Auswirkungen von Corona

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+++ TBO hält Beratung auch weiterhin aufrecht +++

+++ Corona wirkt sich auf viele Versicherungen aus +++

+++ Versicherungsschutz gegen Corona besteht nicht in jedem Fall +++

Das Corona-Virus ist in aller Munde. Es beeinflusst das Leben von uns allen. Viele sind verunsichert, wie sich die kurz-, mittel- und langfristige Zukunft gestaltet. Auch die Versicherungs- und Finanzbranche bleibt davon nicht verschont. Nachfolgend möchten wir Ihnen einen Überblick über die Auswirkungen auf Ihre Versicherungs- und Finanzierungsverträge geben.

Allgemein ist damit zu rechnen, dass sich die Bearbeitungsdauer für Vorgänge bei Versicherungsgesellschaften verlängern können, wenn es zu krankheits- oder quarantänebedingtem Personalausfall kommt. Dies kann auch Schadenfälle betreffen. Bislang läuft der Versicherungsbetrieb aber noch absolut geordnet.

Beratung durch TBO

Unsere Beratung in den Bereichen Versicherungen, Baufinanzierung und Konsumentenkredite wird sich nicht ändern. Wir stehen jederzeit für Gespräche bereit, auch wird sich unsere Verfügbarkeit nicht verändern. Wer Angst vor möglichen Ansteckungen hat, kann selbstverständlich auch unsere Beratung via Telefon, Mail, Whatsapp oder Skype nutzen.

Reiserücktrittsversicherungen

Viele bereits geplante Reise fallen durch die Maßnahmen der öffentlichen Hand aus. Darüber hinaus verzichten auch viele Reisende auf den geplanten Urlaub aus Angst vor Ansteckung oder möglicher Einschränkungen am Urlaubsort. Die dadurch entstehenden Stornokosten werden jedoch in aller Regel nicht von der Reiserücktrittsversicherung übernommen. Hierfür gibt es zahlreiche Gründe, die einen Versicherungsschutz verhindern.

Erster Ansprechpartner sollte hier der Reiseveranstalter sein. Dem Vernehmen nach reagieren viele Unternehmen in der aktuellen Situation kulant oder sagen von sich aus die Reisen ab, wodurch meist ein Erstattungsanspruch gegeben ist.

Auslandsreisekrankenversicherungen

Hier bestehen in aller Regel keine Einschränkungen. Erkranken Versicherte an Corona, fällt dies unter den Versicherungsschutz.

Betriebsschließungsversicherungen

Die Betriebsschließungsversicherung schützt Unternehmen vor Ausfällen, die durch eine behördliche Schließung aufgrund einer meldepflichtigen Erkrankung entstehen. Corona ist eine meldepflichtige Erkrankung. Jedoch ist diese in den allermeisten Versicherungsbedingungen noch nicht aufgeführt und damit nicht versichert.

Vereinzelt gibt es wohl noch die Möglichkeit, neuen Versicherungsschutz mit Einschluss von Corona zu erwerben. Dies beschränkt sich nach unserem Kenntnisstand auf Unternehmen, die aus der Lebensmittelbranche kommen. Ob auch Versicherungsschutz für andere Unternehmen erworben werden kann, ist sehr fraglich.

Fondsgebundene Lebens-/Rentenversicherungen

Die Aktienmärkte sind in heller Aufregung. Sie unterliegen derzeit starken Schwankungen. Hierdurch verändert sich auch der Vertragswert von fondsgebundenen Lebens- und Rentenversicherungen. Dass dies für viele beunruhigend ist, können wir gut verstehen. Wir möchten aber zu bedenken geben, dass die meisten Verträge für Laufzeiten von 20, 30 oder gar 40 Jahre ausgelegt sind.

Biometrische Versicherungen

Hierzu gehören z.B. Risikolebens-, Berufsunfähigkeits-, Pflege- oder Invaliditätsversicherungen. Der Bedingungswerke dieser Versicherungen sehen i.d.R. keine besonderen Einschränkungen vor. Dementsprechend besteht auch bei Leistungsfällen aufgrund von Corona Versicherungsschutz. Gleiches gilt auch für private Krankenversicherungen.

(Bau-)Finanzierungen

Uns erreichten bereits erste Informationen von Regionalbanken, welche ihren Geschäftsbetrieb für einige Zeit aufgrund von Quarantänemaßnahmen unterbrechen müssen. Bislang handelt es sich zwar um Einzelfälle, mit weiteren Filialschließungen muss allerdings gerechnet werden. Da wir mit weit mehr als 100 Banken sehr breit aufgestellt sind, sind die Auswirkungen derzeit nur marginal. Dennoch muss auch bei Finanzierungen mit verlängerten Bearbeitungszeiten gerechnet werden. Welche Auswirkungen die aktuelle Situation auf die Zinshöhe haben wird, ist bislang noch unklar. Wir beobachten die Zinsentwicklung aber sehr aufmerksam und halten unsere Kunden auf dem Laufenden.

Alle Angaben gelten für übliche Tarife. Ausnahmen im Einzelfall sind möglich. Gerne stehen wir Ihnen bei spezifischen Fragen zu Ihren Verträgen zur Verfügung.

 

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