Autoinhaltsversicherung

Aktuell werden wir häufiger mit Diebstahlschäden aus Firmenfahrzeugen konfrontiert. Nicht nur professionelle Diebesbanden versuchen sich zu bereichern, zum Teil werden auch Handwerksunternehmen selbst zu Straftätern. Insbesondere für Subunternehmer, die die Ladung der Fahrzeuge ihrer Auftraggeber gut kennen, bieten sich gute Möglichkeiten, unbemerkt den eigenen Werkzeugbestand aufzubessern. Viele Unternehmen setzen sich deshalb mit der Autoinhaltsversicherung auseinander. Diese möchten wir heute näher beleuchten.

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Wesen der Autoinhaltsversicherung

Vielen ist diese unter dem Begriff „Werkverkehrsversicherung“ geläufig. Es handelt sich hierbei um eine Transportversicherung zur Absicherung eigener oder unentgeltlich transportierter Sachen. Sie ist damit das direkte Gegenstück zur Warentransportversicherung, in der entgeltlich transportierte Sachen abgesichert werden.

Üblicherweise wird die Autoinhaltsversicherung von Handwerksbetrieben abgeschlossen, die damit ihre Werkzeuge und die Waren, welche an ihre Kunden ausgeliefert werden, absichern möchten. Allerdings können auch andere Unternehmen Bedarf daran haben, z.B. herstellende Betriebe oder Handelsunternehmen.

 

Kein Versicherungsschutz in der Inhaltsversicherung

Dass es überhaupt Bedarf an einer Autoinhaltsversicherung gibt, hängt mit den Versicherungsbedingungen der klassischen Inhaltsversicherung zusammen. In dieser sind zwar auch die Sachen des Unternehmens versichert. Allerdings besteht der Versicherungsschutz üblicherweise nur in Gebäuden, sodass der Diebstahl aus Kraftfahrzeugen meist nicht versichert ist.

Hinzu kommt, dass die Autoinhaltsversicherung Gefahren kennt und absichert, welche in der klassischen Inhaltsversicherung keine Rolle spielt. Hier sei insbesondere der Transportmittelunfall genannt, welcher beispielsweise bei bruchgefährdeten Gütern (z.B. Fenster) vorkommen kann.

 

Preisberechnung bei der Autoinhaltsversicherung

Es gibt zahlreiche Varianten, wie die Versicherungsgesellschaften die Policen gestalten und den Beitrag berechnen. Die wichtigsten Formen sind dabei:

  • Nach Anzahl der Fahrzeuge: Sie geben an, wie viele Fahrzeuge der verschiedenen Fahrzeuggruppen (PKW, LKW, Anhänger) vorhanden sind. Je Fahrzeug wird dann eine einheitliche Versicherungssumme angegeben. Diese Variante kann sehr günstig sein, bedeutet aber einen hohen Pflegeaufwand. Eine sich verändernde Fahrzeugzahl muss aktiv gemeldet werden, bei einigen Versicherern sogar die konkreten Kennzeichen. Nach unserer Erfahrung erfolgen diese Meldungen aber nur sehr unzuverlässig, sodass stets die Gefahr besteht, dass genau das betroffene Fahrzeug nicht versichert ist.
  • Pauschales Tageslimit: Anzugeben ist hierbei nur die Versicherungssumme, welche maximal innerhalb eines Tages benötigt wird. Als Faustregel dient hier der Gesamtladungswert aller Fahrzeuge am gleichen Ort. Stehen beispielsweise viele Fahrzeuge über Nacht beladen auf dem Betriebsgelände, benötigen Sie eine recht hohe Summe. Sind die Fahrzeuge hingegen über ein großes Gebiet verstreut (z.B. beim jeweiligen Mitarbeiter zu Hause), kann eine vergleichsweise geringe Summe ausreichen, was sich positiv auf die Beitragshöhe auswirkt.
  • Umsatzpolice: Bei dieser Form errechnet sich der Beitrag auf Basis des Unternehmensumsatzes. Die Anzahl der Fahrzeuge spielt keinerlei Rolle, je Schadenfall und Fahrzeug gelten meist sehr großzügige Grenzen.

Welche Variante für Ihr Unternehmen die attraktivere ist, hängt stark von den konkreten Kennzahlen wie Ladungshöchstwert, Anzahl der Fahrzeuge und Umsatz ab. Den passenden Anbieter für die jeweilige Kundensituation zu finden, ist letztlich die Kunst des Maklers.

 

Wichtige Deckungserweiterungen

Grundsätzlich sind die meisten Autoinhaltsversicherungen sehr ähnlich aufgebaut. Die in der Police genannten Waren und Werkzeuge sind gegen die üblichen Gefahren abgesichert, insbesondere:

  • Einbruchdiebstahl, Vandalismus und Raub
  • Transportmittelunfall
  • Notbremsung, Ausweichmanöver
  • Feuer, Explosion
  • Be- und Entladeschäden

Je nach Bedarf des Kunden können die Policen aber durch nützliche Bausteine erweitert werden, z.B.:

  • Persönliche Habe des Fahrers: Mitversichert sind die Sachen des Fahrers wie Kleidung und Ausweise, oftmals ausgeschlossen oder stark begrenzt sind Wertsachen wie Bargeld
  • Baustellendeckung: Versichert sind die Sachen auch, wenn sie auf einer Baustelle in einem Container gelagert werden
  • Güterfolgeschäden: Vermögensschäden, welche durch den Verlust oder die Beschädigung der Sachen entstehen (z.B. die Abarbeitung eines Auftrags ist nicht mehr möglich, da wichtige Werkzeuge entwendet wurden)
  • Ausstellungsversicherung: Mitversichert sind die Sachen auch während einer Messe oder Ausstellung

 

Nicht versicherte Sachen und Gefahren in der Autoinhaltsversicherung

Nicht alle Risiken lassen sich beim Transport Ihrer Waren und Werkzeuge absichern oder sie können nur besonders vereinbart werden. Nicht versichert sind insbesondere:

  • Selbstfahrende Arbeitsmaschinen (z.B. Gabelstapler) – die Mitversicherung ist aber per Klausel möglich
  • Valoren (Juwelierwaren), Bargeld, Kunstgegenstände oder andere besonders wertvolle Waren – hierfür benötigen Sie eine Valorenversicherung, an die recht strenge Auflagen geknüpft sind
  • Schäden durch den Diebstahl beladener Anhänger, wenn diese nicht mit dem Auto verbunden sind – Versicherungsschutz ist aber mit individueller Vereinbarung darstellbar
  • Schäden durch unsachgemäße Verpackung oder Beladung
  • Schäden am Fahrzeug selbst, etwa im Zuge eines Einbruchs oder bei einer Vollbremsung – hier greift die Voll-/Teilkaskoversicherung des Fahrzeugs sowie eine ggf. vorhandene Zusatzdeckung (Brems-, Betriebs- und Bruchschäden)

 

Autoinhalt in anderen Policen

Nicht immer ist es notwendig, eine separate Autoinhaltsversicherung abzuschließen, um die Sachen in Kraftfahrzeugen abzusichern. In einigen Fällen besteht bereits Versicherungsschutz über andere Produkte. Verfügt ihr Unternehmen über eine Transport-Generalpolice, weil es häufig Sachen durch Spediteure transportieren lässt, beinhaltet diese üblicherweise bereits eine Werkverkehrsdeckung.

Auch einige Betriebsinhaltsversicherungen bieten vernünftige Werkverkehrsbausteine an, sofern für sie eine recht niedrige Versicherungssumme (meist 5.000€ oder 10.000€) ausreicht, wenige Fahrzeuge vorhanden sind und keine besonderen Leistungsinhalte gewünscht werden.

Ein Blick in Ihre bereits vorhandenen Versicherungspolicen kann sich also lohnen, bevor Sie eine neue Police abschließen.

 

Autoinhaltsversicherung für Privatpersonen

Vereinzelt bieten Versicherer auch Autoinhaltsversicherungen für Privatpersonen an. Zielgruppe sind hierbei vor allem Camper. Dieses Produkt fristet sein Dasein allerdings seit Jahren in einer Nische. Anders als bei Gewerbekunden können Privatpersonen ihre Sachen sehr gut auch in Kraftfahrzeugen durch eine Hausratversicherung schützen. Dies ist üblicherweise durch die Klausel „Diebstahl aus Kfz“ gewährleistet. Noch mächtiger ist jedoch der Einschluss „Opfer einer polizeilich angezeigten Straftat“, bei der die Hürden für den Versicherungsschutz deutlich niedriger sind. Eine separate Autoinhaltsversicherung ist bei einem guten Hausratschutz in aller Regel nicht notwendig.

 

Beratung zur Autoinhaltsversicherung

Mit der Wahl des auf die Kundensituation passenden Produktes ist es möglich, Ihren Autoinhalt sehr umfangreich und recht kostengünstig abzusichern. Mit dem falschen Anbieter kann dieser Schutz aber schnell das 3 bis 5-fache dessen kosten oder wichtige Leistungspunkte sind nicht enthalten. Daher empfehlen wir, vor Vertragsabschluss eine genaue Analyse des Bedarfs und der möglichen Lösungen vorzunehmen. Kommen Sie dazu jederzeit gerne auf uns zu!

 

©Bild: Markus Winkler/Unsplash