Berufsunfähigkeit und die Alternativen

Die Absicherung des Risikos einer Berufsunfähigkeit unserer Kunden gehört zu den wichtigsten Aufgaben von uns Versicherungsmaklern. Je nach Statistik wird jeder 3. oder 4. Erwerbstätige in seinem Leben einmal berufsunfähig. Die durchschnittliche Leistungsdauer liegt bei ca. 7 Jahren.

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Eine Absicherung vom Staat gibt es für alle nach 1961 geborene nicht mehr. Nur, wenn auch eine Erwerbsunfähigkeit festgestellt, zahlt der Staat im Durchschnitt 34% des letzten Bruttos als monatliche Rente. Um diese zu bekommen, reicht es aber nicht aus, dem zuletzt ausgeübten Beruf nicht mehr ausüben zu können. Vielmehr muss man aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in der Lage sein, IRGENDEINEN Beruf auszuüben. Dabei ist völlig egal, ob dieser der bisherigen Lebensstellung entspricht oder ob es am Arbeitsmarkt überhaupt passende Stellen gibt.

Kaufmännische Berufe auch betroffen

Selbst unter Versicherungsmaklern hält sich das Gerücht, dass kaufmännische und akademische Berufe kein wirkliches Berufsunfähigkeitsrisiko hätten. Zum einen sei das Risiko am Schreibtisch per se schon sehr niedrig, zum anderen könnte man in vielen Fällen durch eine Umorganisation des Arbeitsplatzes selbst bei schweren Verletzungen eine Arbeitsfähigkeit wiederherstellen.

In den Statistiken spiegelt sich diese Meinung jedoch nicht wider. Immer mehr „Schreibtischtäter“ werden berufsunfähig, unter Ihnen auffallend viele Frauen. Dabei spielen körperliche Gebrechen und Unfälle eine eher untergeordnete Rolle. Vielmehr sind es Krankheiten wie Krebs oder Schlaganfälle sowie psychische Probleme, die auf dem Vormarsch sind. Diesen statistisch belegbaren Trend müssen wir leider auch in unserer täglichen Arbeit immer wieder beobachten. Aus diesem Grund gibt es praktisch keinen Kunden, für den das Thema Berufsunfähigkeitsabsicherung nicht relevant ist.

Wir erwarten in den kommenden Jahren eine Verschärfung dieser Situation. Durch die Digitalisierung und künstliche Intelligenz muss damit gerechnet werden, dass immer weniger Menschen Arbeit haben werden, mit dem sie regelmäßiges Einkommen erzielen. Entsprechend wird der Druck auf diese Erwerbstätigen zunehmen, da viel Konkurrenz um ihre Arbeitsstelle herrscht. Die Folge wird eine weitere Zunahme von psychischen Erkrankungen sein, die mittlerweile bereits der Hauptgrund für Berufsunfähigkeit sind.

Die Sache mit den Gesundheitsfragen

Hat sich unser Kunde für eine Berufsunfähigkeitsabsicherung entschieden, geht die Arbeit für uns richtig los. Die große Schwierigkeit ist dabei nicht, einen passenden Tarif zu finden. Die Tarife und Versicherungsbedingungen haben sich in den letzten Jahren sehr positiv für Kunden entwickelt. Der Versicherungsschutz wird immer umfangreicher und die Zahl der problematischen Klauseln verringert sich immer weiter. Hier haben Verbraucherschützer und Makler im Sinne der Kunden viel Druck auf die Versicherer ausgeübt und Verbesserungen erzielt.

Die große Hürde sind nun aber die Gesundheitsfragen. Bei der Antragstellung müssen diese vom Kunden beantwortet werden. Hierbei wird i.d.R. nach Behandlungen und Erkrankungen der letzten 5 Jahre gefragt. Bei Operationen beträgt der Abfragezeitraum oft sogar 10 Jahre. Nur selten treffen wir Kunden an, welche diese Gesundheitsprüfung auf Anhieb bestehen. Kommt es dann zu einer Ablehnung, wird dies dokumentiert und erschwert den Vertragsabschluss auch bei anderen Versicherern. Aus diesem Grund nutzen wir die Möglichkeit der Risikovoranfragen, d.h. einer Vorabeinschätzung des Gesundheitszustandes durch geeignete Versicherer. Dadurch wissen wir bereits bei Antragstellung, wie der Versicherer reagiert und vermeiden dadurch unnötige Ablehnungen und damit verbundene Probleme für den Kunden.

Eine Risikovoranfrage stellt aber keine Garantie für eine glatte Annahme dar. Aus diesem Grund empfehlen wir, sich frühzeitig mit dem Thema Berufsunfähigkeitsabsicherung auseinanderzusetzen. Meist ist der Gesundheitszustand in jungen Jahren noch besser und ein Vertrag ist leichter und günstiger zu bekommen. Wenn wir hier von JUNGEN JAHREN sprechen, dann meinen wir auch JUNG. Viele unserer Kunden versichern bereits Ihre 10-jährigen Kinder für einen überschaubaren Beitrag und sichern ihnen damit den guten Gesundheitszustand auf Dauer. Wie das funktioniert, lesen Sie hier.

Das Dilemma der Risikoberufe

Auch wenn schwere Erkrankungen und psychische Probleme auf dem Vormarsch sind, stellen die handwerklichen Berufe immer noch die größte Risikogruppe für Berufsunfähigkeit dar. Neben Unfällen sind es bei ihnen vor allem Erkrankungen des Bewegungsapparates (z.B. Bandscheibenvorfälle), die zur Berufsunfähigkeit führen. Aus diesem Grund sind Versicherungsbeiträge z.B. für Dachdecker besonders hoch. Die Krux ist dabei, dass genau diese Berufsgruppen unterdurchschnittlich verdienen und häufiger von Arbeitslosigkeit betroffen sind. Daher können sich vor allem Angehörige der Risikoberufe einen adäquaten Versicherungsschutz oft nicht leisten.

Hierauf hat die Versicherungsbranche reagiert und „BU-Alternativen“ auf den Markt gebracht. Wir benutzen hier bewusst die Anführungszeichen, da wir diese Bezeichnung irreführend und hoch problematisch finden.

Der Markt der BU-Ersatzprodukte

Das bekannteste Ersatzprodukt war lange Zeit die Unfallrente. Von vielen Versicherungsvertretern wurde diese für körperlich Tätige als gleichwertige Alternative zur BU verkauft. Das ist sie aber selbstverständlich nicht, hält man sich vor Augen, dass nicht einmal jeder 10. BU-Fall durch einen Unfall ausgelöst wird. Darüber hinaus bestehen weitere Probleme, die wir hier erläutert haben.

In den letzten 10 Jahren sind weitere Ersatzprodukte auf den Markt gekommen, z.B.:

  • Erwerbsunfähigkeitsversicherung: Absicherung der Erwerbsfähigkeit unabhängig vom Beruf (analog der staatlichen Absicherung)
  • Grundfähigkeitsversicherung: Absicherung bestimmter Fähigkeiten wie Laufen, Stehen, Heben oder Sehen
  • Dread Disease: Versicherung gegen bestimmte, sehr schwere Erkrankungen
  • Multi-Risk-Police: Kombination aus Unfallrente, Dread Disease, Pflege- und Grundfähigkeitsversicherung

Die nachstehende Übersicht zeigt schematisch den Versicherungsschutz der einzelnen Produkte:

Einige unserer Kollegen vertreten die Meinung, dass bestimmte Berufsgruppen ganz auf eine Berufsunfähigkeitsversicherung verzichten können und mit einem BU-Ersatzprodukt besser aufgestellt sind. So lesen wir immer wieder, dass für Akademiker eine Dread Disease ausreicht, da sie ohnehin nur durch Krankheiten berufsunfähig werden. Auch wird die Grundfähigkeitsversicherung als Allheilmittel für Handwerker angepriesen, da diese ja besonders auf ihre körperlichen Fähigkeiten angewiesen sind.

Bestimmten Berufsgruppen grundsätzlich nur BU-Ersatzprodukte anzubieten, hat letztlich 3 Effekte:

  • Der Kunde fühlt sich individuell beraten, da ja speziell auf die Bedürfnisse seines Berufes eingegangen wurde.
  • Der Kunde freut sich über den meist deutlich niedrigeren Beitrag im Vergleich zur Berufsunfähigkeitsabsicherung. Auch ist die Gesundheitsprüfung deutlich leichter zu absolvieren.
  • Der Kunde geht ein unfassbar hohes Risiko ein, da er einen absolut lückenhaften Schutz hat!

Bei dem Verkauf von BU-Ersatzprodukten werden nämlich viele negative Aspekte meist völlig ausgeblendet:

  • Die Produkte sichern den Kunden nur gegen eine Auswahl bestimmter Erkrankungen oder Gebrechen ab. So umfasst eine Dread Disease meist zwischen 30 und 50 Erkrankungen. Leiden Sie dummerweise an der 51. Krankheit, besteht kein Versicherungsschutz.
  • Die Produkte sind teils nicht durchgängig kalkuliert. Vor allem Multirisk-Policen sehen in der Zukunft massiv steigende Beiträge vor. Kostet sie für einen jungen Menschen beispielsweise 20€ monatlich, kann der Beitrag zum Ende des Erwerbslebens auf knapp 400€ ansteigen. Der Versicherungsschutz ist in den besonders risikoreichen Jahren damit oftmals nicht bezahlbar.
  • Das Privatleben der Kunden wird oftmals gänzlich ausgeblendet. Auch ein Akademiker kann sich beim Skifahren schwer verletzen und auch Handwerker können psychische Probleme erleiden, etwa nach einer Trennung oder dem Verlust eines nahen Angehörigen.

Das soll nicht heißen, dass BU-Ersatzprodukte per se schlecht sind. In einigem Fällen leisten sie gute Dienste und wir sind dankbar über jedes vernünftige Produkt, um auch kranken Kunden oder jenen mit kleinem Geldbeutel zumindest eine Teilabsicherung zu beschaffen, das erste Ziel sollte aber stets eine umfassende BU-Absicherung sein.

Die Sache mit dem Leistungsfall

Ganz egal, ob Sie eine BU oder ein Ersatzprodukt abschließen, der Leistungsfall ist kein Zuckerschlecken. Werden Sie etwa mit 40 Jahren berufsunfähig und haben eine monatliche Absicherung von 2.000€ bis zum 67. Lebensjahr abgeschlossen, sprechen wir von einem Kostenrisiko in Höhe von 648.000€. Noch nicht berücksichtigt haben wir dabei mögliche Dynamiken (mehr dazu hier). Auch nicht der kundenfreundlichste Versicherer der Welt wird diese sofort und ohne zu Zucken auszahlen. Um die Auszahlung nicht durch einen Fehler bei der Leistungsbeantragung zu gefährden, empfehlen wir unseren Kunden, frühzeitig einen spezialisierten Anwalt oder Dienstleister hinzuzuziehen. Empfehlungen sprechen wir im Bedarfsfall gerne aus. Darüber hinaus ist es sinnvoll, möglichst vor Antragstellung eine Rechtsschutzversicherung abzuschließen, die die Anwalts- und Gerichtskosten übernimmt, sollte es zu einem Rechtsstreit mit dem Versicherer kommen. Aufgrund der hohen Streitwerte und der erfahrungsgemäß langwierigen Verfahren kommen hier schnell mehrere 10.000€ zusammen. Mehr zum Thema Rechtsschutz finden Sie hier.

Sie möchten mehr zum Thema Berufsunfähigkeit wissen oder wünschen eine Beratung? Kommen Sie gerne auf uns zu.

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Was ist eigentlich eine Dynamik?

Fast jeder hat eine Dynamik in einem oder mehreren Versicherungsverträgen vereinbart. Wofür diese genau gedacht ist und welche Auswirkungen sie auf die Absicherung und den Beitrag hat, ist vermutlich den wenigsten bewusst. Wir beleuchten das Thema detailliert.

Was bedeutet Dynamik?

Bei einer Dynamik im Rahmen eines Versicherungsvertrages handelt es sich um eine vertragliche Zusatzvereinbarung zwischen Ihnen und dem Versicherer. Diese besagt, dass sich die Versicherungsleistung und/oder der Beitrag in regelmäßigen Abständen (meist jährlich) um einen festen Wert erhöht.

Die regelmäßige Erhöhung erfolgt meist in prozentualen Schritten, häufig gewählt werden dabei 3%, 5% oder 10%. In einigen Fällen werden aber auch Anpassungen um variable Prozentsätze vereinbart. Dies können beispielsweise sein:

  • Anpassung gemäß der Inflationsrate oder eines vergleichbaren Index
  • Anpassung an die Steigerung einer gesetzlichen Grenze (z.B. Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung)
  • Anpassung an individuelle Kennzahlen, z.B. das Bruttogehalt

Dynamiken in verschiedenen Sparten

Viele kennen Dynamiken aus Lebens- und Rentenversicherungen. Allerdings finden sie sich auch in vielen anderen Versicherungssparten. Sie verfolgen dabei unterschiedliche Ziele. Grob lassen sie sich folgendermaßen zusammenfassen:

  • Lebens- und Rentenversicherung: Anpassung dient dem Inflationsausgleich, um dem gestiegenen Finanzbedarf im Alter gerecht zu werden. Bei steuerlich begünstigten Verträgen (z.B. Abschluss bis ins Jahr 2004) wurde sie auch „taktisch“ vereinbart, um den Steuervorteil zu steigern.
  • Berufsunfähigkeitsversicherung: Durch die feste Dynamik wird die versicherte BU-Rente in etwa an das steigende Gehalt angepasst.
  • Krankentagegeldversicherung: Auch hier steigt das versicherte Tagegeld mit dem Gehalt, wobei meist eine individuelle Anpassung auf Basis der genauen Gehaltssteigerung möglich ist.
  • Sachversicherungen (z.B. Hausrat, Wohngebäudeversicherung): Die Versicherungssumme steigt um einen spezifischen Inflationsfaktor für Wohngebäude (sog. Baupreisindex) oder Hausrat (Summenanpassungsfaktor).

Das Privileg des Kunden

Es kommt in der Versicherungswelt zugegebenermaßen selten vor, aber bei der Dynamik sind Sie als Kunde in einer komfortableren Situation als die Versicherungsgesellschaft. Denn anders als der Versicherer ist die Dynamik für Sie keine Pflicht, sondern ein Recht. Das bedeutet, dass Sie der dynamischen Erhöhung  problemlos widersprechen können. Da dies meist in Textform ausreicht (z.B. Mail ohne Unterschrift), stellt dies auch keinen wirklichen Aufwand dar. Gestatten Ihre finanziellen Mittel keine Beitragserhöhung oder hat sich Ihr Bedarf nicht verändert, können Sie so den Beitrag konstant halten.

Bitte beachten Sie, dass Ihr Dynamikrecht in einigen Sparten (z.B. Berufsunfähigkeitsversicherung) oftmals erlischt, wenn Sie der Dynamik dreimal in Folge widersprochen haben. Immer mehr Anbieter weichen diese Regelung jedoch zu Ihren Gunsten auf.

Bei einer Verschlechterung des Gesundheitszustandes nach Vertragsabschluss haben Sie oft keine Möglichkeit mehr, Ihre Versicherungssummen in biometrischen Versicherungen (BU, Pflege, Krankentagegeld) nachträglich zu erhöhen. Daher kann das Dynamikrecht Gold wert sein. Sie sollten dieses daher nicht leichtfertig kündigen oder verfallen lassen.

Besonderheiten bei biometrischen Risiken

Besonders komplex ist das Thema Dynamik bei Versicherungen, die eine Rente wegen eines gesundheitlichen Ereignisses absichern. Hierzu zählen vor allem Berufsunfähigkeits-, Pflege- oder Krankentagegeldversicherungen. Da der Versicherungsbeitrag von Ihrem Alter bei Vertragsbeginn abhängt, ergeben sich besondere Effekte. Diese möchten wir am Beispiel der Berufsunfähigkeitsversicherung erläutern:

Je früher, desto besser. Das gilt für viele Dinge im Leben, so auch für die Berufsunfähigkeitsversicherung. Denn der zu zahlende Beitrag steigt erheblich an, wenn Sie Ihren Vertrag später abschließen. Dies zeigt das nachfolgende Schaubild:

Beitrag einer Dynamik

Beispielhafter Monatsbeitrag für 1.000€ BU-Rente

Dieser durchaus bekannte Effekt wirkt sich auch auf die Dynamik aus, denn: Die dynamische Erhöhung einer BU-Versicherung wird wie ein Neuabschluss berechnet, nur eben ohne erneute Gesundheitsprüfung. Dementsprechend kostet eine dynamische Erhöhung um z.B. 100€ im Monat in den ersten Versicherungsjahren deutlich weniger, als in späteren Jahren.

Aber warum erwähnen wir das?

Hierfür gibt es zwei Gründe:

  1. Schließen Sie eine BU in jungen Jahren mit einer sehr niedrigen Versicherungssumme ab, ist davon auszugehen, dass Sie Ihre monatliche Rente in den nächsten Jahren durch Dynamiken und Optionsrechte ganz erhebllich erhöhen. Eine Absicherung eines Studenten von etwa 1.000€ kann sich nach einem erfolgreichen Berufsstart durchaus vervielfachen. Daher ist es in solchen Fällen nicht ganz unerheblich, welchen Beitrag der Versicherer für dynamische Erhöhungen in den Folgejahren erheben wird.
  2. Aus Beitragsgründen werden hin und wieder geringere BU-Renten versichert, als eigentlich notwendig. Hierbei wird argumentiert, dass man die Versicherungssumme in künftigen Jahren ja noch durch Dynamiken erhöhen könne, wenn die finanzielle Situation besser ist. Neben dem Risiko, vor der Erhöhung berufsunfähig zu werden, bringt dies den Nachteil eines höheren Beitrags mit sich.

Die nachfolgende Grafik zeigt dies recht deutlich:

Dynamik BU

Beitragssteigerung einer BU-Versicherung bei 3% jährlicher Dynamik

Qualität der Dynamik

Doch nicht nur beim Beitrag unterscheiden sich die Dynamiken der BU-Versicherer. Auch die Qualität fällt sehr unterschiedlich aus.

Üblich ist eine Vereinbarung einer dynamischen Anpassung des Beitrags um X%. Da die Kosten der Dynamik nicht linear verlaufen (siehe oben), wird die versicherte BU-Rente so nicht im gleichen Maß erhöht. So kommt es regelmäßig vor, dass eine Beitragsdynamik von 3% nur zu einer Steigerung der BU-Rente um z.B. 2,2% führt. Am Markt finden sich aber seit kurzem auch vereinzelt Versicherer, die die Dynamikvereinbarung an die versicherte Rente koppeln. Im Umkehrschluss erhöht sich der Beitrag dann in unserem Beispiel nicht um 3%, sondern um 4,1%. Diese Variante sehen wir positiv, da vor allem bei schlechter werdendem Gesundheitszustand vielen Kunden die Steigerung der versicherten Rente wichtiger ist, als der letzte Euro beim Beitrag.

Ein weiterer Qualitätsunterschied betrifft vor allem Kunden mit hohen BU-Renten oder einem stark steigenden Bedarf („High-Potentials“). Denn nicht alle Versicherer lassen die Dynamik bis zum Vertragsende laufen. Viele Anbieter brechen ab, wenn ein bestimmtes Alter oder eine vorher vereinbarte Grenze bei der BU-Rente erreicht wurde. Die Unterschiede können je nach Dynamikhöhe durchaus bei 50% liegen. Kann die BU-Rente bei einem Versicherer über die Jahre ohne erneute Gesundheitsprüfung z.B. auf bis zu 3.000€ steigen, sind es bei anderen Versicherern bis zu 6.000€. An dieser Frage kann das wirtschaftliche Überleben des Versicherten hängen, weshalb der Dynamikverlauf nicht außer Acht gelassen werden sollte. Die nachfolgende Grafik bei einer Dynamik von 3% zeigt dies eindrucksvoll:

BU-Rente durch Dynamik

Versicherte BU-Rente bei jährlicher Dynamik von 3%

Die Leistungsdynamik nicht vergessen

Alle bisherigen Informationen betreffen die sog. Aktivdynamik, d.h. die Steigerung von Beitrag und Leistung vor einem Leistungsfall. Dieses Dynamikrecht ist per se kostenlos und sollte daher immer vereinbart werden.

Mit Eintritt des Leistungsfalls (z.B. Berufsunfähigkeit) erlischt in aller Regel die Pflicht zur Beitragszahlung und damit auch die Dynamik. Dennoch steigt Ihr Bedarf auch dann von Jahr zu Jahr, etwa durch inflationsbedingte Preissteigerungen. Aus diesem Grund sollte neben der Aktivdynamik auch eine Leistungsdynamik vereinbart werden, d.h. einer regelmäßigen Anpassung der Versicherungsleistung im Schadenfall. Warum diese so wichtig ist, zeigt ein einfaches Beispiel:

Sie schließen mit 25 Jahren eine Berufsunfähigkeitsversicherung über 1.000€ Monatsrente ab. Nach 2 Jahren werden Sie berufsunfähig, diese Berufsunfähigkeit hält bis zum Renteneintritt mit 67 Jahren an. Ausgehend von einer Inflation in Höhe von 1,5% hat Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung mit 50 Jahren noch eine Kaufkraft von 710€, im letzten Vertragsjahr sind es sogar nur noch 551€. Ohne Leistungsdynamik nähern Sie sich so von Jahr zu Jahr immer mehr dem Hartz IV-Niveau an.

Anders als die Aktivdynamik bewirkt die Leistungsdynamik im Bedarfsfall keinen steigenden Beitrag. Daher muss der Versicherer diese separat bepreisen, d.h. dieser Baustein kostet bereits ab Vertragsbeginn Geld. Je nach versichertem Prozentsatz muss mit ca. 5 – 25% des ursprünglichen Beitrags gerechnet werden. Gerade bei jungen Menschen handelt es sich aber um gut investiertes Geld.

Sie haben Fragen zur Dynamik oder zu den damit verbundenen Versicherungen? Sprechen Sie uns gerne an.

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Berufsunfähigkeit: Darauf kommt es an

Berufsunfähigkeit! Jeder vierte Deutsche erhält diese niederschmetternde Nachricht einmal in seinem Leben. Gesundheitliche, finanzielle und persönliche Probleme sind oftmals die Folge. Daher gilt: Alle, die nicht ausgesprochen vermögend sind, brauchen eine Berufsunfähigkeitsversicherung (auch „BU“). Selbst Verbraucherschützer stimmen mit uns in dieser Ansicht überein. Aber worauf muss beim Abschluss geachtet werden und lohnt sich eine Überprüfung bestehender Verträge?

Auf die Gestaltung kommt es an

Viele unserer Kunden haben bereits eine Berufsunfähigkeitsversicherung, wenn Sie zum ersten Mal zu uns kommen. Sie haben also die Notwendigkeit einer Absicherung erkannt. Wie diese Verträge aber gestaltet sind, ist oft abenteuerlich.

Viele BU-Verträge werden mit sehr niedrigen Renten, oft nur 500 – 750€ monatlich, und bis zum Endalter 55 oder 60 Jahre abgeschlossen. Das führt dazu, dass in den besonders problematischen Jahren kurz vor Rentenbeginn kein Versicherungsschutz mehr besteht. Selbst wenn der Leistungsfall noch rechtzeitig eintritt, reicht die BU-Rente nicht annähernd aus, um den Lebensstandard einigermaßen zu halten.

Noch viel schlimmer: Aufgrund der privaten Vorsorge wird häufig keine Grundsicherung mehr bezahlt. Das heißt, solche Verträge sind nichts anderes als privat finanziertes Hartz IV!

Aus unserer Sicht ist eine BU-Versicherung nur dann sinnvoll, wenn sie annähernd das aktuelle Nettoeinkommen absichert und möglichst bis zum 67. Geburtstag läuft. Wir sind uns im Klaren, dass dies je nach Beruf und Einkommen nicht für jeden möglich ist. In diesen Fällen muss im Rahmen einer Beratung aber ein besserer Weg gefunden werden, als einfach die BU-Rente und das Endalter zu senken.

Vorsicht: Eine BU hat immer 2 Beiträge. Der Versicherer kalkuliert den sog. Bruttobeitrag, den er im Worst Case benötigt, um das Risiko zu decken. Durch gut verzinste Kapitalanlagen des Versicherers und andere Überschüsse zahlen Sie jedoch nur den Nettobeitrag. Je nach Versicherer ist die Differenz zwischen beiden Beiträgen teils sehr groß. Gerade in Zeiten niedriger Zinsen steigt die Gefahr, dass die Versicherer den Nettobeitrag erhöhen müssen, maximal bis zum Bruttobeitrag. Erhöhungen darüber hinaus sind vereinzelt möglich, aber deutlich komplizierter. Wir raten daher dazu, nach Möglichkeit einen Versicherer zu wählen, bei dem Brutto- und Nettobeitrag nah bei einander liegen. In dieser Hinsicht sind Tarife optimal, bei dem der Versicherer keine Erhöhungsmöglichkeit hat.

Warum berufsunfähig?

Vor allem kaufmännisch Tätige sind oft der Meinung, nur ein sehr geringes Risiko zu haben, berufsunfähig zu werden. Dieser Irrtum hängt damit zu sammen, dass viele glauben, nur aufgrund von Unfällen und körperlichen Gebrechen länger auszufallen. Alle Statistiken zeigen aber deutlich, dass vor allem psychische Probleme und schwere Krankheiten zum dauerhaften Ausfall führen:

Ursachen für Berufsunfähigkeit

GDV-Grafik-Invaliditaetsursachen

Diesem Thema haben wir uns bereits in einem früheren Blogartikel gewidmet:

Krank im Job – Burnout und die Folgen

Berufsunfähigkeit, und dann?!

Eine Berufsunfähigkeit kann sehr lange dauern. Statistisch gesehen bezieht der Berufsunfähige seine Rente im Durchschnitt für 7-8 Jahre. Danach ist die Arbeitsfähigkeit wieder hergestellt oder die Altersrente steht an. Aber auch ein 30-jähriger Leistungsbezug kann vorkommen. Das Problem dabei: Die ursprünglich vereinbarte BU-Rente verliert über eine so lange Zeit enorm an Wert. Bei einer 2%igen Inflation sind 1.000€ BU-Rente nach 30 Jahren nur noch knapp 550€ Wert. Reichte sie zu Beginn noch aus, droht im Alter dennoch Armut.

Daher ist es besonders wichtig, eine sog. Leistungsdynamik in den Vertrag einzuschließen. Leider ist diese bei den meisten alten Verträgen nicht vorgesehen. Bei gleicher Rentenhöhe von  1.000€ monatlich erhalten Sie in 30 Jahren statt 492.000€ (inkl. 2% Leistungsdynamik) so nur 360.000€..

Die Sache mit dem Beruf

Formular BUEine BU-Beratung ist nicht trivial! Wir müssen nicht nur die passenden Versicherer für Ihren Geldbeutel und Ihren Gesundheitszustand finden, auch die korrekte Einstufung Ihres Berufes wird immer komplizierter. Wurde früher nur zwischen 2 Berufsgruppen (körperlich oder kaufmännisch) unterschieden, ist die Berufsgruppeneinstufung mittlerweile zu einer eigenen Wissenschaft geworden.

Heute werden die Schul-, Aus- und Weiterbildung, Studienabschlüsse, Leitungsfunktion, der Anteil der Reisetätigkeit und viele andere Dinge herangezogen, um Sie in eine Berufsgruppe einzustufen. Dies zuverlässig ohne Analyse Ihres konkreten Berufsbildes zu machen, ist kaum mehr möglich.

Eine falsche Einstufung durch Sie oder uns kann im Leistungsfall zu einer erheblichen Kürzung Ihrer BU-Rente führen und daher extrem teuer werden. Auch kann der monatliche Beitrag durch eine professionelle Analyse sogar gesenkt werden. Hierfür haben wir einen eigenen Analysebogen entwickelt, den wir in unserer Beratung nutzen.

Ehrlich währt am längsten

Nicht jeder Leistungsantrag führt auch zur Zahlung einer BU-Rente. Die Gründe dafür sind vielfältig. Der Hauptgrund ist aber die sog. vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung. Vereinfacht ausgedrückt: Falsche Gesundheitsangaben im Antrag.

Beim Abschluss einer Versicherung gegen Berufsunfähigkeit fragt Sie der Versicherer nach Vorerkrankungen der letzten 5 bzw. 10 Jahre. Geben Sie relevante Erkrankungen bei Antragstellung nicht an, kann der Versicherer im Leistungsfall versuchen, diese fehlenden Angaben mit dem Grund der Berufsunfähigkeit in Verbindung zu bringen. Gelingt dies, kann der Versicherer auf die Zahlung der BU-Rente verzichten. Eine Katastrophe!

Daher sind wahrheitsgemäße Angaben im Antrag alternativlos. Um aber schon bei Antragstellung zu wissen, wie der Versicherer entscheiden wird, empfehlen wir eine Risikovoranfrage. In dieser prüft der Versicherer Ihren Gesundheitszustand, ohne im negativen Fall eine Eintragung in die sog. Sonderwagnisdatei vorzunehmen, auf die im Zweifel alle anderen Versicherer zugreifen können. Eine Risikovoranfrage kann anhand von Fragebögen, Arztunterlagen und/oder einem Auszug aus Ihrer Patientenakte erfolgen, welche Sie von Ihrem Hausarzt erhalten können. Auch eine Anfrage bei der Krankenkasse über die erstatten Leistungen der Vergangenheit kann nützlich sein, um nichts zu vergessen.

Zusammenfassung

Um es ganz klar zu sagen: Leistung von einem BU-Versicherer zu bekommen, ist nicht leicht. Ein BU-Leistungsfall kostet den Versicherer schnell mehrere 100.000€. Dementsprechend prüfen die Versicherer sehr genau, ob Sie wirklich berufsunfähig sind und im Vorfeld keine Falschangaben gemacht haben. Findet die Versicherung einen Grund dafür, nicht zahlen zu müssen, wird sie diese Chance in aller Regel nutzen.

Sich nicht gegen Berufsunfähigkeit zu versichern, ist aber keine Option. Fast niemand ist in der Lage, den Verdienstausfall mit anderen Mitteln auszugleichen. Wir halten es daher für sehr ratsam, eine Privatrechtsschutz-Versicherung abzuschließen, um Ihre Ansprüche im Leistungsfall notfalls gerichtlich durchzusetzen. Aufgrund des hohen Streitwertes können sich viele den Prozess sonst oft nicht leisten und müssen dadurch auf ihre BU-Rente verzichten. Speziell für den BU-Leistungsfall gibt es spezialisierte Anwälte und Berater, mit denen die Chance extrem steigt, zeitnah die zustehende Rente zu erhalten. Im Bedarfsfall stellen wir gerne einen Kontakt her.

Das Thema Berufsunfähigkeit ist zu wichtig, um es auf die lange Bank zu schieben. Lassen Sie uns frühzeitig darüber sprechen, Zögern führt zu höheren Beiträgen und birgt das Risiko, dass sich Ihr Gesundheitszustand vor Antragstellung verschlechtert. Sprechen Sie uns gerne an.

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Krank im Job – Burnout und die Folgen

Burnout entwickelt sich immer mehr zur Volkskrankheit Nr. 1 in Deutschland. Unsere Psyche und unser Körper sind der stetig steigenden Belastung durch das moderne Arbeitsleben immer häufiger nicht mehr gewachsen. Überstunden, ständige Erreichbarkeit und übersteigerte Erwartungen an unsere Arbeitsleistungen führen dazu, dass heute beispielsweise knapp 30% aller Berufsunfähigen Ihren Job aufgrund von Burnout und anderen Nervenkrankheiten an den Nagel hängen müssen (vgl. Statistik des GDV).

Wussten Sie schon? – Burnout in Zahlen

  • Jeder dritte Berufstätige arbeitet bis zum Rande der Belastbarkeit und fühlt sich stark erschöpft oder gar ausgebrannt.
  • Burnout ist u.a. gekennzeichnet durch Energiemangel, ständige Kopfschmerzen, Reizbarkeit und Niedergeschlagenheit. Dabei leidet jeder dritte Burnout-Betroffene an Schlafstörungen.
  • Bis zu 13 Millionen Arbeitnehmer in Deutschland sind nach Schätzungen von Gesundheitsexperten und Krankenkassen von Burnout betroffen.
  • 18 Monate dauert es durchschnittlich, bis ein Mensch wegen Burnout so handlungsunfähig ist, dass sein Zustand am Arbeitsplatz erkannt wird.
  • Experten schätzen die Produktionsausfallkosten und verlorene Bruttowertschöpfung in Deutschland auf rund 71 Milliarden Euro.

Dabei sind wir dem Krankheitsbild Burnout nicht schutzlos ausgeliefert. Es gibt zahlreiche Strategien, um dem Erschöpfungszustand entgegenzuwirken. Besserer Lebenswandel, gesündere Ernährung und eine Umstellung der eigenen Arbeitsweise können dazu führen, dass die Krankheit nicht ausbricht.

Alle, die mehr über das Thema Burnout wissen und sich einen Selbsttest unterziehen möchten, können hier das kostenlose E-Book herunterladen, welches das Autorenteam rund um den namhaften Burnout-Spezialisten Prof. Dr. Burisch in Zusammenarbeit mit der Hannoverschen Leben herausgegeben hat.

Nicht immer kann ein Burnout frühzeitig erkannt und behandelt werden. Um sich vor den finanziellen Folgen einer Burnout-Erkrankung zu schützen, gibt es verschiedene Möglichkeiten, welche wir gerne im Rahmen eines Beratungsgesprächs mit Ihnen erörtern. Bitte beachten Sie, dass diese Absicherungen aber meist nur möglich sind, wenn noch keinerlei Symptome zu Tage getreten sind. Daher ist frühes Handeln besonders wichtig!

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