Beitragserhöhung der GKV 2023

Zum 01.01.2023 steigen die Beiträge der gesetzlichen Krankenkassen (GKV). So weit so normal. Allerdings hat die diesjährige Erhöhung der Beiträge eine Besonderheit, denn dank einer Gesetzesänderung muss die GKV ihre Kunden diesmal nicht informieren. Deswegen machen wir das für Sie.

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Erhöhung des Zusatzbeitrags in der GKV

Neben dem kasseneinheitlichen Beitragssatz von 14,6% des monatlichen Bruttoeinkommens verlangen alle Krankenkasse noch einen individuellen Zusatzbeitrag. Dieser hängt von der Finanzlage der jeweiligen Krankenkasse ab und kann in einem gewissen gesetzlichen Rahmen grundsätzlich frei von der jeweiligen GKV bestimmt werden. Das Gesundheitsministerium legt jedoch einen durchschnittlichen Zusatzbeitrag fest, der als Orientierung für die Krankenkassen gilt und tatsächlich auch recht nah am Mittelwert aller Kassen liegt.

Bislang lag dieser durchschnittliche Zusatzbeitrag bei 1,3%, sodass zusammen mit dem allgemeinen Beitragssatz von 14,6% insgesamt 15,9% des sozialversicherungspflichtigen Bruttos an die Krankenkasse gezahlt werden müssen. Bei Rentnern und anderen Gruppen gelten leicht abweichende Beitragssätze.

Zum 01.01.2023 wird der durchschnittliche Zusatzbeitrag nun um 0,3%-Punkte von 1,3% auf 1,6% angehoben. In Anbetracht der aktuellen Inflation und den enormen Ausgaben im Zusammenhang war dieser Schritt erwartet worden und ist auch nicht ungewöhnlich. Einzigartig ist jedoch eine damit verbundene Gesetzesänderung, durch welche die GKV diesmal nicht über die Beitragserhöhung informieren muss. Das führt dazu, dass viele gesetzlich Versicherte im Januar plötzlich mehr für ihre Krankenversicherung bezahlen müssen, ohne es vorher zu erfahren. Schlimmer noch: Sie werden auch nicht über ihr gesetzlich verankertes Recht informiert, im Fall einer Erhöhung ihre Krankenkasse zu wechseln, obwohl sie möglicherweise noch nicht die Mindestversicherungszeit von 12 Monaten bei ihrer Krankenkasse erreicht hatten.

Wie reagieren die einzelnen Krankenkassen

Nicht jede Krankenkasse folgt der Richtschnur des Gesundheitsministeriums. Einige Kassen halten ihre Beiträge konstant oder senken sie sogar. Von den aktuell 95 Krankenkassen in Deutschland haben

  • 67 Krankenkassen ihre Beiträge erhöht
  • 24 Krankenkassen ihren Beitrag unverändert gehalten
  • 4 Krankenkassen ihre Beiträge sogar gesenkt

Die beiden Marktführer Techniker Krankenkasse (TK) und Barmer haben ihre Beitragssätze unverändert gelassen. Negativ fallen insbesondere die Allgemeinen Ortskrankenkassen (AOK) auf, welche auf breiter Front Erhöhungen zwischen 0,1- und 0,5%-Punkten vornehmen. So gehören die AOK Nordwest und AOK Nordost mit 1,9 bzw. 1,89% Zusatzbeitrag zu den teuersten Krankenkassen in Deutschland. Der günstigste Anbieter, welcher in ganz Deutschland abgeschlossen werden kann, sind die BKK firmus und BKK Seidensticker mit 0,9%. Regional sind zum Teil noch günstigere Krankenkassen verfügbar.

Auch die Beitragsbemessungsgrenze steigt

Ihre Beitragshöhe setzt sich in der gesetzlichen Krankenversicherung aus dem Beitragssatz und Ihrem sozialversicherungspflichtigen Bruttoeinkommen zusammen. Dieses wird aber nicht unbegrenzt berücksichtigt, sondern nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze. Diese wird jedes Jahr neu festgelegt und steigt in aller Regel, so auch in diesem Jahr.

Lag diese im Jahr 2022 noch bei 58.050 Euro pro Jahr, legt die GKV nun Ihr Einkommen bis maximal 59.850 Euro für die Beitragsberechnung zu Grunde. Das ist eine Steigerung um 3,1%. Für Gutverdiener erhöht sich der Beitrag damit doppelt, wie wir an einem Beispiel zeigen möchten:

Beispiel: Kunde mit 60.000€ Jahresbrutto und durchschnittlichem Beitragszuschlag

  • Beitrag 2022: 58.050€ x (14,6% + 1,3%) x 1/12 = 769,16€ monatlich
  • Beitrag 2023: 59.850€ x (14,6% + 1,6%) x 1/12 = 807,98€ monatlich

Das entspricht einer Erhöhung um satte 5%, obwohl in der Öffentlichkeit allenfalls von der Anpassung des Zusatzbeitrags um 0,3% gesprochen wird.

GKV wechseln – Wie geht das?

Aufgrund der Beitragserhöhung haben Sie ein Sonderkündigungsrecht, müssen aber die Kündigungsfrist von 2 Monaten zum Monatsende dennoch einhalten. Gleiches gilt bei einer ordentlichen Kündigung, solange Sie seit mindestens 12 Monaten Mitglied Ihrer Krankenkasse waren. Somit wäre ein Wechsel bei einer Kündigung im Januar zum 01.04.2023 möglich.

Zunächst sollten Sie eine Krankenkasse Ihrer Wahl aussuchen. Diese können Sie sehr leicht auf unserer dafür eingerichteten Seite tun. Haben Sie die richtige Krankenkasse gefunden, informieren Sie uns einfach. Wir kümmern uns dann um den Wechsel und die Kündigung Ihrer bisherigen Krankenkasse.

Selbstverständlich können Sie uns auch jederzeit persönlich darauf ansprechen.

Besser in die PKV wechseln?

Sind Sie selbstständig, verbeamtet oder verdienen mindestens 66.600€ brutto im Jahr, kann auch der Wechsel in die private Krankenversicherung (PKV) eine Option für Sie sein. Hierbei sollten jedoch auch die Nachteile des privaten Systems berücksichtigt werden, die wir hier ausführlich dargestellt haben.

©Bild: Marek Studzinski/Unsplash