Widerrufsjoker bei Lebensversicherungen

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+++ Lebens- und Rentenversicherungen insbesondere aus den Jahren 1991 bis 2010 können noch heute gewinnbringend widerrufen werden +++

+++ Der Widerruf ist auch bei bereits gekündigten Verträgen möglich +++

+++ Erhebliche Nachzahlungen sind möglich. Das Kostenrisiko für TBO-Kunden beträgt dabei nur 50,-€ +++

 

Ergänzung vom 16.03.2022: Die Anwaltskanzlei hat ihr Gebührenmodell für Neuanfragen geändert. Diese können individuell angefragt werden.

 

Worum geht es genau?

Versicherungsgesellschaften sind gesetzlich verpflichtet, Ihnen bestimmte Verbraucherinformationen auszuhändigen und Sie über Ihr Widerrufsrecht zu belehren. In zwei Urteilen des Europäischen Gerichtshofs (2013) und des Bundesgerichtshofs (2014) wurde festgestellt, dass dies in der Vergangenheit oftmals nicht ordnungsgemäß erfolgte.

Das hat zur Folge, dass viele Lebens- und Rentenversicherungen aus dieser Zeit noch heute widerrufen werden können. Bei einem Widerruf erhalten Sie nicht nur Ihre eingezahlten Beiträge zurück, sondern auch die Rendite, die damit erwirtschaftet wurde. Vor allem bei kurz oder schlecht gelaufenen Versicherungsverträgen kann es so zu erheblichen Nachzahlungen für Sie kommen.

Für welche Versicherungen gilt das Widerrufsrecht

Betroffen sind vor allem Lebens- und Rentenversicherungen, die zwischen 1991 und 2010 abgeschlossen wurden, ggf. auch noch später abgeschlossene Verträge. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Verträge bereits gekündigt wurden oder noch bestehen. Bereits gekündigte Verträge sind besonders interessant, da deren Versicherungsschutz bereits abgelaufen ist, eine Rückabwicklung also nicht zu Lücken im Versicherungsschutz führt.

Einige Konstellationen sind jedoch nicht geeignet, z.B.:

  • Laufende Verträge mit einer Berufsunfähigkeitszusatzversicherung, die Sie noch benötigen
  • Verträge der betrieblichen Altersversorgung (bAV)
  • Vermögenswirksame Leistungen (VWL)
  • Laufende Riesterverträge

Welche Rückzahlungen sind möglich?

Die Höhe der Rückzahlung hängt von sehr vielen Faktoren wie Beitragshöhe, Versicherungsgesellschaft, Laufzeit und Anlageform ab. An zwei Beispielen möchten wir Ihnen aber realistische Größenordnungen aufzeigen:

 

Beispiel 1:

Klassische Rentenversicherung mit 100€ Monatsbeitrag. Gekündigt nach 18 Monaten. Ausgezahlt wurde ein Rückkaufswert von 250€.

  • Realistische Nachzahlung: 1.700€

 

Beispiel 2:

Fondsgebundene Rentenversicherung mit 100€ Monatsbeitrag. Vertrag läuft seit 14 Jahren, vereinbarte Laufzeit 40 Jahre. Der aktuelle Rückkaufswert liegt bei 15.800€.

  • Realistischer Mehrerlös: 4.000€

 

Wie ist der genaue Ablauf?

Zunächst müssen Sie uns nur die Vertragsnummer Ihres Versicherungsvertrages mitteilen. Wir fordern dann alle notwendigen Unterlagen bei der Versicherungsgesellschaft an und lassen prüfen, ob der Vertrag aufgrund seiner Gestaltung und seiner bisherigen Rendite grundsätzlich für einen Widerruf infrage kommt.

Ist dies der Fall, bereiten wir alle notwendigen Unterlagen für eine konkrete rechtliche Prüfung für Sie vor, die von einem Anwalt durchgeführt werden muss. Hier kooperieren wir mit der spezialisierten Anwaltskanzlei Müller Boon Dersch, die TBO-Kunden kostengünstig und rechtssicher beim Widerruf unterstützt.

Anschließend können Sie entscheiden, ob Sie die Anwaltskanzlei beauftragen möchten. Die Anwälte von Müller Boon Dersch nehmen eine juristische Prüfung Ihres Widerrufsrechts vor und sprechen für Sie den Widerruf aus, wenn Ihr Vertrag die rechtlichen Voraussetzungen erfüllt und eine Rückabwicklung wirtschaftlich sinnvoll ist. Hierdurch entstehen für Sie einmalige Kosten in Höhe von 50,-€.

Erfolgt eine Auszahlung, wird diese durch die Kanzlei geprüft. Hierfür erhält sie eine Vergütung gemäß einer vorher geschlossenen Gebührenvereinbarung, die sich an der Höhe der Rückzahlung orientiert. Die bereits gezahlten 50,-€ werden hierauf angerechnet.

Lehnt der Versicherer den Widerruf ab oder erstellt er eine fehlerhafte Abrechnung, können Sie weiter juristisch gegen die Versicherungsgesellschaft vorgehen. Dann entstehen die normalen Anwaltskosten nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Sofern Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, übernimmt diese in vielen Fällen die anfallenden Kosten.

Was hat TBO davon?

Wir erhalten weder von der Anwaltskanzlei noch von den Versicherern irgendwelche Vergütungen im Zusammenhang mit dem Widerruf Ihrer Versicherung. Anders als viele andere Unternehmen verlangen wir auch keine Erfolgsbeteiligung von unseren Kunden. Dennoch unterstützen wir Sie als treuen Kunden gerne dabei, zu Ihrem Recht zu kommen. Wenn Sie im Anschluss das frei gewordene Kapital wieder für Ihre Altersvorsorge einsetzen möchten, können Sie dies besonders kostengünstig im Rahmen unserer Honorarberatung tun. Mehr dazu lesen Sie hier.

Sie haben eine gekündigte oder schlecht laufende Lebens- oder Rentenversicherung, die Sie ggf. widerrufen möchten? Sprechen Sie uns gerne darauf an.

 

Über Müller Boon Dersch

Die 1997 gegründete Kanzlei hat sich auf Versicherungs- und Kapitalanlagerecht spezialisiert. Das Team aus ca. 20 Anwälten unterstützt Verbraucher dabei, ihre Rechte gegen Versicherungs- und Kapitalanlagegesellschaften. Seit 2016 kooperiert die Kanzlei mit TBO.

 

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