Neues zur KfW-Förderung

Die staatliche Förderbank KfW unterstützt Bauherren und Immobilienkäufer durch günstige Kredite und Zuschüsse beim Kauf, Umbau oder der Moderinisierung von privaten Wohngebäuden. Zum 01.07.2021 wurde diese KfW-Förderung neu gestaltet. Wir informieren Sie über die wichtigsten Änderungen.

+++ Die KfW ordnet ihre Förderprogramme neu +++

+++ Förderkredite, Zuschüsse und Expertenhilfe möglich +++

+++ TBO unterstützt bei der Suche nach der passenden Förderung +++

Lesedauer: 4 Minuten

 

Neue Bundesförderung für effiziente Gebäude

Am 1. Juli 2021 startete die neue Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), die die bisherigen KfW-Programme ersetzt. Ziel dieser ist es, die vielen mittlerweile undurchsichtig gewordenen Fördertöpfe für Immobiluen unter dem Dach der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zu bündeln. Insbesondere für energieeffiziente Baumaßnahmen wurde die Förderung nochmals verbessert.

Förderkredit, Tilgungszuschuss und Expertenhilfe

Die KfW-Förderung setzt sich aus drei Komponenten zusammen. Im ersten Schritt erhalten Sie zinsgünstige Kredite. Bei diesen liegt der Zins oftmals unter 1% pro Jahr, unabhängig von der Bonität. Die Höhe der Kredite ist dabei beschränkt. Sie liegt je nach Programm bei 50.000€ bis 150.000€.

Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit, direkte Förderungen durch die KfW zu erhalten. Diese beträgt in den neuen Programmen bis zu 50% des Kreditbetrags! Bis auf wenige Ausnahmen wird die Förderung nicht direkt an Sie ausgezahlt, sondern in Form von Tilgungszuschüssen gutgeschrieben. Diese werden wie Sondertilgungen behandelt, wodurch sich die Restlaufzeit des KfW-Darlehens deutlich verkürzt. Bei einem 50%igen Tilgungszuschuss verkürzt sich die Laufzeit beispielsweise von 25 auf knapp 12 Jahre bei unveränderter Ratenhöhe.

Abgerundet wird die KfW-Förderung durch die Hilfe verschiedener Experten. Zum Teil müssen Sie diese obligatorisch hinzuziehen (z.B. Energieexperten für energetische Sanierung), zum Teil wird sie empfohlen. Die KfW übernimmt dabei einen Teil der dafür anfallenden Kosten oder erhöht die Tilgungszuschüsse.

Was wird gefördert?

Die KfW-Förderung ist enorm vielfältig. Beispielsweise werden gefördert:

  • Der Kauf oder Bau eines selbstgenutzten Objekts
  • Die energetische Sanierung
  • Der Kauf einer neuen Heizung
  • Die Installation von Solar- und Photovoltaikanlagen
  • Altersgerechter Umbau
  • Verbesserungen des Einbruchschutzes
  • Ladestationen für Elektroautos

Hier geht es zur Übersicht der Förderungen für Neubauten. Die für bestehende Immobilien finden Sie unter diesem Link.

Übrigens: Auch die Kombination mehrerer Förderprogramme ist möglich.

KfW-Förderung für Mieter

Die meisten KfW-Programme richten sich an Immobilienkäufer und -besitzer. Die Zuschüsse zur Verbesserung des Einbruchschutzes sowie für die Installation einer Ladestation für Elektroautos stehen jedoch auch Mietern offen. Bitte beachten Sie aber, dass letzterer zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Artikels (03.07.2021) aufgebraucht ist. Dies kann sich jedoch durch zusätzliche Bundesmittel wieder ändern.

KfW-Förderung beantragen

In den meisten Fällen können KfW-Kredite und Zuschüsse nicht allein, sondern nur in Verbindung mit einem Annuitätendarlehen einer Bank beantragt werden. Die finanzierende Bank übernimmt dabei die Formalitäten zur Beantragung der KfW-Mittel.

Einige wenige Programme können auch ohne eine zusätzliche Finanzierung beantragt werden, etwa die Zuschüsse zur Verbesserung des Einbruchschutzes. Diese können dann direkt im Zuschussportal der KfW angefordert werden, das Einschalten der (Haus-)Bank ist dann nicht nötig.

Nachteile der KfW-Förderung

So wichtig und sinnvoll die KfW-Förderung für Immobilienbesitzer und -käufer ist, möchten wir Sie auch über die Nachteile der Förderung informieren. Vor allem zu nennen sind folgende Punkte:

  • Die maximale Zinsbindungsdauer beträgt in aller Regel 10 Jahre. Erhöhen sich die Zinsen in dieser Zeit stark, kann die monatliche Rate der Baufinanzierung erheblich steigen. Für das Hauptdarlehen (ohne KfW-Förderung) streben wir meist deutlich längere Zinsbindungen von 15, 20 oder noch mehr Jahren an.
  • Die maximale Laufzeit der KfW-Darlehen ist für alle Programme festgeschrieben und liegt in vielen Fällen bei 25 Jahren. Dies führt zu einem Tilgungssatz von 3,5 bis 4% pro Jahr. Viele andere Darlehen werden hingegen mit 2% Tilgung berechnet. Entsprechend liegen die Monatsraten der KfW-Darlehen meist deutlich über klassischen Annuitätendarlehen.
  • Tilgungsfreies Anlaufjahr: Für viele Kunden ist es ein Vorteil, dass bei KfW-Darlehen im ersten Jahr nicht getilgt werden muss, sondern nur Zinsen bezahlt werden. Tatsächlich führt dies aber auch dazu, dass die Rückzahlung länger dauert als bei identischen Darlehen außerhalb der KfW.
  • Keine Sondertilgungsmöglichkeit: KfW-Darlehen können i.d.R. nur regulär zurückgeführt werden. Sondertilgungen sind üblicherweise nicht möglich. Ausgenommen davon sind natürlich die Tilgungszuschüsse.

Für manche Berater kommt erschwerend hinzu, dass KfW-Darlehen meist nicht oder nur gering verprovisioniert werden. Für uns spielt dies jedoch keinerlei Rolle. Unser Ziel ist es, die optimale Finanzierung für unsere Kunden zu gestalten – unabhängig von Provisionsinteressen.

Wir unterstützen Sie auf auf der Suche nach einer passenden Immobilienfinanzierung und berücksichtigen dabei selbstverständlich auch alle möglichen KfW-Programme. Sie möchten ein konkretes Objekt finanzieren oder haben grundlegendes Interesse an diesem Thema, dann kommen Sie gerne auf uns zu.