Rauchende Eltern haben ein Problem

Keine Sorge. Wir sind keine Moralapostel, die Raucher vor dem blauen Dunst warnen wollen. Allerdings sollten alle Eltern ein aktuelles Urteil des OLG Nürnberg kennen, welches den rauchenden Vater eines 8-jährigen Sohnes mehr als 13.500€ gekostet hat.

Was ist passiert?

Der Vater eines 8-Jährigen hatte seinem Sohn gestattet, den PC seines Arbeitszimmers zum Computerspielen zu nutzen. Dabei lies er seinen Sprössling für ca. 15 Minuten allein. Anstatt zu spielen, fand der Junge aber in einer Schublade ein Feuerzeug, welches der Vater für leer hielt und darin ablegte. Der Sohn schaffte es dennoch, dieses „erfolgreich“ zu benutzen. Die Folge war ein Brand mit knapp 55.000€ Schadenhöhe. Der Hausratversicherer regulierte den Schaden.

Wo liegt das Problem?

Der Hausratversicherer nutzte sein bedingungsseitiges Recht, den Vater wegen grob fahrlässigen Verhaltens in Mithaftung zu nehmen. Man war der Meinung, dass Eltern ihren Kindern keine Möglichkeit lassen dürfen, unbeaufsichtigt an eine Zündquelle zu gelangen. Schlussendlich ließen sich auch die Gerichte von dieser Argumentation überzeugen. Die Folge des kostenintensiven und langwierigen (3,5 Jahre!) Rechtsstreits war eine Leistungskürzung in Höhe von 25% bzw. 13.500€. Eine Revision wurde nicht zugelassen.

An alle Nichtraucher: Das Gleiche kann natürlich auch passieren, wenn Sie das Feuerzeug oder alternativ Streichhölzer nur zum Anzünden von Kerzen nutzen!

Was können Sie tun?

Ganz einfach: Aufhören mit dem Rauchen, keine Kerzen mehr nutzen, alle Schubladen abschließen, Schränke nur in für Kinder unerreichbarer Höhe anbringen oder Ihre Kinder bis zum 12. Geburtstag nicht aus den Augen lassen. Wirklich lebensnah sind diese Vorschläge natürlich nicht.

Deutlich sinnvoller wäre der Abschluss einer vernünftigen Gebäude- und/oder Hausratversicherung, welche akzeptiert, dass Menschen auch mal Fehler machen. Sie verzichten vollständig auf den Einwand der grob fahrlässigen Schadenherbeiführung und können somit ihre Leistung im Schadenfall nicht kürzen.

Sie möchten mehr über das Thema erfahren oder sind sich unsicher, ob Ihre Verträge das gleiche Problem beinhalten? Kein Problem: Nehmen Sie Kontakt mit uns auf oder laden Sie Ihre Police ganz einfach unter tbo-versicherungsmakler.de/vertragscheck zum kostenfreien Vertragscheck hoch.

Für alle, dies es ganz genau wissen wollen, ist das Urteil übrigens unter http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/Y-300-Z-BECKRS-B-2016-N-09466?hl=true&AspxAutoDetectCookieSupport=1 nachzulesen.

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