Spezielle Schadenarten

Unsere Dienstleistung rund um Versicherungsverträge endet nicht mit dem Vertragsabschluss. Selbstverständlich übernehmen wir auch die laufende Betreuung für unsere Kunden, worunter auch die Unterstützung im Schadenfall zählt. Grundsätzlich können Sie sich bei jedem Schadenfall für eine erste Einschätzung an uns wenden.

Es gibt allerdings Schadenfälle, bei denen wir aus rechtlichen oder praktischen Gründen nicht darüber hinaus unterstützen können oder dürfen. Bei welchen Fällen dies so ist und warum, erläutern wir in unserem heutigen Blogartikel.

Lesedauer: 3 Minute

 

Rechtsschutz

Befürchten Sie einen Rechtsstreit und möchten einen Anwalt einschalten, kommt schnell die Frage auf, ob die Kosten von Ihrer Rechtsschutzversicherung übernommen werden. Diese Frage können wir zwar in einigen Fällen unverbindlich beantworten, eine Kostenzusage können wir Ihnen jedoch nicht geben. Auch gibt es in der Rechtsschutzversicherung keine klassische Schadenmeldung, wie Sie diese vielleicht aus der Haftpflicht- oder Gebäudeversicherung kennen.

Ob ein Streitfall über die Rechtsschutzversicherung gedeckt ist, hängt von mehreren Faktoren ab, insbesondere:

  • Ist die betroffene Schadenart über den Versicherungsvertrag gedeckt?
  • Sind die Erfolgschancen aus Sicht des Anwalts hoch genug?
  • Ist das schadenauslösende Ereignis innerhalb der Vertragslaufzeit und nach der Wartezeit eingetreten?

Auf den ersten Blick scheinen diese Fragen einfach zu beantworten, in der Praxis ist das allerdings meist nicht der Fall. Recht ist nunmal kompliziert, weshalb die Beantwortung der Fragen einem Spezialisten überlassen bleiben sollten – Ihrem Rechtsanwalt. Haben Sie also einen Rechtsstreit vor Augen, suchen Sie sich daher bitte einen Anwalt Ihrer Wahl, schildern diesem den Fall und teilen ihm Versicherer und Vertragsnummer Ihrer Rechtsschutzversicherung mit. Der Anwalt wird dann eine Deckungsanfrage an die Versicherung stellen und erhält dadurch eine Kostenzusage oder Ablehnung, bevor Kosten entstehen.

Achtung: Haben Sie eine Anwaltsbindung in Ihrem Vertrag vereinbart, lassen Sie sich bitte von der Versicherung zunächst einen passenden Anwalt für Ihren Fall nennen.

 

Berufsunfähigkeit

Leistungsfälle in der Berufsunfähigkeitsversicherung dauern statistisch ca. 7 Jahre lang. Bei einer monatlichen Rente von beispielsweise 2.000€ geht es also um Kosten für den Versicherer in Höhe von knapp 170.000€, in Einzelfällen noch deutlich mehr. Da es um die Frage der Berufsunfähigkeit meist unterschiedliche Auffassungen zwischen Kunde und Versicherer gibt und die Beurteilung sehr komplex ist, sind Verzögerungen und Streitigkeiten oft vorprogrammiert. Gleichzeitig ist Ihre gesundheitliche Verfassung angegriffen, sodass weiterer Stress eigentlich vermieden werden sollte.

Das richtige Verhalten im BU-Leistungsfall ist maßgeblich dafür, ob und wie schnell dieser zu Ihren Gunsten entschieden wird. Wir empfehlen daher mit Nachdruck, bereits vor Einreichung der ersten Unterlagen einen spezialisierten Dienstleister hinzuzuziehen, der Sie bei den notwendigen Formularen und dem Schriftverkehr mit den Versicherern unterstützt. Denn üblicherweise ist nicht nur der BU-Versicherer involviert, sondern auch Ihre Krankenkasse sowie der Krankentagegeldversicherer.

Diese Dienstleistung im Schadenfall darf aus rechtlichen Gründen nicht von einem Versicherungsmakler, sondern nur von einem Rechtsdienstleister erbracht werden. Dies können auf BU-Leistungsfälle spezialisierte Anwaltskanzleien sein. Sie können jedoch auch auf den BU-Expertenservice zurückgreifen, bei dem Sie als TBO-Kunde eine kostenfreie Erstberatung erhalten. Hierzu reicht eine kurze Information an uns und wir vermitteln den Kontakt zwischen Ihnen und dem BU-Expertenservice.

Bitte beachten Sie, dass wir keinen Einfluss auf den BU-Leistungsfall haben, wenn Sie diesen selbstständig mit der Versicherungsgesellschaft abwickeln.

 

Krankenversicherung

Möchten Sie Ihre private Krankenvoll- oder Zusatzversicherung in Anspruch nehmen, muss dies heutzutage meist nicht mehr mit einer umfangreichen Schadenmeldung erfolgen. Nahezu alle Krankenversicherer bieten mittlerweile eine Leistungsfall-App an, über die Sie Ihre Rechnung fotografieren und sicher an die Versicherung übermitteln können. Da viele daran anschließende Prozesse (teil-)automatisiert erfolgen, ist dadurch mit einer schnelleren Auszahlung zu rechnen. Zumindest bei Vollversicherungen sowie bei Zusatzversicherungen in den Bereichen ambulant und Zahn empfehlen wir, nach Vertragsabschluss die App des jeweiligen Versicherers zu installieren und sich damit vertraut zu machen.

 

Kfz-Versicherung: Schutzbrief und Werkstattbindung

Haben Sie im Rahmen Ihrer Kfz-Versicherung einen Schutzbrief für die Bergung und Pannenhilfe oder eine Werkstattbindung bei Kaskoschäden vereinbart, sind Sie an den Dienstleister bzw. die Werkstatt gebunden, die Ihnen der Versicherer vorschlägt. Beauftragen Sie stattdessen eine Werkstatt Ihrer Wahl, leistet der Versicherer nicht oder erhöht Ihre Selbstbeteiligung.

Üblicherweise veröffentlichen die Kfz-Versicherer die Listen der Partnerwerkstätten nicht. Vielmehr muss im Schadenfall die auf der Service-Karte genannte Telefonnummer angerufen werden, um die Pannenhilfe oder den Werkstatt-Termin zu vereinbaren. Da die passende Werkstatt von vielen Details wie Ihrem Standort, Ihrer Wohnanschrift, der Fahrzeugart und dem konkreten Problem abhängt, ist es nicht hilfreich, wenn wir uns hier dazwischenschalten. Zudem können Pannen auch zu Uhrzeiten passieren, zu denen Sie uns möglicherweise nicht sofort erreichen.

Wir empfehlen daher, die Service-Karte des Versicherers stets im Handschuhfach mitzuführen. Sie erhalten diese in aller Regel zusammen mit der Versicherungspolice zugesandt.

 

Verhalten bei sonstigen Schäden

Hinweise darauf, wie Sie sich idealerweise bei einem Versicherungsschaden verhalten, haben wir in unserem Ratgeber für Sie zusammengefasst, welchen Sie hier herunterladen können:

Ratgeber Schadenfall

Bei Fragen zu Schadenfällen freuen wir uns auf Ihre Kontaktaufnahme!

 

©Bild: euthymia / Fotolia




Betriebliche Berufsunfähigkeitsversicherung

Viele Unternehmen setzen das Instrument der betrieblichen Altersversorgung (bAV) ein, um die Versorgungslücke ihrer Angestellten zu reduzieren und gleichzeitig Mitarbeiter an das Unternehmen zu binden. Spätestens mit der Einführung des verpflichtenden Arbeitgeberzuschusses in Höhe von 15% ist die bAV eine der attraktiveren Optionen für die Altersvorsorge.

Allerdings ermöglicht das Betriebsrentengesetz BetrAVG auch eine andere, interessante Möglichkeit, den Angestellten von Unternehmen wichtigen Versicherungsschutz zu beschaffen. Mit dieser möchten wir uns im heutigen Blogartikel befassen.

Lesedauer: 6 Minuten

 

Die Besonderheit des BetrAVG

Im §1 des BetrAVG wird die betriebliche Altersversorgung als Zusage des Arbeitgebers auf Leistungen der Alters-, Invaliditäts- oder Hinterbliebenenversorgung definiert. Damit wird die Möglichkeit eröffnet, über eine bAV auch eine Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen. Aber wieso sollte man diese Variante in Erwägung ziehen?

Das erste Argument kann die Beitragshöhe sein. Da die Beiträge einer bAV bis zu 4% der Beitragsbemessungsgrenze (Jahr 2023: 292€ monatlich) steuer- und sozialversicherungsfrei sind, gilt dies auch für die betriebliche Berufsunfähigkeitsversicherung (kurz: bBU). Zusammen mit dem mindestens 15%igen Arbeitgeberzuschuss ergibt sich im Durchschnitt eine Halbierung des zu zahlenden Beitrags, wie das nachfolgende Beispiel illustriert:

Vorteile einer bAV

(Angestellter in NRW, 3.000€ brutto, ledig, keine Kinder)

Dabei sind aber auch die weiter unten beschriebenen Nachteile zu beachten, weshalb auf keinen Fall von einer Halbierung des Beitrags gegenüber einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung ausgegangen werden sollte.

 

Die Vorteile von Kollektiven

Der wahre Vorteil einer betrieblichen BU liegt in der Kollektivbildung. Da die Versicherungsgesellschaft nicht nur einen mehr oder weniger gesunden Kunden erhält, sondern eine größere Zahl versicherter Personen, kann sie anders kalkulieren. Neben der Erhebung geringerer Abschluss- und Verwaltungskosten kann der Versicherer die Mitarbeiter eines Unternehmens zu einem Kollektiv zusammenfassen. In diesem befinden sich -so zumindest die Theorie- Mitarbeiter mit durchschnittlich normalen Berufen und normalem Gesundheitszustand. Dank dieser Annahmen können bei Vertragsabschluss daher zwei Vereinfachungen gelten:

  • Kollektive Berufsgruppen: Alle Mitarbeiter eines Unternehmens oder einer Abteilung werden in dieselbe Berufsgruppe eingestuft. Dadurch entfällt die komplizierte Berufsgruppeneinstufung nach Ausbildung, Tätigkeitsfeld, Mitarbeiterverantwortung usw. Im günstigsten Fall profitieren einzelne körperlich Tätige von der Bürotätigkeit ihrer Kollegen (z.B. Hausmeister in einem großen Steuerbüro).
  • Verzicht auf Gesundheitsfragen: Der Versicherer stellt keine Fragen nach dem Gesundheitszustand der letzten 5 oder 10 Jahre. Er begnügt sich stattdessen mit einer sog. Dienstobliegenheitserklärung (DOE) des Arbeitgebers.

 

Die Dienstobliegenheitserklärung in der bBU

Den Vorteil von Punkt 2) kann man nicht hoch genug bewerten, weshalb wir hierauf etwas genauer eingehen wollen. Wir haben in einigen Blogartikeln schon auf die Probleme hingewiesen, die viele Kunden bei der Gesundheitsprüfung zur Berufsunfähigkeitsversicherung haben, u.a. in diesem Blogartikel. Nach unserer Erfahrung erhält die Mehrzahl der Kunden eine private BU nicht oder nur mit Einschränkungen wie Risikozuschlägen oder Leistungsausschlüssen. In einer gut gestalteten betrieblichen BU sind aber nahezu alle Mitarbeiter versicherbar, auch wenn sie typische Vorerkrankungen wie Rückenschmerzen, Allergien oder Bluthochdruck haben. Grund hierfür sind die sehr niedrigschwelligen Dienstobliegenheitserklärungen, die die Gesundheitsprüfung ersetzen:

Vereinfachte Gesundheitsprüfung der bBU

(Exemplarische DOE einer arbeitgeberfinanzierten bBU)

Der genaue Inhalt der DOE variiert leicht bei den Versicherern. Sie kann aber in aller Regel leicht und sicher beantwortet werden, wodurch auch das Risiko einer vorvertraglichen Anzeigepflichtverletzung minimiert wird.

 

Konzept für kleine Unternehmen

Unter einem „Kollektiv“ versteht jeder Versicherer eine andere Größenordnung. Im Schnitt wird aber von 50-100 Mitarbeitern ausgegangen, die hierfür notwendig sind. Dabei wird berücksichtigt, dass nur ein kleiner Teil der Mitarbeiter das Angebot zur bBU auch wirklich annimmt.

Nun arbeiten aber die meisten Menschen in Deutschland in kleineren Unternehmen mit eher 10 oder 20 Kollegen. Mit einem kleinen „Trick“ kann auch bei dieser Unternehmensgröße ein Kollektiv erreicht werden. Hierzu gestalten wir ein mehrstufiges Modell:

Stufe 1: Arbeitgeberfinanzierte Grundabsicherung

Der Arbeitgeber finanziert mit einem festen Betrag von z.B. 20€ monatlich je Mitarbeiter einen Grundbaustein mit einer BU-Rente von ca. 500€ (Abhängig vom Alter des Beschäftigten und der Branche). Der Kostenaufwand dafür ist vergleichsweise überschaubar, zumal die Beiträge als Betriebskosten von der Steuer abgesetzt werden können. Da jeder Mitarbeiter diese Grundabsicherung erhält, bekommt die Versicherungsgesellschaft den für die Kollektivbildung wichtigen Durchschnitt aus Gesunden und Kranken, sodass auch bei kleinen Unternehmen ab meist 10 Mitarbeitern eine betriebliche BU eingerichtet werden kann.

Stufe 2: Mischfinanzierte Aufstockung

Im zweiten Schritt können nun alle Mitarbeiter, die Interesse an einer höheren Absicherung haben, einen weiteren Vertrag abschließen, mit der sie ihre BU-Rente auf ca. 1.500€ anheben können. Der Beitrag wird hierbei durch Steuervorteile, Sozialversicherungsfreiheit und Arbeitgeberzuschuss subventioniert, wie wir es oben beschrieben haben. So kommt der Mitarbeiter mit einer überschaubaren monatlichen Belastung zu einer Arbeitskraftabsicherung, die ein menschenwürdiges Leben zulässt.

Stufe 3: Private Aufstockung

In einigen Fällen gelingt es darüber hinaus, mit den Versicherern eine stark vereinfachte Gesundheitsprüfung zu vereinbaren, wenn die Mitarbeiter neben der betrieblichen auch eine private Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen möchten. So lassen sich dann bis zu ca. 3.000€ monatlicher Rente erreichen.

 

Umgang mit privaten BU-Verträgen

Oft wird die Frage von Mitarbeitern gestellt, was mit ihrer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung geschieht, die sie vor ihrer betrieblichen BU abgeschlossen. In aller Regel raten wir dazu, bereits abgeschlossene Verträge beizubehalten und nicht aufgrund einer betrieblichen Lösung zu kündigen. Der vorhandene Schutz sollte aber natürlich bei den Stufen 2 und 3 berücksichtigt werden, um keine Überversorgung zu erreichen.

 

Nachteile der betrieblichen Berufsunfähigkeitsversicherung

Auch wenn das Konzept der betrieblichen BU viele Probleme lösen kann, möchten wir auch offen auf die Nachteile eingehen, insbesondere:

  • Steuern und SV-Beiträge in der Leistungsphase: Wie in der betrieblichen Altersversorgung wird die Leistung des Versicherers mit Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen belastet, in diesem Fall also die Berufsunfähigkeitsrente. Aus diesem Grund wird eine etwas höhere Absicherung benötigt als in der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung.
  • Keine Beitragsverrechnung: In der bBU ist es nicht möglich, die Überschüsse des Versicherers in Form eines niedrigeren Zahlbeitrags gutgeschrieben zu bekommen. Üblich ist hier vielmehr die Bonusrente, d.h. es wird eine niedrigere Rente garantiert, welche sich durch die zu erwartenden Überschüsse auf das gewünschte Maß erhöht. Da die Höhe der Überschüsse aber nicht garantiert ist, kann sich die BU-Rente in Zukunft auch reduzieren.
  • Anbieterauswahl: Die betriebliche BU wird nicht von allen Versicherern angeboten, die auch eine private Berufsunfähigkeitsversicherung anbieten. Je nach Unternehmensgröße kann die Zahl potenzieller Versicherer sehr gering sein.

Ist man sich der Nachteile bewusst und sieht die betriebliche Berufsunfähigkeitsversicherung nicht als Konkurrenz, sondern als sinnvolle Ergänzung der privaten BU, können Arbeitgeber mit dieser ein hervorragendes Instrument schaffen, um Mitarbeiter nicht nur zu halten, sondern um ihnen ein echtes Problem zu lösen.

 

Angebot zur betrieblichen Berufsunfähigkeitsversicherung erhalten

Um ein Konzept zur betrieblichen BU erstellen zu können, benötigen wir neben allgemeinen Unternehmensinformationen vor allem eine anonymisierte Mitarbeiterliste, welche wir Ihnen hier zum Download zur Verfügung gestellt haben.

Kommen Sie bei Fragen zum Thema bBU jederzeit gerne auf uns zu!

©Bild: Alex Kotliarskyi/Unsplash




Krankentagegeld im Detail

Lesedauer: 5 Minuten

+++ Jeder Beschäftigte hat im Krankheitsfall eine Lücke +++

+++ Auch kleine Einkommen haben Bedarf an einem Krankentagegeld +++

+++ Tarife ohne Gesundheitsprüfung können genutzt werden +++

 

Die Corona-Krise hat vielen gezeigt, wie verheerend die finanziellen Auswirkungen sein können, wenn das Einkommen zeitweise gekürzt wird. Dieses Risiko besteht jedoch nicht nur während einer Pandemie, sondern auch in ganz normalen Krankheitsfällen. Daher sollte sich jeder Berufstätige mit dieser Thematik beschäftigen.

Nicht vergessen werden sollte, dass Krankengeld und Krankentagegeld nur bei vorübergehenden Erkrankungen leisten. Stellt ein Arzt fest, dass die Arbeitsfähigkeit dauerhaft nicht mehr besteht, setzt im Regelfall eine Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit ein. Die Zahlung des Krankengeldes wird dann sofort gestoppt. Eine gute Berufsunfähigkeitsversicherung ist deswegen mindestens genauso wichtig, wie ein Krankentagegeld.

Lohnfortzahlung und Krankengeld

Erkranken abhängig Beschäftige, erhalten sie zunächst das volle Gehalt von ihrem Arbeitgeber im Rahmen der Lohnfortzahlung. Diese dauert in den meisten Fällen 42 Tage an, sofern nicht arbeitsvertraglich anders geregelt. Nach Ablauf dieser Frist setzt bei gesetzlich Versicherten das Krankengeld ein. Dieses beträgt 70% des Brutto- bzw. 90% des Nettoeinkommens, wobei der geringere der beiden Werte gilt. Hierbei ist jedoch Vorsicht geboten, denn:

  • Die Berechnung erfolgt auf Basis des festen Einkommens der vergangenen 12 Monate. Boni oder nicht sozialversicherungspflichtige Gehaltsbestandteile finden keine Berücksichtigung.
  • Das berücksichtigungspflichtige Gehalt wird auf die Beitragsbemessungsgrenze gedeckelt. Diese liegt bei 4.687,50€ brutto. Vor allem bei hohen Gehältern entstehen somit überproportional hohe Lücken.

Das Krankengeld wird für maximal 72 Wochen gezahlt, wobei Krankschreibungen wegen derselben Erkrankung zusammengerechnet werden.

Die Lücke bei gesetzlich Versicherten

Bei gesetzlich Krankenversicherten scheint aufgrund der oben genannten Werte die finanzielle Lücke im Krankengeld mit 10% des Nettoeinkommens vergleichsweise überschaubar zu sein. Schaut man genauer hin, ist dies jedoch ein Trugschluss. Denn neben der Gehaltskürzung fällt auch der Arbeitgeberzuschuss zur Sozialversicherung weg.

 

 

 

 

 

Bei Gutverdienern wird die Lücke noch gravierender:

 

 

 

 

 

Wir empfehlen daher Angestellten dringend, sich mit dem Thema Krankentagegeld auseinanderzusetzen.

Die Lücke bei privat Versicherten

Privat Versicherte erhalten kein Krankengeld nach Ablauf der Lohnfortzahlung von meist 42 Tagen. Ihre Krankengeldlücke fällt dadurch meist deutlich größer aus als bei gesetzlich Versicherten. Als grobe Faustregel gilt:

Lücke = Nettoeinkommen + Rentenversicherungsbeitrag + Voller PKV-Beitrag

 

 

 

 

 

Zu beachten ist, dass privat versicherte Angestellte statistisch häufiger eine verlängerte Lohnfortzahlung mit ihren Arbeitgebern vereinbart haben. Dadurch kann eine längere Karenzzeit als 42 Tage im privaten Krankentagegeld gewählt werden, wodurch der Beitrag erheblich sinkt. Kosten 10€ Tagessatz bei einem 40-Jährigen bei 42 Tagen Karenzzeit noch ca. 4,25€, sind es bei 91 Tagen Karenzzeit mit 2,26€ nur etwa die Hälfte, bei 182 Tage sogar nur ein Viertel (1,10€). Ein Blick in den Arbeitsvertrag oder ein Gespräch mit dem Arbeitgeber kann sich daher durchaus lohnen.

Besonderheiten bei Selbstständigen

Für Selbstständige stellt sich die Lücke im Krankheitsfall deutlich komplexer dar. Da sie sich in der Regel kein festes Gehalt zahlen, wird bei der Berechnung hilfsweise der Gewinn vor und nach Steuern als Grundlage genommen.

Bei gesetzlich versicherten Selbstständigen besteht darüber hinaus noch die Möglichkeit, ein Krankengeld wie bei Angestellten bei der Krankenkasse einzuschließen. Zudem zahlen einige Selbstständige freiwillig oder unfreiwillig in die gesetzliche Rentenversicherung ein, was die konkrete Lücke beeinflusst.

Hinzu kommt, dass vor allem Jungunternehmer und Freiberufler einen deutlich höheren Bedarf im Krankheitsfall haben, als die Krankenversicherer durch ein Krankentagegeld versichern. Hier kann daher ein zusätzlicher Vorsorgebedarf bestehen, um z.B. die laufenden Betriebskosten und Gehälter der Mitarbeiter zu zahlen. Hierfür existieren Ersatzprodukte wie Betriebskostenversicherungen.

Aus diesen Gründen fällt die Lückenberechnung bei Selbstständigen komplexer aus.

Krankentagegeld bei Beamten

Beamte haben in aller Regel keinen Bedarf an einem Krankentagegeld. Im Krankheitsfall bezahlt der Dienstherr die vollen Bezüge ohne besondere Frist weiter.

Krankentagegeld ohne Gesundheitsprüfung

Generell empfehlen wir bei biometrischen Produkten wie Berufsunfähigkeits-, Risikolebens- und Krankenversicherungen vor Antragstellung die Versicherbarkeit zu prüfen. Dies ist durch eine sog. Risikovoranfrage möglich. Allerdings führen die meisten Versicherer diese bei Krankentagegelder nicht durch. Zu erklären ist dies mit dem recht großen Aufwand, dem ein sehr geringer Monatsbeitrag von meist nur wenigen Euro entgegensteht.

Bestehen zahlreiche oder erhebliche Vorerkrankungen ist aber auch nicht zielführend, viele Anträge bei verschiedenen Versicherern zu stellen und zu hoffen, dass einer davon positiv reagiert. Eine gute Alternative können Tarife ohne Gesundheitsprüfung sein. Hiervon existieren mittlerweile einige am Markt. In der Regel richten sich diese an Angestellte mit einer gesetzlichen Lohnfortzahlung von 42 Tagen. Das Tagegeld ist dabei meist auf 20€ pro Tag begrenzt, was die Lücke bis zu einem Nettogehalt von ca. 3.000€ deckt.

Als Ausgleich für die nicht vorhandene Gesundheitsprüfung sind unmittelbar vor Antragstellung behandelte Erkrankungen meist für einige Jahre ausgeschlossen. Die Ausschlussklauseln sind jedoch vergleichsweise fair formuliert, sodass Tarife ohne Gesundheitsprüfung in vielen Fällen eine gute Alternative darstellen.

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Berufsunfähigkeit und die Alternativen

Die Absicherung des Risikos einer Berufsunfähigkeit unserer Kunden gehört zu den wichtigsten Aufgaben von uns Versicherungsmaklern. Je nach Statistik wird jeder 3. oder 4. Erwerbstätige in seinem Leben einmal berufsunfähig. Die durchschnittliche Leistungsdauer liegt bei ca. 7 Jahren.

Geschätzte Lesezeit: 6 Minuten

Eine Absicherung vom Staat gibt es für alle nach 1961 geborene nicht mehr. Nur, wenn auch eine Erwerbsunfähigkeit festgestellt, zahlt der Staat im Durchschnitt 34% des letzten Bruttos als monatliche Rente. Um diese zu bekommen, reicht es aber nicht aus, dem zuletzt ausgeübten Beruf nicht mehr ausüben zu können. Vielmehr muss man aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in der Lage sein, IRGENDEINEN Beruf auszuüben. Dabei ist völlig egal, ob dieser der bisherigen Lebensstellung entspricht oder ob es am Arbeitsmarkt überhaupt passende Stellen gibt.

Kaufmännische Berufe auch betroffen

Selbst unter Versicherungsmaklern hält sich das Gerücht, dass kaufmännische und akademische Berufe kein wirkliches Berufsunfähigkeitsrisiko hätten. Zum einen sei das Risiko am Schreibtisch per se schon sehr niedrig, zum anderen könnte man in vielen Fällen durch eine Umorganisation des Arbeitsplatzes selbst bei schweren Verletzungen eine Arbeitsfähigkeit wiederherstellen.

In den Statistiken spiegelt sich diese Meinung jedoch nicht wider. Immer mehr „Schreibtischtäter“ werden berufsunfähig, unter Ihnen auffallend viele Frauen. Dabei spielen körperliche Gebrechen und Unfälle eine eher untergeordnete Rolle. Vielmehr sind es Krankheiten wie Krebs oder Schlaganfälle sowie psychische Probleme, die auf dem Vormarsch sind. Diesen statistisch belegbaren Trend müssen wir leider auch in unserer täglichen Arbeit immer wieder beobachten. Aus diesem Grund gibt es praktisch keinen Kunden, für den das Thema Berufsunfähigkeitsabsicherung nicht relevant ist.

Wir erwarten in den kommenden Jahren eine Verschärfung dieser Situation. Durch die Digitalisierung und künstliche Intelligenz muss damit gerechnet werden, dass immer weniger Menschen Arbeit haben werden, mit dem sie regelmäßiges Einkommen erzielen. Entsprechend wird der Druck auf diese Erwerbstätigen zunehmen, da viel Konkurrenz um ihre Arbeitsstelle herrscht. Die Folge wird eine weitere Zunahme von psychischen Erkrankungen sein, die mittlerweile bereits der Hauptgrund für Berufsunfähigkeit sind.

Die Sache mit den Gesundheitsfragen

Hat sich unser Kunde für eine Berufsunfähigkeitsabsicherung entschieden, geht die Arbeit für uns richtig los. Die große Schwierigkeit ist dabei nicht, einen passenden Tarif zu finden. Die Tarife und Versicherungsbedingungen haben sich in den letzten Jahren sehr positiv für Kunden entwickelt. Der Versicherungsschutz wird immer umfangreicher und die Zahl der problematischen Klauseln verringert sich immer weiter. Hier haben Verbraucherschützer und Makler im Sinne der Kunden viel Druck auf die Versicherer ausgeübt und Verbesserungen erzielt.

Die große Hürde sind nun aber die Gesundheitsfragen. Bei der Antragstellung müssen diese vom Kunden beantwortet werden. Hierbei wird i.d.R. nach Behandlungen und Erkrankungen der letzten 5 Jahre gefragt. Bei Operationen beträgt der Abfragezeitraum oft sogar 10 Jahre. Nur selten treffen wir Kunden an, welche diese Gesundheitsprüfung auf Anhieb bestehen. Kommt es dann zu einer Ablehnung, wird dies dokumentiert und erschwert den Vertragsabschluss auch bei anderen Versicherern. Aus diesem Grund nutzen wir die Möglichkeit der Risikovoranfragen, d.h. einer Vorabeinschätzung des Gesundheitszustandes durch geeignete Versicherer. Dadurch wissen wir bereits bei Antragstellung, wie der Versicherer reagiert und vermeiden dadurch unnötige Ablehnungen und damit verbundene Probleme für den Kunden.

Eine Risikovoranfrage stellt aber keine Garantie für eine glatte Annahme dar. Aus diesem Grund empfehlen wir, sich frühzeitig mit dem Thema Berufsunfähigkeitsabsicherung auseinanderzusetzen. Meist ist der Gesundheitszustand in jungen Jahren noch besser und ein Vertrag ist leichter und günstiger zu bekommen. Wenn wir hier von JUNGEN JAHREN sprechen, dann meinen wir auch JUNG. Viele unserer Kunden versichern bereits Ihre 10-jährigen Kinder für einen überschaubaren Beitrag und sichern ihnen damit den guten Gesundheitszustand auf Dauer. Wie das funktioniert, lesen Sie hier.

Das Dilemma der Risikoberufe

Auch wenn schwere Erkrankungen und psychische Probleme auf dem Vormarsch sind, stellen die handwerklichen Berufe immer noch die größte Risikogruppe für Berufsunfähigkeit dar. Neben Unfällen sind es bei ihnen vor allem Erkrankungen des Bewegungsapparates (z.B. Bandscheibenvorfälle), die zur Berufsunfähigkeit führen. Aus diesem Grund sind Versicherungsbeiträge z.B. für Dachdecker besonders hoch. Die Krux ist dabei, dass genau diese Berufsgruppen unterdurchschnittlich verdienen und häufiger von Arbeitslosigkeit betroffen sind. Daher können sich vor allem Angehörige der Risikoberufe einen adäquaten Versicherungsschutz oft nicht leisten.

Hierauf hat die Versicherungsbranche reagiert und „BU-Alternativen“ auf den Markt gebracht. Wir benutzen hier bewusst die Anführungszeichen, da wir diese Bezeichnung irreführend und hoch problematisch finden.

Der Markt der BU-Ersatzprodukte

Das bekannteste Ersatzprodukt war lange Zeit die Unfallrente. Von vielen Versicherungsvertretern wurde diese für körperlich Tätige als gleichwertige Alternative zur BU verkauft. Das ist sie aber selbstverständlich nicht, hält man sich vor Augen, dass nicht einmal jeder 10. BU-Fall durch einen Unfall ausgelöst wird. Darüber hinaus bestehen weitere Probleme, die wir hier erläutert haben.

In den letzten 10 Jahren sind weitere Ersatzprodukte auf den Markt gekommen, z.B.:

  • Erwerbsunfähigkeitsversicherung: Absicherung der Erwerbsfähigkeit unabhängig vom Beruf (analog der staatlichen Absicherung)
  • Grundfähigkeitsversicherung: Absicherung bestimmter Fähigkeiten wie Laufen, Stehen, Heben oder Sehen
  • Dread Disease: Versicherung gegen bestimmte, sehr schwere Erkrankungen
  • Multi-Risk-Police: Kombination aus Unfallrente, Dread Disease, Pflege- und Grundfähigkeitsversicherung

Die nachstehende Übersicht zeigt schematisch den Versicherungsschutz der einzelnen Produkte:

Einige unserer Kollegen vertreten die Meinung, dass bestimmte Berufsgruppen ganz auf eine Berufsunfähigkeitsversicherung verzichten können und mit einem BU-Ersatzprodukt besser aufgestellt sind. So lesen wir immer wieder, dass für Akademiker eine Dread Disease ausreicht, da sie ohnehin nur durch Krankheiten berufsunfähig werden. Auch wird die Grundfähigkeitsversicherung als Allheilmittel für Handwerker angepriesen, da diese ja besonders auf ihre körperlichen Fähigkeiten angewiesen sind.

Bestimmten Berufsgruppen grundsätzlich nur BU-Ersatzprodukte anzubieten, hat letztlich 3 Effekte:

  • Der Kunde fühlt sich individuell beraten, da ja speziell auf die Bedürfnisse seines Berufes eingegangen wurde.
  • Der Kunde freut sich über den meist deutlich niedrigeren Beitrag im Vergleich zur Berufsunfähigkeitsabsicherung. Auch ist die Gesundheitsprüfung deutlich leichter zu absolvieren.
  • Der Kunde geht ein unfassbar hohes Risiko ein, da er einen absolut lückenhaften Schutz hat!

Bei dem Verkauf von BU-Ersatzprodukten werden nämlich viele negative Aspekte meist völlig ausgeblendet:

  • Die Produkte sichern den Kunden nur gegen eine Auswahl bestimmter Erkrankungen oder Gebrechen ab. So umfasst eine Dread Disease meist zwischen 30 und 50 Erkrankungen. Leiden Sie dummerweise an der 51. Krankheit, besteht kein Versicherungsschutz.
  • Die Produkte sind teils nicht durchgängig kalkuliert. Vor allem Multirisk-Policen sehen in der Zukunft massiv steigende Beiträge vor. Kostet sie für einen jungen Menschen beispielsweise 20€ monatlich, kann der Beitrag zum Ende des Erwerbslebens auf knapp 400€ ansteigen. Der Versicherungsschutz ist in den besonders risikoreichen Jahren damit oftmals nicht bezahlbar.
  • Das Privatleben der Kunden wird oftmals gänzlich ausgeblendet. Auch ein Akademiker kann sich beim Skifahren schwer verletzen und auch Handwerker können psychische Probleme erleiden, etwa nach einer Trennung oder dem Verlust eines nahen Angehörigen.

Das soll nicht heißen, dass BU-Ersatzprodukte per se schlecht sind. In einigem Fällen leisten sie gute Dienste und wir sind dankbar über jedes vernünftige Produkt, um auch kranken Kunden oder jenen mit kleinem Geldbeutel zumindest eine Teilabsicherung zu beschaffen, das erste Ziel sollte aber stets eine umfassende BU-Absicherung sein.

Die Sache mit dem Leistungsfall

Ganz egal, ob Sie eine BU oder ein Ersatzprodukt abschließen, der Leistungsfall ist kein Zuckerschlecken. Werden Sie etwa mit 40 Jahren berufsunfähig und haben eine monatliche Absicherung von 2.000€ bis zum 67. Lebensjahr abgeschlossen, sprechen wir von einem Kostenrisiko in Höhe von 648.000€. Noch nicht berücksichtigt haben wir dabei mögliche Dynamiken (mehr dazu hier). Auch nicht der kundenfreundlichste Versicherer der Welt wird diese sofort und ohne zu Zucken auszahlen. Um die Auszahlung nicht durch einen Fehler bei der Leistungsbeantragung zu gefährden, empfehlen wir unseren Kunden, frühzeitig einen spezialisierten Anwalt oder Dienstleister hinzuzuziehen. Empfehlungen sprechen wir im Bedarfsfall gerne aus. Darüber hinaus ist es sinnvoll, möglichst vor Antragstellung eine Rechtsschutzversicherung abzuschließen, die die Anwalts- und Gerichtskosten übernimmt, sollte es zu einem Rechtsstreit mit dem Versicherer kommen. Aufgrund der hohen Streitwerte und der erfahrungsgemäß langwierigen Verfahren kommen hier schnell mehrere 10.000€ zusammen. Mehr zum Thema Rechtsschutz finden Sie hier.

Sie möchten mehr zum Thema Berufsunfähigkeit wissen oder wünschen eine Beratung? Kommen Sie gerne auf uns zu.

©Bild: fotomek / Fotolia




Invalidität von Kindern –Absicherungen und Rechte

Ein Unfall oder eine schwere Erkrankung des eigenen Kindes wünscht sich niemand. Sie führen zu Schmerzen und erheblichen, emotionalen Stress für Kind und Eltern. Ist damit eine dauerhafte Invalidität verbinden, kommen dazu oft auch noch finanzielle Probleme, welche die Situation noch weiter belasten und die Genesung des Kindes negativ beeinträchtigen können.

Wir können Ihr Kind nicht vor Invalidität schützen, möchten Sie aber über Ihre Rechte und Absicherungsmöglichkeiten aufklären.

 

Ihre Rechte bei Kinderpflege

Neben der finanziellen Absicherung benötigen Eltern bei schweren Erkrankungen und Unfällen ihrer Kinder vor allem Zeit. Denn natürlich müssen sie im Notfall für ihre Kinder da sein, sowohl für die körperliche Betreuung als auch zur emotionalen Unterstützung.

Dafür haben Eltern zur Pflege ihrer erkrankten Kindes das Recht auf Freistellung am Arbeitsplatz. Ist Ihr Kind unter 12 Jahre alt, gilt jede Form der Erkrankung als Notfall und Eltern können den Arbeitsplatz verlassen bzw. müssen gar nicht erst erscheinen. Natürlich sollte der Arbeitgeber informiert werden und ein Attest vom Arzt muss vorgelegt werden.

Der Arbeitgeber zahlt die im Arbeitsvertrag geregelte Lohnfortzahlung, alternativ gibt es von der gesetzlichen Krankenversicherung Kinderkrankengeld. Voraussetzung dafür ist, dass niemand Drittes im Haushalt als Betreuungsalternative zur Verfügung steht, wie z.B. die Großeltern und es muss ein Attest vom Arzt vorliegen. Pro Kind stehen Eltern im Jahr 10 Arbeitstage als Freistellung zur Verfügung, allerdings ab 3 Kindern maximal 25 Tage. Bei Alleinerziehenden verdoppelt sich die Anzahl der Tage auf 50, da sie das fehlende Elternteil ersetzen müssen. Privat Krankenversicherte haben diese Rechte in der Regel nicht.

Was tun, wenn das Kind älter als 12 ist? Denn ab diesem Alter erlischt der Anspruch auf Freistellung zur Kinderpflege. Dann gilt es mit dem Arbeitgeber zu verhandeln. Mögliche Lösungen: Überstunden abbummeln, unbezahlter Urlaub oder Home Office.

 

Gesetzliche und staatliche Absicherung

Je nach Lebensphase und Situation verfügt Ihr Kind über einige Versicherungen durch den Staat oder andere Träger:

  • Mit der Geburt wird Ihr Kind im Rahmen der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung auch in der Pflegepflichtversicherung eingeschlossen. Dadurch besteht im Falle einer Pflegebedürftigkeit grundsätzlich die gleiche Absicherung wie bei Erwachsenen (Mehr dazu lesen Sie hier). Aber: Durch die Definition der Pflegebedürftigkeit haben es Kinder besonders schwer, eine Einstufung in einen der fünf Pflegegrade zu erreichen. Denn die für die Bemessung erforderlichen Verrichtungen wie beispielsweise die selbstständige Zubereitung von Mahlzeiten können oftmals auch von gesunden Kindern nicht erbracht werden. Daher stehen bei Kindern weniger Kriterien zur Verfügung, um einen Pflegegrad zu erreichen.
  • Kindergartenkinder und Schüler genießen Schutz durch die gesetzliche Unfallversicherung, sofern der Unfall während der Betreuung oder auf dem Weg dorthin passiert. Diese zahlt neben einigen kurzfristigen Leistungen auch eine Rente ab einer Invalidität von mindestens 20%. Die Höhe dieser hängt vom Invaliditätsgrad und dem Alter des Kindes ab. Die maximale Rente liegt derzeit bei knapp 750€ monatlich, in aller Regel fällt sie jedoch deutlich niedriger aus. Da nur jeder fünfte Unfall während der Schulzeit geschieht und die Rente sehr niedrig ausfällt, ist die gesetzliche Unfallversicherung oft nur ein Tropfen auf den heißen Stein.
  • Ist Ihr Kind Mitglied in einem (Sport-)Verein, besteht über diesen oder den zuständigen Verband oftmals eine Unfallversicherung. Deren Leistung ist aber meist sehr niedrig und lückenhaft.

 

Private Absicherungsmöglichkeiten

Die recht dünne staatliche Absicherung führt dazu, dass Eltern an einer privaten Absicherung für Kinder nicht vorbeikommen. Sehr ausführlich haben wir dieses Thema in unserem Ratgeber für Eltern beschrieben.

Im Folgenden möchten wir näher auf die Absicherung bei einer dauerhaften Invalidität eingehen. Diese Versicherungsart ist noch verhältnismäßig jung. Vor etwas mehr als 10 Jahren kamen die ersten leistungsstarken Tarife auf den Markt, ein echter Wettbewerb, der zu einer stetigen Verbesserung der Tarife führt, ist seit gut 5 Jahren zu beobachten.

Die Invaliditätsrente dient dazu, Ihren regelmäßigen finanziellen Bedarf zu decken, sofern Ihr Kind eine dauerhafte Invalidität erleidet. Anders als bei der Unfallrente spielt dabei aber in der Regel keine Rolle, ob die Invalidität unfall- oder krankheitsbedingt eingetreten ist. Hierin liegt der große Vorteil, da den meisten Leistungsfällen keine Unfälle vorausgehen. Die versicherte Rente kann entweder dazu genutzt werden, eine Betreuung durch eine externe Person (Kindermädchen, Pflegekraft) zu finanzieren oder um den Verdienstausfall zu ersetzen, wenn Sie als Eltern beruflich kürzer treten.

Oftmals wird die Invaliditätsrente fälschlicherweise mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung gleichgesetzt. Die Grundidee ist zwar dieselbe, allerdings unterscheiden sich beide Produkte in zwei Punkten grundlegend:

  • Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist durchgängig kalkuliert. D.h. Sie zahlen –bis auf wenige Ausnahmen- immer den gleichen Beitrag bis zum vereinbarten Ablauf. Die Invaliditätsrente hingegen ist eine Sachversicherung, bei der der Beitrag nach jedem Jahr durch den Versicherer angepasst werden kann. Viele Tarife sehen zudem automatische Beitragserhöhungen vor, wobei diese meist erst im Erwachsenenalter greifen.
  • Anders als die Berufsunfähigkeitsversicherung deckt die Invaliditätsrente nicht alle denkbaren Ursachen für eine Invalidität ab. Vielmehr sieht sie einen festen Katalog an versicherten Risiken vor. Diese unterscheiden sich je nach Anbieter, lassen sich aber grob in fünf Bereiche zusammenfassen, wie die nachstehende Grafik zeigt:

Wogegen versichert eine Invaliditaetsrente

Was gilt versichert?

  • Unfallbedingte Invalidität: Führt ein Unfall zu einer mindestens 50%igen Invalidität, ist der Leistungsfall eingetreten (analog Unfallrente).
  • Organschäden: Ist eines der lebenswichtigen Organe (z.B. Lunge, Niere) Ihres Kindes schwer geschädigt, besteht Anspruch auf Leistung.
  • Schwere Erkrankungen: Der Versicherer definiert einen Katalog an schweren Krankheiten, welche zum Leistungsfall führen. Hierzu zählen z.B. Multiple Sklerose, Herzinfarkte und Schlaganfälle. Auch Krebserkrankungen sind mitversichert, wobei je nach Schweregrad oft nur ein Teil der Rente gezahlt wird.
  • Verlust von Grundfähigkeiten: Verliert Ihr Kind die Fähigkeit, Dinge des täglichen Lebens wie Sehen, Gehen, Hören oder Treppensteigen zu tun, erhalten Sie die vereinbarte Invaliditätsrente.
  • Pflegebedürftigkeit: Wird Ihr Kind durch die Pflegepflichtversicherung in einen Pflegegrad eingestuft, wird die versicherte Rente fällig.

Übrigens: Die aus unserer Sicht bestmögliche Absicherung ist eine Kombination aus einer Invaliditätsrente und einer Unfallversicherung mit maßvollen Versicherungssummen.

 

Frühzeitig BU-Risiko abdecken

Die Invaliditätsrente stellt für die meisten Kinder die bestmögliche Absicherung dar. Qualitativ ist sie aber nicht mit der Berufsunfähigkeitsversicherung vergleichbar, welche für Erwachsene heute zum Standard gehört. Auch wenn Kinder noch nicht berufsunfähig im eigentlichen Sinne werden können, bieten einige Versicherer bereits Tarife ab dem 10. Lebensjahr an. Damit verbunden sind mehrere Vorteile:

  • Schutz bei Schulunfähigkeit: Kann Ihr Kind aus gesundheitlichen Gründen dem normalen Schulunterricht nicht mehr folgen und brauch es deswegen zusätzliche Unterstützung (z.B. durch einen Privatlehrer), steht Ihnen die versicherte Rente zur Verfügung.
  • Ihr Kind erhält zukünftigen Versicherungsschutz unabhängig von der Berufswahl. Entscheidet es sich nach der Schulzeit für einen besonders risikoträchtigen Beruf (z.B. Dachdecker, Soldat, Altenpfleger), bleibt die Berufsunfähigkeitsversicherung weiterhin bezahlbar.
  • Sie sichern den Gesundheitszustand Ihres Kindes in einer Zeit, in der es statistisch gesehen noch gesund ist. Spätere Rückenprobleme, psychischer Stress im Studium oder andere Erkrankungen im Erwachsenenalter verhindern selbst bei Menschen Anfang 20 schon einen Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung.

Ganz billig ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung für Kinder allerdings nicht. Mindestens 50€ Monatsbeitrag für 1.000€ BU-Rente müssen hierfür einkalkuliert werden, tendenziell mehr. Allerdings existiert auch ein intelligentes Konzept für kleinere Geldbeutel:

 

BU-Vorsorge für Kinder

Sie schließen für Ihr Kind eine fondsgebundene Rentenversicherung ab, welche eine BU-Zusatzversicherung enthält. Der enthaltene Berufsunfähigkeitsschutz ist mit 500€ Monatsrente bis zum 60. Lebensjahr rudimentär. Allerdings hat Ihr Kind nach Abschluss der Schulzeit oder des Studiums die Möglichkeit, diesen Schutz ohne erneute Gesundheitsprüfung auf ein passendes Maß (Rentenhöhe, Endalter) anzupassen. Ist Ihr Kind dann noch gesund, kann es außerdem zu jedem anderen BU-Anbieter wechseln und damit noch bessere Konditionen erreichen. Der Fokus dieses Konzeptes liegt also ausdrücklich nicht auf einer BU-Absicherung Ihres Kindes, sondern des zukünftigen Erwachsenen.

Preislich ist dieses Konzept dadurch aber deutlich attraktiver. Der Monatsbeitrag liegt bei 25€. Wechsel ihr Kind mit z.B. 22 Jahren nach dem Abschluss des Studiums den BU-Anbieter erhält es zudem einen Rückkaufswert von ca. 2.500€ (je nach Wertentwicklung), sodass Sie für Versicherungsschutz und Optionsrecht letztlich nur knapp 8€ monatlich gezahlt haben.

Ergänzung vom 10.03.2020: Durch eine Änderung in den Versicherungsbedingungen reichen 500€ Monatsrente nicht mehr für das Konzept aus, sodass der Monatsbeitrag von 25€ mittlerweile in einigen Fällen überschritten wird.

 

Beratung notwendig

Eine schlechte Absicherung von Kindern gegen Invalidität kann zu erheblichen, finanziellen Nachteilen für Eltern führen. Die Tarife sind sehr komplex, deren Analyse ist alles andere als trivial. Auch spielt der richtige Zeitpunkt bei einem Abschluss bei Kindern eine besonders wichtige Rolle, wie auch unser Ratgeber für Eltern zeigt. Wir raten daher dringend dazu, eine unabhängige Beratung in Anspruch zu nehmen, bevor Sie sich für eine oder mehrere Versicherungen entscheiden.

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Was ist eigentlich eine Dynamik?

Fast jeder hat eine Dynamik in einem oder mehreren Versicherungsverträgen vereinbart. Wofür diese genau gedacht ist und welche Auswirkungen sie auf die Absicherung und den Beitrag hat, ist vermutlich den wenigsten bewusst. Wir beleuchten das Thema detailliert.

Was bedeutet Dynamik?

Bei einer Dynamik im Rahmen eines Versicherungsvertrages handelt es sich um eine vertragliche Zusatzvereinbarung zwischen Ihnen und dem Versicherer. Diese besagt, dass sich die Versicherungsleistung und/oder der Beitrag in regelmäßigen Abständen (meist jährlich) um einen festen Wert erhöht.

Die regelmäßige Erhöhung erfolgt meist in prozentualen Schritten, häufig gewählt werden dabei 3%, 5% oder 10%. In einigen Fällen werden aber auch Anpassungen um variable Prozentsätze vereinbart. Dies können beispielsweise sein:

  • Anpassung gemäß der Inflationsrate oder eines vergleichbaren Index
  • Anpassung an die Steigerung einer gesetzlichen Grenze (z.B. Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung)
  • Anpassung an individuelle Kennzahlen, z.B. das Bruttogehalt

Dynamiken in verschiedenen Sparten

Viele kennen Dynamiken aus Lebens- und Rentenversicherungen. Allerdings finden sie sich auch in vielen anderen Versicherungssparten. Sie verfolgen dabei unterschiedliche Ziele. Grob lassen sie sich folgendermaßen zusammenfassen:

  • Lebens- und Rentenversicherung: Anpassung dient dem Inflationsausgleich, um dem gestiegenen Finanzbedarf im Alter gerecht zu werden. Bei steuerlich begünstigten Verträgen (z.B. Abschluss bis ins Jahr 2004) wurde sie auch „taktisch“ vereinbart, um den Steuervorteil zu steigern.
  • Berufsunfähigkeitsversicherung: Durch die feste Dynamik wird die versicherte BU-Rente in etwa an das steigende Gehalt angepasst.
  • Krankentagegeldversicherung: Auch hier steigt das versicherte Tagegeld mit dem Gehalt, wobei meist eine individuelle Anpassung auf Basis der genauen Gehaltssteigerung möglich ist.
  • Sachversicherungen (z.B. Hausrat, Wohngebäudeversicherung): Die Versicherungssumme steigt um einen spezifischen Inflationsfaktor für Wohngebäude (sog. Baupreisindex) oder Hausrat (Summenanpassungsfaktor).

Das Privileg des Kunden

Es kommt in der Versicherungswelt zugegebenermaßen selten vor, aber bei der Dynamik sind Sie als Kunde in einer komfortableren Situation als die Versicherungsgesellschaft. Denn anders als der Versicherer ist die Dynamik für Sie keine Pflicht, sondern ein Recht. Das bedeutet, dass Sie der dynamischen Erhöhung  problemlos widersprechen können. Da dies meist in Textform ausreicht (z.B. Mail ohne Unterschrift), stellt dies auch keinen wirklichen Aufwand dar. Gestatten Ihre finanziellen Mittel keine Beitragserhöhung oder hat sich Ihr Bedarf nicht verändert, können Sie so den Beitrag konstant halten.

Bitte beachten Sie, dass Ihr Dynamikrecht in einigen Sparten (z.B. Berufsunfähigkeitsversicherung) oftmals erlischt, wenn Sie der Dynamik dreimal in Folge widersprochen haben. Immer mehr Anbieter weichen diese Regelung jedoch zu Ihren Gunsten auf.

Bei einer Verschlechterung des Gesundheitszustandes nach Vertragsabschluss haben Sie oft keine Möglichkeit mehr, Ihre Versicherungssummen in biometrischen Versicherungen (BU, Pflege, Krankentagegeld) nachträglich zu erhöhen. Daher kann das Dynamikrecht Gold wert sein. Sie sollten dieses daher nicht leichtfertig kündigen oder verfallen lassen.

Besonderheiten bei biometrischen Risiken

Besonders komplex ist das Thema Dynamik bei Versicherungen, die eine Rente wegen eines gesundheitlichen Ereignisses absichern. Hierzu zählen vor allem Berufsunfähigkeits-, Pflege- oder Krankentagegeldversicherungen. Da der Versicherungsbeitrag von Ihrem Alter bei Vertragsbeginn abhängt, ergeben sich besondere Effekte. Diese möchten wir am Beispiel der Berufsunfähigkeitsversicherung erläutern:

Je früher, desto besser. Das gilt für viele Dinge im Leben, so auch für die Berufsunfähigkeitsversicherung. Denn der zu zahlende Beitrag steigt erheblich an, wenn Sie Ihren Vertrag später abschließen. Dies zeigt das nachfolgende Schaubild:

Beitrag einer Dynamik

Beispielhafter Monatsbeitrag für 1.000€ BU-Rente

Dieser durchaus bekannte Effekt wirkt sich auch auf die Dynamik aus, denn: Die dynamische Erhöhung einer BU-Versicherung wird wie ein Neuabschluss berechnet, nur eben ohne erneute Gesundheitsprüfung. Dementsprechend kostet eine dynamische Erhöhung um z.B. 100€ im Monat in den ersten Versicherungsjahren deutlich weniger, als in späteren Jahren.

Aber warum erwähnen wir das?

Hierfür gibt es zwei Gründe:

  1. Schließen Sie eine BU in jungen Jahren mit einer sehr niedrigen Versicherungssumme ab, ist davon auszugehen, dass Sie Ihre monatliche Rente in den nächsten Jahren durch Dynamiken und Optionsrechte ganz erhebllich erhöhen. Eine Absicherung eines Studenten von etwa 1.000€ kann sich nach einem erfolgreichen Berufsstart durchaus vervielfachen. Daher ist es in solchen Fällen nicht ganz unerheblich, welchen Beitrag der Versicherer für dynamische Erhöhungen in den Folgejahren erheben wird.
  2. Aus Beitragsgründen werden hin und wieder geringere BU-Renten versichert, als eigentlich notwendig. Hierbei wird argumentiert, dass man die Versicherungssumme in künftigen Jahren ja noch durch Dynamiken erhöhen könne, wenn die finanzielle Situation besser ist. Neben dem Risiko, vor der Erhöhung berufsunfähig zu werden, bringt dies den Nachteil eines höheren Beitrags mit sich.

Die nachfolgende Grafik zeigt dies recht deutlich:

Dynamik BU

Beitragssteigerung einer BU-Versicherung bei 3% jährlicher Dynamik

Qualität der Dynamik

Doch nicht nur beim Beitrag unterscheiden sich die Dynamiken der BU-Versicherer. Auch die Qualität fällt sehr unterschiedlich aus.

Üblich ist eine Vereinbarung einer dynamischen Anpassung des Beitrags um X%. Da die Kosten der Dynamik nicht linear verlaufen (siehe oben), wird die versicherte BU-Rente so nicht im gleichen Maß erhöht. So kommt es regelmäßig vor, dass eine Beitragsdynamik von 3% nur zu einer Steigerung der BU-Rente um z.B. 2,2% führt. Am Markt finden sich aber seit kurzem auch vereinzelt Versicherer, die die Dynamikvereinbarung an die versicherte Rente koppeln. Im Umkehrschluss erhöht sich der Beitrag dann in unserem Beispiel nicht um 3%, sondern um 4,1%. Diese Variante sehen wir positiv, da vor allem bei schlechter werdendem Gesundheitszustand vielen Kunden die Steigerung der versicherten Rente wichtiger ist, als der letzte Euro beim Beitrag.

Ein weiterer Qualitätsunterschied betrifft vor allem Kunden mit hohen BU-Renten oder einem stark steigenden Bedarf („High-Potentials“). Denn nicht alle Versicherer lassen die Dynamik bis zum Vertragsende laufen. Viele Anbieter brechen ab, wenn ein bestimmtes Alter oder eine vorher vereinbarte Grenze bei der BU-Rente erreicht wurde. Die Unterschiede können je nach Dynamikhöhe durchaus bei 50% liegen. Kann die BU-Rente bei einem Versicherer über die Jahre ohne erneute Gesundheitsprüfung z.B. auf bis zu 3.000€ steigen, sind es bei anderen Versicherern bis zu 6.000€. An dieser Frage kann das wirtschaftliche Überleben des Versicherten hängen, weshalb der Dynamikverlauf nicht außer Acht gelassen werden sollte. Die nachfolgende Grafik bei einer Dynamik von 3% zeigt dies eindrucksvoll:

BU-Rente durch Dynamik

Versicherte BU-Rente bei jährlicher Dynamik von 3%

Die Leistungsdynamik nicht vergessen

Alle bisherigen Informationen betreffen die sog. Aktivdynamik, d.h. die Steigerung von Beitrag und Leistung vor einem Leistungsfall. Dieses Dynamikrecht ist per se kostenlos und sollte daher immer vereinbart werden.

Mit Eintritt des Leistungsfalls (z.B. Berufsunfähigkeit) erlischt in aller Regel die Pflicht zur Beitragszahlung und damit auch die Dynamik. Dennoch steigt Ihr Bedarf auch dann von Jahr zu Jahr, etwa durch inflationsbedingte Preissteigerungen. Aus diesem Grund sollte neben der Aktivdynamik auch eine Leistungsdynamik vereinbart werden, d.h. einer regelmäßigen Anpassung der Versicherungsleistung im Schadenfall. Warum diese so wichtig ist, zeigt ein einfaches Beispiel:

Sie schließen mit 25 Jahren eine Berufsunfähigkeitsversicherung über 1.000€ Monatsrente ab. Nach 2 Jahren werden Sie berufsunfähig, diese Berufsunfähigkeit hält bis zum Renteneintritt mit 67 Jahren an. Ausgehend von einer Inflation in Höhe von 1,5% hat Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung mit 50 Jahren noch eine Kaufkraft von 710€, im letzten Vertragsjahr sind es sogar nur noch 551€. Ohne Leistungsdynamik nähern Sie sich so von Jahr zu Jahr immer mehr dem Hartz IV-Niveau an.

Anders als die Aktivdynamik bewirkt die Leistungsdynamik im Bedarfsfall keinen steigenden Beitrag. Daher muss der Versicherer diese separat bepreisen, d.h. dieser Baustein kostet bereits ab Vertragsbeginn Geld. Je nach versichertem Prozentsatz muss mit ca. 5 – 25% des ursprünglichen Beitrags gerechnet werden. Gerade bei jungen Menschen handelt es sich aber um gut investiertes Geld.

Sie haben Fragen zur Dynamik oder zu den damit verbundenen Versicherungen? Sprechen Sie uns gerne an.

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Berufsunfähigkeit: Darauf kommt es an

Berufsunfähigkeit! Jeder vierte Deutsche erhält diese niederschmetternde Nachricht einmal in seinem Leben. Gesundheitliche, finanzielle und persönliche Probleme sind oftmals die Folge. Daher gilt: Alle, die nicht ausgesprochen vermögend sind, brauchen eine Berufsunfähigkeitsversicherung (auch „BU“). Selbst Verbraucherschützer stimmen mit uns in dieser Ansicht überein. Aber worauf muss beim Abschluss geachtet werden und lohnt sich eine Überprüfung bestehender Verträge?

Auf die Gestaltung kommt es an

Viele unserer Kunden haben bereits eine Berufsunfähigkeitsversicherung, wenn Sie zum ersten Mal zu uns kommen. Sie haben also die Notwendigkeit einer Absicherung erkannt. Wie diese Verträge aber gestaltet sind, ist oft abenteuerlich.

Viele BU-Verträge werden mit sehr niedrigen Renten, oft nur 500 – 750€ monatlich, und bis zum Endalter 55 oder 60 Jahre abgeschlossen. Das führt dazu, dass in den besonders problematischen Jahren kurz vor Rentenbeginn kein Versicherungsschutz mehr besteht. Selbst wenn der Leistungsfall noch rechtzeitig eintritt, reicht die BU-Rente nicht annähernd aus, um den Lebensstandard einigermaßen zu halten.

Noch viel schlimmer: Aufgrund der privaten Vorsorge wird häufig keine Grundsicherung mehr bezahlt. Das heißt, solche Verträge sind nichts anderes als privat finanziertes Hartz IV!

Aus unserer Sicht ist eine BU-Versicherung nur dann sinnvoll, wenn sie annähernd das aktuelle Nettoeinkommen absichert und möglichst bis zum 67. Geburtstag läuft. Wir sind uns im Klaren, dass dies je nach Beruf und Einkommen nicht für jeden möglich ist. In diesen Fällen muss im Rahmen einer Beratung aber ein besserer Weg gefunden werden, als einfach die BU-Rente und das Endalter zu senken.

Vorsicht: Eine BU hat immer 2 Beiträge. Der Versicherer kalkuliert den sog. Bruttobeitrag, den er im Worst Case benötigt, um das Risiko zu decken. Durch gut verzinste Kapitalanlagen des Versicherers und andere Überschüsse zahlen Sie jedoch nur den Nettobeitrag. Je nach Versicherer ist die Differenz zwischen beiden Beiträgen teils sehr groß. Gerade in Zeiten niedriger Zinsen steigt die Gefahr, dass die Versicherer den Nettobeitrag erhöhen müssen, maximal bis zum Bruttobeitrag. Erhöhungen darüber hinaus sind vereinzelt möglich, aber deutlich komplizierter. Wir raten daher dazu, nach Möglichkeit einen Versicherer zu wählen, bei dem Brutto- und Nettobeitrag nah bei einander liegen. In dieser Hinsicht sind Tarife optimal, bei dem der Versicherer keine Erhöhungsmöglichkeit hat.

Warum berufsunfähig?

Vor allem kaufmännisch Tätige sind oft der Meinung, nur ein sehr geringes Risiko zu haben, berufsunfähig zu werden. Dieser Irrtum hängt damit zu sammen, dass viele glauben, nur aufgrund von Unfällen und körperlichen Gebrechen länger auszufallen. Alle Statistiken zeigen aber deutlich, dass vor allem psychische Probleme und schwere Krankheiten zum dauerhaften Ausfall führen:

Ursachen für Berufsunfähigkeit

GDV-Grafik-Invaliditaetsursachen

Diesem Thema haben wir uns bereits in einem früheren Blogartikel gewidmet:

Krank im Job – Burnout und die Folgen

Berufsunfähigkeit, und dann?!

Eine Berufsunfähigkeit kann sehr lange dauern. Statistisch gesehen bezieht der Berufsunfähige seine Rente im Durchschnitt für 7-8 Jahre. Danach ist die Arbeitsfähigkeit wieder hergestellt oder die Altersrente steht an. Aber auch ein 30-jähriger Leistungsbezug kann vorkommen. Das Problem dabei: Die ursprünglich vereinbarte BU-Rente verliert über eine so lange Zeit enorm an Wert. Bei einer 2%igen Inflation sind 1.000€ BU-Rente nach 30 Jahren nur noch knapp 550€ Wert. Reichte sie zu Beginn noch aus, droht im Alter dennoch Armut.

Daher ist es besonders wichtig, eine sog. Leistungsdynamik in den Vertrag einzuschließen. Leider ist diese bei den meisten alten Verträgen nicht vorgesehen. Bei gleicher Rentenhöhe von  1.000€ monatlich erhalten Sie in 30 Jahren statt 492.000€ (inkl. 2% Leistungsdynamik) so nur 360.000€..

Die Sache mit dem Beruf

Formular BUEine BU-Beratung ist nicht trivial! Wir müssen nicht nur die passenden Versicherer für Ihren Geldbeutel und Ihren Gesundheitszustand finden, auch die korrekte Einstufung Ihres Berufes wird immer komplizierter. Wurde früher nur zwischen 2 Berufsgruppen (körperlich oder kaufmännisch) unterschieden, ist die Berufsgruppeneinstufung mittlerweile zu einer eigenen Wissenschaft geworden.

Heute werden die Schul-, Aus- und Weiterbildung, Studienabschlüsse, Leitungsfunktion, der Anteil der Reisetätigkeit und viele andere Dinge herangezogen, um Sie in eine Berufsgruppe einzustufen. Dies zuverlässig ohne Analyse Ihres konkreten Berufsbildes zu machen, ist kaum mehr möglich.

Eine falsche Einstufung durch Sie oder uns kann im Leistungsfall zu einer erheblichen Kürzung Ihrer BU-Rente führen und daher extrem teuer werden. Auch kann der monatliche Beitrag durch eine professionelle Analyse sogar gesenkt werden. Hierfür haben wir einen eigenen Analysebogen entwickelt, den wir in unserer Beratung nutzen.

Ehrlich währt am längsten

Nicht jeder Leistungsantrag führt auch zur Zahlung einer BU-Rente. Die Gründe dafür sind vielfältig. Der Hauptgrund ist aber die sog. vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung. Vereinfacht ausgedrückt: Falsche Gesundheitsangaben im Antrag.

Beim Abschluss einer Versicherung gegen Berufsunfähigkeit fragt Sie der Versicherer nach Vorerkrankungen der letzten 5 bzw. 10 Jahre. Geben Sie relevante Erkrankungen bei Antragstellung nicht an, kann der Versicherer im Leistungsfall versuchen, diese fehlenden Angaben mit dem Grund der Berufsunfähigkeit in Verbindung zu bringen. Gelingt dies, kann der Versicherer auf die Zahlung der BU-Rente verzichten. Eine Katastrophe!

Daher sind wahrheitsgemäße Angaben im Antrag alternativlos. Um aber schon bei Antragstellung zu wissen, wie der Versicherer entscheiden wird, empfehlen wir eine Risikovoranfrage. In dieser prüft der Versicherer Ihren Gesundheitszustand, ohne im negativen Fall eine Eintragung in die sog. Sonderwagnisdatei vorzunehmen, auf die im Zweifel alle anderen Versicherer zugreifen können. Eine Risikovoranfrage kann anhand von Fragebögen, Arztunterlagen und/oder einem Auszug aus Ihrer Patientenakte erfolgen, welche Sie von Ihrem Hausarzt erhalten können. Auch eine Anfrage bei der Krankenkasse über die erstatten Leistungen der Vergangenheit kann nützlich sein, um nichts zu vergessen.

Zusammenfassung

Um es ganz klar zu sagen: Leistung von einem BU-Versicherer zu bekommen, ist nicht leicht. Ein BU-Leistungsfall kostet den Versicherer schnell mehrere 100.000€. Dementsprechend prüfen die Versicherer sehr genau, ob Sie wirklich berufsunfähig sind und im Vorfeld keine Falschangaben gemacht haben. Findet die Versicherung einen Grund dafür, nicht zahlen zu müssen, wird sie diese Chance in aller Regel nutzen.

Sich nicht gegen Berufsunfähigkeit zu versichern, ist aber keine Option. Fast niemand ist in der Lage, den Verdienstausfall mit anderen Mitteln auszugleichen. Wir halten es daher für sehr ratsam, eine Privatrechtsschutz-Versicherung abzuschließen, um Ihre Ansprüche im Leistungsfall notfalls gerichtlich durchzusetzen. Aufgrund des hohen Streitwertes können sich viele den Prozess sonst oft nicht leisten und müssen dadurch auf ihre BU-Rente verzichten. Speziell für den BU-Leistungsfall gibt es spezialisierte Anwälte und Berater, mit denen die Chance extrem steigt, zeitnah die zustehende Rente zu erhalten. Im Bedarfsfall stellen wir gerne einen Kontakt her.

Das Thema Berufsunfähigkeit ist zu wichtig, um es auf die lange Bank zu schieben. Lassen Sie uns frühzeitig darüber sprechen, Zögern führt zu höheren Beiträgen und birgt das Risiko, dass sich Ihr Gesundheitszustand vor Antragstellung verschlechtert. Sprechen Sie uns gerne an.

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Krank im Job – Burnout und die Folgen

Burnout entwickelt sich immer mehr zur Volkskrankheit Nr. 1 in Deutschland. Unsere Psyche und unser Körper sind der stetig steigenden Belastung durch das moderne Arbeitsleben immer häufiger nicht mehr gewachsen. Überstunden, ständige Erreichbarkeit und übersteigerte Erwartungen an unsere Arbeitsleistungen führen dazu, dass heute beispielsweise knapp 30% aller Berufsunfähigen Ihren Job aufgrund von Burnout und anderen Nervenkrankheiten an den Nagel hängen müssen (vgl. Statistik des GDV).

Wussten Sie schon? – Burnout in Zahlen

  • Jeder dritte Berufstätige arbeitet bis zum Rande der Belastbarkeit und fühlt sich stark erschöpft oder gar ausgebrannt.
  • Burnout ist u.a. gekennzeichnet durch Energiemangel, ständige Kopfschmerzen, Reizbarkeit und Niedergeschlagenheit. Dabei leidet jeder dritte Burnout-Betroffene an Schlafstörungen.
  • Bis zu 13 Millionen Arbeitnehmer in Deutschland sind nach Schätzungen von Gesundheitsexperten und Krankenkassen von Burnout betroffen.
  • 18 Monate dauert es durchschnittlich, bis ein Mensch wegen Burnout so handlungsunfähig ist, dass sein Zustand am Arbeitsplatz erkannt wird.
  • Experten schätzen die Produktionsausfallkosten und verlorene Bruttowertschöpfung in Deutschland auf rund 71 Milliarden Euro.

Dabei sind wir dem Krankheitsbild Burnout nicht schutzlos ausgeliefert. Es gibt zahlreiche Strategien, um dem Erschöpfungszustand entgegenzuwirken. Besserer Lebenswandel, gesündere Ernährung und eine Umstellung der eigenen Arbeitsweise können dazu führen, dass die Krankheit nicht ausbricht.

Alle, die mehr über das Thema Burnout wissen und sich einen Selbsttest unterziehen möchten, können hier das kostenlose E-Book herunterladen, welches das Autorenteam rund um den namhaften Burnout-Spezialisten Prof. Dr. Burisch in Zusammenarbeit mit der Hannoverschen Leben herausgegeben hat.

Nicht immer kann ein Burnout frühzeitig erkannt und behandelt werden. Um sich vor den finanziellen Folgen einer Burnout-Erkrankung zu schützen, gibt es verschiedene Möglichkeiten, welche wir gerne im Rahmen eines Beratungsgesprächs mit Ihnen erörtern. Bitte beachten Sie, dass diese Absicherungen aber meist nur möglich sind, wenn noch keinerlei Symptome zu Tage getreten sind. Daher ist frühes Handeln besonders wichtig!

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