Check-Up Privathaftpflicht

Eine Privathaftpflicht braucht jeder! Darüber diskutieren wir nicht. Sie ist neben der Berufsunfähigkeitsversicherung die wichtigste Absicherung überhaupt. Doch was zeichnet eine gute Privathaftpflicht aus? Auf welche Leistungen sollte beim Abschluss geachtet werden? Wir beleuchten kurz und knapp die wichtigsten Punkte:

Die alte Welt der Privathaftpflicht

Fragt man selbst ernannte Experten, was eine gute Privathaftpflicht ausmacht, hört man immer wieder die gleichen Schlagworte: Forderungsausfalldeckung, Gefälligkeitshandlungen, deliktunfähige Kinder. Ganz ehrlich: Alles kalter Kaffee. Tarife, welche diese Inhalte nicht haben, wurden vor Urzeiten und bei schlechten Anbietern abgeschlossen. Diese Verträge findet man aber nur noch selten.

Die Welt ist im ständigen Wandel. Die Bedingungswerke der Versicherer sind mittlerweile deutlich leistungsstärker. Die Top-Tarife unterscheiden sich heutzutage durch andere Merkmale. Hier die wichtisten aus unserer Sicht:

Versicherte Personen

In den letzten 5 Jahren hat sich die Zahl der Privathaftpflicht-Verträge in Deutschland um 2 Millionen reduziert. Im ersten Moment könnte man denken, die Risikobereitschaft der Deutschen nimmt zu. Tatsächlich ist der Rückgang aber vor allem durch die immer besser werdenden Versicherungsbedingungen zu erklären.

Früher waren meist nur Vater, Mutter und Kinder bis zur beruflichen Erstausbildung im Familienvertrag versichert. Der berufstätige Sohn im Haushalt, die Tochter auf dem zweiten Bildungsweg oder die pflegebedürftige Großmutter – alle brauchten eine eigene Privathaftpflicht. Waren in dieser Konstellation früher noch 4 Verträge nötig, reicht heute ein einziger. Zumindest wenn man gut versichert ist.

Vorsatz bei Forderungsausfall

Die Forderungsausfalldeckung war vor etwa 10 Jahren DER Aufhänger, um alte Tarife umzudecken. Hierdurch erhalten Sie als Geschädigter Leistung aus Ihrer Privathaftpflicht, wenn der Schädiger keine eigene Versicherung hat. Eine Forderungsausfalldeckung hat heute (fast) jeder.

Aber: In den meisten Fällen ist der Vorsatz ausgeschlossen. Schädigt Sie der Gegner absichtlich, erhalten Sie trotz Forderungsausfalldeckung kein Geld. Hervorragende Tarife schließen heute aber selbst den Vorsatz mit ein und bieten damit vollen Schutz.

Ganz so leicht, wie viele Versicherer die Forderungsausfalldeckung darstellen, ist sie in der Praxis aber nicht. Zunächst müssen alle Rechtsmittel ausgeschöpft werden, d.h. Sie müssen den Gegner bis aufs Hemd verklagen. Das kostet Zeit und vor allem Geld. Daher sollte zu jeder Forderungsausfalldeckung immer auch eine Rechtsschutzkomponente gehören, welche in guten Tarifen enthalten ist.

Neuwertentschädigung

Anders als in der Hausrat- und Gebäudeversicherung deckt jede Privathaftpflicht (und übrigens auch alle anderen Haftpflichtversicherungen) nur den Zeitwert der beschädigten Sache. Das hängt mit den Haftungsgrundsätzen des BGB zusammen. Vor allem bei Schäden im Bekanntenkreis kann das unangenehme Folgen haben. So wird der zerstörte 500€-Teppich schnell mit nur 200€ erstattet. Ärger ist vorprogrammiert. Aus diesem Grund bieten sehr gute Versicherer die Option, auf Ihren Wunsch den Neuwert zu erstatten. Aber: Vor allem bei elektronischen Geräten greift diese Klausel meist nicht.

Freizeit und Immobilien

Wir vermitteln Qualität, keine billige Prämie. Hin und wieder werden wir mit Tarifen konfrontiert, die 20 oder 30€ jährlich billiger sind, als die von uns angebotene Privathaftpflicht. Dieser Preisvorteil wird aber schnell teuer bezahlt. Viele unserer Kunden benötigen keine zusätzliche Haftpflichtversicherung für:

  • ihre Bauvorhaben (z.B. Neubau eines Einfamilienhauses) und unbebauten Grundstücke
  • ihre private Drohne
  • ihre nebenberufliche Tätigkeit
  • ihr kleines Motorboot
  • und vieles mehr

Das spart ihnen schnell zwischen 50 und 150€ pro Jahr. Auf Dauer sind Top-Tarife oftmals günstiger als Billigversicherungen – zumindest dann, wenn man die Inhalte der Tarife kennt.

Kraftfahrzeuge

Kennen Sie die Benzinklausel? Sollten Sie aber! Sie ist Grundlage vieler Gerichtsurteile, bei denen der Versicherungsnehmer verliert. Sie besagt, dass die Privathaftpflicht nicht greift, wenn der Schaden im Zusammenhang mit dem Gebrauch eines Kfz erfolgte, d.h. in der Regel:

  • Fahren und Parken
  • Aussteigen
  • Be- und Entladen
  • Betanken

Gerade bei Menschen, die oftmals fremde Fahrzeuge (z.B. Firmenwagen, Mietwagen) nutzen, ist diese Einschränkung durchaus problematisch. Sehr gute Tarife bieten unterschiedliche Wiedereinschlüsse, sodass einige Kfz-Schäden in der Privathaftpflicht enthalten sind.

Best-Leistungs-Garantie

Seit langem mal wieder eine echte Innovation der Versicherungsbranche. Die Best-Leistungs-Garantie besagt, dass Ihr Tarif (bis auf wenige Ausnahmen) immer dann leistet, wenn irgendein anderer Tarif in Deutschland geleistet hätte. Die Frage, ob Sie den bestmöglichen Schutz haben, stellt sich nun nicht mehr.

Eine solche Deckung ist bei einigen Versicherern erhältlich und kostet ca. 10€ pro Jahr. Aus unserer Sicht eine sinnvolle Investition, spart sie doch die regelmäßige Prüfung auf mögliche Leistungsverbesserung am Markt.

Übrigens: Sinn und Zweck einer Privathaftpflicht ist nicht, jeden Kleinschaden abzudecken, sondern Ihre Existenz zu sichern. Aus diesem Grund halten wir es in vielen Fällen für sinnvoll, den Vertrag mit einer Selbstbeteiligung (meist 100 – 150€) auszustatten. Dafür fällt der Beitrag um bis zu 40% niedriger aus. Einen absoluten Top-Tarif bekommt man so schon für 60€ – für alle Personen im Haushalt!

Sie haben Fragen zum Thema Privathaftpficht oder wünschen einen unverbindlichen Check Ihres Vertrages? Sprechen Sie uns gerne an.

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