Das wohl teuerste Telefongespräch aller Zeiten

Sind 12.000€ pro Minute für ein Telefonat sind erlaubt? Leider ja!

Wer kennt das nicht?! Sie haben Geburtstag und bereiten für die abendliche Feier das Essen vor. Dabei kochen Sie auch auf dem heimischen Gasherd. Das Telefon steht nicht still, da zahlreiche Freunde und Bekannte ihre Glückwünsche aussprechen wollen.

Über einen Anruf eines alten Freundes, mit dem Sie schon jahrelang keinen Kontakt mehr hatten, freuen Sie sich besonders. Dadurch sind sie ganze 3 Minuten abgelenkt und verlassen die Küche. Als Sie zurückkehren, hat sich bereits ein Fettbrand entwickelt, der schon auf Teile des Küchenmobiliars übergegriffen hat. An eigene Löschmaßnahmen ist nicht mehr zu denken. Es bleibt Ihnen nur, die Feuerwehr zu alarmieren und sich in Sicherheit zu bringen. Die freiwillige Feuerwehr des Ortes kann den Brand unter Kontrolle bringen. Der Gesamtschaden schlägt jedoch mit 90.000€ zu Buche.

Aber warum teuerstes Telefongespräch? Sie besitzen doch eine Hausrat- und Gebäudeversicherung, welche Brandschäden abdeckt. Ja, aber…

Bei vielen, vor allem älteren und „besonders günstigen“ Tarifen besitzen die Versicherer einen Joker, um die Versicherungsleistung zu mindern – den sog. Einwand der grob fahrlässigen Schadenherbeiführung. Was bedeutet dies konkret? Begünstigt Ihr Verhalten den Eintritt oder die Höhe eines Versicherungsschadens, so sind viele Versicherer berechtigt, ihre Leistung im Verhältnis zu Ihrer Schuld zu kürzen. In einem ähnlich gearteten Fall (Abwesenheit von 3-5 Minuten) hatte das Landgericht Göttingen mit Urteil vom 17. September 2015 eine Leistungskürzung in Höhe von 40% bzw. 36.000€ für angemessen befunden. Diesen Betrag musste der Versicherungsnehmer aus der eigenen Tasche zahlen.

Andere Beispiele können sein:

  • Sie schalten die Waschmaschine ein und verlassen das Haus, um zur Arbeit zu gehen.
  • Sie lassen brennende Kerzen (z.B. einen Adventskranz) mehrere Minuten unbeaufsichtigt im Wohnzimmer stehen.
  • Sie haben kleine Kinder und lassen Feuerzeuge in deren Reichweite liegen.
  • Ein Sturm wird angekündigt. Dennoch lassen Sie das Gartenmobiliar draußen stehen.

 

Die genannten Beispiele und viele weitere, durch Gerichtsurteile bestätigte Situationen entsprechen völlig normalen menschlichen Verhaltensweisen. Dennoch können Sie zu erheblichen Leistungskürzungen führen, die Sie an den Rand der Existenz bringen können.

Besonders leistungsstarke und kundenfreundliche Versicherer lassen Sie aber genau in solchen Situationen nicht im Regen stehen. Durch den Verzicht auf den Einwand der grob fahrlässigen Schadenherbeiführung wird der Versicherer gezwungen, auch bei Ihrem Verschulden volle Leistungen zu erbringen.

Als Faustregel gilt dabei: Praktisch alle vor 2009 abgeschlossenen Tarife können diese kundenfreundliche Regelung nicht enthalten. Umso wichtiger ist es, den eigenen Versicherungsschutz regelmäßig durch ausgebildete Berater überprüfen zu lassen.