Wenn der Berg ruft

Wer übernimmt die Kosten, die für eine Bergrettung im In- und Ausland entstehen? Die Krankenversicherung, die Unfallversicherung oder dann doch Sie selbst?

Die Ski-Saison ist im vollen Gange. Ob heimische Mittelgebirge, die Alpen oder exotische Gebirge wie der Himalaya oder die Anden: Wintersport-Fans kommen auf der ganzen Welt auf ihre Kosten.

Aber: Wintersport birgt auch Gefahren. Skiunfälle, Schneelawinen, der Fall in eine Gletscherspalte oder das Verirren im dichten Nebel können dazu führen, dass man schnell auf fremde Hilfe angewiesen ist. Such-, Rettungs- oder Bergungseinsätze durch die örtlichen Einsatzkräfte sind oft die einzige Möglichkeit, gefährlichen Situationen und der Kälte zu entkommen. Die Mitarbeiter von Bergwacht, Bergrettung & Co. leisten hier hervorragende und wichtige Arbeit. Da sie dafür aber entlohnt werden wollen und teures Equipment benötigen, sind die Kosten für ihre Einsätze sehr hoch.

Für einen alltäglichen Einsatz fallen i.d.R. zwischen 750€ und 3.500€ an, in der Spitze kosten aufwendige Bergungseinsätze in Mitteleuropa bis zu 15.000€. In fernen Ländern können noch viel höhere Kosten entstehen. Das Problem: Der gerettete erfährt meist erst im Nachhinein, wie teuer der Einsatz war. Besonders ungünstig ist dies, wenn keine Versicherung die Kosten übernimmt.

Wer trägt die Kosten einer Rettungsaktion?

Ob jemand die Kosten einer Suche, Rettung und/oder Bergung übernimmt und wer genau, hängt sehr stark davon ab, wo und warum der Einsatz notwendig wird. Dies soll unsere folgende Übersicht zeigen:

Einsätze in Deutschland:

  • Gesetzliche Krankenversicherung: Übernahme von Rettungs-, meist aber nicht von Bergungskosten. Die Bergung aus unwegsamen Gelände, welches nur mit Hubschraubern erreichbar ist, wird oftmals nicht oder nur anteilig bezahlt.
  • Private Krankenversicherung: Übernahme von Rettungs-, meist aber nicht von Bergungskosten.
  • Auslandsreisekrankenversicherung: Keine Leistung.
  • Unfallversicherung: Übernahme von Such-, Bergungs- und Rettungskosten nur nach einem Unfall; teils auch dann, wenn ein Unfall unmittelbar droht.

Einsätze innerhalb der EU:

  • Gesetzliche Krankenversicherung: Leistung analog Deutschland aufgrund EU-Abkommen. I.d.R. aber Beschränkung auf deutsche Abrechnungssätze, wodurch erhebliche Lücken drohen können.
  • Private Krankenversicherung: Meist Leistung analog Deutschland.
  • Auslandsreisekrankenversicherung: Übernahme von Such-, Bergungs- und Rettungskosten nur nach einem Unfall.
  • Unfallversicherung: Übernahme von Such-, Bergungs- und Rettungskosten nur nach einem Unfall; teils auch dann, wenn ein Unfall unmittelbar droht.

Einsätze außerhalb der EU:

  • Gesetzliche Krankenversicherung: In aller Regel keine Leistung
  • Private Krankenversicherung: Tarifabhängig. Leistung außerhalb Europas oft nur nach vorheriger Vereinbarung mit dem Versicherer.
  • Auslandsreisekrankenversicherung: Übernahme von Such-, Bergungs- und Rettungskosten nur nach einem Unfall.
  • Unfallversicherung: Übernahme von Such-, Bergungs- und Rettungskosten nur nach einem Unfall; teils auch dann, wenn ein Unfall unmittelbar droht.

Es ist also keineswegs so, dass immer eine Versicherung für die Kosten von Einsätzen aufkommt. Auch sind die Kostenpauschalen teils viel zu niedrig bemessen, insbesondere bei alten Versicherungsverträgen. Vor einem Aufenthalt im Gebirge empfehlen wir Ihnen daher, sich bei uns über Ihren Versicherungsschutz im Fall eines Rettungseinsatzes zu informieren. Auch kann eine (Förder-)mitgliedschaft bei regionalen Vereinen oder Verbänden sinnvoll sein, da diese oftmals die Kosten einer Rettung übernehmen, auch wenn kein Unfall vorliegt (z.B. Verirren im Nebel). Bekannte Verbände sind z.B.:

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