einen sei das Risiko am Schreibtisch per se schon sehr niedrig, zum anderen könnte man in vielen Fällen durch eine Umorganisation des Arbeitsplatzes selbst bei schweren Verletzungen eine Arbeitsfähigkeit wiederherstellen.

In den Statistiken spiegelt sich diese Meinung jedoch nicht wider. Immer mehr „Schreibtischtäter“ werden berufsunfähig, unter Ihnen auffallend viele Frauen. Dabei spielen körperliche Gebrechen und Unfälle eine eher untergeordnete Rolle. Vielmehr sind es Krankheiten wie Krebs oder Schlaganfälle sowie psychische Probleme, die auf dem Vormarsch sind. Diesen statistisch belegbaren Trend müssen wir leider auch in unserer täglichen Arbeit immer wieder beobachten. Aus diesem Grund gibt es praktisch keinen Kunden, für den das Thema Berufsunfähigkeitsabsicherung nicht relevant ist.

Wir erwarten in den kommenden Jahren eine Verschärfung dieser Situation. Durch die Digitalisierung und künstliche Intelligenz muss damit gerechnet werden, dass immer weniger Menschen Arbeit haben werden, mit dem sie regelmäßiges Einkommen erzielen. Entsprechend wird der Druck auf diese Erwerbstätigen zunehmen, da viel Konkurrenz um ihre Arbeitsstelle herrscht. Die Folge wird eine weitere Zunahme von psychischen Erkrankungen sein, die mittlerweile bereits der Hauptgrund für Berufsunfähigkeit sind.

Die Sache mit den Gesundheitsfragen

Hat sich unser Kunde für eine Berufsunfähigkeitsabsicherung entschieden, geht die Arbeit für uns richtig los. Die große Schwierigkeit ist dabei nicht, einen passenden Tarif zu finden. Die Tarife und Versicherungsbedingungen haben sich in den letzten Jahren sehr positiv für Kunden entwickelt. Der Versicherungsschutz wird immer umfangreicher und die Zahl der problematischen Klauseln verringert sich immer weiter. Hier haben Verbraucherschützer und Makler im Sinne der Kunden viel Druck auf die Versicherer ausgeübt und Verbesserungen erzielt.

Die große Hürde sind nun aber die Gesundheitsfragen. Bei der Antragstellung müssen diese vom Kunden beantwortet werden. Hierbei wird i.d.R. nach Behandlungen und Erkrankungen der letzten 5 Jahre gefragt. Bei Operationen beträgt der Abfragezeitraum oft sogar 10 Jahre. Nur selten treffen wir Kunden an, welche diese Gesundheitsprüfung auf Anhieb bestehen. Kommt es dann zu einer Ablehnung, wird dies dokumentiert und erschwert den Vertragsabschluss auch bei anderen Versicherern. Aus diesem Grund nutzen wir die Möglichkeit der Risikovoranfragen, d.h. einer Vorabeinschätzung des Gesundheitszustandes durch geeignete Versicherer. Dadurch wissen wir bereits bei Antragstellung, wie der Versicherer reagiert und vermeiden dadurch unnötige Ablehnungen und damit verbundene Probleme für den Kunden.

Eine Risikovoranfrage stellt aber keine Garantie für eine glatte Annahme dar. Aus diesem Grund empfehlen wir, sich frühzeitig mit dem Thema Berufsunfähigkeitsabsicherung auseinanderzusetzen. Meist ist der Gesundheitszustand in jungen Jahren noch besser und ein Vertrag ist leichter und günstiger zu bekommen. Wenn wir hier von JUNGEN JAHREN sprechen, dann meinen wir auch JUNG. Viele unserer Kunden versichern bereits Ihre 10-jährigen Kinder für einen überschaubaren Beitrag und sichern ihnen damit den guten Gesundheitszustand auf Dauer. Wie das funktioniert, lesen Sie hier.

Das Dilemma der Risikoberufe

Auch wenn schwere Erkrankungen und psychische Probleme auf dem Vormarsch sind, stellen die handwerklichen Berufe immer noch die größte Risikogruppe für Berufsunfähigkeit dar. Neben Unfällen sind es bei ihnen vor allem Erkrankungen des Bewegungsapparates (z.B. Bandscheibenvorfälle), die zur Berufsunfähigkeit führen. Aus diesem Grund sind Versicherungsbeiträge z.B. für Dachdecker besonders hoch. Die Krux ist dabei, dass genau diese Berufsgruppen unterdurchschnittlich verdienen und häufiger von Arbeitslosigkeit betroffen sind. Daher können sich vor allem Angehörige der Risikoberufe einen adäquaten Versicherungsschutz oft nicht leisten.

Hierauf hat die Versicherungsbranche reagiert und „BU-Alternativen“ auf den Markt gebracht. Wir benutzen hier bewusst die Anführungszeichen, da wir diese Bezeichnung irreführend und hoch problematisch finden.

Der Markt der BU-Ersatzprodukte

Das bekannteste Ersatzprodukt war lange Zeit die Unfallrente. Von vielen Versicherungsvertretern wurde diese für körperlich Tätige als gleichwertige Alternative zur BU verkauft. Das ist sie aber selbstverständlich nicht, hält man sich vor Augen, dass nicht einmal jeder 10. BU-Fall durch einen Unfall ausgelöst wird. Darüber hinaus bestehen weitere Probleme, die wir hier erläutert haben.

In den letzten 10 Jahren sind weitere Ersatzprodukte auf den Markt gekommen, z.B.:

  • Erwerbsunfähigkeitsversicherung: Absicherung der Erwerbsfähigkeit unabhängig vom Beruf (analog der staatlichen Absicherung)
  • Grundfähigkeitsversicherung: Absicherung bestimmter Fähigkeiten wie Laufen, Stehen, Heben oder Sehen
  • Dread Disease: Versicherung gegen bestimmte, sehr schwere Erkrankungen
  • Multi-Risk-Police: Kombination aus Unfallrente, Dread Disease, Pflege- und Grundfähigkeitsversicherung

Die nachstehende Übersicht zeigt schematisch den Versicherungsschutz der einzelnen Produkte:

Einige unserer Kollegen vertreten die Meinung, dass bestimmte Berufsgruppen ganz auf eine Berufsunfähigkeitsversicherung verzichten können und mit einem BU-Ersatzprodukt besser aufgestellt sind. So lesen wir immer wieder, dass für Akademiker eine Dread Disease ausreicht, da sie ohnehin nur durch Krankheiten berufsunfähig werden. Auch wird die Grundfähigkeitsversicherung als Allheilmittel für Handwerker angepriesen, da diese ja besonders auf ihre körperlichen Fähigkeiten angewiesen sind.

Bestimmten Berufsgruppen grundsätzlich nur BU-Ersatzprodukte anzubieten, hat letztlich 3 Effekte:

  • Der Kunde fühlt sich individuell beraten, da ja speziell auf die Bedürfnisse seines Berufes eingegangen wurde.
  • Der Kunde freut sich über den meist deutlich niedrigeren Beitrag im Vergleich zur Berufsunfähigkeitsabsicherung. Auch ist die Gesundheitsprüfung deutlich leichter zu absolvieren.
  • Der Kunde geht ein unfassbar hohes Risiko ein, da er einen absolut lückenhaften Schutz hat!

Bei dem Verkauf von BU-Ersatzprodukten werden nämlich viele negative Aspekte meist völlig ausgeblendet:

  • Die Produkte sichern den Kunden nur gegen eine Auswahl bestimmter Erkrankungen oder Gebrechen ab. So umfasst eine Dread Disease meist zwischen 30 und 50 Erkrankungen. Leiden Sie dummerweise an der 51. Krankheit, besteht kein Versicherungsschutz.
  • Die Produkte sind teils nicht durchgängig kalkuliert. Vor allem Multirisk-Policen sehen in der Zukunft massiv steigende Beiträge vor. Kostet sie für einen jungen Menschen beispielsweise 20€ monatlich, kann der Beitrag zum Ende des Erwerbslebens auf knapp 400€ ansteigen. Der Versicherungsschutz ist in den besonders risikoreichen Jahren damit oftmals nicht bezahlbar.
  • Das Privatleben der Kunden wird oftmals gänzlich ausgeblendet. Auch ein Akademiker kann sich beim Skifahren schwer verletzen und auch Handwerker können psychische Probleme erleiden, etwa nach einer Trennung oder dem Verlust eines nahen Angehörigen.

Das soll nicht heißen, dass BU-Ersatzprodukte per se schlecht sind. In einigem Fällen leisten sie gute Dienste und wir sind dankbar über jedes vernünftige Produkt, um auch kranken Kunden oder jenen mit kleinem Geldbeutel zumindest eine Teilabsicherung zu beschaffen, das erste Ziel sollte aber stets eine umfassende BU-Absicherung sein.

Die Sache mit dem Leistungsfall

Ganz egal, ob Sie eine BU oder ein Ersatzprodukt abschließen, der Leistungsfall ist kein Zuckerschlecken. Werden Sie etwa mit 40 Jahren berufsunfähig und haben eine monatliche Absicherung von 2.000€ bis zum 67. Lebensjahr abgeschlossen, sprechen wir von einem Kostenrisiko in Höhe von 648.000€. Noch nicht berücksichtigt haben wir dabei mögliche Dynamiken (mehr dazu hier). Auch nicht der kundenfreundlichste Versicherer der Welt wird diese sofort und ohne zu Zucken auszahlen. Um die Auszahlung nicht durch einen Fehler bei der Leistungsbeantragung zu gefährden, empfehlen wir unseren Kunden, frühzeitig einen spezialisierten Anwalt oder Dienstleister hinzuzuziehen. Empfehlungen sprechen wir im Bedarfsfall gerne aus. Darüber hinaus ist es sinnvoll, möglichst vor Antragstellung eine Rechtsschutzversicherung abzuschließen, die die Anwalts- und Gerichtskosten übernimmt, sollte es zu einem Rechtsstreit mit dem Versicherer kommen. Aufgrund der hohen Streitwerte und der erfahrungsgemäß langwierigen Verfahren kommen hier schnell mehrere 10.000€ zusammen. Mehr zum Thema Rechtsschutz finden Sie hier.

Sie möchten mehr zum Thema Berufsunfähigkeit wissen oder wünschen eine Beratung? Kommen Sie gerne auf uns zu.

©Bild: fotomek / Fotolia




Invalidität von Kindern –Absicherungen und Rechte

Ein Unfall oder eine schwere Erkrankung des eigenen Kindes wünscht sich niemand. Sie führen zu Schmerzen und erheblichen, emotionalen Stress für Kind und Eltern. Ist damit eine dauerhafte Invalidität verbinden, kommen dazu oft auch noch finanzielle Probleme, welche die Situation noch weiter belasten und die Genesung des Kindes negativ beeinträchtigen können.

Wir können Ihr Kind nicht vor Invalidität schützen, möchten Sie aber über Ihre Rechte und Absicherungsmöglichkeiten aufklären.

 

Ihre Rechte bei Kinderpflege

Neben der finanziellen Absicherung benötigen Eltern bei schweren Erkrankungen und Unfällen ihrer Kinder vor allem Zeit. Denn natürlich müssen sie im Notfall für ihre Kinder da sein, sowohl für die körperliche Betreuung als auch zur emotionalen Unterstützung.

Dafür haben Eltern zur Pflege ihrer erkrankten Kindes das Recht auf Freistellung am Arbeitsplatz. Ist Ihr Kind unter 12 Jahre alt, gilt jede Form der Erkrankung als Notfall und Eltern können den Arbeitsplatz verlassen bzw. müssen gar nicht erst erscheinen. Natürlich sollte der Arbeitgeber informiert werden und ein Attest vom Arzt muss vorgelegt werden.

Der Arbeitgeber zahlt die im Arbeitsvertrag geregelte Lohnfortzahlung, alternativ gibt es von der gesetzlichen Krankenversicherung Kinderkrankengeld. Voraussetzung dafür ist, dass niemand Drittes im Haushalt als Betreuungsalternative zur Verfügung steht, wie z.B. die Großeltern und es muss ein Attest vom Arzt vorliegen. Pro Kind stehen Eltern im Jahr 10 Arbeitstage als Freistellung zur Verfügung, allerdings ab 3 Kindern maximal 25 Tage. Bei Alleinerziehenden verdoppelt sich die Anzahl der Tage auf 50, da sie das fehlende Elternteil ersetzen müssen. Privat Krankenversicherte haben diese Rechte in der Regel nicht.

Was tun, wenn das Kind älter als 12 ist? Denn ab diesem Alter erlischt der Anspruch auf Freistellung zur Kinderpflege. Dann gilt es mit dem Arbeitgeber zu verhandeln. Mögliche Lösungen: Überstunden abbummeln, unbezahlter Urlaub oder Home Office.

 

Gesetzliche und staatliche Absicherung

Je nach Lebensphase und Situation verfügt Ihr Kind über einige Versicherungen durch den Staat oder andere Träger:

  • Mit der Geburt wird Ihr Kind im Rahmen der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung auch in der Pflegepflichtversicherung eingeschlossen. Dadurch besteht im Falle einer Pflegebedürftigkeit grundsätzlich die gleiche Absicherung wie bei Erwachsenen (Mehr dazu lesen Sie hier). Aber: Durch die Definition der Pflegebedürftigkeit haben es Kinder besonders schwer, eine Einstufung in einen der fünf Pflegegrade zu erreichen. Denn die für die Bemessung erforderlichen Verrichtungen wie beispielsweise die selbstständige Zubereitung von Mahlzeiten können oftmals auch von gesunden Kindern nicht erbracht werden. Daher stehen bei Kindern weniger Kriterien zur Verfügung, um einen Pflegegrad zu erreichen.
  • Kindergartenkinder und Schüler genießen Schutz durch die gesetzliche Unfallversicherung, sofern der Unfall während der Betreuung oder auf dem Weg dorthin passiert. Diese zahlt neben einigen kurzfristigen Leistungen auch eine Rente ab einer Invalidität von mindestens 20%. Die Höhe dieser hängt vom Invaliditätsgrad und dem Alter des Kindes ab. Die maximale Rente liegt derzeit bei knapp 750€ monatlich, in aller Regel fällt sie jedoch deutlich niedriger aus. Da nur jeder fünfte Unfall während der Schulzeit geschieht und die Rente sehr niedrig ausfällt, ist die gesetzliche Unfallversicherung oft nur ein Tropfen auf den heißen Stein.
  • Ist Ihr Kind Mitglied in einem (Sport-)Verein, besteht über diesen oder den zuständigen Verband oftmals eine Unfallversicherung. Deren Leistung ist aber meist sehr niedrig und lückenhaft.

 

Private Absicherungsmöglichkeiten

Die recht dünne staatliche Absicherung führt dazu, dass Eltern an einer privaten Absicherung für Kinder nicht vorbeikommen. Sehr ausführlich haben wir dieses Thema in unserem Ratgeber für Eltern beschrieben.

Im Folgenden möchten wir näher auf die Absicherung bei einer dauerhaften Invalidität eingehen. Diese Versicherungsart ist noch verhältnismäßig jung. Vor etwas mehr als 10 Jahren kamen die ersten leistungsstarken Tarife auf den Markt, ein echter Wettbewerb, der zu einer stetigen Verbesserung der Tarife führt, ist seit gut 5 Jahren zu beobachten.

Die Invaliditätsrente dient dazu, Ihren regelmäßigen finanziellen Bedarf zu decken, sofern Ihr Kind eine dauerhafte Invalidität erleidet. Anders als bei der Unfallrente spielt dabei aber in der Regel keine Rolle, ob die Invalidität unfall- oder krankheitsbedingt eingetreten ist. Hierin liegt der große Vorteil, da den meisten Leistungsfällen keine Unfälle vorausgehen. Die versicherte Rente kann entweder dazu genutzt werden, eine Betreuung durch eine externe Person (Kindermädchen, Pflegekraft) zu finanzieren oder um den Verdienstausfall zu ersetzen, wenn Sie als Eltern beruflich kürzer treten.

Oftmals wird die Invaliditätsrente fälschlicherweise mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung gleichgesetzt. Die Grundidee ist zwar dieselbe, allerdings unterscheiden sich beide Produkte in zwei Punkten grundlegend:

  • Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist durchgängig kalkuliert. D.h. Sie zahlen –bis auf wenige Ausnahmen- immer den gleichen Beitrag bis zum vereinbarten Ablauf. Die Invaliditätsrente hingegen ist eine Sachversicherung, bei der der Beitrag nach jedem Jahr durch den Versicherer angepasst werden kann. Viele Tarife sehen zudem automatische Beitragserhöhungen vor, wobei diese meist erst im Erwachsenenalter greifen.
  • Anders als die Berufsunfähigkeitsversicherung deckt die Invaliditätsrente nicht alle denkbaren Ursachen für eine Invalidität ab. Vielmehr sieht sie einen festen Katalog an versicherten Risiken vor. Diese unterscheiden sich je nach Anbieter, lassen sich aber grob in fünf Bereiche zusammenfassen, wie die nachstehende Grafik zeigt:

Wogegen versichert eine Invaliditaetsrente

Was gilt versichert?

  • Unfallbedingte Invalidität: Führt ein Unfall zu einer mindestens 50%igen Invalidität, ist der Leistungsfall eingetreten (analog Unfallrente).
  • Organschäden: Ist eines der lebenswichtigen Organe (z.B. Lunge, Niere) Ihres Kindes schwer geschädigt, besteht Anspruch auf Leistung.
  • Schwere Erkrankungen: Der Versicherer definiert einen Katalog an schweren Krankheiten, welche zum Leistungsfall führen. Hierzu zählen z.B. Multiple Sklerose, Herzinfarkte und Schlaganfälle. Auch Krebserkrankungen sind mitversichert, wobei je nach Schweregrad oft nur ein Teil der Rente gezahlt wird.
  • Verlust von Grundfähigkeiten: Verliert Ihr Kind die Fähigkeit, Dinge des täglichen Lebens wie Sehen, Gehen, Hören oder Treppensteigen zu tun, erhalten Sie die vereinbarte Invaliditätsrente.
  • Pflegebedürftigkeit: Wird Ihr Kind durch die Pflegepflichtversicherung in einen Pflegegrad eingestuft, wird die versicherte Rente fällig.

Übrigens: Die aus unserer Sicht bestmögliche Absicherung ist eine Kombination aus einer Invaliditätsrente und einer Unfallversicherung mit maßvollen Versicherungssummen.

 

Frühzeitig BU-Risiko abdecken

Die Invaliditätsrente stellt für die meisten Kinder die bestmögliche Absicherung dar. Qualitativ ist sie aber nicht mit der Berufsunfähigkeitsversicherung vergleichbar, welche für Erwachsene heute zum Standard gehört. Auch wenn Kinder noch nicht berufsunfähig im eigentlichen Sinne werden können, bieten einige Versicherer bereits Tarife ab dem 10. Lebensjahr an. Damit verbunden sind mehrere Vorteile:

  • Schutz bei Schulunfähigkeit: Kann Ihr Kind aus gesundheitlichen Gründen dem normalen Schulunterricht nicht mehr folgen und brauch es deswegen zusätzliche Unterstützung (z.B. durch einen Privatlehrer), steht Ihnen die versicherte Rente zur Verfügung.
  • Ihr Kind erhält zukünftigen Versicherungsschutz unabhängig von der Berufswahl. Entscheidet es sich nach der Schulzeit für einen besonders risikoträchtigen Beruf (z.B. Dachdecker, Soldat, Altenpfleger), bleibt die Berufsunfähigkeitsversicherung weiterhin bezahlbar.
  • Sie sichern den Gesundheitszustand Ihres Kindes in einer Zeit, in der es statistisch gesehen noch gesund ist. Spätere Rückenprobleme, psychischer Stress im Studium oder andere Erkrankungen im Erwachsenenalter verhindern selbst bei Menschen Anfang 20 schon einen Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung.

Ganz billig ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung für Kinder allerdings nicht. Mindestens 50€ Monatsbeitrag für 1.000€ BU-Rente müssen hierfür einkalkuliert werden, tendenziell mehr. Allerdings existiert auch ein intelligentes Konzept für kleinere Geldbeutel:

 

BU-Vorsorge für Kinder

Sie schließen für Ihr Kind eine fondsgebundene Rentenversicherung ab, welche eine BU-Zusatzversicherung enthält. Der enthaltene Berufsunfähigkeitsschutz ist mit 500€ Monatsrente bis zum 60. Lebensjahr rudimentär. Allerdings hat Ihr Kind nach Abschluss der Schulzeit oder des Studiums die Möglichkeit, diesen Schutz ohne erneute Gesundheitsprüfung auf ein passendes Maß (Rentenhöhe, Endalter) anzupassen. Ist Ihr Kind dann noch gesund, kann es außerdem zu jedem anderen BU-Anbieter wechseln und damit noch bessere Konditionen erreichen. Der Fokus dieses Konzeptes liegt also ausdrücklich nicht auf einer BU-Absicherung Ihres Kindes, sondern des zukünftigen Erwachsenen.

Preislich ist dieses Konzept dadurch aber deutlich attraktiver. Der Monatsbeitrag liegt bei 25€. Wechsel ihr Kind mit z.B. 22 Jahren nach dem Abschluss des Studiums den BU-Anbieter erhält es zudem einen Rückkaufswert von ca. 2.500€ (je nach Wertentwicklung), sodass Sie für Versicherungsschutz und Optionsrecht letztlich nur knapp 8€ monatlich gezahlt haben.

Ergänzung vom 10.03.2020: Durch eine Änderung in den Versicherungsbedingungen reichen 500€ Monatsrente nicht mehr für das Konzept aus, sodass der Monatsbeitrag von 25€ mittlerweile in einigen Fällen überschritten wird.

 

Beratung notwendig

Eine schlechte Absicherung von Kindern gegen Invalidität kann zu erheblichen, finanziellen Nachteilen für Eltern führen. Die Tarife sind sehr komplex, deren Analyse ist alles andere als trivial. Auch spielt der richtige Zeitpunkt bei einem Abschluss bei Kindern eine besonders wichtige Rolle, wie auch unser Ratgeber für Eltern zeigt. Wir raten daher dringend dazu, eine unabhängige Beratung in Anspruch zu nehmen, bevor Sie sich für eine oder mehrere Versicherungen entscheiden.

©Titelbild: kozorog / Fotolia




Pflege – Die Reform 2017

Immer mehr Menschen werden pflegebedürftig, diese Tatsache ist mittlerweile jedem bekannt. Die Finanzierung einer angemessenen und würdevollen Pflege ist nicht nur eine gesellschaftliche Mammutaufgabe, auch jeder einzelne ist in der Pflicht, für den eigenen Pflegefall vorzusorgen. Hierzu haben wir im Sommer 2016 an gleicher Stelle informiert.

Das Pflegestärkungsgesetz (PSG II)

Auch der Gesetzgeber hat dies erkannt und mit dem PSG II die gesetzlichen Leistungen für  Pflegebedürftige angehoben. Gleichzeitig wurden die bisherigen 3 Pflegestufen in 5 Pflegegrade umgewandelt, um die Leistung noch individueller zu bemessen:

Pflegegrade

Durch das PSG II haben sich die Leistungen der sozialen Pflegeversicherung erhöht

Klar ist aber auch: Die Leistung der sozialen Pflegepflichtversicherung reicht auf keinen Fall aus, um die Kosten einer würdigen Pflege zu decken. Ein Beispiel hierzu:

In einem durchschnittlichen Pflegeheim im Kreis Neuss fallen täglich folgende Kosten im Pflegegrad 5 (vollstationär) an:

  • Pflegekosten: 76,04 €
  • Unterkunft: 15,25 €
  • Verpflegung: 11,75 €
  • Investitionskosten: 22,59 €
  • Gesamt: 125,63 € täglich bzw. 3.821,66€ monatlich

Nach Abzug der gesetzlichen Leistung von 2.005€ monatlich verbleibt eine Lücke von 1.821,66€ monatlich bzw. etwa 60€ täglich. Diese Lücke muss aus Eigenmitteln wie

  • Renteneinkünfte
  • Mieteinnahmen
  • Angespartes Vermögen

geschlossen werden. Ist dies nicht möglich, werden im ersten Schritt enge Verwandte herangezogen. Nur wenn auch dies nicht ausreicht, springt das Sozialamt ein.

Pflegelücke schließen

Um das eigene Vermögen und auch das der engen Verwandtschaft zu schützen, ist der Abschluss einer privaten Pflegezusatzversicherung dringend zu empfehlen. Diese hat mittlerweile einen Stellenwert, der mit dem einer Berufsunfähigkeitsversicherung verglichen werden kann.

Dabei gilt: Je früher die Absicherung erfolgt, desto günstiger. Bleiben wir bei unserem Beispiel und gehen wir davon aus, dass 450€ laufende Einnahmen vorhanden sind, die auch im Pflegefall bestehen bleiben. Somit besteht eine Lücke von 45€ pro Tag. Diese zu schließen, kostet bei einem Top-Anbieter:

  • Für eine(n) 30-Jährige(n): 22,55€ monatlich
  • Für eine(n) 35-Jährige(n): 27,90€ monatlich
  • Für eine(n) 40-Jährige(n): 34,56€ monatlich

Teures Warten

Warten war selten so teuer, wie in der Pflegeversicherung: Eine Lebenserwartung von 85 Jahren vorausgesetzt, bezahlt ein 35-Jähriger 1.857€ mehr für seine Pflegezusatzversicherung, als ein 30-Jähriger. Den 40-Jährigen kostet sein warten sogar knapp 3.780€. Beim 60-Jährigen sind es sogar knapp 10.500€ mehr! Warten ist also keine Option. In finanziell angespannten Situationen sollte eher darüber nachgedacht werden, mit einer niedrigeren Absicherung zu arbeiten.

Sie möchten wissen, wie viel Sie für eine Pflegezusatzversicherung bezahlen müssten? Dies können Sie hier tun.

Faire Gesundheitsfragen

Anders als in der Berufsunfähigkeitsversicherung haben auch Menschen mit Vorerkrankungen sehr gute Chancen, eine Pflegezusatzversicherung zu erhalten. Viele Anbieter arbeiten mit sehr fairen Gesundheitsfragen, bei denen oftmals nur sehr schwere Erkrankungen abgefragt werden. Haben Sie also keine Scheu, uns anzusprechen.

Im Regelfall abzuraten ist vom sog. Pflege-Bahr. Diese gesetzlich geförderte Möglichkeit arbeitet zwar komplett ohne Gesundheitsfragen, ist aber hinsichtlich der Absicherungshöhe stark begrenzt und wird Fachleuten zufolge sehr wahrscheinlich starken Beitragserhöhungen in der Zukunft unterliegen.

Sollten Sie an einer zusätzlichen Absicherung im Pflegefall interessiert sind, beraten wir Sie gerne unverbindlich. Wir können aus einer großen Auswahl an Anbietern ein passendes Angebot erstellen.

©Bild: Photographee.eu / Fotolia




Pflegekosten werden häufig unterschätzt

Häufig wird das Interesse an einer zusätzlichen Absicherung für den Pflegefall erst geweckt, wenn Angehörige oder Freunde zum Pflegefall werden. In den allermeisten Fällen übersteigen die Kosten in dieser Situation die Leistungen der Pflegepflichtversicherung deutlich und der Pflegebedürftige selbst muss aus seinen Einkünften und seinem Vermögen die Differenz bezahlen. Sollte dies jedoch nicht möglich sein, wird auf das Einkommen und das Vermögen der Angehörigen (Ehepartner, aber auch Kinder) zurückgegriffen.bildbalken_0025_IMG_2347

In diesem Fall ist es gut, wenn eine private Zusatzabsicherung besteht, die im Idealfall die nach Leistung der Pflegepflichtversicherung verbleibenden Kosten abdeckt.

Die AOK hat unter http://www.pflegeheim-navigator.de/ einen interessanten Service eingerichtet. Auf dieser Internetseite können Sie Preisinformationen für konkrete Einrichtungen und Pflegedienste in der Nähe Ihres Wohnortes in Erfahrung bringen. Die Leistungen der Pflegepflichtversicherung sind hier bereits berücksichtigt.

Sollten Sie an einer zusätzlichen Absicherung im Pflegefall interessiert sind, beraten wir Sie gerne unverbindlich. Wir können aus einer großen Auswahl an Anbietern ein passendes Angebot erstellen.

©Bild: Photographee.eu / Fotolia