Betriebliche Krankenversicherung im Detail

Die betriebliche Krankenversicherung (bKV) gewinnt eine immer höhere Bedeutung für Arbeitgeber, die eigene Attraktivität für Fachkräfte zu steigern. Richtig eingesetzt, kann sie ein attraktiver Bestandteil der Gesundheitsversorgung der Arbeitnehmer werden. Allerdings ist das Thema deutlich komplexer als auf den ersten Blick vermutet. Daher möchten wir mit diesem Blogartikel die wichtigsten Informationen zur betrieblichen Krankenversicherung zusammenfassen.

Lesedauer: 6 Minuten

Idee und Vorteile der bKV

Wir haben in unserem Ratgeber zur Krankenzusatzversicherung beschrieben, welche Lücken das gesetzliche Krankenversicherungssystem hat und wie diese geschlossen werden können. Das Mittel der Wahl sind üblicherweise private Krankenzusatzversicherungen. Allerdings besteht auch die Möglichkeit, dies durch eine betriebliche Lösung zu tun. In diesem Fall übernimmt entweder der Arbeitgeber die Beitragszahlung oder die Versicherungsbeiträge werden steuerlich begünstigt vom Arbeitnehmer entrichtet.

Vertragspartner des Versicherers ist dabei der Arbeitgeber. Dieser schließt entweder in Listenform oder über ein Onlineportal die Versicherungsverträge für seine Angestellten ab. Hierdurch entstehen einige Vorteile für Arbeitnehmer, vor allem:

  • Keine Gesundheitsprüfung: Wie in der betrieblichen Berufsunfähigkeitsversicherung besteht auch in der betrieblichen Krankenversicherung die Möglichkeit einer Kollektivbildung. Das ermöglicht den Versicherungsgesellschaften, die Tarife ohne Gesundheitsprüfung anbieten zu können. Dadurch sind auch Personen versicherbar, die aufgrund von Vorerkrankungen ansonsten keinen Versicherungsschutz erhalten würden.
  • Niedrigere Beiträge: Da die Versicherungsgesellschaft mit verringertem Verwaltungsaufwand viele Kunden gewinnt, kann sie die dadurch entstehenden Kostenvorteile in Form niedrigerer Versicherungsbeiträge an ihre Kunden weitergeben.
  • Verzicht auf Wartezeiten: Der Versicherungsschutz beginnt üblicherweise unmittelbar mit dem Vertragsbeginn. Die sonst üblichen Wartezeiten von 3 bis 8 Monaten entfallen. Auch sind bereits vor Vertragsabschluss vorhandene Erkrankungen meist mitversichert.

Die betriebliche Krankenversicherung und ihre steuerliche Behandlung

Üblicherweise werden die Beiträge in der betrieblichen Krankenversicherung vom Arbeitgeber übernommen. Sie stellen dabei eine voll steuerlich absetzbare Betriebsausgabe dar. Je nachdem, welche Lohnbestandteile die Angestellten des Unternehmens bisher erhalten, besteht die Möglichkeit, dass die bKV für den Arbeitnehmer steuer- und sozialversicherungsfrei ist.

Steuervorteile der betrieblichen Krankenversicherung

Quelle: Hallesche Krankenversicherung a.G.

Solange die Freigrenze für Sachbezüge in Höhe von 50€ monatlich je Mitarbeiter nicht bereits durch Tank- oder Warengutscheine aufgebraucht ist, bleibt die bKV also komplett steuer- und sozialversicherungsfrei. Aber selbst wenn nicht, ist die betriebliche Krankenversicherung durch die Pauschalversteuerung steuerlich attraktiv.

Betriebliche Krankenversicherung und ihre Formen

Inhaltlich orientiert sich die bKV weitgehend an den bereits vorhandenen Zusatzversicherungen, welche auch privat abgeschlossen werden können, d.h.:

  • Ambulant: Zuzahlungen für Medikamente, Heil- und Hilfsmittel, Heilpraktiker, Sehhilfen
  • Stationär: Unterbringung im 1-/2-Bettzimmer, privatärztliche Behandlung
  • Zahn: Professionelle Zahnreinigung, Zahnersatz
  • Pflege: Tagegeld bei Pflegebedürftigkeit
  • Krankentagegeld: Ausgleich der Kürzungen im Krankengeldbezug ab der 7. Krankheitswoche

Dabei können auch mehrere Bausteine miteinander kombiniert werden. Je nach Größe des Kollektivs muss der Arbeitgeber sich auf einen oder wenige Bausteine festlegen, die von den Mitarbeitern ausgewählt werden können.

Nachteile der klassischen bKV

Auch wenn die betriebliche Krankenversicherung einige Vorteile bietet, sollten auch die Nachteile in die Entscheidungsfindung einbezogen werden:

  • Eingeschränkte Individualität: Anders als in der Beratung von Privatkunden, wo auf deren individuellen Wünsche eingegangen werden kann, werden die Tarife in der bKV weitgehend vom Arbeitgeber festgelegt. Vereinzelt bestehen zwar gewisse Wahlmöglichkeiten des Arbeitnehmers, allerdings innerhalb eines engen Rahmen.
  • Arbeitgeberwechsel: Die betriebliche Krankenversicherung wird in Form eines Gruppenvertrags des Arbeitgebers abgeschlossen. Dieser gilt nach einem Arbeitgeberwechsel in aller Regel nicht weiter. Daher kann es beim Ausscheiden zu einem Wegfall des Vertrages kommen. Einige Tarife können aber auch beibehalten werden, jedoch oft zu höheren Beiträgen und mit Einschränkungen. Des Weiteren gelten kurze Fristen für den Wechsel, was häufig zu Problemen führt.
  • Privatversicherte: Viele bKV-Tarife können von privat krankenversicherten Arbeitnehmern nicht genutzt werden. Das erschwert die Kollektivbildung und macht die betriebliche Krankenversicherung in einigen Wirtschaftssektoren unattraktiv.
  • Keine Altersrückstellungen: Der Fokus von bKV-Verträgen liegt auf der Absicherung von Arbeitnehmern. Die Bezahlbarkeit im Alter spielt dabei oft nur eine untergeordnete Rolle. Daher sind nahezu alle bKV-Tarife ohne Altersrückstellungen kalkuliert, sodass die Beiträge im Alter stark steigen können.
  • Umgang mit vorhandenen Verträgen: Der größte Nachteil der klassischen bKV-Tarife ist nur wenigen bekannt und liegt ziemlich versteckt in den Tiefen der Bedingungswerke. Besitzt ein Arbeitnehmer bereits eine private Krankenzusatzversicherung im gewählten Tarifbereich (z.B. Zahn), muss der betriebliche Vertrag dem Versicherer angezeigt werden. Die Folge ist in der Regel, dass der private Vertrag vom Versicherer gekündigt wird.

Budgettarife als neutrale Lösung

Die genannten Nachteile sehen wir sehr kritisch. Sie können den Betriebsfrieden stören und zu einer Verschlechterung des Krankenversicherungsschutzes einzelner Mitarbeiter führen. Für uns war dies lange Zeit ein Hemmnis, um unseren Unternehmerkunden die betriebliche Krankenversicherung anzubieten.

Seit einiger Zeit werden im Rahmen der bKV neben den klassischen Formen auch Budgettarife angeboten. Bei diesen erhält jeder Mitarbeiter ein festes Budget pro Jahr, welches recht frei für Gesundheitskosten eingesetzt werden kann, z.B.:

  • Zuzahlungen zu Medikamenten
  • Brillen und Kontaktlinsen
  • Heilpraktiker und Krankengymnastik
  • Professionelle Zahnreinigungen
  • Zahnersatz

Durch diese Konstruktion ist es unerheblich, ob Arbeitnehmer privat versichert sind oder eigene Zusatzversicherungen haben. Das Budget steht allen zur Verfügung und gefährdet nicht den bereits vorhandenen Versicherungsschutz. Zudem wird die Leistung des Arbeitgebers greifbarer, da sie wie ein Gutschein einsetzbar ist und bei sehr vielen Mitarbeitern zu konkreten Leistungen führen wird.

Wir halten die Budgettarife daher für die sinnvollste Form der betrieblichen Krankenversicherung.

Für welche Unternehmen eignet sich die bKV?

In der heutigen Produktlandschaft steht die betriebliche Krankenversicherung erfreulicherweise fast allen Unternehmen offen. Je nachdem, welche Tarifformen gewünscht werden, genügen bereits 3 Beschäftigte zur Einrichtung einer bKV. Ab 10 Personen steht Unternehmen ein besonders breites Spektrum mit den attraktivsten Lösungen zur Verfügung.

Um eine betriebliche Krankenversicherung effektiv einrichten und verwalten zu können, sollten die Fluktuation der Mitarbeiter sowie der Anteil der nur vorübergehend Beschäftigten nicht zu groß sein. Grundsätzlich ist es möglich, Mitarbeiter kurzfristig an- und abzumelden. Ob eine bKV bei Saison- und Hilfskräften aber den gewünschten Effekt erzielt, ist zu bezweifeln.

Versicherbar sind in der bKV nicht nur sozialversicherungspflichtige Angestellte, sondern auch geringfügig Beschäftigte und die Geschäftsführung. Je nach Versteuerungsform und Tarif sind dabei aber Besonderheiten zu beachten, weshalb hierbei auch der Steuerberater des Unternehmens eingebunden werden sollte.

Anbieter der betrieblichen Krankenversicherung

War die bKV zu Beginn noch ein Nischenprodukt, wird sie mittlerweile von nahezu allen relevanten Krankenversicherern in Deutschland angeboten. Eine sehr große Verbreitung haben die Tarife der Allianz, Hallesche und R+V. Aber auch kleinere Versicherer wie SDK, Signal Iduna oder ARAG haben mittlerweile ein breites Produktportfolio. Das ist grundsätzlich eine erfreuliche Entwicklung, da der Wettbewerb zwischen den Versicherern zu besseren Konditionen führt und die Optionen für Arbeitgeber erweitert werden. Allerdings erschwert eine größere Produktvielfalt auch die Suche nach dem passenden Produkt, sodass eine Beratung immer wichtiger wird.

Beratung und Erinnerungsservice durch TBO

Wir unterstützen unsere Kunden nicht nur bei der Auswahl des passenden bKV-Tarifs, sondern auch bei der rechtssicheren Einrichtung. Wie bei jeder Arbeitgeberleistung unterliegt diese einigen rechtlichen Rahmenbedingungen und sollte daher durch eine geprüfte Versorgungsordnung flankiert werden.

Wird eine betriebliche Krankenversicherung im Unternehmen eingerichtet, hat dies nicht nur für die Arbeitnehmer positive Auswirkungen. Der Arbeitgeber verbessert seine Reputation und die Zufriedenheit seiner Arbeitnehmer. Damit dieser Effekt aber nicht nur einmalig bei Vertragsabschluss entsteht, sondern dauerhaft anhält, bieten wir unseren Kunden einen Erinnerungsservice an. Durch diesen werden die Arbeitnehmer auf Wunsch direkt oder über den Arbeitgeber jährlich an den Versicherungsschutz der betrieblichen Krankenversicherung erinnert. Dadurch wird sichergestellt, dass die vereinbarte Leistung auch in Anspruch genommen wird und die Arbeitnehmer regelmäßig davon profitieren.

Sprechen Sie uns gerne an, wenn Sie in Ihrem Unternehmen eine betriebliche Krankenversicherung einrichten und hierzu eine Beratung möchten. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme!

©Bild: Marek Studzinski / Unsplash




Krankentagegeld im Detail

Lesedauer: 5 Minuten

+++ Jeder Beschäftigte hat im Krankheitsfall eine Lücke +++

+++ Auch kleine Einkommen haben Bedarf an einem Krankentagegeld +++

+++ Tarife ohne Gesundheitsprüfung können genutzt werden +++

 

Die Corona-Krise hat vielen gezeigt, wie verheerend die finanziellen Auswirkungen sein können, wenn das Einkommen zeitweise gekürzt wird. Dieses Risiko besteht jedoch nicht nur während einer Pandemie, sondern auch in ganz normalen Krankheitsfällen. Daher sollte sich jeder Berufstätige mit dieser Thematik beschäftigen.

Nicht vergessen werden sollte, dass Krankengeld und Krankentagegeld nur bei vorübergehenden Erkrankungen leisten. Stellt ein Arzt fest, dass die Arbeitsfähigkeit dauerhaft nicht mehr besteht, setzt im Regelfall eine Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit ein. Die Zahlung des Krankengeldes wird dann sofort gestoppt. Eine gute Berufsunfähigkeitsversicherung ist deswegen mindestens genauso wichtig, wie ein Krankentagegeld.

Lohnfortzahlung und Krankengeld

Erkranken abhängig Beschäftige, erhalten sie zunächst das volle Gehalt von ihrem Arbeitgeber im Rahmen der Lohnfortzahlung. Diese dauert in den meisten Fällen 42 Tage an, sofern nicht arbeitsvertraglich anders geregelt. Nach Ablauf dieser Frist setzt bei gesetzlich Versicherten das Krankengeld ein. Dieses beträgt 70% des Brutto- bzw. 90% des Nettoeinkommens, wobei der geringere der beiden Werte gilt. Hierbei ist jedoch Vorsicht geboten, denn:

  • Die Berechnung erfolgt auf Basis des festen Einkommens der vergangenen 12 Monate. Boni oder nicht sozialversicherungspflichtige Gehaltsbestandteile finden keine Berücksichtigung.
  • Das berücksichtigungspflichtige Gehalt wird auf die Beitragsbemessungsgrenze gedeckelt. Diese liegt bei 4.687,50€ brutto. Vor allem bei hohen Gehältern entstehen somit überproportional hohe Lücken.

Das Krankengeld wird für maximal 72 Wochen gezahlt, wobei Krankschreibungen wegen derselben Erkrankung zusammengerechnet werden.

Die Lücke bei gesetzlich Versicherten

Bei gesetzlich Krankenversicherten scheint aufgrund der oben genannten Werte die finanzielle Lücke im Krankengeld mit 10% des Nettoeinkommens vergleichsweise überschaubar zu sein. Schaut man genauer hin, ist dies jedoch ein Trugschluss. Denn neben der Gehaltskürzung fällt auch der Arbeitgeberzuschuss zur Sozialversicherung weg.

 

 

 

 

 

Bei Gutverdienern wird die Lücke noch gravierender:

 

 

 

 

 

Wir empfehlen daher Angestellten dringend, sich mit dem Thema Krankentagegeld auseinanderzusetzen.

Die Lücke bei privat Versicherten

Privat Versicherte erhalten kein Krankengeld nach Ablauf der Lohnfortzahlung von meist 42 Tagen. Ihre Krankengeldlücke fällt dadurch meist deutlich größer aus als bei gesetzlich Versicherten. Als grobe Faustregel gilt:

Lücke = Nettoeinkommen + Rentenversicherungsbeitrag + Voller PKV-Beitrag

 

 

 

 

 

Zu beachten ist, dass privat versicherte Angestellte statistisch häufiger eine verlängerte Lohnfortzahlung mit ihren Arbeitgebern vereinbart haben. Dadurch kann eine längere Karenzzeit als 42 Tage im privaten Krankentagegeld gewählt werden, wodurch der Beitrag erheblich sinkt. Kosten 10€ Tagessatz bei einem 40-Jährigen bei 42 Tagen Karenzzeit noch ca. 4,25€, sind es bei 91 Tagen Karenzzeit mit 2,26€ nur etwa die Hälfte, bei 182 Tage sogar nur ein Viertel (1,10€). Ein Blick in den Arbeitsvertrag oder ein Gespräch mit dem Arbeitgeber kann sich daher durchaus lohnen.

Besonderheiten bei Selbstständigen

Für Selbstständige stellt sich die Lücke im Krankheitsfall deutlich komplexer dar. Da sie sich in der Regel kein festes Gehalt zahlen, wird bei der Berechnung hilfsweise der Gewinn vor und nach Steuern als Grundlage genommen.

Bei gesetzlich versicherten Selbstständigen besteht darüber hinaus noch die Möglichkeit, ein Krankengeld wie bei Angestellten bei der Krankenkasse einzuschließen. Zudem zahlen einige Selbstständige freiwillig oder unfreiwillig in die gesetzliche Rentenversicherung ein, was die konkrete Lücke beeinflusst.

Hinzu kommt, dass vor allem Jungunternehmer und Freiberufler einen deutlich höheren Bedarf im Krankheitsfall haben, als die Krankenversicherer durch ein Krankentagegeld versichern. Hier kann daher ein zusätzlicher Vorsorgebedarf bestehen, um z.B. die laufenden Betriebskosten und Gehälter der Mitarbeiter zu zahlen. Hierfür existieren Ersatzprodukte wie Betriebskostenversicherungen.

Aus diesen Gründen fällt die Lückenberechnung bei Selbstständigen komplexer aus.

Krankentagegeld bei Beamten

Beamte haben in aller Regel keinen Bedarf an einem Krankentagegeld. Im Krankheitsfall bezahlt der Dienstherr die vollen Bezüge ohne besondere Frist weiter.

Krankentagegeld ohne Gesundheitsprüfung

Generell empfehlen wir bei biometrischen Produkten wie Berufsunfähigkeits-, Risikolebens- und Krankenversicherungen vor Antragstellung die Versicherbarkeit zu prüfen. Dies ist durch eine sog. Risikovoranfrage möglich. Allerdings führen die meisten Versicherer diese bei Krankentagegelder nicht durch. Zu erklären ist dies mit dem recht großen Aufwand, dem ein sehr geringer Monatsbeitrag von meist nur wenigen Euro entgegensteht.

Bestehen zahlreiche oder erhebliche Vorerkrankungen ist aber auch nicht zielführend, viele Anträge bei verschiedenen Versicherern zu stellen und zu hoffen, dass einer davon positiv reagiert. Eine gute Alternative können Tarife ohne Gesundheitsprüfung sein. Hiervon existieren mittlerweile einige am Markt. In der Regel richten sich diese an Angestellte mit einer gesetzlichen Lohnfortzahlung von 42 Tagen. Das Tagegeld ist dabei meist auf 20€ pro Tag begrenzt, was die Lücke bis zu einem Nettogehalt von ca. 3.000€ deckt.

Als Ausgleich für die nicht vorhandene Gesundheitsprüfung sind unmittelbar vor Antragstellung behandelte Erkrankungen meist für einige Jahre ausgeschlossen. Die Ausschlussklauseln sind jedoch vergleichsweise fair formuliert, sodass Tarife ohne Gesundheitsprüfung in vielen Fällen eine gute Alternative darstellen.

Persönliche Analyse erhalten

Ihre persönliche Lücke im Krankheitsfall hängt von zahlreichen Faktoren ab. Gerne erstellen wir Ihnen eine persönliche Analyse auf Basis Ihres Einkommens. Diese können Sie kostenlos hier anfordern: Analyse anfordern.




Wozu braucht man ein Krankentagegeld?

Praktisch jeder Selbstständige hat ein Krankentagegeld. Allerdings beraten wir auch Angestellte zu diesem Thema. Vielfach ist diesen aber nicht klar, warum sie ein Krankentagegeld abschließen sollen. Mit diesem Blogartikel möchten wir für Aufklärung sorgen.

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Rechtsgrundlage zum Krankentagegeld

Nach dem Haushaltsbegleitgesetz (HBG) von 1984 und dem Beitragsentlastungsgesetz von 1997 müssen gesetzlich versicherte Arbeitnehmer nach Ablauf der Lohnfortzahlung, die in der Regel sechs Wochen beträgt, mit einem Einkommensverlust von fast 25 Prozent rechnen.

Der Einkommensverlust ergibt sich daraus, dass ein Krankengeld in Höhe von 70 % vom Bruttoeinkommen, jedoch nicht mehr als 90 % des Nettoeinkommens gezahlt wird. Für ein und dieselbe Krankheit leistet die gesetzliche Krankenversicherung längstens für 78 Wochen innerhalb von 3 Jahren eine Unterstützung.

Da die eigenen Ausgaben wie Miete und Lebenshaltungskosten ungeachtet der Krankheit in voller Höhe weiterlaufen, empfiehlt sich der Abschluss einer Krankentagegeldversicherung, die im Anschluss an die Lohnfortzahlung, d.h. meist ab dem 43. Tag die Einkommenslücke ausgleicht.

Krankentagegeld in Zahlen

Wir möchten an drei Beispielen zeigen, welche konkrete Lücke entsteht:

Krankentagegeld Single

Besonders bei Einkommen oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze (BBG, 2018: 4.425,00€ monatlich) steigt die Lücke gravierend an, da für
Gehaltsanteile oberhalb dieser Grenze keine Zahlung von Krankengeld erfolgt. Gerade Gutverdiener sollten daher dringend über eine Absicherung nachdenken.

Selbst kleine Einkommen haben bei Arbeitsunfähigkeit eine Lücke von 300€ monatlich bzw. 5.000 Euro maximal je Krankheitsfall, in unserem 3. Beispiel sind es sogar knapp 1.900 Euro monatlich bzw. mehr als 30.000 Euro je Krankheitsfall! Ob im Bedarfsfall die komplette Lücke abgesichert werden muss, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab. Haben Sie beispielsweise einen langen Arbeitsweg, fallen die damit verbundenen Kosten im Krankheitsfall weg, wodurch die tatsächliche Lücke etwas niedriger ausfällt.

Das richtige Krankentagegeld auswählen

Eine gute Krankentagegeldversicherung sollte im Leistungsfall auf das außerordentliche Kündigungsrecht verzichten und möglichst wenige Ausschlüsse vorsehen. Die Absicherung von 10 Euro Tagessatz kosten einen 40-Jährigen ca. 4-5 Euro monatlich.

Selbstständige haben aufgrund der fehlenden Lohnfortzahlung einen höheren und vor allem früheren Absicherungsbedarf. In welcher Höhe und ab wann eine Krankentagegeldabsicherung notwendig und sinnvoll ist, muss hier aber individuell bestimmt werden.

Beratung zum Krankentagegeld

Um eine vernünftige Analyse zum Krankentagegeld vornehmen zu können, werden in der Regel die Brutto- und Nettoeinkommen des aktuellen und vergangenen Jahres benötigt. Bestehen arbeitsvertragliche Besonderheiten (z.B. eine verlängerte Lohnfortzahlung im Krankheitsfall), so beeinflusst dies die Berechnung des Krankentagegelds ebenfalls. In jedem Fall ist eine persönliche Beratung ratsam.

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Was ist eigentlich eine Dynamik?

Fast jeder hat eine Dynamik in einem oder mehreren Versicherungsverträgen vereinbart. Wofür diese genau gedacht ist und welche Auswirkungen sie auf die Absicherung und den Beitrag hat, ist vermutlich den wenigsten bewusst. Wir beleuchten das Thema detailliert.

Was bedeutet Dynamik?

Bei einer Dynamik im Rahmen eines Versicherungsvertrages handelt es sich um eine vertragliche Zusatzvereinbarung zwischen Ihnen und dem Versicherer. Diese besagt, dass sich die Versicherungsleistung und/oder der Beitrag in regelmäßigen Abständen (meist jährlich) um einen festen Wert erhöht.

Die regelmäßige Erhöhung erfolgt meist in prozentualen Schritten, häufig gewählt werden dabei 3%, 5% oder 10%. In einigen Fällen werden aber auch Anpassungen um variable Prozentsätze vereinbart. Dies können beispielsweise sein:

  • Anpassung gemäß der Inflationsrate oder eines vergleichbaren Index
  • Anpassung an die Steigerung einer gesetzlichen Grenze (z.B. Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung)
  • Anpassung an individuelle Kennzahlen, z.B. das Bruttogehalt

Dynamiken in verschiedenen Sparten

Viele kennen Dynamiken aus Lebens- und Rentenversicherungen. Allerdings finden sie sich auch in vielen anderen Versicherungssparten. Sie verfolgen dabei unterschiedliche Ziele. Grob lassen sie sich folgendermaßen zusammenfassen:

  • Lebens- und Rentenversicherung: Anpassung dient dem Inflationsausgleich, um dem gestiegenen Finanzbedarf im Alter gerecht zu werden. Bei steuerlich begünstigten Verträgen (z.B. Abschluss bis ins Jahr 2004) wurde sie auch „taktisch“ vereinbart, um den Steuervorteil zu steigern.
  • Berufsunfähigkeitsversicherung: Durch die feste Dynamik wird die versicherte BU-Rente in etwa an das steigende Gehalt angepasst.
  • Krankentagegeldversicherung: Auch hier steigt das versicherte Tagegeld mit dem Gehalt, wobei meist eine individuelle Anpassung auf Basis der genauen Gehaltssteigerung möglich ist.
  • Sachversicherungen (z.B. Hausrat, Wohngebäudeversicherung): Die Versicherungssumme steigt um einen spezifischen Inflationsfaktor für Wohngebäude (sog. Baupreisindex) oder Hausrat (Summenanpassungsfaktor).

Das Privileg des Kunden

Es kommt in der Versicherungswelt zugegebenermaßen selten vor, aber bei der Dynamik sind Sie als Kunde in einer komfortableren Situation als die Versicherungsgesellschaft. Denn anders als der Versicherer ist die Dynamik für Sie keine Pflicht, sondern ein Recht. Das bedeutet, dass Sie der dynamischen Erhöhung  problemlos widersprechen können. Da dies meist in Textform ausreicht (z.B. Mail ohne Unterschrift), stellt dies auch keinen wirklichen Aufwand dar. Gestatten Ihre finanziellen Mittel keine Beitragserhöhung oder hat sich Ihr Bedarf nicht verändert, können Sie so den Beitrag konstant halten.

Bitte beachten Sie, dass Ihr Dynamikrecht in einigen Sparten (z.B. Berufsunfähigkeitsversicherung) oftmals erlischt, wenn Sie der Dynamik dreimal in Folge widersprochen haben. Immer mehr Anbieter weichen diese Regelung jedoch zu Ihren Gunsten auf.

Bei einer Verschlechterung des Gesundheitszustandes nach Vertragsabschluss haben Sie oft keine Möglichkeit mehr, Ihre Versicherungssummen in biometrischen Versicherungen (BU, Pflege, Krankentagegeld) nachträglich zu erhöhen. Daher kann das Dynamikrecht Gold wert sein. Sie sollten dieses daher nicht leichtfertig kündigen oder verfallen lassen.

Besonderheiten bei biometrischen Risiken

Besonders komplex ist das Thema Dynamik bei Versicherungen, die eine Rente wegen eines gesundheitlichen Ereignisses absichern. Hierzu zählen vor allem Berufsunfähigkeits-, Pflege- oder Krankentagegeldversicherungen. Da der Versicherungsbeitrag von Ihrem Alter bei Vertragsbeginn abhängt, ergeben sich besondere Effekte. Diese möchten wir am Beispiel der Berufsunfähigkeitsversicherung erläutern:

Je früher, desto besser. Das gilt für viele Dinge im Leben, so auch für die Berufsunfähigkeitsversicherung. Denn der zu zahlende Beitrag steigt erheblich an, wenn Sie Ihren Vertrag später abschließen. Dies zeigt das nachfolgende Schaubild:

Beitrag einer Dynamik

Beispielhafter Monatsbeitrag für 1.000€ BU-Rente

Dieser durchaus bekannte Effekt wirkt sich auch auf die Dynamik aus, denn: Die dynamische Erhöhung einer BU-Versicherung wird wie ein Neuabschluss berechnet, nur eben ohne erneute Gesundheitsprüfung. Dementsprechend kostet eine dynamische Erhöhung um z.B. 100€ im Monat in den ersten Versicherungsjahren deutlich weniger, als in späteren Jahren.

Aber warum erwähnen wir das?

Hierfür gibt es zwei Gründe:

  1. Schließen Sie eine BU in jungen Jahren mit einer sehr niedrigen Versicherungssumme ab, ist davon auszugehen, dass Sie Ihre monatliche Rente in den nächsten Jahren durch Dynamiken und Optionsrechte ganz erhebllich erhöhen. Eine Absicherung eines Studenten von etwa 1.000€ kann sich nach einem erfolgreichen Berufsstart durchaus vervielfachen. Daher ist es in solchen Fällen nicht ganz unerheblich, welchen Beitrag der Versicherer für dynamische Erhöhungen in den Folgejahren erheben wird.
  2. Aus Beitragsgründen werden hin und wieder geringere BU-Renten versichert, als eigentlich notwendig. Hierbei wird argumentiert, dass man die Versicherungssumme in künftigen Jahren ja noch durch Dynamiken erhöhen könne, wenn die finanzielle Situation besser ist. Neben dem Risiko, vor der Erhöhung berufsunfähig zu werden, bringt dies den Nachteil eines höheren Beitrags mit sich.

Die nachfolgende Grafik zeigt dies recht deutlich:

Dynamik BU

Beitragssteigerung einer BU-Versicherung bei 3% jährlicher Dynamik

Qualität der Dynamik

Doch nicht nur beim Beitrag unterscheiden sich die Dynamiken der BU-Versicherer. Auch die Qualität fällt sehr unterschiedlich aus.

Üblich ist eine Vereinbarung einer dynamischen Anpassung des Beitrags um X%. Da die Kosten der Dynamik nicht linear verlaufen (siehe oben), wird die versicherte BU-Rente so nicht im gleichen Maß erhöht. So kommt es regelmäßig vor, dass eine Beitragsdynamik von 3% nur zu einer Steigerung der BU-Rente um z.B. 2,2% führt. Am Markt finden sich aber seit kurzem auch vereinzelt Versicherer, die die Dynamikvereinbarung an die versicherte Rente koppeln. Im Umkehrschluss erhöht sich der Beitrag dann in unserem Beispiel nicht um 3%, sondern um 4,1%. Diese Variante sehen wir positiv, da vor allem bei schlechter werdendem Gesundheitszustand vielen Kunden die Steigerung der versicherten Rente wichtiger ist, als der letzte Euro beim Beitrag.

Ein weiterer Qualitätsunterschied betrifft vor allem Kunden mit hohen BU-Renten oder einem stark steigenden Bedarf („High-Potentials“). Denn nicht alle Versicherer lassen die Dynamik bis zum Vertragsende laufen. Viele Anbieter brechen ab, wenn ein bestimmtes Alter oder eine vorher vereinbarte Grenze bei der BU-Rente erreicht wurde. Die Unterschiede können je nach Dynamikhöhe durchaus bei 50% liegen. Kann die BU-Rente bei einem Versicherer über die Jahre ohne erneute Gesundheitsprüfung z.B. auf bis zu 3.000€ steigen, sind es bei anderen Versicherern bis zu 6.000€. An dieser Frage kann das wirtschaftliche Überleben des Versicherten hängen, weshalb der Dynamikverlauf nicht außer Acht gelassen werden sollte. Die nachfolgende Grafik bei einer Dynamik von 3% zeigt dies eindrucksvoll:

BU-Rente durch Dynamik

Versicherte BU-Rente bei jährlicher Dynamik von 3%

Die Leistungsdynamik nicht vergessen

Alle bisherigen Informationen betreffen die sog. Aktivdynamik, d.h. die Steigerung von Beitrag und Leistung vor einem Leistungsfall. Dieses Dynamikrecht ist per se kostenlos und sollte daher immer vereinbart werden.

Mit Eintritt des Leistungsfalls (z.B. Berufsunfähigkeit) erlischt in aller Regel die Pflicht zur Beitragszahlung und damit auch die Dynamik. Dennoch steigt Ihr Bedarf auch dann von Jahr zu Jahr, etwa durch inflationsbedingte Preissteigerungen. Aus diesem Grund sollte neben der Aktivdynamik auch eine Leistungsdynamik vereinbart werden, d.h. einer regelmäßigen Anpassung der Versicherungsleistung im Schadenfall. Warum diese so wichtig ist, zeigt ein einfaches Beispiel:

Sie schließen mit 25 Jahren eine Berufsunfähigkeitsversicherung über 1.000€ Monatsrente ab. Nach 2 Jahren werden Sie berufsunfähig, diese Berufsunfähigkeit hält bis zum Renteneintritt mit 67 Jahren an. Ausgehend von einer Inflation in Höhe von 1,5% hat Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung mit 50 Jahren noch eine Kaufkraft von 710€, im letzten Vertragsjahr sind es sogar nur noch 551€. Ohne Leistungsdynamik nähern Sie sich so von Jahr zu Jahr immer mehr dem Hartz IV-Niveau an.

Anders als die Aktivdynamik bewirkt die Leistungsdynamik im Bedarfsfall keinen steigenden Beitrag. Daher muss der Versicherer diese separat bepreisen, d.h. dieser Baustein kostet bereits ab Vertragsbeginn Geld. Je nach versichertem Prozentsatz muss mit ca. 5 – 25% des ursprünglichen Beitrags gerechnet werden. Gerade bei jungen Menschen handelt es sich aber um gut investiertes Geld.

Sie haben Fragen zur Dynamik oder zu den damit verbundenen Versicherungen? Sprechen Sie uns gerne an.

©Titelild: v.poth / Fotolia




Ratgeber Krankenzusatz

Das deutsche Sozialsystem gehört zu den leistungsstärksten der Welt. Dennoch muss auch die gesetzliche Krankenversicherung dem demografischen Wandel und steigenden Medizinkosten Tribut zahlen.

Um das System der gesetzlichen Krankenversicherung stabil zu halten, wurden verschiedene Schritte eingeleitet, die neue Lücken in Ihrem Versicherungsschutz verursacht haben. Die Einschränkung der Leistungen müssen Sie aber nicht tatenlos hinnehmen. Durch  private Krankenzusatzversicherungen haben Sie die Möglichkeit, zumindest einen Teil der Lücken zu schließen und sich so dem Leistungsniveau der privaten Krankenvollversicherung zu nähern.

Unser Ratgeber zeigt Ihnen die konkreten Lücken der gesetzlichen Krankenversicherung und gibt Ihnen eine Orientierung im Dschungel der privaten Krankenzusatzversicherung.

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