Sinnvoller Einblick in die eigene Krankenakte
Im unten stehend verlinkten Artikel wird mal wieder über die sogenannte Abrechnungsdiagnostik der Ärzte berichtet:
Schon seit Jahren wird immer wieder darüber berichtet, dass Ärzte bewusst falsche Erkrankungen diagnostizieren, um mit den Krankenkassen höhere Pauschalen abrechnen zu können. Wir selbst treffen in unserem Beratungsalltag sehr häufig auf Diagnosen in den Krankenakten der Kunden, von denen diese nichts wissen. Neben zu hohen Krankheitskosten führen die falschen Abrechnungen leider oft dazu, dass der gewünschte Versicherungsschutz nicht oder deutlich teurer zu erhalten ist, da die Versicherer bei bestimmten Vorerkrankungen gar nicht oder nur eingeschränkt Angebote machen.
Ein 50%iger Zuschlag auf Ihre BU-Prämie wegen einer falschen Abrechnungsdiagnostik kostet im Durchschnitt etwa 24.000€. Noch viel schlimmer wiegen vermeintlich falsche Antragsangaben, die den kompletten Versicherungsschutz kosten können. Leider fallen Abrechnungsfehler meist erst auf, wenn es zu spät ist.
Wir empfehlen unseren Kunden daher immer, sich zunächst bei der Krankenkasse oder der kassenärztlichen Vereinigung eine Übersicht der dort abgerechneten Behandlungen zu besorgen. Darauf haben Sie einen Rechtsanspruch nach §630g BGB. Die Unterlagen werden Ihnen kostenfrei zur Verfügung gestellt. Wenn dort unklare Positionen aufgeführt sind, sollte man sich beim entsprechenden Arzt Einblick in die eigene Patientenakte verschaffen. Dies muss er gewähren, jedoch nicht kostenlos.
Gerne unterstützen wir in dieser Sache und senden auf Wunsch auch weitere Informationen dazu per Email zu.
©Bild: visivasnc / Fotolia