Wie man Wertsachen versichert

Das Fachmagazin

hat sich in seiner aktuellen Ausgabe unter dem Titel „Teures besser Schützen“ mit der Absicherung von Wertsachen befasst. Hierfür war auch unsere Expertenmeinung gefragt. Den Artikel können Sie hier nachlesen:

https://www.pfefferminzia.de/hausratversicherung-so-sichert-man-wertsachen-richtig-ab/

Für uns ist dies Grund genug, uns mit dem Thema Wertsachen ausführlicher zu befassen und möglichst viele Unklarheiten durch unseren Blog zu beseitigen.

Lesedauer: Ca. 6 Minuten

Was sind eigentlich Wertsachen?

Den Begriff Wertsachen definiert jeder für sich ein bisschen anders. Für den einen ist es das Ronaldo-Autogramm, für den anderen die teuren Golfschläger. Manche sehen auch die Sammlung an Überraschungsei-Figuren als besonders wertvoll an. Mit Wertsachen im versicherungstechnischen Sinn hat das alles jedoch wenig zu tun. Diese sind in den Versicherungsbedingungen sehr eindeutig definiert:

  • Bargeld sowie auf Karten oder sonstige Datenträger geladene Geldbeträge;
  • Urkunden einschließlich Sparbücher und sonstige Wertpapiere;
  • Schmucksachen, Edelsteine, Perlen, Briefmarken, Münzen, Medaillen sowie alle Sachen aus Gold oder Platin;
  • Pelze, handgeknüpfte Teppiche, Gobelins und Kunstgegenstände sowie (bisher nicht genannte) Sachen aus Silber;
  • Antiquitäten, die über 100 Jahre alt sind, mit Ausnahme von Möbelstücken.

Da auch Elektronikartikel nicht zu den Wertsachen gehören, verfügen viele moderne Haushalte heute praktisch über keine oder nur wenige Wertsachen.

Wertsachen sind Hausrat

Sind jedoch Wertsachen im Haushalt vorhanden, stellt sich schnell die Frage nach dem Versicherungsschutz. Grundsätzlich gilt: Wertsachen gehören ohne besondere Nennung zu Ihrem Hausrat. Deswegen sind sie automatisch über die Hausratversicherung gegen die Gefahren Feuer, Einbruchdiebstahl, Leistungswasser und Sturm/Hagel mitversichert. Bei guten Verträgen besteht darüber hinaus auch Schutz gegen Elementarschäden oder unbenannte Gefahren.

Welche Einschränkungen gibt es in der Hausratversicherung?

An dieser Stelle hätten wir unseren Blogartikel gerne beendet. Allerdings gibt es viele Klauseln, die den Versicherungsschutz der Hausratversicherung bei Wertsachen erheblich einschränken. Das erfolgt in 3 Stufen:

Stufe 1 – Pauschale Wertsachenbegrenzung: Die Versicherung begrenzt den Gesamtwert aller versicherten Wertsachen. Bei vielen Tarifen liegt diese Grenze bei 20% der Versicherungssumme. Haben Sie also eine Hausrat-Police mit einer Versicherungssumme von 65.000€ (entspricht ca. 100m²), sind Ihre Wertsachen bis 13.000€ versichert. Manche Policen sehen abweichende Wertsachengrenzen vor, z.B. 40% der Versicherungssumme oder pauschal 50.000€.

Stufe 2 – Begrenzung bei bestimmten Wertsachen: In den Tiefen der Versicherungsbedingungen werden bestimmte Wertsachen nochmals gesondert begrenzt. Schnell schrumpft die Versicherungssumme z.B. für Schmuck dann auf 10.000€.

Stufe 3 – Wertschutzschränke: Die Einschränkungen in Stufe 2 werden durch die Forderung nach einer Unterbringung in Wertschutzschränken (Safe) noch weiter verschärft. Sind die Wertsachen im Schadenfall nicht im Safe untergebracht, schrumpft die Summe noch weiter. Bargeld außerhalb von Wertschutzschränken ist in manchen Tarifen teils nur bis 500€ versichert!

Wie gut ein Safe sein sollte, um den Anforderungen des Versicherers zu genügen, wird ausführlich in den jeweiligen Versicherungsbedingungen definiert. Denkbar ist die Forderung nach einer VdS-Anerkennung, einem Mindestgewicht oder das Einmauern des Safes. Die Unterbringung der Wertsachen im Safe ist übrigens nicht nur bei Diebstahl wichtig. Die Summengrenzen gelten grundsätzlich bei allen Schäden. Wird Ihr Schmuck also beispielsweise durch ein Feuer beschädigt, weil er nicht im Safe untergebracht war, gibt es weniger Geld von der Versicherung.

Geht das nicht besser?

Na klar! Der Druck von uns Versicherungsmaklern hat dazu geführt, dass einige gute Versicherer ihre Summengrenzen deutlich erhöht haben. So verzichten einzelne Anbieter gänzlich auf die pauschalen Summengrenzen (Stufe 1+2) und haben die individuellen Grenzen außerhalb von Wertschutzschränken auf bis zu 50.000€ angehoben. Die meisten Haushalte sind mit einer solchen Lösung ausreichend abgesichert.

Es geht aber auch schlechter!

Die Versicherungsbranche hätte aber nicht einen so schlechten Ruf, wenn es nicht auch negative Ausreißer gäbe. Bei einem auf Check24 besonders beliebten Anbieter müssen Sie bei Antragstellung alle Sachen von erheblichem Wert explizit angeben und bei einem späteren Erwerb nachmelden (vorausgesetzt, sie haben die entsprechende Klausel bei Vertragsabschluss gesehen).

Auch die selbst ernannten Stars am Digitalversicherungs-Himmel sind nicht gut auf Wertsachen zu sprechen. Sie schließen einfach alle Hausratgegenstände aus, die bestimmte Wertgrenzen (bei manchen Anbietern sind es 1.500€!) überschreiten.

Unser Tipp: Besitzen Sie Wertsachen mit erheblichem Wert, lassen Sie sich von Ihrem Berater oder Versicherer schriftlich bestätigen, wie hoch und wogegen Ihre Wertgegenstände versichert sind. Warum das so wichtig ist, zeigt der nächste Abschnitt.

Spezielle Versicherungen für Wertsachen

Bislang haben wir nur über die Höhe der Absicherung geschrieben. Mindestens genauso wichtig ist aber auch, wogegen Sie eigentlich versichert sind. Dazu möchten wir einen realen Fall schildern, der so tatsächlich passiert ist. Glücklicherweise betraf es keinen unserer Kunden.

Zum 10. Hochzeitstag schenkte eine Frau Ihrem uhrenvernarrten Ehemann eine 15.000€ teure Armbanduhr. Danach rief Sie bei ihrem Versicherer an und fragte, ob diese Uhr in Ihrer Hausratversicherung mitversichert sei. Darauf erhielt sie die klare Antwort „Ja, die Uhr ist versichert.“ Es kam, wie es kommen musste. Bei der Sicherheitskontrolle am Flughafen fuhr die Uhr zwar in den Röntgen-Scanner, kam aber nicht wieder heraus. Offenbar hatte ein Flughafenmitarbeiter lange Finger. Die Kundin meldete den Diebstahl umgehend, erhielt jedoch keinen Cent vom Versicherer.

Was war geschehen? Der Versicherer berief sich auf die Versicherungsbedingungen. Diese besagen, dass Versicherungsschutz gegen Einbruchdiebstahl und Raub besteht. Im konkreten Fall handelte es sich jedoch um einen sog. „einfachen Diebstahl“, d.h. der Dieb musste kein Gebäude oder Behältnis aufbrechen. Für solche Schäden besteht in den meisten Hausratpolicen kein Versicherungsschutz.

Wenn bei Ihren Wertsachen das Risiko besteht, dass diese auch außerhalb der eigenen vier Wände genutzt werden, sollte der Versicherungsschutz ggf. erweitert werden. Möglich sind z.B.:

  • Einbruchdiebstahl außerhalb der Wohnung
  • Einfacher Diebstahl (Achtung: Meist erhebliche Summengrenzen)
  • Raub außerhalb der Wohnung
  • Trickdiebstahl (Achtung: Oft nur auf die Wohnung begrenzt oder für ältere Menschen)

Aus Angst vor Einbrechern lagern viele ihre Wertgegenstände im Bankschließfach. Auch hier ist Vorsicht geboten. Nicht bei jeder Bank besteht automatisch Versicherungsschutz, wenn ein Bankräuber oder Dieb die Sachen aus der Bank entwendet. Selbst wenn eine Versicherung besteht (muss manchmal extra gekauft werden), bestehen oft Summengrenzen oder der Versicherungsschutz gegen andere Gefahren wie Feuer oder Überschwemmungen ist ausgeschlossen.

Um diese Probleme zu lösen, gibt es spezielle Policen für besonders hochwertigen Hausrat. Damit kann der Versicherungsschutz maßgeschneidert auf Ihren persönlichen Bedarf gestaltet werden. Hierfür sind wir aber auf Ihr Vertrauen angewiesen, da die vorhandenen Wertsachen dem Versicherer gegenüber bei Vertragsabschluss transparent gemacht werden müssen. Ganz billig sind solche Tarife natürlich nicht. Mit ca. 600€ Mindestbeitrag pro Jahr müssen Sie in den meisten Fällen rechnen.

Was tun im Schadenfall?

Wir möchten an dieser Stelle ganz klar sagen, dass der Schadenfall auch mit der besten Police kein Spaziergang wird. Meist reden wir über Schäden im fünf- bis sechsstelligen Eurobereich. Die Versicherer prüfen deswegen ganz genau, ob vollumfänglicher Versicherungsschutz besteht.

Der häufigste Streitpunkt ist der Wert der Gegenstände. Der Versicherer entschädigt keine Liebhaberpreise, sondern realistische Marktwerte. Diese werden meist anhand eines Gutachtens ermittelt oder bei speziellen Händlern erfragt.

Besonders kritisch zu sehen sind Wertgutachten von Schmuck- und Teppichhändlern aus den 80er und 90er Jahren. Damals waren bestimmte Wertsachen (z.B. Broschen, Perserteppiche) noch sehr wertvoll, haben aber mittlerweile einen erheblichen Wertverlust erfahren. Eine gewisse Aktualität sollten Gutachten daher immer haben.

Auch sind Sie im Schadenfall nachweispflichtig, die entwendeten oder zerstörten Sachen wirklich besessen zu haben. Wir empfehlen daher grundsätzlich, den Besitz von wertvollen Hausratgegenständen gut zu dokumentieren. Das geschieht idealerweise durch Besitzurkunden, Wertgutachten oder Kaufrechnungen. Ist dies nicht möglich, können aber auch Fotos dienlich sein. Diese sollten nach Möglichkeit aber nicht nur die Sache an sich zeigen, sondern auch ein Beweis des Zeitpunkts (z.B. mit einer nebenliegenden Tageszeitung). Weitere Tipps erhalten Sie auch in unserem „Ratgeber Schadenfall“.

Gerne unterstützen wir Sie bei Vertragsabschluss bei der sicheren Dokumentierung Ihrer Wertsachen und stehen Ihnen natürlich auch im Schadenfall helfend zur Seite. Sie haben Fragen zum Thema Hausrat und Wertsachen oder wünschen ein Angebot? Sprechen Sie hierzu gerne an.

Den vollständigen Heftartikel der Pfefferminzia können Sie übrigens hier herunterladen: Pfefferminzia Artikel Teures besser schuetzen

©Bild: Markus Spiske on Unsplash