Duschen ohne Duschbecken
Die passende Wohngebäudeversicherung zu finden, ist alles andere als einfach. Wie wichtig es ist, leistungsstarke und kundenfreundliche Anbieter auszuwählen, zeigt sich nun an einem Urteil für Besitzer moderner Duschen.
Worum geht es?
Der Trend geht zu modernen Badezimmern. Aus optischen Gründen und im Sinne der Barrierefreiheit werden Duschen heute immer häufiger ebenerdig gebaut. Oftmals geschieht dies ohne Duschbecken bzw. Duschtasse, d.h. den Untergrund der Dusche bilden normale Fliesen.
Auf den ersten Blick sollte dies kein Problem darstellen. So dachten zumindest Kunden in Bayern, die vor einigen Jahren eine solche Dusche verbauten. Nun kam es aber aufgrund einer undichten Bodenfliese dazu, dass das Duschwasser durch einen Spalt in eine Zwischendecke lief und einen erheblichen Nässeschaden verursachte.
Die Kunden meldeten den Schaden ihrer Gebäudeversicherung, die auch die Gefahr Leitungswasser deckte. Diese lehnte die Übernahme des Schadens jedoch ab. Begründung: Verfügt eine Dusche nicht über ein Duschbecken oder eine Duschtasse, so ist sie nicht mit dem Rohrsystem verbunden. Folglich ist das Leitungswasser bestimmungsgemäß ausgetreten und nicht bestimmungswidrig. Die Bestimmungswidrigkeit ist aber Voraussetzung für eine Schadenregulierung. Im Grunde hat der Versicherer den Kunden so gestellt, als hätte er einen Eimer Wasser umgestoßen (der daraus resultierende Schaden am eigenen Eigentum ist in der Regel auch nicht versichert).
Der Kunde hat gegen diese Ablehnung geklagt, nunmehr aber in allen Instanzen verloren. Zuletzt hat auch das Oberlandesgericht München entschieden, dass der Versicherer zurecht abgelehnt hatte (vgl. http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/Y-300-Z-BECKRS-B-2017-N-125167?AspxAutoDetectCookieSupport=1 ein).
Welche Konsequenzen entstehen?
Auch wenn wir die Schadenabwicklung des nicht näher genannten Versicherers als nicht kundenfreundlich ansehen, geben ihm die allgemeinen Versicherungsbedingungen, auf dass sich auch die meisten anderen Versicherer stützen, Recht. Daher hat zunächst jeder Besitzer einer modernen Dusche das Risiko, auf Schäden sitzen zu bleiben.
Als erster Anbieter hat aber die Interrisk verbindlich erklärt, solche Schäden entgegen der Versicherungsbedingungen im Sinne unserer Kunden zu regulieren. Wir freuen sehr über diese Haltung, diese bestätigt auch unsere positiven Erfahrungen mit dem Anbieter. In der Folge haben wir mit allen Versicherern Kontakt aufgenommen, bei denen unsere Kunden eine Wohngebäudeversicherung besitzen. Der große Teil der Anbieter hat ähnliche Erklärungen abgegeben, sodass ein überwältigender Teil unserer Kunden uneingeschränkten Versicherungsschutz für Nässeschäden in modernen Duschen genießt.
Duschen ohne Duschbecken: Allianz-Kunden aufgepasst
Als bisher einziger der von uns befragten Versicherer hat die Allianz Versicherung erklärt, dass sie den Austritt von Leitungswasser aus modernen Duschen ohne Duschbecken nicht als bestimmungswidrig ansieht. Das bedeutet, dass Allianz-Kunden in der Regel keine Leistung von ihrer Wohngebäudeversicherung zu erwarten haben! Die Allianz hat dabei auch nicht nach alten und neuen Tarifen unterschieden, sodass demnach auch bei kürzlich abgeschlossenen Verträgen kein Versicherungsschutz besteht.
Einordnung der Situation
Wir möchten keine Panik verbreiten, sondern auf eine mögliche Lücke im Versicherungsschutz hinweisen. Viele Kunden sind aber gar nicht von der Problematik der Duschen ohne Duschbecken betroffen. Keine Sorgen müssen Sie sich i.d.R. in folgenden Fällen machen:
- Sie sind Mieter einer Wohnung mit einer Dusche ohne Duschbecken. Für den Wasserschaden ist zunächst der Vermieter zuständig. Sollte einer Ihrer Nachbarn durch einen Schaden finanzielle Einbußen haben, schützt Sie Ihre Privathaftpflichtversicherung.
- Ebenerdige Duschen mit Duschbecken. Viele ebenerdige Duschen verfügen über ein sehr flaches Duschbecken, welches vom Urteil sehr wahrscheinlich nicht betroffen ist. Dementsprechend greift hier der gewohnte Versicherungsschutz.
- Rohrbruch in modernen Duschen. Kommt es zu einem Schaden an einem Rohr in modernen Duschen, ist die Bestimmungswidrigkeit erfüllt, sodass Versicherungsschutz besteht. Gleiches gilt für einen ungewollten Wasseraustritt aus dem Abflussrohr.
Übrigens: Generell nie Bestandteil einer Gebäudeversicherung ist die Behebung der eigentlichen Undichtigkeit. Hierbei handelt es sich in aller Regel um einen Baumangel, für den allenfalls der ausführende Handwerker haftet, nicht aber die Wohngebäudeversicherung.
Sie möchten wissen, ob auch Ihre Wohngebäudeversicherung Schutz bei modernen Duschen bietet? Sprechen Sie hierzu gerne an.
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