Fahrräder versichern

Der Fahrrad-Boom kennt keine Grenzen. Nicht erst seit Corona schaffen sich immer mehr Deutsche ein neues Fahrrad an, um umweltfreundlicher mobil zu sein oder sich sportlich zu betätigen. Durch die hohe Nachfrage steigen auch die Preise der Fahrräder, wodurch sie auch für die Diebe immer attraktiver werden. Grund genug, sich mit der Frage nach dem Versicherungsschutz auseinanderzusetzen.

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Fahrrad, E-Bike oder Pedelec?

Wird im Zusammenhang mit dem Versicherungsschutz von Fahrrädern gesprochen, sind hiermit meist auch E-Bikes und Pedelecs gemeint, so auch in diesem Blogartikel. Das gilt zumindest so lange, wie diese keiner Versicherungspflicht unterliegen. Bei E-Bikes ist das der Fall, wenn sie ohne Treten nicht mehr als 6 km/h erreichen. Pedelecs bleiben versicherungsfrei, wenn die Tretunterstützung bei 25 km/h endet. Nicht umfasst vom Begriff Fahrrad sind S-Pedelecs, deren Tretunterstützung bis 45 km/h erfolgt. Hierauf weist auch der Bike-Experte Ralf Schwemin von RS Sport Kaarst e.K. hin: „Bei S-Pedelecs gelten besondere gesetzliche Vorschriften. So ist ein Roller-Führerschein nötig, es gilt eine Helmpflicht und Bürgersteige dürfen damit nicht befahren werden. Zudem dürfen S-Pedelecs von Personen unter 16 Jahren nicht genutzt werden.“

 

Fahrräder in der Privathaftpflichtversicherung

Bevor man sich Gedanken darüber macht, wie das eigene Fahrrad gegen Diebstahl, Unfall oder Vandalismus zu versichern ist, sollte die Absicherung des Haftpflichtrisikos geklärt sein, da Schäden hierbei den Wert des Fahrrads deutlich übersteigen können.

Schäden durch Fahrräder, E-Bikes und Pedelecs sind in aller Regel von der Privathaftpflichtversicherung gedeckt, sofern für das Rad keine Versicherungspflicht besteht (siehe oben). Vorsicht geboten ist jedoch bei Radrennen. Vor allem ältere Privathaftpflichttarife schließen Schäden hierbei aus mit der Begründung, dass es sich hierbei um eine gewerbliche Tätigkeit handele. In modernen Haftpflichttarifen ist dies jedoch weitgehend kein Problem mehr.

Unterliegt das E-Bike oder S-Pedelec der Versicherungspflicht, ist ein spezieller Versicherungsschutz durch ein Versicherungskennzeichen (auch Mopedkennzeichen genannt) notwendig, das jedes Jahr zum 01.03. neu erworben werden muss.

 

Fahrräder in der Hausratversicherung

Bevor Sie sich damit beschäftigen, eine separate Fahrradversicherung abzuschließen, lohnt ein Blick in die meist vorhandene Hausratversicherung. Zunächst sei festgehalten, dass Fahrräder zum ganz normalen Hausrat gehören. Werden sie durch eine versicherte Gefahr zerstört oder entwendet, sind diese ohne besondere Summengrenze mitversichert. Diese Gefahren können sein:

  • Feuer
  • Einbruchdiebstahl
  • Leitungswasser
  • Sturm/Hagel
  • Elementarschäden

Voraussetzung für den Einbruchdiebstahl ist der Aufbruch eines Raumes (auch Fahrradkeller) oder Behältnisses (z.B. eines Schrankes). Da dies bei Fahrrädern nicht immer gewährleistet ist, bieten die Versicherer eine spezielle Klausel für Fahrraddiebstahl. Durch diese Klausel sind Ihre Fahrräder auch dann versichert, wenn sie zwar abgeschlossen waren, der Dieb aber keinen Raum aufbrechen musste. Das ist z.B. der Fall, wenn:

  • sich das Rad in einem Fahrradkeller befindet, zu dem viele Menschen Zugang haben.
  • das Fahrrad an einem Fahrradständer vor dem Supermarkt abgeschlossen war oder
  • angeschlossen im heimischen Carport abgestellt wird.

Je nach Qualität der Hausratversicherung sind hierbei aber einige Einschränkungen zu beachten:

  • Nachtzeitklausel: Alte und leistungsschwache Tarife leisten nur, wenn sich das Fahrrad nach 22 Uhr noch in Gebrauch befunden hat
  • Geltungsbereich: Die meisten Tarife leisten welt- oder europaweit, einige Tarife grenzen den Versicherungsschutz aber auch auf die BRD ein. Damit bestünde im Auslandsurlaub kein Schutz.
  • Versicherungssumme: Klassischerweise ist der Fahrraddiebstahl bis 1% der Hausrat-Versicherungssumme enthalten und müsste bei Bedarf gegen Mehrbeitrag erhöht werden. In manchen Tarifen ist der Fahrraddiebstahl überhaupt nicht automatisch enthalten und muss aktiv eingeschlossen werden, um Versicherungsschutz zu erhalten.

Wie der Name schon sagt, deckt die Klausel Fahrraddiebstahl nur die Entwendung von Fahrrädern ab, nicht aber Vandalismus, weil der potenzielle Dieb beispielsweise das Fahrrad aus Frust über den misslungenen Diebstahlversuch stark beschädigt. Hierbei kann die Klausel „Opfer einer polizeilich angezeigten Straftat“ helfen, die besonders leistungsstarke Tarife vereinzelt enthalten haben.

Versicherungspflichtige E-Bikes und S-Pedelecs sind von den speziellen Fahrradklauseln in der Hausratversicherung regelmäßig ausgenommen. Diese können durch eine Teilkaskoversicherung über das Versicherungskennzeichen gegen Diebstahl versichert werden.

Übrigens: In der Hausratversicherung gilt generell eine Neuwertdeckung. Damit sind auch 20 Jahre alte Drahtesel so versichert, als wären sie neu.

 

Firmen-Fahrräder

Auch immer mehr Firmen schaffen sich Fahrräder an und nutzen diese für betriebliche Zwecke oder stellen diese ihren Mitarbeitern als zusätzlichen Benefit zur Verfügung. Schäden durch betrieblich genutzte Fahrräder sind in aller Regel durch die Betriebshaftpflichtversicherung des jeweiligen Unternehmens versichert. Im Rahmen der Betriebsinhaltsversicherung sind die Räder gegen die klassischen Gefahren (siehe oben) versichert. Zudem gibt es auch hier Fahrraddiebstahl-Klauseln wie bei Privatpersonen, über die auch der einfache Diebstahl versichert ist.

 

Was ist mit geliehenen Fahrrädern?

Vor allem im Urlaub leihen sich viele Menschen Fahrräder aus und möchten, dass diese auch entsprechend versichert sind. Bei geliehenen Rädern ist die Situation recht kompliziert, da Versicherungsschutz über drei verschiedene Versicherungen erlangt werden kann und die Notwendigkeit für eine Absicherung auch von den Klauseln des Mietvertrages abhängt.

Beinhaltet der Mietvertrag für das Fahrrad nur eine verschuldensabhängige Haftung, müssten Sie einen Schaden nur dann ersetzen, wenn Sie diesen auch verschuldet haben. Dies wäre z.B. der Fall, wenn Sie das Rad nicht abgeschlossen haben oder ggf. auch dann, wenn sie es zwar abschließen, längere Zeit aber an einer absolut ungeeigneten Stelle (z.B. in einer dunklen Seitengasse im Bahnhofsviertel) abstellen.

Die meisten Mietverträge werden jedoch eine verschuldensunabhängige Haftung vorsehen. D.h. Sie müssen auch dann den Schaden ersetzen, wenn Sie hierfür nichts können.

Bei abgeschlossenen Fahrrädern können im Zweifel mehrere Versicherungen in Anspruch genommen werden:

  • Fahrradversicherung des Verleihers, falls vorhanden
  • Hausratversicherung (Klausel Fahrraddiebstahl), wenn die darin enthaltene Versicherungssumme ausreicht
  • Privathaftpflichtversicherung über die Klausel „Abhandenkommen fremder Sachen“. Hierbei ist aber Vorsicht geboten, da hierin fremde Fahrräder meist explizit ausgeschlossen sind.

War das Fahrrad nicht abgeschlossen, fallen die ersten beiden Varianten meist weg, weshalb hier auf eine besonders leistungsstarke Privathaftpflichtversicherung gehofft werden muss.

 

Spezielle Fahrradversicherungen

Vor allem bei teuren Fahrrädern kommt oft der Wunsch auf, diese über den Schutz der Hausrat- und Haftpflichtversicherung hinaus auch gegen weitere Risiken zu versichern, z.B.:

  • Unfall
  • Sturz
  • Vandalismus
  • Materialfehler
  • Verschleiß
  • Elektronikschäden, z.B. am Akku

Hierauf hat die Versicherungsbranche reagiert und spezielle Fahrradversicherungen (sog. Fahrrad-Vollkasko) entwickelt, die die o.g. Risiken absichert. Der Abschluss ist dabei im Rahmen eines separaten Vertrages oder bei vielen Hausratversicherern auch als Zusatzbaustein möglich.

Da die Fahrrad-Vollkasko noch ein recht junges Produkt ist, befindet es sich in stetiger Weiterentwicklung. War zu Beginn hierüber nur der Zeitwert versicherbar, sichern die meisten modernen Tarife mittlerweile den Neuwert ab. Auch waren Verschleißschäden zu Beginn meist nicht versicherbar, gehören aber mittlerweile zum Standard.

Aufgepasst werden sollte beim versicherbaren Alter. Die meisten Fahrrad-Vollkaskoversicherungen versichern nur neue Fahrräder und dies meist auch nur über einen bestimmten Zeitraum, z.B. 3 Jahre.

Da spezielle Fahrrad-Versicherungen immer bezogen auf ein konkretes Fahrrad abgeschlossen werden, muss ein Fahrradwechsel nachgemeldet werden, um weitere Versicherungsschutz zu erhalten. Dies ist in der Praxis sicherlich der problematischste Punkt, da der Erwerb eines neuen Fahrrads nicht ein so prägendes Ereignis ist, bei dem man sofort an eine Meldung an den Versicherer denkt.

Die Fahrrad-Vollkasko wird übrigens sowohl für private wie auch betrieblich genutzte Fahrräder angeboten.

Meist nicht lohnenswert sind eigenständige Fahrraddiebstahlversicherung, die eventuelle Lücken der Hausratversicherungen ausgleichen sollen. Meist ist es deutlich attraktiver, die Hausratversicherung auf einen leistungsstarken Tarif umzustellen. Diese sind meist günstiger als die Kombination aus einer schwachen Hausrat- und einer separaten Fahrraddiebstahlversicherung.

 

Was ist mit dem Zubehör der Fahrräder?

Wird ein Fahrrad gestohlen, ist der Versicherungsschutz meist leicht geklärt. Problematischer ist dies bei Zubehör und Gepäck. Hier unterscheiden sich die Tarife enorm. Denkbar sind folgende Regelungen:

  • Zubehör ist mitversichert, wenn es zusammen mit dem Fahrrad gestohlen wird. Gepäck nicht.
  • Zubehör ist auch ohne Diebstahl des Rades mitversichert, wenn es fest mit dem Fahrrad verbunden war.
  • Zubehör ist mitversichert, wenn es zusammen mit dem Fahrrad erworben wurde.
  • Zubehör und Gepäck ist generell mitversichert.

In diesem Zusammenhang empfehlen wir dringend, loses Zubehör und Gepäck nie unbeaufsichtigt zu lassen und nach Möglichkeit beim Abstellen des Fahrrads mit sich zu führen.

 

Sicherung der Fahrräder

Hier wird Bike-Experte Schwemin deutlich: „Zu einem hochwertigen Fahrrad gehört immer auch ein hochwertiges Schloss. Hier sollte man nicht geizen: Als Faustregel für den Preis eines Schlosses gelten 10% des Fahrradwertes. Schlösser mit hohem Gewicht sind in der Regel schwerer zu knacken. Vor allem Falt-, Ketten- und  Bügelschlösser sind geeignet, wobei auf eine ausreichende Länge geachtet werden sollte, damit sie in allen Situationen angeschlossen werden können.“

Die Versicherungsgesellschaften verlangen in der Regel ein „geeignetes Schloss“, was natürlich ein sehr dehnbarer Begriff ist. Einig ist man sich aber, dass die Sicherung eines 3.000€ E-Bikes mit einem einfachen Zahlenschloss sicher nicht ausreichend ist.

Viele Tarife verlangen darüber hinaus, dass das Fahrrad nicht nur an sich selbst oder einem anderen Fahrrad abgeschlossen ist, um Versicherungsschutz zu erhalten. Vielmehr ist es notwendig, das Fahrrad an einem Gegenstand anzuschließen, der selbst nicht einfach weggetragen werden kann.

 

Verhalten im Schadenfall

Grundsätzlich gilt: Jede Straftat sollte unmittelbar nach Kenntnisnahme der Polizei angezeigt werden. Das gilt sowohl im In- wie auch im Ausland. Diese Obliegenheit verlangen auch die meisten Versicherungsgesellschaften.

Weiterhin müssen im Schadenfall Informationen zum Fahrrad eingereicht werden. Hierzu gehören vor allem:

  • Hersteller und Typ
  • Kaufjahr und Preis
  • Rahmennummer

Sind diese nicht vorhanden und kann der Besitz des Fahrrades auch nicht anders belegt werden, kann der Versicherer im Zweifel seine Leistung verweigern. Sinnvoll ist es in diesem Zusammenhang, das eigene Fahrrad registrieren zu lassen. Hierzu bietet die Polizei verschiedene Möglichkeiten, wie auch hier zu lesen ist.

Ansonsten empfehlen wir auch unseren kostenlosen Ratgeber im Schadenfall, den Sie hier anfordern können.

 

Was ist ein Fahrrad-Schutzbrief?

Wird das eigene Fahrrad im Alltag gestohlen oder beschädigt, ist dies sehr ärgerlich. Bezahlt die Versicherung aber den entstandenen Schaden, in dem es ein neues Fahrrad bezahlt, ist dies in der Regel völlig ausreichend.

Anders verhält es sich, wenn das Fahrrad während einer längeren Radtour beschädigt oder entwendet wird. In diesem Fall ist es meist nötig, dass schnell Ersatz (z.B. durch ein Leihrad) beschafft wird oder die Rückreise organisiert wird. Auch eine Fahrradpanne kann bei einer Tour sehr problematisch werden, z.B. wenn diese ausgerechnet an einem Feiertag oder fernab der nächsten größeren Stadt passiert.

Wie bei Autos bieten einige Anbieter auch bei Fahrrädern einen passenden Fahrradschutzbrief an, der u.a. die Kosten übernimmt für:

  • Pannenhilfe
  • Abschleppen
  • Anmietung eines Ersatzrades
  • Mehrkosten der Rückreise

Fahrrad-Schutzbriefe werden für Mitgliedern von einigen Verkehrsvereinen angeboten, allerdings können diese auch ohne Mitgliedschaft bei Versicherungsgesellschaften abgeschlossen werden. Einige Hausratversicherer bieten diese auch vergünstigt über die Hausratversicherung an.

Ob sich der Abschluss eines Fahrrad-Schutzbriefes lohnt, hängt insbesondere von der Verwendung des Fahrrads ab. Bei einfachem Gebrauch in der Innenstadt ist er eher verzichtbar, bei langen Touren z.B. im Urlaub kann er sich aber durchaus lohnen.

 

Was kostet eine Fahrradversicherung?

Der Einschluss der Gefahr Fahrraddiebstahl in die Hausratversicherung kostet oft nur wenige Euro im Jahr oder erfolgt bei einigen Tarifen sogar kostenfrei. Bei einer separaten Fahrrad-Vollkasko hängt der Preis sehr stark vom Fahrradwert ab. Bei eher günstigen Fahrrädern muss mit ca. 5% des Fahrradwertes pro Jahr gerechnet werden, bei höherpreisigen Rädern sinkt dieser bis auf ca. 2,5% pro Jahr.

Ein Fahrradschutzbrief ist für Einzelpersonen für etwa 20€ pro Jahr zu bekommen, für Familien kostet er um die 30€ pro Jahr.

Erfolgt der Einschluss als Zusatzbaustein in der Hausratversicherung, fallen die Kosten meist etwas geringer aus.

 

Beratung zur Fahrradversicherung

Die Absicherung von Fahrrädern ist vergleichsweise komplex und sollte nach Möglichkeit nicht auf eigene Faust angegangen werden, um Stolperfallen zu vermeiden. Wir empfehlen daher eine ausführliche Beratung, die immer auch im Kontext zur Hausrat- und Privathaftpflichtversicherung stehen sollte. Gerne können Sie dazu mit uns Kontakt aufnehmen.

Rald Schwemin ist Experte für Fahrräder

Zum Experten: Ralf Schwemin ist begeisterter Triathlet und Inhaber von Radsport Schumacher und Radland Kirchhartz.

©Titelbild: eyetronic/ Fotolia

©Bike-Experte: RS Sport Kaarst e.K.