Was genau ist eine Glasversicherung?

Was für eine blöde Frage, denken Sie jetzt vielleicht. Die Glasversicherung versichert mein Glas, ist doch einfach. Ist das so? Ein kleiner Test gefällig?!

Wenn Sie die folgenden Fragen schnell und sicher beantworten können, müssen Sie diesen Artikel nicht bis zum Ende lesen, versprochen!

Stellen Sie sich vor, Sie haben eine Glasversicherung zusammen mit Ihrer Hausratversicherung abgeschlossen. Leistet diese, wenn:

  1. durch eine Orkanböe ein Ast gegen die Fensterscheibe geschleudert wird und diese bricht?
  2. ein Luftzug die offene Glastür zuschlägt und die Verglasung dadurch einen tiefen Riss bekommt?
  3. Ihr 3-jähriges Kind beim Spielen die Glasvitrine umstößt und diese zerstört?
  4. Ihr 8-jähriges Kind beim Ballspielen in der Wohnung die teuren Whisky-Gläser abschießt?
  5. Einbrecher die Verglasung der Balkontür zerschlagen, um in die Wohnung einzudringen?
  6. der Frontscheinwerfer Ihres in der Garage parkenden Autos bricht, als Sie mit dem Rasenmäher dagegenstießen?

Na, alles gewusst? Die Antworten finden Sie am Ende des Artikels.

Wenn Sie an diese Stelle des Artikels gekommen sind, haben Sie anscheinend noch Aufklärungsbedarf. Aber keine Sorge, fast jeder (im Übrigen auch viele Berater) sind sich unsicher, wann und wofür eine Glasversicherung genau leistet. Die wichtigsten Punkte möchten wir nachfolgend zusammenfassen:

Formen der Glasversicherung

Die klassischen Formen der Glasversicherung sind die Gebäudeverglasung und die Mobiliarverglasung.

Die Gebäudeverglasung ist oftmals Bestandteil von Wohngebäudeversicherungen. Sie sichert alle Scheiben ab, die zum Baukörper gehören. Hierzu zählen vor allem Fenster und Glastüren bzw. Glaseinsätze in Türen. Vor allem bei Mehrfamilienhäusern wird oftmals noch zwischen „allen Scheiben“ und „Scheiben, die dem allgemeinen Gebrauch dienen“ unterschieden. Bei der zweiten Form sind die Scheiben nicht versichert, die eindeutig einer Wohnung zugeordnet werden können.

Die Mobiliarverglasung ist meist noch in alten Hausratversicherungen zu finden. Über diese sind alle Scheiben versichert, die zur Einrichtung einer Wohnung zählen, jedoch ohne die Gebäudeverglasung. Hierzu zählen z.B. Vitrinen, Glastische oder aber auch Ceranfelder. Diese sind je nach Tarifqualität mit oder ohne der dazugehörigen Elektronik eingeschlossen.

Moderne Hausratversicherungen sehen meist eine Absicherung der Gebäude- und Mobiliarverglasung vor, wenn eine Glasversicherung mit eingeschlossen ist. Es existieren auch alleinstehende Glasversicherungen. Meist lohnt sich deren Abschluss aber nicht wegen des Preises oder der Tatsache, dass sie gerne nach dem ersten Schadenfall vom Versicherer gekündigt werden.

Achtung Doppelversicherung: Die Gebäudeverglasung ist bei Eigenheimbesitzern häufig doppelt versichert, wenn der Glasbaustein sowohl in der Gebäude- als auch Hausratversicherung enthalten ist. Dies sollte vermieden werden. In den meisten Fällen ist der Einschluss in die Hausratversicherung preislich attraktiver und taktisch cleverer.

Versicherte Schäden

Die Glasversicherung ist eine Allgefahrendeckung. Sie leistet also immer dann, wenn der Versicherer den Schadenfall nicht explizit ausgeschlossen hat. Zu den ausgeschlossenen Schäden zählen in der Regel:

  • Vorsatz des Versicherungsnehmers: Machen Sie die Scheibe absichtlich kaputt, gibt es natürlich keine neue Scheibe.
  • Versicherte Gefahren der Hausrat- oder Gebäudeversicherung: Gehen Ihre Scheiben durch die klassischen Gefahren Feuer, Einbruchdiebstahl, Sturm, Hagel oder Elementar (z.B. Überschwemmung) kaputt, greift nicht die Glasversicherung, sondern die Hausrat- bzw. Gebäudeversicherung.
  • Muschelausbrüche und Kratzer: Oberflächige Beschädigungen der Scheibe ohne dass diese bricht, sind meist nicht versichert.

Nicht versicherte Scheiben

Nicht jedes Glas ist in der Glasversicherung abgesichert. Deckung besteht meist nur für fertig eingesetzten oder montierten Scheiben, Platten und Spiegel aus Glas. Kein Schutz besteht in der Regel für:

  • Trinkgläser, Geschirr
  • Photovoltaikanlagen
  • Gebogene Scheiben
  • Lampen
  • Handspiegel
  • Glasscheiben und Displays von elektronischen Geräten wie Fernseher, Laptop, Smartphone etc.

Besonderheiten

Anders als die meisten Versicherungen leistet die Glasversicherung in der Regel den sog. Naturalersatz. D.h. Sie bekommen meist nicht die Kosten der kaputten Scheibe erstattet, sondern eine neue Scheibe. Damit soll Versicherungsbetrug vermieden werden, da es im Grunde sehr einfach ist, einen Glasschaden zu fingieren.

Wichtig! Praktisch jede Haftpflichtversicherung sieht einen Ausschluss für Schäden vor, gegen den Sie sich anderweitig hätten versichern können. Im Klartext: Wohnen Sie in einer Mietwohnung und zerstören versehentlich eine Scheibe, leistet Ihre Privathaftpflichtversicherung nicht, da Sie eine Glasversicherung dafür abschließen könnten. Es spielt dabei keine Rolle, ob Sie dies tatsächlich getan haben.

Brauchen Sie eine Glasversicherung?

Ein ganz klares „es kommt darauf an“. Wie ist Ihre Wohnung gestaltet? Haben Sie viele und vor allem große Glasflächen? Gehören diese überwiegend dem Vermieter? Haben Sie einen Wintergarten oder ein teures Ceranfeld? Haben Sie kleine Kinder?

Ob sich eine Glasversicherung lohnt, hängt sehr starkt von den individuellen Umständen und der persönlichen Risikoneigung ab. Als Faustregel gilt: Je mehr Glas in der Wohnung und je ungeschickter der ungeschickteste Bewohner, desto sinnvoller ist eine Glasversicherung.

Da wir immer wieder danach gefragt werden: Wenn Sie keine Glasversicherung haben, heißt das nicht, dass Ihr Glas nicht versichert ist. Es sind dann nur eben die Gefahren abgesichert, die durch andere Verträge (z.B. Hausrat- oder Gebäudeversicherung) abgedeckt sind.

Sie haben Fragen zu diesem Thema? Wir freuen uns über Ihre Kontaktaufnahme!

Hier die Antworten des Tests:

  1. Nein! Solche Schäden sind Aufgabe der Sturmversicherung im Rahmen Ihrer Hausratversicherung.
  2. Jein! Nur, wenn Sie neben der Mobiliar- auch die Gebäudeverglasung mitversichert haben.
  3. Ja, ein klassischer Glasschaden.
  4. Nein! Trinkgläser sind in aller Regel nicht von der Glasversicherung gedeckt.
  5. Nein! Solche Schäden sind Aufgabe der Einbruchdiebstahldeckung im Rahmen Ihrer Hausratversicherung.
  6. Nein! Hier greift nur die Teilaskoversicherung des Fahrzeugs.

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