Geliehene iPads versichern

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+++ Geliehene iPads haben speziellen Versicherungsbedarf +++

+++ In vielen Fällen greifen bereits bestehende Verträge +++

+++ Dennoch bestehen Lücken. TBO bietet Unterstützung bei der Prüfung +++

Im Zuge der Corona-Situation wird die Digitalisierung in den Schulen vorangetrieben. Aktuell erhalten deswegen viele Kinder von den Schulen iPads zur Verfügung gestellt. Hierbei handelt es sich um Leihgeräte, für die ein entsprechender Vertrag unterzeichnet werden muss. In diesem wird darauf hingewiesen, dass Sie selbst für den Versicherungsschutz sorgen müssen.

Leider werden viele Eltern in Unsicherheit darüber gelassen, welche Versicherung greift und ob eventuell Lücken bestehen. Wir bringen deswegen Licht ins Dunkle.

Wo liegt eigentlich das Problem?

Von der Stadt oder Schule zur Verfügung gestellte iPads gehen zwar in Ihren Besitz über, bleiben aber das Eigentum des Verleihers. Dadurch entsteht eine unsichere Situation, welche Versicherungen im Schadenfall greifen. Hinzu kommt aufgrund des langen Leihzeitraums von meist einem Jahr die Frage auf, ob hier noch eine Leihe oder eine dauerhafte Nutzungsüberlassung vorliegt.

Versicherungsschutz in der Hausratversicherung

Grundsätzlich gilt in der Hausratversicherung auch fremdes Eigentum mitversichert, solange es sich üblicherweise im Haushalt befindet. Davon ist beim iPad in der Regel auszugehen. Somit besteht Versicherungsschutz gegen die klassischen Hausratgefahren:

  • Feuer inkl. Überspannung
  • Einbruchdiebstahl
  • Leitungswasser
  • Sturm/Hagel
  • Optional: Elementarschäden (Naturgefahren)
  • Optional: Glas

Hierbei ist aber Vorsicht angesagt. Damit sich ein Einbruchdiebstahl verwirklicht, muss der Dieb in einen Raum ein- oder ein Behältnis (z.B. verschlossener Schrank) aufbrechen. Damit ist der sog. einfache Diebstahl in den meisten Fällen nicht mitversichert, bei denen der Dieb das iPad einfach wegnimmt.

Displayschäden fallen übrigens meist nicht unter den Versicherungsumfang der Glasversicherung.

Versicherungsschutz in der Privathaftpflichtversicherung

Grundsätzlich sind geliehene Sachen in jeder Haftpflichtversicherung zunächst komplett ausgeschlossen. Moderne und leistungsstarke Tarife sehen heute aber einen Wiedereinschluss für die Beschädigung geliehener Sachen vor. Ist dieser Einschluss vorhanden, besteht Versicherungsschutz, wenn Ihrem Kind zum Beispiel das iPad herunterfällt und dabei beschädigt wird. In vielen Haftpflichttarifen ist bei Schäden an geliehenen Sachen jedoch eine Selbstbeteiligung vorgesehen, meist sind das 150€ oder 250€. Ist dies der Fall, bleiben Sie in der Regel auf den Kosten sitzen. Wir empfehlen daher Tarife ohne solche Selbstbeteiligungen.

Auch wenn der Einschluss für geliehene Sachen vorhanden ist, sind nicht zwangsläufig alle denkbaren Schäden versichert. In einigen Tarifen ist das Abhandenkommen ausdrücklich ausgenommen. Zudem gehören Leistungsausschlüsse für Abnutzung, Verschleiß und übermäßige Beanspruchung zum Standard.

Welche Lücken bleiben?

Selbst bei einem sehr guten Schutz Ihrer Hausrat- und Privathaftpflichtversicherung können Sie nicht jeden denkbaren Fall versichern. Insbesondere folgende Schäden können sie tendenziell nicht versichern:

  • Massenweise Kratzer und Schrammen: Wird deutlich, dass das iPad während des gesamten Schuljahres nicht ordentlich gepflegt wurde, ist von Abnutzung und Verschleiß auszugehen, die nicht versichert sind.
  • Vorsatz: Macht Ihr Kind das iPad mit Absicht kaputt, z.B. im Rahmen einer Mutprobe, wird die Haftpflichtversicherung meist nicht leisten.
  • Viren, Malware etc.: Sie müssen davon ausgehen, dass nicht von einer Beschädigung auszugehen ist, sofern das geliehene iPad virenverseucht an die Schule zurückgegeben wird. Eventuelle Kosten in diesem Zusammenhang müssen im Zweifel selbst übernommen werden.

Sollte ich eine spezielle Elektronikversicherung abschließen?

Elektronische Geräte können durch eine Elektronikversicherung gegen nahezu alle denkbaren Gefahren versichert werden. Diese werden gerne von Herstellern und Händlern angeboten, können aber auch separat oder als Zusatzbaustein zur Hausratversicherung abgeschlossen werden.

Aufgrund des vergleichsweise geringen Wertes der iPads und in Hinblick auf die Beiträge und Selbstbehalte der meisten Tarife rechnen sich solche Versicherungen aber üblicherweise nicht.

Sollte ich jetzt meinen Versicherer oder Tarif wechseln?

Sofern der Versicherungsschutz für Ihr iPad nicht ausreicht, sollten sie grundsätzlich über einen Wechsel nachdenken. Insbesondere die Mitversicherung von Schäden an geliehenen Sachen gehört heute zur Grundausstattung einer guten Haftpflichtversicherung. Die absoluten Top-Tarife kosten meist nicht viel mehr als leistungsschwache Versicherungen.

Was kann TBO für mich tun?

Wir bieten allen Kunden und Interessenten an, den Versicherungsschutz in Bezug auf das geliehene iPads genauer unter due Lupe zu nehmen. Sie möchten konkret wissen, welchen Versicherungsschutz Sie für das geliehene iPad Ihres Kindes haben? Dann kommen Sie gerne auf uns zu!

© Bild: Arthur Lambillotte / Unsplash