Pflege – Die Reform 2017

Immer mehr Menschen werden pflegebedürftig, diese Tatsache ist mittlerweile jedem bekannt. Die Finanzierung einer angemessenen und würdevollen Pflege ist nicht nur eine gesellschaftliche Mammutaufgabe, auch jeder einzelne ist in der Pflicht, für den eigenen Pflegefall vorzusorgen. Hierzu haben wir im Sommer 2016 an gleicher Stelle informiert.

Das Pflegestärkungsgesetz (PSG II)

Auch der Gesetzgeber hat dies erkannt und mit dem PSG II die gesetzlichen Leistungen für  Pflegebedürftige angehoben. Gleichzeitig wurden die bisherigen 3 Pflegestufen in 5 Pflegegrade umgewandelt, um die Leistung noch individueller zu bemessen:

Pflegegrade

Durch das PSG II haben sich die Leistungen der sozialen Pflegeversicherung erhöht

Klar ist aber auch: Die Leistung der sozialen Pflegepflichtversicherung reicht auf keinen Fall aus, um die Kosten einer würdigen Pflege zu decken. Ein Beispiel hierzu:

In einem durchschnittlichen Pflegeheim im Kreis Neuss fallen täglich folgende Kosten im Pflegegrad 5 (vollstationär) an:

  • Pflegekosten: 76,04 €
  • Unterkunft: 15,25 €
  • Verpflegung: 11,75 €
  • Investitionskosten: 22,59 €
  • Gesamt: 125,63 € täglich bzw. 3.821,66€ monatlich

Nach Abzug der gesetzlichen Leistung von 2.005€ monatlich verbleibt eine Lücke von 1.821,66€ monatlich bzw. etwa 60€ täglich. Diese Lücke muss aus Eigenmitteln wie

  • Renteneinkünfte
  • Mieteinnahmen
  • Angespartes Vermögen

geschlossen werden. Ist dies nicht möglich, werden im ersten Schritt enge Verwandte herangezogen. Nur wenn auch dies nicht ausreicht, springt das Sozialamt ein.

Pflegelücke schließen

Um das eigene Vermögen und auch das der engen Verwandtschaft zu schützen, ist der Abschluss einer privaten Pflegezusatzversicherung dringend zu empfehlen. Diese hat mittlerweile einen Stellenwert, der mit dem einer Berufsunfähigkeitsversicherung verglichen werden kann.

Dabei gilt: Je früher die Absicherung erfolgt, desto günstiger. Bleiben wir bei unserem Beispiel und gehen wir davon aus, dass 450€ laufende Einnahmen vorhanden sind, die auch im Pflegefall bestehen bleiben. Somit besteht eine Lücke von 45€ pro Tag. Diese zu schließen, kostet bei einem Top-Anbieter:

  • Für eine(n) 30-Jährige(n): 22,55€ monatlich
  • Für eine(n) 35-Jährige(n): 27,90€ monatlich
  • Für eine(n) 40-Jährige(n): 34,56€ monatlich

Teures Warten

Warten war selten so teuer, wie in der Pflegeversicherung: Eine Lebenserwartung von 85 Jahren vorausgesetzt, bezahlt ein 35-Jähriger 1.857€ mehr für seine Pflegezusatzversicherung, als ein 30-Jähriger. Den 40-Jährigen kostet sein warten sogar knapp 3.780€. Beim 60-Jährigen sind es sogar knapp 10.500€ mehr! Warten ist also keine Option. In finanziell angespannten Situationen sollte eher darüber nachgedacht werden, mit einer niedrigeren Absicherung zu arbeiten.

Sie möchten wissen, wie viel Sie für eine Pflegezusatzversicherung bezahlen müssten? Dies können Sie hier tun.

Faire Gesundheitsfragen

Anders als in der Berufsunfähigkeitsversicherung haben auch Menschen mit Vorerkrankungen sehr gute Chancen, eine Pflegezusatzversicherung zu erhalten. Viele Anbieter arbeiten mit sehr fairen Gesundheitsfragen, bei denen oftmals nur sehr schwere Erkrankungen abgefragt werden. Haben Sie also keine Scheu, uns anzusprechen.

Im Regelfall abzuraten ist vom sog. Pflege-Bahr. Diese gesetzlich geförderte Möglichkeit arbeitet zwar komplett ohne Gesundheitsfragen, ist aber hinsichtlich der Absicherungshöhe stark begrenzt und wird Fachleuten zufolge sehr wahrscheinlich starken Beitragserhöhungen in der Zukunft unterliegen.

Sollten Sie an einer zusätzlichen Absicherung im Pflegefall interessiert sind, beraten wir Sie gerne unverbindlich. Wir können aus einer großen Auswahl an Anbietern ein passendes Angebot erstellen.

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