Besonderheiten der Kfz-Flottenversicherung

Zum Jahreswechsel stellen viele Firmen ihre Kfz-Flottenversicherung auf den Prüfstand. Wie bei Privatkunden ist meist der 30.11. der magische Stichtag. Möchten Sie sich über die Leistungen der Kfz-Versicherung informieren, empfehlen wir Ihnen unseren Blogartikel zum Thema. Im heutigen Artikel möchten wir auf die Besonderheiten bei gewerblichen Kfz-Versicherungsverträgen eingehen.

Lesedauer: 4 Minuten

 

Arten der Kfz-Flottenversicherung

Wenn wir über die Kfz-Flottenversicherung sprechen, meinen wir kein homogenes Gebilde. Vielmehr handelt es sich um einen Überbegriff für alle Kfz-Tarife, die für Firmenkunden Erleichterungen anbieten. Wie diese Erleichterungen aussehen, hängt vom jeweiligen Tarif ab. Sie reichen von Sondereinstufungen bei den Schadenfreiheitsklassen über den Verzicht auf weiche Tarifmerkmale bis hin zum Stückpreismodell. Wie das in der Praxis genau aussieht, beschreiben wir in den nachstehenden Abschnitten.

Kfz-Flottenversicherungen sind bei mehreren Versicherern ab 3 motorisierten Fahrzeugen erhältlich, wobei vereinzelt auch schon Tarife ab einem oder zwei Fahrzeugen angeboten wird. Üblicherweise spricht man bis einschließlich 9 Fahrzeugen von einem Kleinflottentarif.

Sind 10 oder mehr motorisierte Fahrzeuge vorhanden, beginnen bei vielen Versicherern bereits die Großflotten. Diese werden mit noch weniger Angaben tarifiert oder als Stückpreismodell angeboten. Sind 50, 100 oder noch mehr Fahrzeuge vorhanden, lassen sich darüber hinaus noch individuellere Vereinbarungen mit den Versicherern treffen, die im Standardgeschäft so nicht möglich sind.

 

Weiche Merkmale in der Kfz-Flottenversicherung

In der privaten Kfz-Versicherung spielen zahlreiche Merkmale bei der Preisfindung eine Rolle. Die wichtigsten sind:

  • Fahrerkreis und -alter
  • Jährliche Fahrleistung
  • Abstellplatz

Darüber hinaus kann der Beitrag noch durch Bahncard, Automobilclubmitgliedschaft, das Führerscheindatum und viele andere Merkmale beeinflusst werden.

Bei Firmenkunden ist es aus verschiedenen Gründen nicht sinnvoll, so detailliert zu differenzieren. Die korrekte Angabe des Fahrerkreises und -alters ist ab einer gewissen Unternehmensgröße kaum möglich, gleiches gilt für den nächtlichen Abstellplatz. Aus diesem Grund wird bei den allermeisten Kfz-Flottentarifen auf die Angabe der weichen Tarifmerkmale teilweise oder ganz verzichtet. Lediglich die jährliche Fahrleistung wird bei einigen Tarifen abgefragt, wobei sich diese Abfrage meist auf PKW beschränkt.

 

Schadenfreiheitsklassen bei Flottenverträgen

Wächst eine Firma und kommen dadurch neue Fahrzeuge hinzu, sind oft keine Schadenfreiheitsklassen für die neuen Fahrzeuge vorhanden. Dadurch würden die Versicherungsbeiträge besonders hoch ausfallen. Wird aber der passende Flottenvertrag ausgewählt, kann dieses Problem gelöst werden. Die meisten Tarife bieten für Fahrzeuge ohne SF-Klasse Sondereinstufungen in SF 2 oder 3, in der Spitze lässt sich aber auch eine SF 17 erreichen. Damit sind bis zu 75% Rabatt möglich. Besonders Unternehmen mit stark wachsenden Flotten sollten daher auf Tarife mit guten Sondereinstufungen achten.

Hat die Firma keine passenden Schadenfreiheitsklassen, können auch die Geschäftsführer und Mitarbeiter ihre privaten Schadenfreiheitsklassen einbringen. Das geschieht widerruflich durch eine „besondere Vereinbarung“. Der Mitarbeiter kann seine Schadenfreiheitsklasse also jederzeit wieder auf sich selbst übertragen, hierbei hat das Unternehmen kein Veto-Recht. Auch wenn sich die Kosten der Flottenversicherung durch die Einbringung der Schadenfreiheitsklasse reduzieren lassen, sollte bedacht werden, dass sich diese durch einen Schadenfall auch verschlechtern kann.

Wird aufgrund der Flottengröße ein Stückpreismodell vereinbart, spielt die SF-Klasse keine Rolle mehr. Der Beitrag der Flotte wird herbei individuell vereinbart und hängt in den Folgejahren vor allem von der Schadenquote ab.

 

Fahrzeuge der Geschäftsführer

Häufig kommt im Rahmen der Flottenberatung der Wunsch des Geschäftsführers oder Firmeninhabers auf, seine privaten Fahrzeuge im Rahmen der Kfz-Flottenversicherung zu versichern. Das ist in der Regel auch möglich, wobei der Versicherungsnehmer und Beitragszahler meist die Firma werden muss.

Anders sieht es bei den Fahrzeugen der Familie aus. Oftmals lassen die Versicherer eine Mitversicherung nicht zu. Das gilt insbesondere für die Kleinflottenmodelle. Bei größeren Flotten gelingt der Einschluss gelegentlich.

 

Besondere Branchen

Flottentarife sind grundsätzlich für Kunden aus den meisten Branchen geeignet. Allerdings gibt es einige Branchen, die besondere Privilegien genießen und auch solche, denen Versicherer eher ungern die Vorteile von Flottentarifen anbieten.

Folgende Branchen erhalten zum Teil schon mit einem Fahrzeug einen Kfz-Flottentarif:

  • Bauunternehmen
  • Architekten und Ingenieure
  • Immobilienunternehmen, Hausverwalter und Immobilienmakler
  • IT-Unternehmen

Diese Branchen stehen bei vielen Versicherern auf dem Index oder sind deutlich schwerer zu versichern:

  • Ambulante Pflegedienste
  • Auslieferungsdienste
  • Güterverkehrsunternehmen, vor allem Kurierdienste
  • Mietwagenflotten

Mit passenden Schadenquoten und guten Argumenten lassen sich die Kfz-Flotten aller Branchen versichern. In den genannten Branchen sollte die Anfrage aber besonders gut aufbereitet werden.

 

Anbieter der Kfz-Flottenversicherung

Viele Versicherer, die im privaten Kfz-Versicherungsmarkt hohe Marktanteile haben, spielen in der Flottenversicherung keine oder nur eine sehr untergeordnete Rolle. So sind Anbieter wie HUK, Europa, WGV oder DEVK bei Flottenkunden nicht oder nur sehr selten zu finden.

Klassische Flottenanbieter sind beispielsweise Allianz, R+V/Kravag, VHV, AXA oder Zurich. Aber auch andere Versicherer wie die Itzehoer, Sparkassenversicherung, Alte Leipziger und einige weitere bieten attraktive Lösungen für Firmenkunden.

Welcher Versicherer auf den konkreten Kunden passt, hängt von sehr vielen Faktoren ab. Die Auswahl des richtigen Anbieters ist die Kunst eines Maklers.

 

Kfz-Flottenversicherung für Privatpersonen

Wie beschrieben, wurden Flottentarife für Firmenkunden konzipiert. Vereinzelt bieten Versicherer aber auch Flottentarife für Privatkunden an. Hier werden meist 5 oder 7 Fahrzeuge vorausgesetzt. Im Gegenzug erhält der Kunde Sondereinstufungen oder zusätzliche Nachlässe.

In der Praxis kommen Kfz-Flottenversicherungen bei Privatkunden aber nur selten zum Tragen. Das liegt vor allem daran, dass ein und derselbe Versicherer nur selten für jedes Fahrzeug eines Kunden marktgängige Konditionen anbieten kann. Zudem wird die verlangte Mindestzahl an Fahrzeugen nur selten erreicht, sodass die Zahl potenzieller Kunden ohnehin sehr begrenzt ist.

 

Beratung zur Kfz-Flottenversicherung

Möchten Sie Ihre bestehende Kfz-Flottenversicherung durch uns überprüfen und in den Marktvergleich stellen lassen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Bitte planen Sie hierfür etwas Vorlaufzeit ein, da kurz vor der Kündigungsfrist am 30.11. eine hohe Anfragefrequenz bei Versicherern und Maklern herrscht.

 

©Bild: Markus Winkler / Unsplash