bAV – Update 2021

Mittlerweile ist sehr deutlich geworden, dass die gesetzliche Rente nicht ausreicht, um den bisherigen Lebensstandard im Alter zu halten. Auch der Staat hat dies erkannt und versucht, zur Lösung dieses Problems beizutragen, indem andere Sparformen gefördert werden. Ein großer Schritt in diese Richtung ist das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG), durch das zahlreiche Neuerungen in der betrieblichen Altersversorgung (kurz: bAV) eingeführt wurden. Wir möchten Ihnen diese näher erläutern und über Vor- und Nachteile der bAV aufklären.

Lesedauer: Ca. 5 Minuten

Die Grundidee der bAV

Die betriebliche Altersversorgung ist eine Rentenversicherung, die der Arbeitgeber auf den Namen seines Arbeitnehmers meist bei einer Versicherungsgesellschaft abschließt.

Versicherungsnehmer und Beitragszahler ist der Arbeitgeber. Bezugsberechtigt sind der Arbeitnehmer und seine Hinterbliebenen, die im Versorgungsfall die Leistungen direkt vom Versicherungsunternehmen erhalten.

Das Prinzip der Direktversicherung zeigt das nachfolgende Schema:

Durchführungswege in der bAV

In der Bundesrepublik stehen 5 verschiedene Durchführungswege der betrieblichen Altersversorgung zur Verfügung, unter denen das Unternehmen frei wählen kann:

  • Direktversicherung
  • Pensionskasse
  • Pensionszusage
  • Unterstützungskasse
  • Pensionsfonds

Die Durchführungswege werden danach unterschieden, wie die vertraglichen Rechtsbeziehungen zwischen den beteiligten Partnern aussehen, d.h. wer der Träger der Versorgung bzw. des Risikos ist und wer die Verwaltung übernimmt.

Da sich die meisten Arbeitgeber für eine Direktversicherung entscheiden, möchten wir uns im Folgenden auf diese beschränken.

Der Arbeitgeberzuschuss in der bAV

Viele Arbeitgeber haben bereits vor der Einführung des BRSG einen freiwilligen Arbeitgeberzuschuss zur bAV gezahlt. Ab 01.01.2022 ist dieser für alle Arbeitgeber verpflichtend. Er beträgt mindestens 15% des Arbeitnehmerbeitrags. Geringere Zuschüsse sind nur dann möglich, wenn die Sozialversicherungsersparnis des Arbeitgebers im konkreten Fall tatsächlich geringer ist.

Entscheidet sich der Arbeitnehmer dazu, z.B. 100€ seines Bruttolohns in eine Betriebsrente umzuwandeln, muss der Arbeitgeber künftig mindestens 15€ hinzugeben. Hierdurch wird die bAV für Arbeitnehmer noch attraktiver.

Staatliche Förderung in der bAV

Beiträge im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung sind bis 4% der BBG West sozialversicherungs- und sogar bis 8% steuerfrei. Im Monat sind dies maximal 284€ (sozialversicherungsfrei) bzw. 568€ (steuerfrei). Wandelt ein Arbeitnehmer einen Teil seines Bruttolohns in eine bAV um, führt das zu einer Verringerung der Sozialversicherungsbeiträge und der Lohnsteuer. Damit fördert der Staat die Betriebsrente erheblich, wie auch das nachfolgende Berechnungsbeispiel zeigt:

(Arbeitnehmer, ledig, keine Kinder, 3.000€ Bruttolohn, 15% Arbeitgeberzuschuss)

Durch den Arbeitgeberzuschuss und die staatlichen Förderungen muss der Arbeitgeber effektiv weniger als die Hälfte des Gesamtbeitrags aus dem eigenen Netto-Gehalt bezahlen.

Förderung für Geringverdiener

Das größte Problem bei der Rente haben Geringverdiener. Sie zahlen nicht nur deutlich geringere Rentenbeiträge, sie haben oft auch lückenhafte Erwerbsverläufe. Dadurch kommen sie häufig nicht über die Grundrente hinaus.

Speziell für diese Gruppe wurde mit dem BRSG eine zusätzliche Förderungsmöglichkeit geschaffen. Für alle Mitarbeiter, welche maximal 2.575€ brutto im Monat (30.900€ pro Jahr) verdienen, kann der Arbeitgeber eine rein Arbeitgeber-finanzierte Zusatzversorgung nach §100 EstG abschließen und in diese zwischen 240€ und 960€ pro Jahr einzahlen. Der Staat bezuschusst dies durch eine 30%ige Förderung, die direkt von der einzubehaltenden Lohnsteuer abgezogen wird.

Mit dieser Lösung können Arbeitgeber Geringverdiener mit sehr geringem finanziellen Aufwand beim Aufbau einer Rente unterstützen. Nach Abzug der staatlichen Förderung und der eingesparten Unternehmenssteuer liegt der Anteil des Arbeitgebers meist bei nur 35 bis 50% des eigentlichen Beitrags.

Keine Anrechnung auf Grundrente

Bis zur Einführung des BRSG war die betriebliche Altersversorgung für viele Geringverdiener eher uninteressant, da die daraus erhaltene Rente auf die Grundrente angerechnet wurde. Das führte im Extremfall dazu, dass trotz zusätzlicher Altersvorsorge, kein höheres Einkommen in der Rentenphase zur Verfügung gestanden hat. Dies wurde nun geändert. Künftig werden Renten aus der bAV bis zu 223€ monatlich nicht mehr auf die Grundrente angerechnet. Damit lohnt sich eine betriebliche Altersvorsorge in jedem Fall auch für Geringverdiener, die wahrscheinlich im Alter zum Bezieher einer Grundrente werden.

Die Sonderform der betriebliche Berufsunfähigkeitsversicherung (bBU)

Die beste bAV ist nutzlos, wenn der Arbeitnehmer aufgrund einer längerfristigen Erkrankung nicht arbeiten kann und dadurch kein Gehalt erhält, welches er entsprechend umwandeln kann. Aus diesem Grund gehört die Berufsunfähigkeitsversicherung zu den wichtigsten Absicherungen.

Leider können viele Arbeitnehmer diese nicht abschließen, weil der Gesundheitszustand dies nicht zulässt oder weil die Versicherungsbeiträge zu hoch sind. Insbesondere bei körperlich Tätigen ist dies häufig der Fall.

Dieses Problem kann sehr oft durch eine betriebliche Berufsunfähigkeitsversicherung gelöst werden, die an Stelle oder auch ergänzend zur bAV abgeschlossen werden kann. Diese wird ebenfalls durch den Arbeitgeberzuschuss und den Staat gefördert und ist dadurch deutlich günstiger als eine private BU. Hinzu kommt, dass aufgrund der kollektiven Versicherung mehrerer Arbeitnehmer die Gesundheitsprüfung stark vereinfacht werden kann oder sogar ganz entfällt. Im Rahmen unserer Beratung zur Arbeitskraftabsicherung empfehlen wir unseren Kunden daher stets auch den Arbeitgeber darauf anzusprechen.

Einmalzahlung oder Rente

Ist die betriebliche Altersversorgung nicht im Rahmen eines sog. Sozialpartner-Modells (spezielle Vereinbarung zwischen Unternehmen und Gewerkschaften) abgeschlossen worden, haben Sie zum Renteneintritt die Möglichkeit, zwischen einer monatlichen Rente und einer Einmalzahlung zu wählen. Da die bAV eine Ergänzung zur gesetzlichen Altersversorgung darstellt, wird in vielen Fällen die Rente gewählt. In einigen Fällen kann aber auch die Einmalzahlung attraktiv sein, etwa bei Verträgen mit geringer Rentenhöhe oder wenn eine Erkrankung die voraussichtliche Lebenserwartung verkürzt.

Die Entscheidung für eine Rente oder Einmalzahlung müssen Sie erst kurz vor Renteneintritt treffen.

Wechsel des Arbeitgebers

Scheiden Sie als Arbeitnehmer mit unverfallbaren Ansprüchen vorzeitig aus einem Unternehmen aus, haben Sie die Möglichkeit, diese Anwartschaft

  • mit eigenen Beiträgen fortzuführen
  • beitragsfrei privat weiterzuführen,
  • durch den neuen Arbeitgeber beitragspflichtig fortführen zu lassen,
  • auf den neuen Arbeitgeber zu übertragen (sog. Portabilität) oder
  • innerhalb der Grenzen des §3 BetrAVG (3.738 Euro im Jahr 2021) abfinden zu lassen.

Die bAV ist somit auch attraktiv, wenn Sie öfter Ihren Arbeitgeber wechseln müssen.

Nachteile der betrieblichen Altersversorgung

  • Steuer- und SV-Pflicht in der Rentenphase:

Sämtliche Kapital- und Rentenleistungen der betrieblichen Altersversorgung unterliegen in der Bezugsphase der vollen Beitragspflicht in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung, wenn eine bestimmte Bagatellgrenze überschritten wird. Auf Renten oberhalb der Bagatellgrenze wird der volle allgemeine Beitragssatz der jeweiligen Krankenkasse erhoben. Bei einmaligen Kapitalauszahlungen wird auf 1/120 der Kapitalleistung der volle allgemeine Beitragssatz der jeweiligen Krankenkasse als monatlicher Zahlbetrag für max. für 10 Jahre erhoben.

Zudem müssen Leistungen aus einer Direktversicherung in der Bezugsphase nach §22 Nr. 5 EStG als sonstige Einkünfte voll versteuert werden.

Vereinfacht gesagt, bedeutet dies, dass auf alle Auszahlungen Steuern und Krankenkassenbeiträge anfallen.

  • Verringerung sozialversicherungsrechtlicher Ansprüche:

Soweit sozialversicherungspflichtiges Arbeitsentgelt umgewandelt wird, verringert sich das sozialversicherungspflichtige Bruttoentgelt sowie die entsprechenden Sozialabgaben. Damit verbunden ist eine entsprechende Minderung künftiger Ansprüche auf Sozialversicherungsleistungen (z.B. Renten, Arbeitslosengeld, Krankengeld). Aus diesem Grund wird im Zuge einer Beratung zur betrieblichen Altersversorgung eine umfassende Betrachtung der Versorgungssituation des Arbeitnehmers empfohlen.

  • Vererbung:

Als staatlich gefördertes Produkt unterliegt die betriebliche Altersversorgung Restriktionen im Todesfall. Konkret dürfen die Versorgungsansprüche nur an folgende Personen vererbt werden:

  • Der zum Todeszeitpunkt mit der VP in gültiger Ehe lebende Ehegatte
  • Der Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft
  • Die kindergeldberechtigten Kinder bis max. zur Vollendung des 25. Lebensjahres
  • Der namentlich benannte Lebensgefährte bzw. Lebenspartner
  • Die namentlich benannten kindergeldberechtigten Enkelkinder

Das Bezugsrecht sollte regelmäßig überprüft werden, insbesondere wenn eine Person (z.B. Lebenspartner) namentlich eingetragen wurde.

  • Flexibilität:

Die betriebliche Altersversorgung ist als Ergänzung zur gesetzlichen Rente gedacht. Nicht gewünscht ist hingegen, dass das angesparte Geld in den Konsum fließt. Aus diesem Grund kann über das gebildete Kapital nicht während der Laufzeit verfügt oder der Vertrag gekündigt werden. Möglich ist nur die Beendigung der Beitragszahlung.

Insofern ist die bAV nicht für kurz- und mittelfristiges Sparen geeignet, sondern sollte als langfristige Rentenvorsorge gesehen werden.

  • Kapitalgarantie:

Abgesehen vom Sozialpartnermodell muss der Versicherer bei einer betrieblichen Altersversorgung mindestens die eingezahlten Beiträge garantieren. Das soll den Arbeitnehmer vor einer zu risikoreichen Anlage schützen, führt aber aufgrund der langanhaltenden Niedrigzinsphase oft zu einer zwangsweise sehr defensiven Anlage mit geringerer Rendite. Wir haben dies in unserem Blogartikel „Preis der Garantien“ sehr detailliert beschrieben.

Fazit zur bAV

Die betriebliche Altersversorgung ist auf keinen Fall das Allheilmittel, um sämtliche Rentenprobleme zu lösen. Mit ihr sind durchaus Nachteile verbunden, über die man sich vor Vertragsabschluss bewusst sein sollte. Im Vergleich zu vielen anderen Sparformen gehört die bAV aber zu den attraktivsten Bausteinen, um einer drohenden Altersarmut entgegenzuwirken.

Sie sind Arbeitnehmer und möchten sich über die Möglichkeiten einer bAV informieren oder sind als Arbeitgeber an einer kollektiven Lösung für Ihre Belegschaft interessiert? Dann nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf.

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W&I – Garantie für Transaktionen

W&I-Versicherung: Die Anzahl an Firmentransaktionen in Deutschland nimmt seit Jahren stetig zu. Die Presse ist voll von Käufen, Verkäufen, Fusionen oder Beteiligungen an Unternehmen – sogenannte Mergers & Acquisitions. Doch nicht nur große Konzerne sind an Transaktionen beteiligt, auch der Mittelstand ist so aktiv wie nie. Doch solche Transaktionen bergen erhebliche Risiken.

Risiken von Transaktionen

Mit dem Kauf oder einer Beteiligung an einem Unternehmen können für den Käufer erhebliche Risiken entstehen, die von Transaktion zu Transaktion unterschiedlich wahrscheinlich und gefährlich sind, so zum Beispiel:

  • Unerwartet hohe Steuern
  • Laufende oder drohende Rechtsstreitigkeiten
  • Umwelt-Altlasten
  • Pensionsverbindlichkeiten
  • Produkt- oder Produkthaftung

Vorteile der W&I-Versicherung

Durch eine passende W&I-Police können die o.g. Risiken effektiv abgesichert werden. Darüber hinaus bietet die Warranty&Indemnity-Versicherung aber noch diverse andere Vorteile:

  • Durch eine W&I-Police kann der Käufer seine finanzielle Stärke deutlich aufwerten – sog. „Sweeten the bid“
  • W&I-Policen sind meist deutlich kosteneffizienter als Alternativen wie z.B. Rücklagen oder Bankgarantien
  • Sie erhöht die Planungssicherheit für den Käufer und schützt vor finanziellen Überraschungen
  • Durch Garantieübernahme auf Seiten des Verkäufers lässt sich der Verkaufspreis erhöhen

Versichern können sich sowohl der Käufer, als auch der Verkäufer einer Transaktion. Die Prämiensätze beginnen dabei bei ca. 1% des Prämienvolumens. Je nach Branche und Art der Transaktion können diese natürlich deutlich höher ausfallen. Betrachtet man vergangene Schadenfälle, wird auch deutlich, warum dies so ist.

Schäden in der W&I-Versicherung

Der amerikanische Versicherungskonzern AIG hat zahlreiche Mergers & Acquisitions auf die eingetrenen Versicherungsschäden untersucht.

Schadenhäufigkeit bei W&I

Quelle: AIG M&A 2017 Claims Report

Die Studie der AIG belegt einige interessante Fakten:

  • Der Großteil der versicherten Transaktionen hat mit weniger als 100 Millionen ein verhältnismäßig geringes Volumen.
  • Bei jeder vierten Transaktion über einer Milliarde Volumen treten Schäden ein. Trotz sorgfältigster Planung sind Schäden kaum zu vermeiden.
  • Je größer Transaktionen ausfallen, desto wahrscheinlicher ist es, dass Unregelmäßigkeiten zu Schäden führen.

Die vollständige Studie der AIG können Sie hier kostenlos herunterladen.

 

Starke Partner für Ihre W&I-Police

Eine W&I-Police einzurichten, ist ein hochkomplexer Vorgang. Hierfür benötigen Sie ein spezialisiertes und eingespieltes Team aus Versicherungsprofis und Juristen. Nur wenige Versicherungsmakler sind in der Lage, dieses Thema zu begleiten. Wir kooperieren mit einem der Marktführer für die Absicherung von Mergers & Acquisitions.

Sie sind an einer Transaktion beteiligt und möchten wissen, ob eine Absicherung möglich ist? Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.

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Forderungen und Kreditversicherung

Kreditversicherung: Knapp 22.000 Firmenpleiten und 3 Milliarden Euro Forderungsausfälle haben deutsche Unternehmen im vergangenen Jahr erlitten. Aber nicht nur Insolvenzen, sondern auch verspätete Zahlungen belasten die Liquidität vieler Firmen. Schützen können sie sich durch eine Kreditversicherung.

Erbringen Sie als Unternehmer eine Leistung, wollen Sie dafür entlohnt werden. Oftmals gehen Sie in Vorleistung durch den Einsatz von Manpower, Material und Zeit. Sie gehen dadurch ein erhebliches Risiko ein, da Sie auf den eingesetzten Kosten sitzen bleiben können, wenn Ihr Auftraggeber verspätet oder gar nicht zahlt. Doch was können Sie dagegen tun?

Risikovorsorge

Im ersten Schritt haben Sie natürlich die Möglichkeit, in gewissem Maße Vorsorge zu treffen. Mit wem arbeiten Sie zusammen? Haben Ihre Geschäftspartner eine gute Bonität? Beobachten Sie diese laufend? Können Sie Ihre Produkte so gestalten, dass Sie diese auch an andere Abnehmer absetzen können?

Diese Risikovorsorge hat aber gewisse Grenzen. Selbst mit dem besten Risikomanagement können Sie nicht ausschließen, dass Ihre Geschäftspartner in finanzielle Schieflage gelangen oder schlichtweg nicht zahlen wollen.

Kreditversicherung als Ausweg

Schema Warenkreditversicherung

Schema Warenkreditversicherung

Aus diesem Grund sollte Ihr Risikomanagement durch eine Kreditversicherung ergänzt werden. Diese verbessert zunächst Ihre Möglichkeit, die Zahlungsfähigkeit Ihrer Auftraggeber und Abnehmer zu prüfen und fortlaufend zu beobachten. Hierfür stellen Ihnen die Versicherer spezielle Tools zur Verfügung. So wissen Se bereits im Vorfeld eines Auftrags, wie hoch Ihr Ausfallrisiko statistisch ist.

Kommt es in der Folge zu einer Störung in Ihrer Geschäftsbeziehung (1) durch eine ausgebliebene Zahlung, melden Sie dies Ihrem Kreditversicherer (2). Dieser springt für den säumigen Zahler ein und erstattet Ihnen einen Großteil Ihrer Forderung (3).

Hierdurch schützen Sie Ihre Liquidität und bleiben handlungsfähig. Der Versicherer wiederum versucht im Hintergrund gemeinsam mit spezialisteren Inkassodienstleistern die Forderungen beim Schuldner erfolgreich einzutreiben.
Die Kreditversicherung schützt Sie also durch sein laufendes Monitoring vor absehbaren Risiken und springt ein, wenn unerwartete Zahlungsausfälle auftreten.

Für wen kommt eine Kreditversicherung in Frage?

Ein sehr großer Teil der Unternehmen haben früher oder später Bedarf an einer Kreditversicherung, vor allem:

  • Herstellende/produzierende Betriebe
  • Handelsunternehmen
  • Bauunternehmen
  • Dienstleister
  • Alle Unternehmen, die mit Werkleistung oder Lieferung in Vorleistung gehen

Die Kreditversicherung kennt aber auch zahlreiche Sonderformen, die auch für andere Betriebe relevant werden können.

Wie kommen Sie an eine Kreditversicherung?

Anhand eines speziellen Fragebogens analysieren wir Ihre Kundenstruktur und bewerten die Versicherbarkeit. Anschließend verhandeln wir mit spezialisierten Produktanbietern und stellen Ihnen die für Sie optimale Lösung zur Verfügung. In der Regel nimmt eine Anfrage nur wenige Tage in Anspruch, der Aufwand für Sie ist minimal.

Haben Sie sich für eine Lösung entschieden, erhalten Sie einen Zugang zum Kreditportal des jeweiligen Versicherers und können dadurch selbstständig die Bonitätsprüfungen Ihrer Kunden und Interessenten vornehmen.

Sie haben Fragen zu diesem Thema? Wir freuen uns über Ihre Kontaktaufnahme!

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Bürgschaft und Kautionsversicherung

Kautionsversicherung: Trotz guter Umsätze machen sich viele Unternehmer Sorgen um ihre Liquidität. Vor allem bei größeren Aufträgen verlangen Auftraggeber Sicherheiten, z.B. in Form von Bürgschaften. Da die Barmittel meist nicht ausreichen, nutzen viele Firmen Bankbürgschaften. Doch ist dies immer das richtige Mittel?

Erbringen Sie als Unternehmer eine Leistung, wollen Sie dafür entlohnt werden. Oftmals benötigen Sie aber schon vor Vollendung des Projektes oder vor Ablauf der Gewährleistungsansprüche Anzahlungen durch den Auftraggeber, um z.B. Mitarbeiter und Material vorzufinanzieren. Im Gegenzug verlangen Ihre Auftraggeber aber eine Sicherheit. Diese können Sie durch Barmittel oder Bürgschaften stellen. Das kann dazu führen, dass Unternehmen trotz sehr guter Auftragslage in Liquiditätsprobleme kommen oder gar insolvent werden.

Wie funktioniert eine Kautionsversicherung?

Wie funktioniert die Kautionsversicherung

Funktionsweise der Kautionsversicherung

Jede Kautionsversicherung kann durch ein Beziehungsdreieck dargestellt werden. Im Gegensatz zur Bankbürgschaft ersetzt der Versicherer die Bank als Bürge.

Hauptschuld (1): Zwischen Schuldner (VN) und Gläubiger (AG) besteht ein Lieferungs-/Leistungsvertrag

Kautionsvertrag (2): Der Schuldner (VN) stellt einen Antrag auf Kautionsversicherer beim Bürgen (VR)

Bürgschaft (3): Der Bürge (VR) leistet aus der Bürgschaftsurkunde gegenüber dem Gläubiger (AG)

Welchen Nutzen haben Unternehmen durch die Kautionsversicherung?

Kautionsversicherungen haben im Gegensatz zu Bankbürgschaften zwei gravierende Vorteile:

  • Bankbürgschaften werden auf Ihr Avallimit bei der Hausbank angerechnet. Nutzen Sie also hohe Bankbürgschaften, erhalten Sie im Regelfall nur schwerer Kredite für Ihre Investitionen. Die Kreditkonditionen können sich deutlich verschlechtern oder Sie erhalten keine weiteren Kredite mehr. Dies kann die Entwicklung und den Fortbestand Ihres Unternehmens gefährden. Im Gegensatz dazu belasten Kautionsversicherungen Ihre Kreditlinie bei der Bank nicht.
  • Der Beitrag von Kautionsversicherungen ist regelmäßig deutlich niedriger als die Kosten einer Bankbürgschaft. Ersparnisse von 30-50% sind keine Seltenheit.

Welche Arten der Kautionsversicherung gibt es?

Zu den wichtigsten Formen der Kautionsversicherung gehören z.B.:

  • Gewährleistungsbürgschaft
  • Anzahlungsbürgschaft
  • Vorauszahlungsbürgschaft
  • Vertragserfüllungsbürgschaft
  • Mineralölbürgschaft
  • Bürgschaft für Warenlieferung
  • Bietungsbürgschaft
  • Gewerbliche Mietkautionsbürgschaft

Darüber hinaus gibt es zahlreiche weitere Formen, etwa zur Absicherung von Tankkarten oder Sicherungsscheine für Reiseveranstalter nach § 651 BGB. Grundsätzlich gilt: (Fast) alles, was durch eine Sicherheit oder Bankbürgschaft abgdeckt werden soll, kann auch durch eine Kautionsversicherung abgesichert werden.

Wie kommen Sie an eine Kautionsversicherung?

Entscheidend dafür, ob und zu welchen Konditionen Sie eine Kautionsversicherung erhalten, ist Ihre Bonität. Je besser diese ist, desto günstiger wird die Versicherung. Wir analysieren Ihr Unternehmen anhand eines speziellen Fragebogens. Danach verhandeln wir mit spezialisierten Produktanbietern und stellen Ihnen die für Sie optimale Lösung zur Verfügung. Anschließend können Sie entscheiden, ob Sie Ihren Bürgschaftsbedarf durch eine Versicherung oder ggf. doch durch eine Bankbürgschaft stillen wollen. In der Regel nimmt eine Anfrage nur wenige Tage in Anspruch, der Aufwand für Sie ist minimal.

Übrigens: Auch die Ablösung bestehender Bankbürgschaften oder von Sicherheitseinbehalten ist durch eine Kautionsversicherung möglich. Sie müssen also nicht bis zum nächsten Großauftrag warten, um Ihre Kreditlinie und Ihre Beiträge zu verbessern.

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Der Preis der Garantien

Die Wahl der richtigen Altersvorsorge wird immer schwieriger. Klassische Produkte können aufgrund der niedrigen Zinsen kaum noch Rendite versprechen, fondsgebundene Produkte bringen das Risiko des Wertverlusts mit sich. Viele setzen daher auf fondsgebundene Tarife mit Kapitalgarantien. Diese Garantien werden in den meisten Fällen direkt oder indirekt durch sog. Garantiefonds dargestellt, welche letztenendes überwiegend in festverzinslichen Wertpapieren angelegt sind.

PressemeldungDie Anlageexperten der Standard Life, einem der größten und erfolgreichsten europäischen Investmenthäuser, haben eine ausführliche Analyse von Garantiekosten in der Altersvorsorge durchgeführt und dazu eine Pressemeldung veröffentlicht.

Lesen Sie hier die vollständige Pressemeldung

Die Quintessenz: Die Kosten von Garantien in der Altersvorsorge sind extrem hoch. Aufgrund der lang anhaltenden Niedrigzinsphase steigen diese Kosten immer weiter an. Und: Die Notwendigkeit einer Kapitalgarantie ist vor allem bei längeren Laufzeiten sehr zweifelhaft.

Ohnehin stellen sich zwei Fragen: Sind negative Wertentwicklung ausgewogener Fondsportfolios über lange Laufzeiten denkbar? Und sind Versicherer und Garantiefonds dann überhaupt in der Lage, eine Kapitalgarantie darzustellen, wenn die Aktienmärkte über 20, 30 oder gar 40 Jahre eine negative Wertentwicklung haben?

Das Problem mit der Darstellung von Garantien

Warum werden trotzdem vorrangig Produkte mit Kapitalgarantien angeboten? Aus unserer Sicht sind dafür 3 Gründe ausschlaggebend:

  1. Die Software der meisten Versicherungsgesellschaften belegen schichtweg ein gewisses Garantieniveau vor. Wenn Berater diese nicht aktiv abwählen, werden Garanien automatisch vorbelegt.
  2. Stellt man die Berechnungen der Versicherer mit und ohne Garantien bei gleicher Wertentwicklung der Fonds gegenüber, liegt die prognostizierte Ablaufleistung bei Produkten mit Garantien meist deutlich höher. Dies ist meist durch höhere Kickbacks (Rückerstattung von Managementgebühren) erklärbar. Eine identische Wertentwicklung ist aber illusorisch, wenn ein großer Teil Ihrer Anlage in Garantiefonds fließen muss.
  3. Ihren Kunden zu sagen, dass ihr eingezahltes Kapital nicht garantiert ist, scheint für viele Berater unangenehm zu sein. Daher gehen sie lieber den Weg des geringsten Widerstands und verkaufen ihren Kunden Garantieprodukte.

Zu unserem Job gehören aber manchmal auch unangenehme Wahrheiten. Deshalb hinterfragen wir Altersvorsorgeprodukte kritisch und klären unsere Kunden über Chancen und Risiken auf.

Sie möchten mehr wissen? Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.

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